24.1.2006

DIPLOM-JURIST

Ich bin jetzt auch Diplom-Jurist (Universität Bochum). Die Urkunde ist heute eingetroffen. Zur Vorgeschichte.

34 Kommentare zu “DIPLOM-JURIST”

  1. n.n. meint: (24.1.2006 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    herzlichen glühpunsch aber auch (auch wenn es arg nach ossijurist klingt …)!

    schon auf der homepage nachgetragen?!
    ;-)

  2. Mone meint: (24.1.2006 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Und wann und wo ist die Feier für dieses freudige Ereigniss?

  3. Lutz meint: (24.1.2006 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Da hat man was eigenes.

  4. Oliver J. meint: (24.1.2006 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Hatte mich ja schon mal gewundert. Ich dachte nämlich immer, daß Sie ein Düsseldorfer "Elitestudent" waren. Offenbar kann man es auch als Bochumer zu etwas bringen ;-).

    Herzlichen Glückwunsch!

  5. Gadgetto meint: (24.1.2006 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    herzlichen glückwunsch!
    finde, es klingt inzwischen gar nicht mehr nach ossi.
    bei mir haben sich schon einige juristen beworben die explizit darauf hinweisen, dass sie "diplomjuristen" sind.
    ich denke, dass die ossi-assoziation nach und nach in den hintergrund rücken wird…

  6. RA J. Melchior meint: (24.1.2006 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @1: Stimmt, ist ein klassischer DDR-Titel. Und übrigens – Zitat aus: Kurzmitteilung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Ausgabe Nr. 01/2006 v. 17.o1.2006 (Link gefunden bei: http://www.kanzlei-hoenig.info )

    Als problematisch wird das Führen des Titels „Dipl.-Jurist" angesehen, den inzwischen zahlreiche Universitäten nach dem ersten juristischen Staatsexamen verleihen. Hier besteht die Gefahr einer Irreführung des rechtsuchenden Publikums, das im Zweifel nicht erkennen wird, dass es sich bei dem Erwerb des Diploms lediglich um ein notwendig zu durchlaufendes Stadium auf dem Weg zum Volljuristen handelt, sondern glaubt, der Rechtsanwalt, der zugleich den Titel „Dipl.- Jurist" führt, verfüge über eine Zusatzqualifikation.

  7. Udo Vetter meint: (24.1.2006 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Als ich studiert habe, gab es in Düsseldorf noch gar kein Jura.

  8. Arnd meint: (24.1.2006 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch!

  9. Jörg meint: (24.1.2006 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Und ich bin Klempnermeister, so what?

    Kommt der Grad jetzt auf die Visitenkarte? Am besten vor dem Vornamen?

  10. FJ meint: (24.1.2006 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Willkommen im Club der Diplom Juristen! ;-)

    @6 Das wollte ich auch grad posten, allerdings halte ich in dem Fall die "Irreführung" für abwegig…

  11. unzel meint: (24.1.2006 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Gratulation, weise entscheidung in Bochum zu Diplomieren ^^

  12. Derek meint: (24.1.2006 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    Herzlichen Glückwunsch!

    Na ja, der ist jedenfalls besser als der alte Titel "geprüfter Rechtskandidat" – ein Nichtjurist konnte wirklich nichts damit anfangen.

    Übringens bin ich dafür, den Titel hinter dem Namen zu führen – es sieht ja cooler aus (vor allem im Zusammenhang mit "RA" davor). ;-)

  13. dipl. jur. ckd meint: (24.1.2006 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch. Druckt man sich sowas auf die Visitenkarten? Ich habe mich schon immer gefragt warum die Ingenieure damit so hausieren gehen … bei denen steht's ja meistens sogar noch auf dem Klingelschild.

  14. Rasta-Fahndung meint: (24.1.2006 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Gemein. An meiner Uni (Konstanz) wird ein mag.jur. verliehen.
    Klingt irgendwie billiger…

  15. Udo Vetter meint: (24.1.2006 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Die Urkunde habe ich mir nur geholt für den Fall, dass ich mal nicht mehr als Rechtsanwalt arbeite. Dann lieber Diplom-Jurist als Assessor. So lange ich aber noch das mache, was ich jetzt mache, kommt der Grad nicht auf die Visistenkarte.

