19.1.2006

WIKIPEDIA.DE AUSGESCHALTET

Wikipedia.de leitet derzeit nicht weiter auf die Hauptseite Wikipedia.org, berichtet heise online. Grund ist eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg. Offenbar wird dem Inhaber der Domain, dem deutschen Ableger der Wikipedia Foundation, komplett untersagt, auf die Datenbank zu schalten. Hintergrund ist die Auseinandersetzung um die Frage, ob in der Wikipedia der bürgerliche Name des Hackers Tron genannt werden darf.

Die Entscheidung ist deswegen heikel, weil das Gericht wegen einiger beanstandeter Seiten faktisch die komplette Wikipedia über die Domain sperrt, welche in seinem Einflussbereich liegt. Selbst wenn man der Meinung ist, dass der Name des Betreffenden nicht genannt werden darf, stellt sich unter anderem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Und danach, ob exotische Domains nicht grundsätzlich besser sind.

Nachtrag:
Während die Familie gegen die Nennung des bürgerlichen Namens klagt, hat sich schon vor längerer Zeit ein Herr Ivo Floricic die Marke Tron gesichert, berichtet das MarkenBlog. Laut Telepolis handelt es sich um den Vater Trons.

(Danke an alle, die mir den Link geschickt haben)

59 Kommentare zu “WIKIPEDIA.DE AUSGESCHALTET”

  1. Olav meint: (19.1.2006 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Beinahe chinesische Verhältnisse. Aber wenigstens darf man seinen Kopf behalten.

  2. genevainformation meint: (19.1.2006 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    The Internet treats censorship as a routing problem, and routes around it.
    (John Gilmore on http://www.cygnus.com/~gnu/)

    (aus dem Footer eines Bekannten)

  3. Uwe (der echte) meint: (19.1.2006 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Ist es denn wirklich so, daß das Gericht hier die komplette Wikipedia sperren läßt?

    Oder bezieht sich die Anordnung nur auf die Entfernung des betreffenden Namens und die Weiterleitung wird von Seiten der Leute bei Wikipedia selbst blockiert?

  4. Kay meint: (19.1.2006 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Über den Anwalt, eigentlich ein Spezialist in Sachen in Internet- und Onlinerecht, kann man sich nur wundern.

    Es ist doch klar, dass diese Art der Vorgehensweise erheblich Staub aufwirbelt und somit erst Recht jeder von der Geschichte um Tron Kenntnis bekommt und auf dessen echten Namen erfährt. Weiterhin müsste ihm doch klar sein, dass er nicht das ganze Internet "entseuchen" kann.

    Dass Heidis Papa sowas evtl. nicht weiss, ist mir nachvollziehbar, aber dass der o. e. Anwalt sich solcher Konsequnzen nicht bewusst ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Komisch alles…

  5. Ben Erikson meint: (19.1.2006 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Es wird wirklich Zeit, daß die Richterschaft mal anfängt zu verstehen, was dieses Interweb-Dingsda ist und wie es funktioniert.

    Das ist die gleiche Ignoranz wie bei der Sozialgerichtsdirektorin, die zu solchen vollkommen unverhältnismäßigen und unverständlichen Entscheidungen führt. Und im übrigen den Ruf der Juristen als weltfremde Ignoranten zementiert.

  6. Jens meint: (19.1.2006 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Na dann gute Nacht Internet. Wenn ein Amtsgericht jedes mal die ganze Domain dekonnektieren lassen kann obwohl nur eine einzige von mehreren hundertausend Seiten beanstandet wird ist das deutsche Internet wohl demnächst leer.

