20.1.2006

ETAPPENSIEG FÜR WIKIPEDIA

Wikipedia.de wird bald wieder funktionieren. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gab einem Vollstreckungsschutzantrag des deutschen Wikipedia-Vereins statt, berichtet heise online.

16 Kommentare zu “ETAPPENSIEG FÜR WIKIPEDIA”

  1. Martin Otten meint: (20.1.2006 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Das Weiterleitungsverbot war ja auch wirklich etwas heftig für eine Seite mit so vielen Besuchern. Könnte man eigentlich bei einer kommerziellen Seite Schadensersatz verlangen?

  2. Arnd meint: (20.1.2006 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Gewonnen ist noch gar nichts. Ich persönlich halte das auch nicht für einen Etappensieg.

  3. Sansiba meint: (20.1.2006 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    @4
    Na, das macht die Sache schon klarer:

    … Dem Antragsgegner wird es […] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt….

    Wie um alles in der Welt soll Wikipedia sicherstellen, dass in keinem einzigen Artikel der Name genannt wird?

    Es hätte ja nicht genützt, nur diesen einen Beitrag zu ändern und zu sperren.

  4. RA J. Melchior meint: (20.1.2006 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    (s. auch http://www.wikipedia.de/)

    Mit dem Medienwirbel haben die Eltern von „Tron" jedenfalls das geschafft, was sie angeblich gerade verhindern wollten: jeder, der es bisher noch nicht wusste, aus welchen Gründen auch immer es aber wissen wollte – kennt jetzt den bürgerlichen Namen von „Tron". Ein absolut vorhersehbares Ergebnis dieser Veranstaltung – sieht also eher nach einer Werbekampagne aus, für was auch immer (vielleicht ein neues Buch, ein Film, etc. pp.)

    Ist doch toll, welchen Marketing-Effekt man mit einem kleinen Gerichtsverfahren erzeugen kann !

  5. unzel meint: (20.1.2006 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    eine recht billige werbekampagne will ich meinen

  6. Björn meint: (20.1.2006 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Zum Glück. Ist irgendwie umständlich, ohne die Weiterleitung auf Wikipedia zu kommen :D

  7. Manetti meint: (21.1.2006 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    Viel interessanter ist, dass ich die ganze Diskussion, welche mittlerweile archiviert worden ist, begonnen habe (übrigens auf ihren Hinweis auf die EV).
    Die gesammte Diskussion ist hochinteressant und zeigt, was für Narren bei Wikipedia unterwegs ist.
    Durch die vielen, falschen "Sachbeiträge" in dieser besageten Diskussion habe ich das Vertrauen in das Projekt Wikipedia verloren.

  8. Ernat meint: (21.1.2006 um 01:50) AntwortenReply to this comment

    Wieso ist es interessant, dass Sie die Diskussion begonnen haben?

    *nixversteh*

  9. Hannes meint: (21.1.2006 um 02:11) AntwortenReply to this comment

    Ernat: Wahrscheinlich ein weiterer Wichtigtuer, wie wir sie dieser Tage gar zuviele erleben

  10. Jens meint: (21.1.2006 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Was mich an der ganzen Sache irritiert ist der offenbar extrem niedrig angesetzte Streitwert. Kann es sein das es Teil der Strategie der Anwälte war diesen so niedrig zu setzen, dass ein Amtsgericht zuständig war?

    Es ist doch auch sicherlich viel einfach eine einstweillige Verfügung durchzukriegen wenn der Streitwert niederig ist.

    Ist es heute eigentlich immer noch so, daß unterhalb eines gewissen Streitwerts keine Berufung nach einem Urteil möglich ist?

  11. RA J. Melchior meint: (21.1.2006 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @12: Die Erfolgsaussichten sind vom Streitwert sicherlich nicht abhängig, bei Werten bis 5.000 Euro entscheidet der Richter am Amtsgericht, darüber der Richter am Landgericht, im Ergebnis kein Unterschied.

    Aber: Niedriger Streitwert – niedrige Anwalts- und Gerichtskosten, also eine preiswerte Werbekampagne.

  12. Tilman meint: (21.1.2006 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    In der PCWelt.de stand dass der Anwalt der Familie kostenlos arbeitet. Ist das nicht standeswidrig?
    http://www.pcwelt.de/news/online/130137/index2.html
    "Kurz betonte in diesem Zusammenhang noch, dass er ohne Bezahlung arbeiten würde. Die Eltern seien zu arm, um ihn bezahlen zu können. Bisher seien durch den Streit mit Wikimedia Kosten in Höhe von zirka 2000 Euro entstanden."

  13. Jens meint: (21.1.2006 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Sehr interessant (Link siehe oben):
    "Feldmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kurz den Streitwert des Falls mit gerade einmal 600 Euro angesetzt habe. Das sei kein Zufall, so Feldmann, denn bis zu einem Streitwert von 600 Euro sei grundsätzlich keine Berufung möglich."

    Kann man als Beklagter denn Streitwert nach oben korrigieren?

  14. Tilman meint: (21.1.2006 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    @15: Ja, wobei aber das Gericht den Streitwert entscheidet. Ich war Mandant (Kläger) in einem Prozess wo die Beklagte genau das versuchte. Der Grund war vermutlich dass sie glaubte den Prozess zu gewinnen und hoffte es mir auf diese Weise teuer zu machen. Es gelang ihr nicht.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum