HEIDI, DÖNER UND ICH
Heidi Klum, Sozialgericht Bremen, Vakona: Es ist leicht, bei dieser Diskussion zu lächeln und sich darüber zu wundern, wie biestig manche Leute mit ihren Wörtern umgehen.
Vorhin habe ich mich auf der Seite der Kratzbürsten wieder gefunden. Es geht um das Weblog des Kollegen Michael C. Neubert aus Erfurt, welches mir heute Morgen auf JuraBlogs ins Auge fiel. Vor allem wegen des Titels:
McNeubert lawblog
Tja, da sitze ich also und fühle mich wie – Papa Klum. Oder Renate Holst. Das law blog ist fast drei Jahre alt. Es hat auch einige Leser, denen der Titel was sagt. Wie der Name Heidi Klum ist “law blog” als Marke eingetragen.
Abmahnen, einnorden, verbieten. Schön, wenn man so einen Impuls mal in eigener Sache erlebt. Immerhin, tröste ich mich, liegt die Sache hier gaaaaaaanz anders als bei Heidi Klum und dem Sozialgericht. Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst…
Glücklicherweise lässt der Testosteronschauer schnell nach. Ich schicke keine E-Mail. Erst recht keine Abmahnung. Ich rufe den Kollegen an. Er sagt mir, dass er den Zusatz im Titel – entgegen meiner Annahme – schon anderthalb Jahre benutzt. Also lange vor der Markenanmeldung für “law blog”.
Damit hat sich die Sache für mich erledigt. Was zeitlich vor der Anmeldung liegt, wird “lizenziert”. So habe ich es auch mit den Münchner Kollegen vom Law-Blog vereinbart.
Der Ernstfall ist also verschoben. Ich bedauere das nicht.
Ist doch trotzdem geklaut….
Ich hätte nicht gedacht, dass man das schützen kann. Ist doch eigentlich nur die englische Übersetzung einer Gattungsbezeichnung, oder nicht?
Wundert mich auch, dass man das schützen kann. Gibt man law blog oder lawblog in google ein, findet man hunderte von Seiten, die den Begriff in vielen Variationen einsetzten.
Man muss ja nur alles abmahnen, das sich unter den ersten zehn Treffern befindet ;-)
Nein, nein, natürlich "law blog" ist absolut einzigartig, wirklich, kein vergleichbarer Fall wie "webspace", überhaupt nicht…
Alles abmahnen, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist, das lohnt sich auf jeden Fall.
Wo man doch soooo bekannt ist….
Wie idiotisch ist das denn? Jetzt machen sich Blogschreiber untereinander schon den Namen ihres Webblogs streitig. Habt ihr keine anderen Sorgen?
Naja, ich fände es etwas übertrieben, wegen des Namens abzumahnen. Aber wahrscheinlich registriert man eine solche Marke gerade dafür. Eine besondere Schutzbedürftigkeit sehe ich jedenfalls nicht. Den Frust über sinnlose Abmahnungen verstehe ich aber.
Wobei wir natürlich noch festhalten wollen, dass Marken nicht nur durch Eintragung entstehen, sondern auch durch Benutzung oder einen weiten Bekanntheitsgrad.
Ich glaube, dass Udo Vetter weitaus bekannter unter seinem eigenen Namen ist als unter LawBlog. Der Begriff LawBlog ist in meinen Augen nur eine Bezeichnung für ein Blog-Genre, das es schon lange gibt, aber nicht zwingend für ein bestimmtes Blog dieses Genres steht. Aber registrieren kann man es ja mal, auf die Idee wäre vorher wohl niemand gekommen.
Ich müsste mir fast überlegen, den Begriff "Jurastudentin" zu registrieren. Online ist er auch bereits eine Marke, die in den meisten Fällen auf meine Person zurückzuführen ist.
