HOFFNUNG IN TÜBINGEN
Die Staatsanwaltschaft Tübingen verfolgt, wie berichtet, unnachsichtig Personen, die Buttons und Aufkleber mit vermeintlich verfassungswidrigen Kennzeichen verwenden. Dabei handelt es sich allerdings um erklärte Nazigegner – die Symbole sind meistens durchgestrichen oder verfremdet.
Jetzt erlitt die Behörde einen Dämpfer. Das Landgericht Tübingen lehnte die Durchsuchung eines Ladens ab, der die Anstecker in seinem Schaufenster ausstellte. Das berichtet das Schwäbische Tagblatt. Laut Landgericht ist das Tragen von Nazisymbolen dann nicht strafbar, wenn die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus offensichtlich ist.
Damit darf sich auch ein Tübinger Student Hoffnung machen. Das Amtsgericht hatte den Mann vor kurzem noch verurteilt.
(Link gefunden bei Recht und Alltag)
Die Geisteshaltung sollte verändert werden…
Da gab es doch auch eine Klage (oder war es nur ein Protest ohne rechtliche Schritte?) gegen die "Wir sind Deutschland"-Kampagne, weil da war einmal ein Hakenkreuz, das von einer Faust zerschlagen wurde und einmal ein Durchgestrichenes, über das sie sich aufgeregt haben. Hm, die haben dann wohl Pech gehabt.
Na endlich gibt es mal eine vernünftige Entscheidung zu dem Thema. Die 'Hexenjagd' bisher war ja kaum noch auszuhalten.
Und nein, ich habe keine solchen Buttons oder Aufkleber, finde das Verhalten der Staatsanwaltschaft aber – gelinde gesagt – unpassend.
@ David Triendl (3):
Zumindest angekündigt wurde eine Strafanzeige:
http://dpms.name/info/archive/000697.html
vgl. auch:
http://sewoma.de/berlinblawg/2005/11/10/sevriens/deutschland-hakenkreuz-urteil/
In welcher Welt leben die Tübinger Richter denn, dass die deutlich nazi-feindliche Kampagnen verboten werden…
Es wird Zeit, dass die Gesetze zur Verwendung "verfassungsfeindlicher" Sinnbilder mal überarbeitet werden. mWn steht Corel Draw 3-5 immer noch auf dem Index, weil in der Clipartsammlung eine hakenkreuzähnliche Swastika enthalten ist.. ebenso diverse Spiele in denen Nazis abzuschiessen sind.. irgendwie widersinnig.
Wer Darstellungen von Anti-Nazi-Aktivitaeten verbietet, agiert indirekt Pro-Nazis.
Ein Lichtblick,ja, aber noch ein weiter Weg. Ich selbts bin bereits erstinstanzlich in Stuttgart verurteilt-7-12-05, jetzt steht die Berufung beim LG an. Das selbe Gericht hat bereits die Beschlagnahme meiner Buttons und Aufnäher für rechtens erklärt, so dass in Stuttgart wohl kein Sinneswandel zu verzeichnen sein wird, da ich vermuten darf,dass die selbe Kammer auch die Hauptverhandlung führen wird, wie es zuvor beim AG geschehen war. Zwar ist diese Konstruktion schon rechtlich bedenklich,also die Entscheidung über die Beschlagnahme und das Führen der Hauptverhandlung,da Diese dann wohl zur Farce wird, sit aber so geschenen.
David Triendl:
Ja, auch ich hatte eine Strafanzeige gegen "Du bist Deutschland" Verantwortliche gestellt, dies hatte verfahrenstechnische Gründe-Legalitätsprinzip- udn siehe da, die selbe Staatsanwältin, die meine Verurteilung herbeigeführt hat, gab meiner Strafanzeige keine Folge, mit genau der gleichen Begründung unter anderem Vorzeichen,wie die Begründung meiner Verurteilung formuliert war.
Die Amtsrichterin Tichaczek Krebs am AG Stuttgart formulierte u.a.: das Halteverbotszeichen könnne ja auch anders herum getragen werden
- ist nicht meine Angelegenheit,wie ein Käufer mit dem Artikel verfährt-
und somit würde der Verbotscharakter aufgehoben. Das muss man sich mal juristisch geben!!!!!
Die Staatsanwältin Weiss – STA Stuttgart-bemerkte in der Beratungspause auf meine Vorhaltungen,wie man nach mehr als 20 Jahren nun plötzlich diese Dinge strafrechtlich verfolgen könne:(sinngemäss) sie ärgere sich fürchterlich, dass sie sich mit mir auseinandersetzen müsse und deshalb keine Zeit habe, einen kleinen rechtsradikalen Brandstifter anzuklagen!!!!!!!!!
Das lobe ich mir an der BW Justiz!!!!!!!!!!!!das nennt sich Legalitätsprinzip, yeahhhhhh.