  16. Alexander Hartmann meint: (24.1.2006 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch, Herr Kollege :-)

  17. Rasta-Fahndung meint: (24.1.2006 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:
    Was spräche dagegen, einfach "Volljurist" auf die Visitenkarte zu drucken? :)

  18. andrea meint: (24.1.2006 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Herzlichen Glückwunsch

  19. Jings meint: (24.1.2006 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @17 Die Bezeichnung "Volljurist" habe ich noch nie für gelungen gehalten. Man könnte sich darunter einen Juristen vorstellen, der einen über den Durst getrunken hat. Außerdem gibt es ja auch keine Leerjuristen.

  20. RA J. Melchior meint: (24.1.2006 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @19: Doch, die gibt's – Wetten dass … ?

  21. Hannes meint: (24.1.2006 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @20: Du verwechselst "leer" und "hohl" … :-)

  22. Praktiker meint: (24.1.2006 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Ich bin kein Jurist, aber ….
    Es ließen sich einige Kollegen nach Änderung der
    Voraussetzungen zur Verleihung des "Titels" nach – diplomieren.
    So wurde aus einem geachteten Kriminalhauptkommissar dann
    ein Diplomverwaltungswirt (Polizei) auf der Visitenkarte.
    "Ach Sie schaffet bei der Verwaltung? Was willet Se dann von mir"? (Baden Württemberg)

  23. Alix meint: (24.1.2006 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Druck auf die Senftube. Herr RA Dipl.Jurist Udo Vetter: kann Mensch sich mit Dir noch normal unterhalten (in diesem Blog) oder muss jetzt ein sich über das Normalmaß gehobener Level eingehalten werden ? :-)
    Nichtsdestowenigerrotz -halt- da fehlt ja ein 't'zwischen den beiden 'rr' in der Wortkonstruktion ;-) herzlichen Glückwunsch. Manchmal bringt Hartnäckigkeit doch ein befriedigendes Ergebnis.
    Und Dein nächstes Ziel ist > Notar?
    In diesem (Notar) Zusammenhang: ich war gestern bei einem. Ich musste eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass ich nicht im Besitz von Dokumenten bin, die meine Mutter hatte und irgendwie verloren gegangen sind. In der Kanzlei konnte ich das gleich an der Rezeption (oder wie immer der Arbeitsplatz der Empfangsdame heißt) erledigen. Ich habe die Unterschrift aufs Papier gebracht, ohne dass eine vorherige Überprüfung meiner Identität durch Vorlage des Personalausweises erfolgte, fertig war die Angelegenheit. Eigentlich hätte ich meine Unterschrift per Fax übermitteln können, per E-Mail oder ich hätte unseren Hausmeiste hinschicken können: unterschreibe mal für mich mit meinem Namen. Aber das wäre zu einfach :-)

  24. Bernd meint: (24.1.2006 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Also das ist ja eine Unverschämtheit. Andere müssen jahrelang studieren, bis sie ein "Diplom-Irgendwas" kriegen, und die Rechtsanwälte machen das wieder 'mal mit ein paar bösen Briefen, die sie in ihrer Arbeitszeit schreiben.

    Nee, Quark, Glückwunsch… :-)

  25. Solicitor meint: (24.1.2006 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    Nichts fuer ungut, aber den Sinn eines Diploms in Jura sehe ich nicht…

  26. jurdo meint: (24.1.2006 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    @13:
    Ich selbst studiere Elektrotechnik an einer tech. Uni. Und ja, nach allem was ich durchmache und durchgemacht habe (das Ende steht bevor) werde ich mir den Titel auch auf die Visitenkarte drucken!!! Vielleicht liegt es daran, dass ich über all die Jahre von morgens um acht bis abends um sieben an der UNI stehe und irgendwas in mich reinlerne/messe/konstruiere…. Oder liegt es daran, dass man bis zum Dr.-Ing. nochmals 5 Jahre lang vor sich hin arbeiten muss?
    Und bei den Jursiten gibts das Diplom so nebenbei und den Dr. in unter einem Jahr…Vielleicht mach ich auch eine einfache Literaturrecherche in Medizin und nenn mich dann nach vier Monaten!!!!!! Dr. Med (Meine Studienarbeit dauerte 7 Monate)