http://www.markenblog.de/?p=263
grüße
stefan
es gab bisher nie einen Punkt, bei dem ich auf die Idee gekommen wäre, Udo zu kritisieren. Im Gegenteil, ich hatte stets Respekt vor seinem Weblog und seinen PR-Maßnahmen empfunden. Tue es heute noch. Dennoch, erlaube mir an dieser Stelle meine persönliche Kritik an der Marke Lawblog. Ich finde Deinen Schachzug, einen in der Blogosphere quasi allgemeingültigen Gattungsbegriff "Lawblog" (synoynm mit "Blawg") zu markieren, nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs. Auch wenns oberklug klingt, ich hatte vor drei Jahren bereits mögliche Bloglabel Kriege angemahnt, die um generische Gattungsbegriffe ausbrechen werden ("PR"-Blogger, "Lawblog", "Versicherungsblog", etcpp). Es kann nicht sein, daß man einen allgemeinen Begriff aus dem Sprachschatz mit dem Wort Blog koppelt, um daraus eine Marke zu registrieren. Damt öffnet man lediglich professionellen Markenfirmen Tür und Tor, markentechnisch das Blogalphabet abzuklappern und zu bunkern. Denn, wenn wir Blogger es schon tun, wie kann man da noch den Markengrabbern etwas vorwerfen? Sorry, Udo, Du hast der Blogosphere ausgerechnet als einer ihrer bekanntesten Vorreiter einen denkbar schlechten Dienst erwiesen, indem Du auch Vorreiter und Fahnenträger der generischen Markenfetischisten geworden bist, auch wenn Du eine großzügige und respektable Eigenregelung betreff der Lawblog-Träger für Dich gefunden hast. Manch ein Aussenstehender wird sich ob meiner Worte mokieren, ganz sicher, wie sehr ich das überzeichne, aber wir beiden wissen um die Bedeutung der Wirkung von Blogs nur zu sehr. Ich verstehe sehr wohl Deine kaufmännischen Interessen in Kopplung mit der Marke. Aber hättest Du lieber nicht verzichten sollen? Niemand wird Dich mit dem Begriff Lawblog weder in Google noch sonstwo überholen können. Jeder weiss, daß es sich dabei um Udo Vetter handelt. Jegliches anderes Blog, das sich traut, den puren Namen in der URL oder als Label zu verwenden, wird automatisch abgewatscht, aber nicht durch Dich.
Verzeih meine offene Kritik, aber sollte es eine andere Betrachtungsweise geben, bin ich dafür ebenso offen.
Hallo Herr Vetter,
jetzt brauch ich mich nicht wundern, dass der Traffic meines Blogs nach oben schnellt…
Ich werde mir überlegen, ob ich den Namen noch ändere – vorerst vielen Dank für die "Lizenz" und das angenehme Gespräch heute Morgen.
Beste Grüße
Michael C. Neubert
Achso, ich bin übrigens aus Chemnitz… ;-)
@ 13
Dafür müssen Sie sich nicht entschuldigen. Sachsen werden immer verziehen. ;-)
Wie kommt man eigentlich auf den Gedanken, lawblog wäre ein Gattungsbegriff? Bei (Rechts-)Anwaltsblog, Jurablog, Strafrechtblog kann ich das ja nachvollziehen, aber lawblog ist sicherlich kein deutscher Gattungsbegriff.
Und auch wenn das Abmahnwesen in Deutschland teils bizarre Züge zeigt, ist der Wunsch mancher, Markenrechte sollten am besten abgeschafft werde und Eintrager von Marken sind ansich schon böse Menschen, ein Beleg dafür, daß an einer differenzierten Betrachtungsweise eigentlich kein Intresse besteht. Man will halt seine naive Wunschvorstellung eines anarchistischem Webs nicht verlieren.
Bei McNeubert hätte ich auch ehr gedacht, dass er Probleme von einem Burger-Brater oder von einem großen Möbelhaus in Süddeutschland bekommt …
Bei aller (vielleicht ja sogar berechtigten Kritik) sollte man auch folgenden Punkt beachten:
Das Wort "lawblog" wird in Deutschland spätestens seit der Präsenz auch in klassischen Medien definitiv mit Udo Vetter verbunden. Wenn jetzt jemand daher kommt und unter der Bezeichnung "lawblog" wie auch immer geartete rechtlich oder moralisch fragwürdige Dinge treibt, kann das für Herrn Vetter durchaus rufschädigend und geschäftsgefährdend sein.
Deshalb kann ich es verstehen, dass er sich durch die Eintragung als Marke ein zusätzliches rechtliches Abwehr-Instrument für den Ernstfall sichert.
Die Marke wurde eingetragen, weil law blog in Deutschland kein Gattungsbegriff war und auch heute nicht ist. Blawg ist damit nicht identisch. Abgesehen davon handelt es sich um eine fremdsprachige Wortfolge, was ebenfalls gegen einen Gattungsbegriff spricht.
