BLOG-IMPRESSUM
Die deutschen Behörden interessieren sich nicht dafür, ob Weblogs ein Impressum haben? Offensichtlich ein Irrglaube, denn zumindest das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagiert auf Eingaben und beanstandet die “unzureichende Anbieterkennzeichnung”.
Das ergibt sich aus einem Schreiben, das ich heute für einen Dritten erhalten habe. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.
Hintergrund ist wohl, dass eine Firma – völlig zu Unrecht – etwas gegen einen Weblogeintrag hat, aber es anscheinend nicht auf die Reihe kriegt, sich mit dem Betreiber des Weblogs in Verbindung zu setzen. Jedenfalls scheint sie beim österreichischen Hoster abgeblitzt zu sein und versucht es jetzt über die deutschen Aufsichtsbehörden.
Vielleicht erfahren wir dann ja doch mal, ob es tatsächlich eine Impressumspflicht für rein private Weblogs gibt. Soweit ich weiß, gibt es dazu noch kein Gerichtsurteil.
Apropos "zu Unrecht etwas gegen Weblogeinträge haben". Heizmann und Schmitt entschuldigen sich mittlerweile öffentlich für ihr flegelhaftes Verhalten:
http://www.thomas-hoelscher.de/?p=58
und
blog.rootserverexperiment...006/01/25/anti-marketing/
Heizmann/Schmitt haben wohl verstanden, dass es jegliche weitere Eskalation nur noch mehr negative Presse — schlimmstenfalls in Printmedien — verschafft. Manchmal scheint es auch zu gehen, ohne dass man seine Anwälte aufeinander hetzt…
Grüße,
M.
Kurze Frage, um ein wenig Klarheit zu schaffen: Sind diese "rein privaten Weblogs" also beispielsweise jene, die keine Werbebanner (wie Google Adsense) oder Sponsorship (ala Spreeblick) laufen lassen?
um die Frage von Mike noch zu erweitern, was ist wenn die angezeigte Werbung vom Hoster kommt? Und der Blogger diese nicht verhindern (außer natürlich anderen Anbieter oder höheren Preis wählen) kann?
@Mike Schnoor:
Es gibt in diesem Bereich *GAR* keine Erfahrungswerte.
Die maßgeblichen Vorschriften sprechen AFAIK von "geschäftsmäßig" – ein Begriff, der eigentlich rein auf die Nachhaltigkeit des Angebots, nicht aber auf gewerbliche Interessen abstellt. Danach wären quasi alle Seiten, die nicht nur für kurze Zeit im Netz stehen sollen (gibt es solche?), erfasst – dann aber ergibt das einschränkende Kriterium "geschäftsmäßig" keinen Sinn mehr.
Ergo: Es muß wohl – speziell auf das Internet bezogen – eine neue Definition her. Ob die Gerichte das aber bemerken *UND* einen akzeptablen neuen Begriff finden, bleibt abzuwarten.
Bei den Bannern droht m.E. nach herkömmlicher Lesart sogar die Einstufung in den engeren Begriff der "Gewerbsmäßigkeit", auch wenn nur kostendeckend gearbeitet werden soll – eine Gewinnerzielungsabsicht (im Gegensatz zu Umsatz) wird bei "gewerbsmäßig" i.d.R. nicht verlangt. Das TDG spricht zwar nicht von "gewerbsmäßíg" – gewerbsmäßige Betriebe sind aber gleichzeitig auch "geschäftsmäßig" und damit verpflichtet, ein entsprechendes Impressum zu schalten.
Die nächste Stufe über "geschäftsmäßig" ist lt. TDG die "kommerzielle Kommunikation" – hier sind die meisten bannerfinanzierten Seiten automatisch (auch ohne eigene Verkaufsinteressen) erfasst. Für diese gelten wohl sogar die erweiterten Informationspflichten.
Ich glaube nicht, dass ein Weblog ohne Werbung gleich ein privates ist. Die Weblogs in Dtl., die richtig Geld verdienen sind meistens ohne Werbung: finanso.de/blog/ich-waer-...t-ein-kommerzielles-blog/
Frage an Udo Vetter: Wurde das nicht schon für Webseiten eindeutig geregelt, das bzw. wann ein Impressum gebraucht wird?