  27. Hobbyjurist meint: (25.1.2006 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    Der Titel "Rechtsanwalt" oder meinetwegen auch "Volljurist"macht meines Erachtens auf jeden Fall mehr her als der Titel "Diplom-Jurist". Letzterer klingt für meinen Geschmack eher wie ein Alibi-Titel. Obwohl – Gregor Gysi soll ja auch Diplom-Jurist sein und das ist sicher nicht der Dümmste. Das jetzt mal so aus dem hohlen Bauch heraus gesprochen.

    @ 26:
    Ironischerweise sind die Mediziner wohl diejenigen, die am meisten Wert auf ihren Doktortitel legen.

  28. MD meint: (25.1.2006 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    @ Udo:

    Du schreibst, dass du dir den Titel eines Diplomjuristen Dir nur geholt hast, für den Fall wenn du Dich aus der Anwaltschaft verabschiedest. Ich dachte immer, du bist ein Leib-und-Leben-Anwalt mit echten Advokatenblut in den Adern, für den nichts anderes als anwaltliche Interessenvertretung vorstellbar ist.

    Steht da was im Busch?

    MD

  29. Jörg meint: (25.1.2006 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    In NRW gibt es nur hauptberufliche Notare. Dann wäre mit dem Anwaltsjob schluss – und wahrscheinlich auch mit den interessanten blog-Einträgen.

  30. ckd meint: (25.1.2006 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    @26, das Jura Diplom gibt's nicht nebenbei, sondern nach dem ersten juristischen Staatsexamen. Und das gibt es in der Regel nicht geschenkt. Ich kenne keinen anderen Abschluss der so nervenaufreibend und schwierig gestaltet ist.

  31. Ich meint: (27.1.2006 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit nur mit dem 1. Staatsexamen vor den Gerichten aufzutreten? Als Rechtsbeistand mit Prozessvollmacht oder so ähnlich?
    Jemand der das 1. Examen hat und Jahrelang in einer Rechtsabteilung tätig war und den Arbeitgeber ständig vor den Arbeitsgerichten (1. Instanz) vertreten hat, hat eigentlich lange Berufserfahrung auf dem Gebiet des Rechts.
    Also müsste es doch Ausnahmeregelungen für Juristen mit 1. Examen und langjährige Berufserfahrung in der Rechtsabt. und vor den Arbeitsgerichten geben, die Anwaltszulassung auch ohne das 2. Examen zu erhalten.?

  32. Jim meint: (12.2.2006 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich weiß, mag das RBerG (oder wie ich es nenne, Adolfs Rache) sowas gar nicht. Es gab ja die Ausnahme für bei Gericht zugelassene (Voll)Rechtsbeistände bis in die 80er hinein.. soweit ich informiert bin werden aber heute keine mehr neu zugelassen, höchstens explizit für ganz bestimmte Gebiete mit entspr. Nachweisen. Wie gesagt, soweit ich weiß.

  33. Thorsten meint: (24.2.2006 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Hallöchen. Ich bin seit dem letzten Jahr Diplom-Jurist (in TÜ studiert und jetzt in S) und hätte die Frage, wie ihr die Aussichten für Leute ohne 2. Staatsexamen einschätzt, eine qualifizierte Juristenstelle, z.B. in der freien Wirtschaft, zu bekommen.

  34. Chris meint: (16.11.2006 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    meines Wissens nach kann man mit seinem "Diplomtitel" vor den ganz normalen Amtsgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sowie vor den Verwaltungsgerichten auftreten.
    Erst ab Landgericht (5000€ Streitwert o. 4 Jahre Freiheitsstrafe) braucht man überhaupt erst einen Anwalt (1. + 2. STAATSEXAMEN).
    Anstelle eines Diplomjuristen kann auch jeder Elektrikermeister ( oder Geselle) vor einem Amtsgericht auftreten.
    Ich finde diesen Diplomtitel total überflüssig, und völlig quatsch.
    Viele Grüße
    Chris

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