Der Vorwurf des Markengrabbings kommt mir seltsam vor. Das klingt ja so, als wäre das law blog nur wegen seines Namens ein (von den Leserzahlen) erfolgreiches Blog. Mit Verlaub, es ist umgekehrt. Das law blog ist durch die Inhalte (auch jene, welche die Leser jeden Tag in die Kommentare schreiben) in diese Position gelangt, nicht durch den Namen.
@Stefan K., ich bin wahrlich kein Jurist und kann Dir ganz bestimmt nicht juristisch-wissenschaftlich exakt definieren, was ein generischer Gattungsbegriff ist. Ich kann Dir aber als Blogger garantieren, daß die Begriffe lawblog wie auch blawg schon lange in den täglichen Sprachgebrauch bei Bloggern eingegangen sind. Ob das reicht, von generisch im akademischen Sinne zu sprechen, vermag ich nicht zu beurteilen. Als Blogger kann ich Dir aber sagen, daß solche Markeneintragungen aus dem sprachlichen Blogger-Alltagsgebrauch befremdlich sind. Ich kann ja ebenso nichts dafür, daß Begriffe wie IT, PC, Computer, etc.. aus dem englischen weltweit übernommen worden sind.
Insofern geht Dein Eindruck an meinem Anliegen mehr als vorbei, daß ich Markenrecht abschaffen möchte, Marken eintragenden Unternehmen verabscheue noch ein Webhippie bin.
Udo Vetter ist nicht der Lawblogger, weil er Lawblog weder als Begriff noch als erster Lawblogger geprägt hat, er hat lediglich das Geschick und Glück, seinen Namen mit diesem allgemeinen Begriff in D in Verbindung gebracht zu haben. Doch selbst ein Berners-Lee kam nicht auf die Idee, sich den Namen HTML schützen zu lassen.
@ Robert: Was du schreibst, stimmt einfach nicht. Selbst in Bloggerkreisen werden juristische Weblogs durchgehend nicht als lawblogs beschrieben. Sondern als Blawgs.
Der englischsprachige Raum spielt doch gar keine Rolle, da der Markenschutz dort nicht gilt.
Außerdem schürst du jetzt genau die Verwirrung, die eigentlich nicht angebracht ist. Natürlich geht es nicht darum, dass jemand zum Beispiel die Handakte als lawblog bezeichnet. Es ginge allenfalls darum, dass sich ein juristisches Weblog ebenfalls law blog nennt.
Udo, Markengrabber war nicht auf Dich bezogen, sondern auf diejenigen, die das aktiv aus ökonomischen Gründen betreiben. Wozu Du ganz sicher nicht gehörst;-)
Die Argumentation, daß der Begriff Lawblog wie gesagt nicht "generisch" ist, erscheint mir anlässlich der weitläufigen Verbreitung dieses Wortes (siehe alleine zahlreichen Googletreffer, URLs, Bloglabels) ähnlich zu noch prominenteren Begriffen wie PC etc.. (siehe Artikel 19) gerade als Blogger nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe, es ist okay, dass ich den Begriff "lawblog" schon seit über einem Jahr in meinen Metatags habe ;).. damals hat Udo noch unter http://udoslive.blogspot.com gebloggt.. Auch die Domain lawblogs.de ist seit 2004 in unserem Besitz.
Grundsätzlich sehe ich Handlungsbedarf auch erst dann, wenn unter der eigenen Bezeichnung rechtlich oder moralisch fragwürdige Dinge passieren (bei Begriff "Jurablogs" beispielsweise Ende letzten Jahres).. Und wenn jetzt jemand antwortet, dass "JuraBlogs" ja auch nur ein Gattungsbegriff ist.. naja, in 2004 war das Wort in Google so gut wie unbekannt – nun gibt es Hunderttausende von Einträgen.
@Stefan K.: Wenn Jurablog ein Gattungsbegriff ist, muss nach deiner Argumentation Lawblog auch einer sein. Oder ist Blawg auch kein Gattungsbegriff? Oder Podcast? Bei der Eintragung von Marken kommt es auch immer drauf an, wie genau das DPMA recherchiert.
ach, das DPMA recherchiert? ich dachte immer, die kassieren einfach, lassen sich etwas zeit, und eventuell entstehende probleme müssen dann in form negativer feststellungsklagen im zweifelsfall vor gericht geklärt werden.
so und nicht anders läuft der hase jedenfalls doch seit JAHREN im internet-umfeld (ich verweise mal gezielt richtung "FTPExplorer" und "Symicron", wo ein gewisser Günni heftig seine finger mit im spiel hatte).