<a href="http://www.digi-info.de/de/netlaw/aktuell/0510/index.php" rel="nofollow">Diese Ausführungen </a> werden sicherlich schon vielen bekannt sein.
Was ich nicht verstehe ist die permanente Weigerung einiger
Blog- Betreiber ein Impressum in ihre Seite aufzunehmen.
Wovor fürchten diese sich?
Vor der Ohrfeige aus dem dunklen Gebüsch? Vor zerkratztem
Autolack?
Der Böswillige findet auf anderem Wege sein Opfer.
Und sei es nur über Spuren im Netz.
Meiner Meinung nach gibt es bei der Frage, ob die Impressumspflicht auch für "rein private" Weblogs gilt, nicht viel zu klären – außer, was bitteschön "rein privat" in diesem Zusammenhang heißen soll; im Gegensatz zu "geschäftsmäßig" ist das nämlich kein rechtlicher Begriff mit einigermaßen klarer Bedeutung.
Nichts deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber mit "geschäftsmäßig" irgend etwas anderes gemeint haben soll als an anderer Stelle. Das Gesetz handelt auch nicht speziell von Websites, von denen tatsächlich nur wenige (reine Testseiten, Hinweise auf eine alsbald stattfindende Veranstaltung) aus dem Begriff der Geschäftsmäßigkeit herausfallen dürften. Es geht um Teledienste aller Art, und da ist es ja gut möglich, dass eben auch mal jemand eine kurze Einmalaktion veranstaltet, die dann nicht geschäftsmäßig ist und für die er sich nicht mit Impressumspflichten soll befassen müssen.
Dem nichtkommerziellen Charakter des Weblogs trägt die zuständige Behörde ja dadurch Rechnung, dass sie dem Betreiber nicht gleich ein Bußgeld aufbrummt, sondern ihn erst einmal ganz kostenlos auf seine Pflichten hinweist.
@ Praktiker
Dass du dich dazu äußerst – ich wundere mich nicht. Der Name "Praktiker" ist doch nicht zufällig gewählt?
Warum sollte es keine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für rein private Webblogs geben?
Es besteht doch keinerlei Unterschied zu einer rein privaten Website, die ebenfalls der "Impressumspflicht" unterliegt.
@Praktiker:
Das Geheimnis heißt "Privatsphäre" bzw. "Datenvermeidung".
Es gibt kein legitimes Interesse daran, eine Privatperson zu verpflichten, persönliche Daten auf Internetseiten zu hinterlegen. Die meisten Abmahnungen sind (mangels Wettbewerbshandeln, gewerbsmäßigem Handeln etc.) sowieso nicht möglich – und sonstige Probleme wg. z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzungen lassen sich in der Regel über den Provider klären (so lange es um Unterlassung geht). Die Fälle, in denen tatsächlich Schadensersatz fällig werden sollte, sind im Privatbereich selten – und wenn, sind meist auch Strafgesetze verletzt, so daß der Verletzte auf diesem Wege über die Akteneinsicht zu seinem Wissen kommt.
Mein Impressum kann ich nur mit großem Aufwand vor Werbebots schützen – und vor den ganz gewöhnlichen Deppen schützt mich das nicht im Ansatz. Vielmehr muß ich sogar noch fürchten, daß meine Schutzmaßnahmen mißdeutet werden, weil der Richter auf dem Dienst-PC nicht an die skript- oder sonstwie implementierten Adressdaten zugreifen kann.
Ich nehme mir im Internet – wie auch sonst im Leben – ein Recht auf möglichst anonymes Handeln heraus bzw. behalte es mir vor, meine Identität nur dann zu offenbaren, wenn es nötig ist.
Über die Pflicht, einen Kommunikationsweg zu eröffnen, kann man gerne reden – Privatadresse, Name oder Telefonnummer haben aber im Internet nichts verloren.
@9: private webseiten unterliegen afaik nicht der impressumspflicht.
Ich habe die Impressumspflicht für Deutsche (dann meistens auch .de Domains) nie verstanden zumal jeder auch ohne Impressum für .de Domains in 10sec erfahren kann wer der Betreiber ist via Denic.
Muss wohl als DAU-freundliche Rechtssprechung für Abmahnanwälte angesehen werden.
@12: Aber auch die Auskunftsfreudigkeit der DENIC wird scharf kritisiert. Ein IMHO angemessener Begriff wäre die Angabe des DENIC-Handles des Domaininhabers und die Schaffung eines ähnlichen Handles für echte Subdomains.
Die Herausgabe der Daten sollte dann wie bei der Haltersangabe beim Kfz. kostenpflichtig und unter Angaben von Gründen erfolgen…
Grüße,
M.
Ich bemerke immer, dass die Leute "privat" und "kommerziell" gegenüberstellen, aber ist nicht das Gegenteil von "privat" eher "öffentlich"? Und nicht-öffentliche Webseiten brauchen wohl in den seltensten Fällen ein Impressum. Auf rein gewerbliche Webseiten wird die Impressumpflicht auch nicht abzielen, da es dafür im TDG ja den §7 gibt. Der Rest des TDG bezieht sich dann wohl auf die "geschäftsmässigen" Teledienste, also die "nachhaltigen," was wohl in den meisten Fällen der Fall sein wird. Auch hier wiederum "geschäftsmässig" wohl nicht als "gewerbsmäßig" oder "kommerziell" zu verstehen, denn dafür gibt's doch den §7. Insofern würde ich als Laie eine Impressumpflicht auch für als privat gehaltene Webseiten bejahen. Finde ich eigentlich auch nicht schlecht, es ist ja trotzdem eine Veröffentlichung mit großer Reichweite.
Ich halte eine Impressumspflicht für rein private Weblogs für höchst bedenklich!
Hier sollte ganz klar die Meinungsfreiheit den Vorzug verdienen. Wenn ich wüsste, dass im Internet jeder meine Äußerungen eindeutig zuordnen kann, hielte ich mich vielleicht mit der einen oder anderen Äußerung zurück.
Und falls jemand doch seinen Blog zu Beleidigungen oder sonstigen strafrechtlichen Verstößen nutzen sollte, denke ich, dass der Rechtsstaat gute Mittel hat, diese Verstöße zu unterbinden.
Ich finde, dass sich die Blogs binnen kurzer Zeit zu idR unabhängigen höchst Bedeutsamen Medium zur Meinungsbildung entwickelt haben. Das sollte so bleiben.
P.S.: Jetzt fehlt nur noch ´ne Impressumspflicht für eMails, die aufgrund Ihres interessanten Inhaltes tendenziell dazu geeignet sind, an eine Vielzahl von Empfängern weiterversendet zu werden.
Es lebe die Regulatoritis!
P.S.P.S.: Ich kann mich doch auch jeden Tag auf den belebtesten Platz der Stadt stellen, eine Rede halten oder ein Plakat mit Texten hochhalten, ohne dass ich mich ausweisen müsste…
Das wäre ja noch schöner, wenn ich auf dem öffentlichen Platz erst meine Meinung äußern dürfte, wenn ich jedem beliebigen "Zuhörer" offenbaren müsste, wer ich bin und wo ich wohne!!!
An die Bedenkenträger:
Wie kann etwas "rein privat" sein, dass von jedem Fleckchen dieser Welt aufgerufen werden kann?
Das ist mal wieder eine typische künstliche (deutsche?) Diskussion.
Erbfeind:
Typisch deutsch ist die Impressumspflicht, nicht die Diskussion darüber. "Ihre Papiere!" ist sowas von deutsch, und hat sich eben auch auf Printmedien und nun auf Websites und Blogs übertragen.
@Andreas:
Bei den Webblogs gibt es gerade einen (in der Entwicklung des Internets immer wiederkehrenden) Drang nach quasi-anarchischen Strukturen bzw. einem rechtsfreien Raum.
Nicht, dass man mich falsch versteht: Die Meinungsfreiheit ist eines unserer wichtigsten Rechtsgüter auch im Internet. Allerdings geht es bei der "Impressumspflicht" ja nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern soll lediglich dazu dienen bei einer Verletzung eigener Rechtsgüter durch den Anbieter schnell mit ihm Kontakt aufzunehmen.
Die Frage sollte eher sein, WELCHE Angaben eine Anbieterkennzeichnung für "rein private" Tele- oder Mediendienste Pflicht sein sollten. Reicht bei so einer Seite nicht eine E-Mail Adresse aus zur schnellen Kontaktaufnahme aus? Muss wirklich die Telefonnummer hin, etc.
Was hat Meinungsfreiheit damit zu tun, keine Verantwortung für seine Meinung tragen zu müssen?