  7. stefan meint: (19.1.2006 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Bei der Nennung des Namens war man bei der Beanspruchung des Markenschutzes offenbar weniger empfindlich.

    http://www.markenblog.de/?p=823

  8. Alix meint: (19.1.2006 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    @4 Uwe (der echte):
    es ist meiner Meinung nach unerheblich, wer was aus welchem Grund abgeschaltet hat. Schlimm finde ich, dass ein bundesdeutsches Gericht untersagt, einen Namen (den von TRON) zu nennen, der (zumindest in der Szene von Computer-Freaks, ich sage bewusst nicht 'Hacker') allgemein bekannt ist. Gegen eine Abbildung scheint (noch) keiner was zu haben: http://www.tronland.net/
    und per Suchmaschine (Google) finden sich 1510 Einträge zu Boris F*****. Eine weltfremde Entscheidung des Gerichts.

  9. Hartmut Nissen meint: (19.1.2006 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Soetwas nannte man früher (1933 – 1945) die "Gauleiter-Methode": Alle einsperren, dann ist der Richtige schon dabei….

  10. Andreas Bogk meint: (19.1.2006 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Nun, ich würde mal davon ausgehen, daß nur die Seiten, die den vollen Namen nennen, beanstandet wurden, und der Wikimedia e.V. die komplette Weiterleitung abgeschaltet hat, um einen Sturm der moralischen Entrüstung, wie auch hier gesehen, zu provozieren.

    Kindergarten, das. Echt mal.

  11. Udo Vetter meint: (19.1.2006 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Spiegel online zitiert Wikipedia so, dass die komplette Umeleitung untersagt worden ist.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,396056,00.html

  12. n.n. meint: (19.1.2006 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    auf http://www.wikipedia.de erscheint momentan nur folgende mitteilung:

    "Domain wikipedia.de derzeit außer Betrieb

    Liebe Freunde Freien Wissens,

    durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten."

  13. n.n. meint: (19.1.2006 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    wenn man liest was die berliner richter da anscheinend verzapft haben, kann man eigentlich nur noch den berliner maler max liebermann zitieren:

    ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte."

  14. Andreas Bogk meint: (19.1.2006 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Nun, so stellt der Wikimedia e.V. das dar, ja. Ich habe da gerade meine Zweifel, daß das der Wahrheit entspricht. Vielleicht läßt uns der Wikimedia e.V. ja mal das Schreiben sehen, damit wir wissen, ob wir uns jetzt über einen inkompetenten Richter oder eine weltfremde Wikipedia aufregen müssen…

  15. Sergej meint: (19.1.2006 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    einfach http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite eingeben und schon kann man die Wikipedia ganz normal nutzen. Natürlich kann man auch den Artikel üner Tron lesen.

  16. Sven meint: (19.1.2006 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Also nur, damit ich das verstehe:
    Diplomarbeiten findet man normalerweise in den jeweiligen Bereichbibliotheken. Wenn ich nun in der Bib. nach der Diplomarbeit suche, findet ich den Autor.
    Trotzdem ist es verboten zu sagen, dass die veröffentlichte Diplomarbeit mit dem Titel "Realisierung einer Verschlüsselungstechnik für Daten im ISDN B-Kanal" vom Autor Boris F******* stammt?!?
    Ne, das macht Sinn …
    Konsequenterweise sollte man gleich eine EV gegen google.de erlassen.

  17. @Sansiba meint: (19.1.2006 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Wickipedia ist klug (das wußten wir ja schon immer)

    Erstens kann man ja jederzeit über
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
    weiter auf die deutsche Version zugreifen
    Den Link finden auch alle diejenigen, die es über wikepedia.de versuchen.

    Zweitens: Sucht man über google nach einem deutschen Wort, so kommt man immer noch auf die richtige wikipedia seite

    Also ist der Schaden für die Netzgemeinde recht klein.

    Vielleicht wollte der Anwalt ja gar nicht, dass wikipedia.de abgeschalten wird, wahrscheinlich war das nur als Drohung gedacht.
    Falls also Wikipedia die Wahl hatte, die Weiterleitung zu unterbinden oder den Artikel zu ändern, haben sie sich wohl zu Recht für's Sperren der Weiterleitung entschieden.