Man kann sich natürlich auch die Frage stellen, seit wann "Lawblog" als bezeichnung für einen juristischen Blog ist. Ähnlich wie Tempo für Taschentuch, kann es seine Verbreitung ja auch erst nach diesem Lawblog hier gefunden haben.
Die Marke "law blog", so wie sie angemeldet und eingetragen wurde ist sicher nicht allgemeinsprachlich. Sie imo aber, insbesondere unter Berücksichtigung der beanspruchten Dienstleistungen beschreibend und nicht wirklich unterscheidungskräftig. Ich wäre daher auch nicht verwundert gewesen, wenn das DPMA die Eintragung verweigert hätte. Was vermutlich passiert wäre, wenn der Prüfer gewusst hätte was ein Blog ist.
Ob rein hypothetisch ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch auf Basis der kennzeichnugsschwachen Marke gegenüber McNeuberts lawblog bestanden hätte, kann bezweifelt werden.
Letzten Endes entscheidet wie üblich das Gericht…
Blawg sehe ich beispielsweise als deutlich unterscheidungskräftiger an. Auch Blogger, soweit nicht juristisch orientiert können damit erstmal garnichts anfangen.
Interessant dürfte die Fragestellung sein, inwieweit der Blog Titelrechte in Anspruch nehemn kann, um Trittbrettfahrer auszubremsen.
@24
Klar recherchiert das Amt. Aber nicht nach prioritären Marken, sondern danach ob sich Hinweise finden, dass der gewählte Name den Anforderungen an die Eintragung nicht gerecht wird.
Da kann mal schon mal diverse Ausdrucke aus Suchmaschinen bekommen, die belegen sollen, dass eine beantragte Marke nicht unterscheidungskräftig oder freihaltebedürftig ist.
Nur um ältere Rechte kümmert sich das DPMA nicht, das sollte der Anmelder im Vorfeld selbst erledigen.
unzel, so sehr Udo ungemein viel für die Blogosphäre alleine schon durch seine Popularität erreicht hat (es ist wohl kein Zufall, warum es so viele Lawblogger gibt) sollte man nicht vergessen, daß Google fast 3 Mio mal den Begriff "law blog" liefert mit teilweise äusserst prominenten Bloggern, die international in der Blogosphäre schon lange bekannt sind.
Was würde passieren, wenn ein deutscher Blogger die Marke "Podcasting" anmeldet? Wäre das ok? Podcasting ist erst seit kurzem bekannt und populär.
Das zeigt ürbigens – betrachtet man es von einer anderen Seite – zugleich die Krux auf: Soll man nun bei seiner Blogwahl eine Marke anmelden oder nicht, wenn man nicht genau weiss, ob ein Begriff nun populär genug ist? Nur englische Begriffe nebst deutschen? Spanische auch?
Ein wenig off-topic: Wie kommt es eigentlich, dass gewisse Unternehmen Allgemeinplätze wie 'Ich liebe es' oder 'Die Bahn kommt' schützen konnten? Und: Gilt dieser Schutz ewig, oder nur, solange der Werbespruch aktuell istß
Also ich find´s cool.
Das Dienstleistungsverzeichnis ist so richtig klasse:
>
>Klasse 41: Dienstleistungen zur Zerstreuung und Entspannung >von Personen sowie die öffentliche Präsentation von Werken >der bildenden Kunst und Literatur für kulturelle Zwecke
>
>Klasse 42: [Rechtsberatungsgedöns]
>
Ich bezweifle, daß UV seine Marke rechtserhaltend benutzt, aber dazu hat er ja noch a bissl Zeit ;-)
Und jetzt meld ich spaßhalber "lahblock" für "Internetdienstleistungen" an ;-)
wer bei der namensgebung darauf achtet, generische begriffe weitgehend zu meiden, dem bleibt ein solcher ernstfall nicht nur eher erspart, er wird sich in selbigem auch argumentativ leichter tun.
Lawblog ist doch lediglich ein beschreibender Begriff für jedes juristische Blog. Da "blog" aus dem Englischen stammt muss konsequenterweise auch die Gattung des Blogs Englisch bezeichnet werden. Jedes juristisches Blog ist somit ein Lawblog.
Und auch die 'Post' hat ähnliche Probleme, wie man in der Netzzeitung lesen kann:
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/375607.html
Blogging Tom bringt es auf den Punkt:
"Und genau das macht den Unterschied zum Sozialgericht Bremen, der Heidi Klum oder eben auch Vakona aus: Es geht nicht darum, ob jemand law blog schreibt, sondern darum, dass sich niemand anders law blog nennt. Und das sollte (auch wenn man vielleicht unterstellen könnte, dass “law blog” ein Gattungsbegriff sein kann) eigentlich jeder nachvollziehen können. Wen würde es schon freuen, wenn ich einem neuen Blogprojekt einfach den Namen eines bestehenden Blogs geben würde…"
http://bloggingtom.ch/archives/2006/01/08/markenblogs/
mal den Spiess rumgedreht und Udo Vetter hätte "lawblog" nicht registriert….
Genau diese Argumentation von Blogging Tom zieht mE bei beschreibenden Begriffen eben gerade nicht.
Ich denke schon, dass der Aspekt der Schutzwürdigkeit eine Rolle spielt. Und Udo Vetter, Sie folgten mit der Registrierung des Lawblog einem allgemeinen Trend, Begriffe, die schon besetzt sind anzumelden. Es spart sicherlich am Anfang Markenaufbaikosten, denn jeder weiß bereits worum es geht. Doch es schafft eben auch eine Beliebigkeit, die man gundsätzlich und dauerhaft behält. Auch wenn wir hier im deutschen Sprachraum sind, so ist gerade im Internet der englische Sprachraum nur einen Klick entfernt und die Sprachräume leben eng verzahnt mehr mit- als nebeneinander. In Deutschland mehr als im englischsprachigen Ausland. Ich stelle die Schützwürdigkeit in Frage und wünschte mir, man fände zu einer rigoroseren Ablehnung dieser Fragwürdigen Begriffe. Was fragwürdig ist, lässt sich leicht über Google ermitteln. Es wird noch viele Publizisten und Jungunternehmer treffen und es wird noch mehr Menschen geben, die diesen Umgang mit dem Recht am Wort schamlos ausnutzen werden.
Jeder steuert zur Situation seinen Beitrag. Sie haben es mit dem Lawblog getan. Dass die Marke in anderen Händen noch rabiater verteidigt würde, ist dabei ein schwacher Trost.
Ich halte lawblog auch fuer generisch, blawg nicht. In Amerika wuerde ich lawblog als beschreibend fuer ein lawblog ansehen, aber Udo Vetters lawblog als ein mit Verkehrsgeltung/secondary meaning versehenes, was vielleicht eintragungsfaehig waere, zunaechst im Secondary Register und eines Tages, wenn er wie bisher weitermacht, wohl auch im Principal Register.
Soweit dieser Begriff lawblog nichtbeschreibend genutzt wird, beispielsweise auf Muetzen, Taschenmessern, Kalendern oder eben auch der Veroeffentlichung von Werken der Kunst und Bildung, wie man es regelmaessig in diesem lawblog findet, duerfte auch eine sofortige Eintragung im Principal Register denkbar sein. Insofern fand ich die Leistungsbeschreibung fuer die lawblog-Marke recht kreativ und ueberzeugend.
Wenn sich das im deutschen Recht so aehnlich verhaelt, duerfte jeder sein lawblog als lawblog bezeichnen, auch ohne Lizenz, so wie jeder Apfelverkaeufer hier seine Aepfel weiterhin als Apple bezeichnen darf. Nur duerfte halt niemand die Veroeffentlichung von Werken der Kunst und Bildung usw. als lawblog bezeichnen.
Ob das im deutschen Recht zutrifft, koennen wohl das lawblog und das Law-Blog besser beurteilen.
an Udo: muss es nicht Adrenalinschauer heissen?
@Wissender
Wut und Angriffslust ist Testosteron.
Flucht und schnell Wegducken ist Adrenalin. ;-)
Hinsichtlich der etwaigen Durchsetzbarkeit der Marke "law blog" waere noch aufmerksam zu machen auf die (laut Kommentarmeinung allerdings nicht eng auszulegende) Ausnahmebestimmung des § 23 Nr.2 des deutschen Markengesetzes:
Der Inhaber einer Marke oder einer geschaeftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschaeftlichen Verkehr ein mit der Marke oder der geschaeftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein aehnliches Zeichen als Angabe ueber Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstoesst.