Abgesehen davon ist eine weltweite Veröffentlichung nicht zu vergleichen mit einer EMail (die auch tatsächlich privat ist, im Gegensatz zu Webseiten) oder einem Plakat. Wer eine Zeitung oder Flugblätter verteilt, kann sich IIRC auch nicht in der Anonymität verstecken.
Die grosse Diskussion ums Impressum gab es ja schon mal. Seitdem habe ich mich auch zu einem Impressum durchgerungen.
Auf der einen Seite sind Kontaktdaten nicht schlecht, um den Lesern die Kommuniation mit mir zu vereinfachen.
Aber ich schreibe seitdem etwas gehemmter über persönliche Dinge(Urlaub, Kinder etc.), da ja nun wirklich jeder Depp sofort mitbekommt, wo man wohnt. Und es sind leider viele Deppen im Netz unterwegs…
M.M. nach sollte, wenn schon ein Impressum, Telefonnummer und Mailadresse ausreichen für Privatpersonen.
Die Leute sind nämlich sowas von neugierig. Mein Impressum wurde schon über 11000 Mal aufgerufen…
Doch, wenn ich der Meinung bin, dass mich beispielsweise mein Arbeitgeber für meine politischen Ansichten belangen könnte (was ja nicht offiziell geschehen muss), sollte ich durchaus in der Lage sein, diese anonym äußern zu dürfen. Ich bin nunmal der Meinung, dass ich in der Lage sein muss, meine Gedanken zu x-beliebigen Themen im Internet zu äußern, ohne dass mir irgendjemand einen Strick daraus drehen kann. Insofern hat eine Impressungspflicht durchaus etwas mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun.
Da seh' ich einen Unterschied. Das eine ist die Meinungsfreiheit, Redefreiheit und die Freiheit dieses anonym öffentlich zu verbreiten ist etwas Anderes. Es ist ja auch nicht die Verbreitung jeder Meinung in Deutschland legal, und wird teilweise sogar strikt strafrechtlich verfolgt.
Wie gesagt, Freiheit der Meinung sehe ich nicht als Freiheit vor jeglichen Konsequenzen. Weiters besteht die Frage: Kann ein Arbeitgeber dem Angestellten aufgrund seiner Meinung kündigen, wenn dies nicht gegen den Arbeitsvertrag verstösst oder ein triftiger Grund vorliegt?
Den "Rückspiegel" fülle überwiegend mit mehr oder weniger gutem Content, wenn ich in der Fa. vor meinem Schreibtisch sitze, das Netzwerk werkelt wie es soll und KollegenInnen keine Fragen diesbezüglich haben. Das heisst nicht unbedingt wärend der regulären Arbeitszeit, das kommt allerdings auch vor.
Wenn ich meine wahre Identität durch ein 'ordentliches' Impressum erkennbar machen müsste, müsste ich mit dem Bloggen aufhören. Es könnte ja sein, dass der Boss, der oft im www surft, mein Blog auch mal 'erwischt'. Das wäre dann, aus verständlichen Gründen, nicht so gut.
Wenn der Mensch, der mich bloggen lässt, Werbung einblendet, kann mir niemand vorwerfen, ich würde das gewerbsmäßig machen. Auf die Werbeeinblendungen habe ich kein Einfluss.
Jetzt werden aber viele Sachen vermischt.
Warum sollte das bloggen während der Arbeitszeit gegenüber privaten Anrufen etc. vorzugswürdig sein?
Du siehst Meinungsfreiheit == Das Recht auf Freizeittätigkeit während der Arbeitszeit? Bzw. als Schutz davor nicht beim Bruch des Arbeitsvertrags erwischt zu werden?
@ 25
Korrekt. Die meisten Personen wollen nur aus persönlichem Interesse an der Identität des Schreibers die Impressumspflicht. Ein berechtigtes Interesse dürfte in den äußerst seltensten Fällen vorliegen. Ansonsten basiert die Impressumspflicht auf einem Generalverdacht – wer eine Internetseite hat, ist eine potentielle Gefahr. Dass aber Seitenbesucher eine ebenso potentielle Gefahr darstellen können, wird nicht gesehen.