    Die Wiki's spekulieren wohl darauf, dass sie Ärger vermeiden können, wenn zwei oder dreimal ein Angriff auf Wiki sich als ein derartiges Eigentor herausstellt. Der nächste Anwalt überlegt es sich dann wohl, ob er Wikipedia verklagt, weil der richtige Name eines bekannten verstorbenen Menschen genannt wird. Das Ergebnis wird ja wohl nicht im Sinn des Klägers sein :-)

    Ich find's gut, hoch lebe die Freiheit der Information.

  18. Rene meint: (19.1.2006 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja völlig absurd. Ich wundere mich gerade, warum ich völlig problemlos auf die deutschsprachige Seite gelange und auch nach wie vor den vollständigen Namen des Hackers abrufen kann.

    Es klappt schlicht deshalb, weil mein Lesezeichen auf de.wikipedia.org verweist.

    Da kann man wirklich nur sagen, herzlichen Glückwunsch. Erst durch diese Maßnahme wird die breite Öffentlichkeit auf die Geschichte tatsächlich aufmerksam.

  19. Martin_mb meint: (19.1.2006 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    Es ist also mal wieder so weit: "Wer hat Jehova gesagt?"

  20. Erbfeind meint: (19.1.2006 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Das AG Berlin-Charlottenburg scheint sich in der Sache ja bislang nicht sehr mit Ruhm bekleckert zu haben.

    Hat sie doch anscheinend erstmal an die Wikipedia Foundation in St.Petersburg, Russische Föderation geschrieben, statt nach St. Petersburg Florida.

    (gefunden bei telepolis zu dem Thema)

  21. Martin meint: (19.1.2006 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Ich kann ja verstehen dass die Eltern nicht wollen dass über ihren Sohn spekuliert und gemunkelt wird, aber das hätten sie erstens schon vor Jahren konsequent umsetzten müssen und z. b. den Film verbieten müssen, und zweitens war doch klar dass gerade durch solche Prozesse die Sache so richtig publik gemacht und nochmal aufgekocht wird.

  22. Wayner meint: (19.1.2006 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Sorry, aber WAYNE??

  23. Daniel meint: (19.1.2006 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    … und morgen ist GOOGLE tot …

    ;-)

  24. cstim meint: (19.1.2006 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @19 Sansiba: ein Angriff auf Wiki

    Wann setzt sich eigentlich auch mal in größeren Kreisen die Erkenntnis durch, dass der Begriff "Wiki" sich zu "Wikipedia" verhält wie der Begriff "Blog" zu "Lawblog"? Hat ja auch noch keiner geschrieben "der blogger schrieb in seinem blog" und dann erwartet, dass jeder weiß, wer gemeint ist. Liebe Leute, vielleicht glaubt ihr es kaum, aber, ja, es gibt tatsächlich mehr als eine Webseite, die nach dem Wiki-Prinzip arbeitet…

    cstim

  25. Kammerjäger meint: (19.1.2006 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Nachdem ich den Artikel über das 'Cryptron' auf http://www.tronland.net/ näher unter die Lupe genommen habe, kann ich nur sagen:

    Es handelt sich um eine ganz gewöhnliche Diplomarbeit – meilenweit entfernt von Genialität, wie es die Tronländer suggerieren wollen.

    Hätte Tron die Sache selbst ernst genommen, hätte er sich nicht alle Zeit der Welt genommen, aus den Ansätzen seiner DA ein marktreifes Teil zu entwickeln, denn auch wer nicht genial ist, dem kann schon damals nicht verborgen geblieben sein, daß der technische Fortschritt sehr schnell darüber hinweggefegt sein würde, wenn nicht kurzfristig was Vermarktungsfähiges entwickelt wird.

  26. Gemini meint: (19.1.2006 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Das ulkige, die wikipedia ist von wikipedia.de immer noch verlinkt (auf spenden ->über uns -> ganz unten ein link zu de.wikipedia.org). Aber dazwischen liegt dann noch wikimedia.de, die dürfen wohl (wie alle nachrichtenseiten es auch tun) verlinken.