Hm, es ist also so: Sollte irgend jemand jetzt auf die Idee kommen eine neue Internet-Seite oder Teile davon auf irgend eine Art und Weise "lawblog" zu nennen würdest du eine Abmahnung schicken?
Willkommen im Club.
Dumme Frage, aber wo wurde denn das Markenzeichen "Law blog" bisher im Sinne der eingetragenen Klassen benutzt?
Laut Impressum ist dieses Blog übrigens nur ein privates publizistisches Angebot.
@46 Dafür bleiben ja noch einige Jahre Zeit. Fünfjährige Benutzungsschonfrist!
Da ich davon ausgehe, dass die Marke nicht registriert worden um damit Schabernack zu betrieben, sodern um Schaden von DIESEM lawblog abzuhalten, habe ich damit gar kein Problem.
@t0mmy
Das wäre ok, wenn das Markenrecht nicht eine Verteidigungspflicht vorsehe oder diese verliert ihre Schutzwürdigkeit. Das Markenrecht war in meinen Augen solange eine gute und wirtschaftsfördernde Einrichtung, solange Marken einen sehr eingegrenzten Geltungsraum hatten und die Grenzen was überhaupt eine Marke sein kann sehr eng gesehen wurden. Das hat sich aber im letzten Jahrzehnt sehr stark geändert und Markenrecht entwickelt sich mehr und mehr zu einer Geisel.
@46: "Dumme Frage," die Frage ist überhaupt nicht dumm! Ich finde sie im gegenteil sogar hochspannend! :)
@47: richtig. Aber dann wird's ein Spagat zwischen rechtserhaltender Benutzung der Zeichenfolge und dem (bis dahin wahrscheinlich noch weiter gelockerten) Berufsrecht.
Beste Grüße aus K
Dominik
Die Markenanmeldung war und ist legitim. Auch für „lawblog“.
Ob Herr Vetter nicht eher „lawblog.de“ schützen wollte?
Gutgläubige Schutzabsicht von Herrn Vetter hin oder her. Ein fader Beigeschmack bleibt. Wer sich als Freiheitskämpfer der Blogosphäre geriert, hat sich daran messen zu lassen. Dass der Blogoseismograph verstärkt ausschlagen würde, war vorauszusehen.
Ein Nichtigkeitsantrag bezüglich der Klasse 42 wird Erfolg haben.
Was in der Klasse 41 erreicht werden sollte, kann man nur mutmaßen. Der Markenschutz ist jedenfalls schwach.
Ein Unterlassungsanspruch gegenüber potenziellen Verletzern seiner Marke „lawblog“ wird für Herrn Vetter aus dem MarkenG nur wenig erfolgsversprechend sein.
Das Verständnis eines „Marken“(!)schutzes wäre für die Kanzlei Vetter größer gewesen. Die ist aber vom lawblog zu unterscheiden, nicht wahr Herr Vetter?
Ich habe jetzt meinte 10. Marke (oder so) registriert. Es ist ein guter Baustein dafür, dass die Arbeit, die in den Aufbau eines Namens gesteckt wurde, auch gegenüber "Trittbrettfahrern" verteidigt werden kann. Leider wird man (bzw. wurde ich) erst aus Ärger klug.
Ob und wie der Anspruch dann am Ende durchklagbar ist, ist ein zweites Thema. Aber wenigstens ist eine klare Basis dafür vorhanden – und keiner kann sagen, dass er es nicht gewußt hat (https://dpinfo.dpma.de).
Grüße,
Jörg Dennis Krüger
@ Jörg Dennis Krüger: So sehe ich es auch. Investiert jemand die Gebühren für den Widerspruch, gibt es halt ein Verfahren. Am Ende sind wir dann klüger, wobei ich nach meinem Beratungsstand davon ausgehe, dass die Marke Bestand hat.
Aber was soll's. Die Welt geht so oder so nicht unter.
> Aber was soll’s. Die Welt geht so oder so nicht unter.
OT: Na, na, im Gegenteil! Die Welt geht sicher unter – wenn
auch erst in ein paar Milliarden Jahren :-)
Beste Grüße
Thomas Wallner
Die BIld ist mutig, was URLs angeht:
http://www.bild.t-online.de/BTO/promiskinomusik/2006/01/09/heidi-klum-topmodelshow-infos/heidi-klum-topmodelshow-infos,templateId=renderKomplett.html
:-)
@ 42 und 43: Frau Schümann hat Recht.