Mein Vorschlag wäre, dass jeder Nutzer des Internets sich ausschließlich über eine feste IP am WWW anmelden kann, und diese IP sollte dann DENIC-artig abrufbar sein. Dann kann man sich auch gegen Websitebesucher wenden, die Ursache von Rechtverletzungen sind, und es würde Gleichstand herrschen. Die Besucher von Blogs tendieren idR. ohnehin viel eher als die Blogbesitzer da hin, ihre Anonymität auszunutzen, um gegen das Gesetz zu verstoßen.
@31: Dafür bekommen wir bald die Vorratsdatenspeicherung, mit der bei strafrechtlich relevanten Äußerungen (und sicher nicht nur bei diesen) sechs Monate lang Rückschlüsse auf den Nutzer gezogen werden können. Schöne neue Welt.
Die Speicherung von Verbindungsdaten und Serverlogs für 30 Tage war IMHO lange genug. Sogar 14 Tage sollten genug für die Verfolgung berechtigter Interessen sein. Man müsste halt rechtzeitig dafür sorgen, dass die entsprechenden Logfiles "auf Eis gelegt" werden.
Grüße,
M.
@ 33
Na also. Dann brauchen wir auch die Impressumspflicht nicht mehr. Ich denke ohnehin, dass es unproblematisch ist, jemanden zu finden, der im Internet sein Unwesen treibt. In den USA werden auch Fälle geklärt, die im Zusammenhang mit Bloggern stehen, und dort herrscht keine Impressumspflicht. Ich kenne auch einen Mordfall, der geklärt wurde, und die Bloggerin hatte nicht einmal eine eigene Domain, sondern war bei einem Blogservice registriert.
@Jurastudentin
Mein Vorschlag wäre, dass jeder Nutzer des Internets sich ausschließlich über eine feste IP am WWW anmelden kann, und diese IP sollte dann DENIC-artig abrufbar sein.
Dazu gibt es einen schönen Artikel:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16648/1.html
Auch mal die anderen Teile des Artikels suchen!
Eine Bitte an Praktiker und Jurastudentin: Bitte führt diese Diskussion, wenn sie denn nötig ist, woanders. Die bisherigen Beiträge habe ich gelöscht.
Das ist in Ordnung.
@ Udo
Vielen Dank für die Löschung.
Das ist ja eine heiße Diskussion zu dem Thema. Und zeigt, wie wichtig das Thema den Leuten ist. Ich persönlich freue mich schon, wenn ich ein Impressum lesen kann mit den Daten und würde es auch nicht ausnützen, allerdings habe ich in meinem Weblog keine Adresse von mir angegeben. Und von meiner Homepage habe ich auch die vollständige Adresse herausgenommen und nur noch die Mailadresse und den Ort angegeben. Eben, weil ich an anderer Stelle persönlich angegriffen wurde. Und derjenige auch von meiner Homepage wusste. Ich hatte keine Lust auf weiter gehende Angriffe.
Es stimmt, dass man vorsichtiger wird mit seinen Äußerungen, wenn man seine genaue Identität preisgibt.
Ich habe hier reingelesen, weil ich wissen wollte, ob es jetzt diese Impressumspflicht gibt oder nicht. Bin mir aber jetzt immer noch nicht schlüssig.
Ich werde aber wohl die entsprechenden Daten in meine Seiten aufnehmen.
Da das Thema sicherlich andere Blogbetreiber auch interessiert, werde ich bei mir einen Link zu diesem Beitrag setzen.
@Irmgard:
Sicher sagen kann dir das niemand.
Die Tendenz geht m.E. aber dahin:
Die Auslegung nach herkömmlichen Methoden führt zur Erkenntnis, daß eine Impressumspflicht in aller Regel auch für privat betriebene Internetseiten gilt. Möglicherweise holt man sich mit werbefinanzierten Angeboten auch noch eine Verschärfung dieser Pflicht ins Haus. Bei der Benutzung von Diensten, die werbefinanziert sind (besagte Blog-Anbieter), würde ich persönlich deren Angebot für kommerzielle Kommunikation halten, nicht aber das gehostete Individualblog (ergo: keine verschärften Pflichten).
Die Privatperson sollte sich überlegen, ob das Risiko mit Impressum nicht höher ist als mit – Abmahnungen drohen privaten Angeboten nicht und OWiG-Verfahren dürften in aller Regel nicht ohne konkreten Hinweis eingeleitet werden; jedenfalls ist nicht mit gravierenden Konsequenzen zu rechnen.
