HOFFNUNG IN TÜBINGEN

Die Staatsanwaltschaft Tübingen verfolgt, wie berichtet, unnachsichtig Personen, die Buttons und Aufkleber mit vermeintlich verfassungswidrigen Kennzeichen verwenden. Dabei handelt es sich allerdings um erklärte Nazigegner – die Symbole sind meistens durchgestrichen oder verfremdet.

Jetzt erlitt die Behörde einen Dämpfer. Das Landgericht Tübingen lehnte die Durchsuchung eines Ladens ab, der die Anstecker in seinem Schaufenster ausstellte. Das berichtet das Schwäbische Tagblatt. Laut Landgericht ist das Tragen von Nazisymbolen dann nicht strafbar, wenn die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus offensichtlich ist.

Damit darf sich auch ein Tübinger Student Hoffnung machen. Das Amtsgericht hatte den Mann vor kurzem noch verurteilt.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)