Naja, auch "WEBSPACE" wurde gelöscht.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als Blogbetreiber nachträglich festgestellt, dass es ein Blog gibt, welches quasi den selben Namen nutzt, aber nicht im Rahmen einer Top Level Domain sondern mittels einer Subdomain?
Man kann Rechte auch ohne Eintragung erwerben, allein durch den Gebrauch eines Namens. Wenn man das bessere Recht hat, kann man den anderen ggf. auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Von einem "Outing" kann man wohl kaum sprechen. Sowohl die Anmeldung als auch die Eintragung der Marke sind von zahlreichen Blogs gemeldet worden. Das war Monate vor dem aktuellen Fall.
Ich fresse einen Besen, wenn das stimmt, daß Lawblog als Marke eingetragen wurde.
magst du deinen Besen eher englisch oder gut durch?
@53 (Udo Vetter):
Widerspruch ist nicht das Problem. Dieser würde ja voraussetzen, daß jemand eine prioritätsältere Marke besitzt mit der Verwechslungsgefahr zu "law blog" bei den beanspruchten Dienstleistungen besteht.
Problematisch ist hier der Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse (§§54,50 MarkenG). Hier ließe sich – wie 27 (Stefan) schon erwähnt hat – mit mangelder Unterscheidungskraft (§ 8 II,Nr.1), evtl. auch mit einem Freihalteinteresse (§ 8 II,Nr.2)argumentieren. Da – im Gegensatz zum Widerspruch – der Löschungsantrag ein Popularantrag ist, kann dieser in den ersten 10 Jahren nach Eintragung immer kommen…
64: Ich komme vom Skiurlaub zurück und werde hier von Markenpiraten zu Heidi Klum, Amtsanmaßungen zum SG Bremen und einer zweifelhaften Lawblog-Marke fürs Lawbloggen überfallen.
Wer hätte das gedacht, was der Vollmond nur so alles anstellen kann? Das Jahr fängt in der Tat ungewöhnlich ereignisreich an. Viel Arbeit für Staatsanwälte.
Meine Freundin ist vielleicht eine Marke…
Hm… Seit über fünf Jahren hab ich jetzt glaub ich schon meine Homepage. Und mir gefällt der Name – und inzwischen wissen alle Bekannten die Adresse, zum Geburtstag vor zwei Jahren bekam ich gar ein T-Shirt mit Werbeaufdruck für meine eigene Seite.
Udo Vetter hat sein lawblog als Marke angemeldet.
Wenn ich jetzt… (http://myblog.de/tragophil/art/2680277)
mein Kommentar: neoliberaler Schwachsinn. Damit hast Du relativ eindeutig gezeigt wie Du wirklich drauf bist. Shame on you!
Interessante Diskussion hier ;-)
Ich dachte mir ich frag doch mal die WaybackMachine, und siehe da im Februar 2005 stand bei MCNeubert wirklich schon lawblog im Titel. Weiter reicht die Archivierung leider nicht zurück.
http://web.archive.org/web/*/http://lawblog.mcneubert.de
Nun scheint der Ernstfall <a href="http://www.anwalt-seiten.de/blawg/?p=120" rel="nofollow">aber doch eingetreten zu sein</a>?
Ja, aber die Zeiten haben sich geändert. Und den Kollegen habe ich erst beauftragt, nachdem eine formlose Ansprache nicht fruchtete.
Ahh, das war mir wichtig zu hören. Will heissen, Sie haben den Kollegen erst abgemahnt, nachdem er auf eine entsprechende Bitte um Änderung nicht reagiert hat?
Sehr schön. Auch wenn mich Abmahnungen als Schweizer nicht wirklich betreffen, find ich es schön, wenn Sie es zuerst auf "normalem" Weg versucht haben. Wenn das nichts fruchtet, na dann… …kann ich auch die Abmahnung verstehen.
Ich habe ihm eine Mail geschickt. Er hat geantwortet. Ich habe ihm gesagt, dass die Antwort nicht reicht. Insgesamt habe ich zwei Fristen gesetzt – ohne Erfolg. Erst dann habe ich den Anwalt beauftragt.
Ist auch kein Kollege, sondern eine Firma betreibt die Seite.