Der gewerbliche Anbieter dagegen sollte jedenfalls ein Impressum schalten, um sich nicht kostenpflichtigen Abmahnungen auszusetzen.
@40: Da wäre es doch mal ein guter Anfang, wenn der Webhostingprovider für Privat die Impressi übernehmen würde. Ich stelle mir das so vor: "Adresse und Telefonnummer des Kunden sind uns bekannt und nachgewiesen, sollten Sie glaubhaft darlegen können, einen Anspruch auf Herausgabe der Daten zu haben, senden Sie bitte eine kurze Begründung an Fax … oder per Post an."
Grüße,
M.
Es geht hier im Moment um Impressum Ja/Nein oder Impressumspflicht.
Eine Pflicht für erkennbar private Seite die für den
>strong> privaten >/strong> Gebrauch bestimmt sind,
halte ich für verfehlt.
(Opa und Familie berichten nur für / über Opa und Familie)
Allerdings fehlt wie oben schon mehrfach dargelegt die
Definition des "privat".
Es wird sicher kommen, und dann sind Jene auf der richtigen
Seite, die schon jetzt Ihr Blog natürlichen / juristischen Personen
zuordnen lassen.
Ich verstehe einfach nicht die Befürchtungen so Mancher.
Meine Hilfsseite für das MM – Programm Flash (kostenlos) zeigt
wöchentlich ca. 3000 Besucher. Ich habe noch nie auf
un-egalem Wege irgendwelche bösartigen Folgen registrieren
können.
Wer sich mit mir unterhält oder sich mit mir in (m-) einem Blog
austauscht: Ich möchte wissen, wem ich etwas " anvertraue".
Und da reicht es einfach nicht an "bubbelteufel" zu adressieren!
heh, > dreh dich um ! 2 mal bitte.
Mir ist bereits eine 800 Euro Rechnung über BOL.de ins Haus geflattert, weil jemand meinte, mit meinen persönlichen Daten eine Bestellung aufgeben zu müssen. Natürlich entschuldigen Leute, die eine Adresse im Internet verteilen, ihre Handlung damit, dass man schließlich recherchierbar sei oder vielleicht sogar "freiwillig" seine Adresse auf der Internetseite veröffentlicht. Die Vermutung, ich veröffentliche meine Adresse "freiwillig", möchte ich gar nicht erst erwecken.
Meine Meinung dazu habe ich vor einigen Monaten schon geäußert:
juraaa.de/2005/03/31/impressumspflicht-fur-blogs/
Ich kann aber auch die Position der Impressums-Verweigerer ganz gut nachvollziehen. Es wird wirklich Zeit, dass hier Klarheit geschaffen wird. Und eine Lösung gefunden wird, die die Privatsphäre der Blogger schützt.
Manueller Trackback (wieso klappt das immer nicht?)
Blogkennzeichen statt Impressumspflicht (Teil I)
… Um das Abstruse der gesetzlichen Bestimmungen verdeutlichen, fordere ich aber nun keine Kennzeichenpflicht für Weblogs, sondern im Gegenteil…
http://www.elfengleich.de/index.php?log_id=683
In US wird gerade von Senatoren die namentliche Kennzeichnung von Flugblättern gefordert, durch die sich die Senatoren angegriffen fühlen. Also darf man in USA im Gegensatz zu Deutschland anonym Flugblätter verteilen.
Im Entwurf zum neuen Telemediengesetz ist die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung drin:
bitkom.org/files/documents/050419-Entwurf_TMG.pdf
Nun haben wir eine neue Regierung. Aber die Justizministerin ist geblieben und ich sehe auch nicht, dass sich einer der grossen Parteien dagegen sträubt.
Meine Prognose: Anbieterkennzeichnung ("Impressum") wird für alle kommen.
Ich nehme an, daß ich als Betroffener eine Meinung zum Thema äußern sollte.
Zunächst ist für mich der Begriff "privates Weblog" eine Definition, die sich von "gewerblicher Website" deutlich unterscheidet – was ich in meinem Weblog schreibe hat rein privaten Charakter, etwa so, als ob ich mit einem Bekannten bei einem Glas Wein Gedanken austausche: Kein Geschäftszweck dahinter, kein Erwerbsstreben in dem, was ich da sage (im Weblog: schreibe). Insoweit kann ich nicht nachvollziehen, warum ich mehr als meinen Namen und meine e-mail-Adresse angeben soll.