  27. Sansiba meint: (19.1.2006 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @27 Wenn ich in einem Kommentar 5 mal Wikipedia ausschreibe, denke ich schon, dass klar ist, was gemeint ist :-)

    Aber danke, ich kenn wirklich kein anderes wiki.

  28. norbert meint: (19.1.2006 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Sonst kommen solche Urteile meist aus Hamburg ;-)

  29. Rasta-Fahndung meint: (19.1.2006 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Wer ist eigentlich der Anwalt der Familie? Kennt man den?

  30. Marcel vom Parteibuch meint: (19.1.2006 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Wenn das so weiter geht, wird es Kommentare zum deutschen Recht bald nur noch unter lawblog.ru (TM) geben können.

  31. ich-bin-papst meint: (19.1.2006 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    wenn man es mal genau betrachtet: warum will der herr ivo floricic eigentlich mit allen mitteln verhindern, dass der nachname seines sohnes öffentlich genannt wird!?
    ist das eine marketingkampagne für die anwaltskanzlei, die diese widerliche aktion ausgeführt hat, oder will der gute mann einen mythos schaffen, mit dem er dann irgendwie geld verdienen kann!?

  32. Dirk meint: (19.1.2006 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    heise.de: Wikimedia wehrt sich gegen Weiterleitungsverbot wegen "Tron"-Artikeln

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/68551

  33. Der andere Udo meint: (19.1.2006 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    …mich würde ja interessieren, was Disney zu der Markenanmeldung sagt. Immerhin ist das ihr Filmheld gewesen.
    Das könnte nach hinten losgehen.

  34. Dirk meint: (19.1.2006 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Das habe ich mich auch gefragt. Der Film "Tron" ist ja nun eindeitig Kult und war glaube ich recht erfolgreich.

  35. MFR meint: (19.1.2006 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Ist der genaue Wortlaut der Verfügung eigentlich irgendwo (schon) online? Ggf. Dank im Voraus!

  36. Knut Karnapp meint: (19.1.2006 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Ich bitte das Folgende als eine Laiendarstellung zu bewerten, da ich (noch) kein Jurastudium vorweisen kann. Sollte die Argumentation falsch sein bitte ich um Korrektur.

    Grundsätzlich könnte man Verständnis dafür entwickeln, dass die Eltern den Namen ihres Sohnes nach dessen Tod vor Entwürdigung schützen wollen. Das eigentliche rechtliche Problem resutliert daraus, dass der Rechtsträger, der Hacker Tron, die Wahrung seiner “Ehre” nicht mehr wahrnehmen kann, da er mit dem Tod die Rechtsfähigkeit verloren hat. Auf die Erben geht allerdings nur das “Vermögen” über. Hier geht es offensichtlicher Weise, aber um immaterielle Interessen (Persönlichkeitsschutz).

    Die Schutzbedürftigkeit überdauert allerdings die Lebzeit und damit die Rechtsfähigkeit des Verstorbenen. Außer Zweifel steht, dass die Eltern als nächste Verwandte geeignet sind die Wahrung des Persönlichkeitsinteresses zu übernehmen (übrigens unabhängig davon, ob sie geerbt haben).
    (vgl. BHGZ 50, 133)

    Unterschiedlicher Meinung kann man darüber sein, ob die bloße Nennung in dem Fall das Persönlichkeitsinteresse verletzt, da einige Leute sicher ungehalten reagieren könnten wenn sie die wahre Identität eines Hackers kennen, der ggf. ihr Unternehmen geschädigt hat.

    Um es nochmal mit aller Deutlichkeit zu sagen: diese Aussage ist als Laienaussage zu betiteln. Ich lasse mich gern berichtigen. Ok nehmt mich auseinander :)

  37. feng meint: (19.1.2006 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    tron und trof sind doch nur ein paar alte basic programmierbefehle. trace on und trace off. gab es bei den 8bit kisten wie apple2, c64, sinclair spektrum, etc. usw. was man so alles als marke anmelden kann…

    naja. ich glaube, ich darf ja auch nicht mehr "ich liebe es" sagen.