In meinem Fall hat der Anwalt der <a href="http://panthol.twoday.net/stories/842799/" rel="nofollow">Fa. Klute Reisen, Osnabrück</a>, offensichtlich den Versuch für aussichtsreich gehalten, über eine Behörde (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) die unliebsame Beschäftigung mit seinem Mandanten zu unterbinden – das pikante Detail daran ist, daß ein noch in der Kanzlei als Anwalt (auf-)geführter Herr zugleich oberster Dienstherr der obigen Behörde ist (Ministerpräsident von Niedersachsen), die nun von der Kanzlei eingeschaltet wurde …. da schlägt die geballte Staatsmacht zu! Sie war aber offensichtlich nicht in der Lage, meine email-Adresse im Weblog zu lesen …. soweit zur Befähigung – ich lade ein, dort nachzusehen: Wer nur ein wenig vom Internet versteht, ist in der Lage die Adresse herauszulesen ….
Wäre ich nicht unmittelbar betroffen, so würde ich jetzt anmerken: Hat denn das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nichts wichtigeres zu tun, als für ein betroffenes Busunternehmen die Kohlen aus dem Feuer zu holen?
Da ich aber betroffen bin, werde ich mich gegen die Veröffentlichung von mehr als Name und email zur Wehr setzen. Es sei denn, es käme zu einer Regelung wie sie von "elfengleich" @ 45 [http://www.elfengleich.de/index.php?log_id=683] vorgeschlagen wird ….
Nur eines ist aber klar:
Diese Maßnahme ist nicht die letzte
GemeinheitMöglichkeit, die man von Seiten der Fa. Klute + Anwälten gegen mich einsetzen wird."Fortsetzung folgt" – da bin ich sicher!
Reporter ohne Grenzen haben ein "Handbook for Bloggers and Cyber-Dissidents" herausgebracht. Darin werden die Grundlagen für anonymes bloggen erklärt.
Könnte auch für deutsche Blogger bald interessant werden. Also schnell runterladen, bevor die Vorratsdatenspeicherung kommt:
http://www.rsf.org/rubrique.php3?id_rubrique=542
Habe ich etwas verpasst? Die Impressumspflicht gilt doch für jedermann, egal ob privat oder beruflich. Oder musste der private sich bis jetzt nicht ausweisen?
Übrigens finde einer generelle Impressumspflicht für angemessen. Warum immer in der Anonymität verstecken?
@52
In Österreich gibt es seit 1.7.2005 eine Impressumspflicht. In Deutschland sind die Regelungen des Medienstaatsvertrages und Teledienstgeetzes nicht ganz eindeutig, – siehe auch oben.
Die Diskussion um TDG §6 ist nicht gerade originell und m. E. ist dazu jedes Argument schon so oft geäußert worden, dass sich eine weitere Debatte nicht richtig lohnt. Mir persönlich gehen dei Forderungen zu weit, weil aus der EU Richtlinie deutlich wird, dass es ursprünglich wohl um Webshops ging, keineswegs um jede Webseite. Schon die Drohung mit 50.000 EUR ist aberwitzig. Wenn je ein Bussgeld verhängt wird, dürfte es wohl nur weniger als 100 Euro betragen. Egal! Wie aber will man denn den Anspruch einer Anbieterkennzeichnung gegen Blogs vom Typ http://xzy.blogspot.com/ durchsetzen?
Ich habe eine US passport, bin als Deutscher geboren, lebe aber zur Zeit in Deutschland.
Kein Amerikaner würde eure Diskussion um Impressumpflicht oder nicht verstehen. Beispiel: Mein Schwager lebt in Niedersachsen. Er hat eine private homepage auf der er alle möglichen Daten von sich uns seinen Familienmitgliedern veröffentlicht hat. Jetzt gab es in Niedersachsen diesen Versuch einen Sporttest an den Schulen einzuführen um die körperliche Leistungsfähigkeit der Schüler zu dokumentieren. Diese sollten auch veröffentlicht werden. Allerdings sollte nicht die Adresse des Schülers bekannt gemacht werden sondern nur sein Name, Schule und Klasse. Jetzt hat kaum jemand gegen den Test an sich gewettert, aber viele dagegen das die Veröffentlichung der Namen usw. gegen das Datenschutz verstösst. Mein Bruder hat sogar eine Rede dagegen bei einem Elterntag dagegen gesprochen. Ist das nicht pervers: Auf seiner homepage stehen Name, Geburtsdatum usw. seiner Kinder, aber so was offizielles will er nicht!