  38. Sansiba meint: (19.1.2006 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    @34
    Der Anwalt wird in folgendem Artikel genannt

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21750/1.html

  39. Uwe (der echte) meint: (19.1.2006 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    @ 10:

    Verzeihung, aber was hier eigentlich genau abgeschaltet oder entfernt werden soll und was nicht, ist in diesem Zusammenhang überhaupt nicht unerheblich, sondern – jedenfalls meines Erachtens – das entscheidende Kriterium dafür, wie man die ganze Aufregung einzustufen hat.

    Wenn wegen einer einzigen Namensnennung tatsächlich das ganze Angebot vom Netz genommen werden sollte und das nicht durch weniger invasive Veränderung abgewendet werden dürfte, wäre das unverhältnismäßig bis dort hinaus.

    Daß dem aber so sein soll, ist bislang allein eine Behauptung von Wikimedia bzw. ihres Anwalts. Mich wundert es bei aller Sympathie für die Idee hinter Wikipedia schon etwas, weswegen diese Aussage von so vielen Leuten so unkritisch übernommen wird.

    Wenn es dagegen so wäre, daß hier nur die Namensnennung untersagt wurde, allerdings die Art und Weise der Beseitigung offen gelassen wurde, dann sind gewiß nicht das Gericht oder die Angehörigen der böse Bube, denn das dürften die Rechtsgrundlagen hergeben. Dann fände ich nämlich weniger deren Verhalten erschreckend, sondern die Haltung der "anderen Seite", die an die Zeiten erinnert, in denen viele das Netz für einen rechtsfreien Raum hielten. Daß man das "Einreiten der Juristen" ins Netz nicht unbedingt für die beste Sache seit geschnitten Brot halten muß, will ich dabei gar nicht bestreiten.

    Wie auch immer: Klarer sehen könnte man erst, wenn der Wortlaut des Gerichtsbeschlusses offengelegt würde.

  40. -thh meint: (19.1.2006 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Exotische Domains helfen genau gar nichts, weil's nicht um die Domain geht, sondern den Holder – also den Domain"eigentümer". Der von wikipedia.de sitzt eben in Deutschland; hätte der dt. Wikimedia-Verein stattdessen wikipedia.us registriert, würde sich daran nichts ändern.

  41. Tom meint: (19.1.2006 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    Der Anwalt, der da dem Vernehmen nach hinter steckt, hat auch ein eigenes Blog. Unter dem Namen 'rechtkreativ' steht als Untertitel 'IT-Law-Blog' (http://friedrich.wordpress.com/).

    Udo, war 'Law Blog' nicht 'ne eingetragene Marke von Dir?

  42. Michael meint: (20.1.2006 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Ist doch perfekt. Der Vater hat sich den Namen 1999 schützen lassen. Die Aufmerksamkeit lässt nach, also induziert er ein juristisches Spektakel, in deren Mittelpunkt ein bekanntes Unternehmen steht. Dadurch erlangt er viel Aufmerksamkeit. Und wir alle machen mit.

  43. alex meint: (30.1.2006 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    hab mal ne frage und zwar WAS kann ich mir alles schützen lassen?Ich denk ja nicht das es möglich is irgendein wort schützen zu lassen.Und wo kann ich heraus finden was schon alles geschützt ist.
    Dane für eure Hilfe

    MFG Alex

  44. Thomas meint: (2.2.2006 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Was regt ihr euch eigentlich so auf? Wikipedia iat doch immer noch über http://de.wikipedia.org/ erreichbar. Mit der ganzen Aufregung tut ihr doch nur Ivo Floricic einen Gefallen und macht den Markennamen noch mehr publik als er sowieso schon ist.

  45. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf] meint: (6.2.2006 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    Wie schaut es aus? Bleibt der Familienname von Tron jetzt hier drin oder nicht?

    Gruss
    FvMM

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