Dann habe ich gehört das es nicht so ohne weiteres möglich ist personenbezogene Daten von Behörde zu Behörde mitzuteilen. Das verstößt gegen den Datenschutz.
Ist das nicht pervers? Aber auf der homepage muss eine Seite sein wo alle diese Daten stehen.
Ich persönlich würde in Deutschland keine homepage/weblog veröffentlichen. Das wäre doch keine Meinungsfreiheit mehr wenn jeder Arbeitgeber kurz überprüfen kann ob der Bewerber eine homepage und mit welchem Inhalt hat.
Jeder Text den ich schreibe würde mit einer Bremse im Kopf erfolgen. No, sorry, aber ich bin froh in California zu leben.
Um eine andere Facette anzusprechen: Gilt die Impressumspflicht auch, wenn meine kommerzielle oder private Seite auf einem U.S. Server liegt?
Alles wurscht. Wenn man mehr als einen Platzhalter (Under Construction o.ä.) auf einer Webseite publiziert, ist man ein Diensteanbieter.
Kackegal ob katzencontent oder Bombenbauanleitungen. Impressum muß rein.
Das Behördentelefonbuch der Stadt Bremen wird seit dem Jahre 2000 aus Datenschutzgründen nicht mehr gedruckt obwohl es mindestens 20 Jahre lang käuflich zu erwerben war. Innerhalb des bördenweiten Intranet ist es erreichbar, von ausserhalb aber nicht. Der Datenschutzbeauftragte steht voll dahinter. Und da soll jeder Jugendliche sich durch Veröffentlichung seiner vollständigen Anschrift Risiken jeglicher Art aussetzen ?
Der springende Punkt ist doch der, dass der Blog-Provider (welcher die Templates für die Blogs anbietet) die Kontaktdaten bei Fehlverhalten herausrücken sollte. So und nicht anders wird es übrigens gehandhabt in Bezug auf die unzähligen Foren, die ja quasi in einer Art Verwandschaft zu Blogs stehen. Da muss auch keiner unter seinem Namen schreiben. Aber bei Fehlverhalten kann er über den Forums-Anbieter benannt und im Übrigen auch gesperrt werden.
Eine Impressum-Pflicht für Blogger würde jedenfalls dieses Medium sterben lassen. Denn dieses Medium lebt von seiner Anonymität. Das "beflügelt" die Gedanken. Und wer selbige nicht im rechtlich zulässigen Zaume hält, der muss halt mit Konsequenzen rechnen.
Der <a href="http://trau.kainehm.de/index.php/netz/anonym-im-netz/" rel="nofollow">Trackback</a> zu meiner Reaktion ist wohl untergegangen.
Deshalb hier die Kurzfassung:
Die Meinungfreiheit endet verfassungsimmanent aber auch ausdrücklich in Art 5 II GG an der persönlichen Ehre oder anders ausgedrückt, 5cm vor der Nase des Nächsten.
Das gilt im virtuellen wie im realen Leben,jede Äußerung unter Zeugen kann ein juristisches Nachspiel haben.
Wenn ich einen Teilnehmer einer Online-Diskussion belangen will, muss ich im Zweifel den Zugang meiner Nachricht beweisen. Dazu benötige ich eine postalische Anschrift.
Die Diskussion läuft hier wahrscheinlich unter Powerusern, die täglich mehrere Stunden online und sehr mitteilsam sind. Die Legislative muss aber auch Webseiten berücksichtigen, deren Verantwortliche alle drei Wochen ein Internetcafé besuchen. Wenn dank Kommentarfunktion auf diesen Seiten wüste Beleidigungen oder strafrechtlich relevante Inhalte auftauchen, sollte der Ersteller diese auch entfernen und erreichbar sein.
Wer nicht unbedingt unter seinem Realnamen gefunden werden will, dem steht es frei, sein Impressum von <a href="http://www.google.de/intl/de/faq.html#crawl" rel="nofollow">Indexierung und Caching auszuschließen</a>.
@LBK
Der Vergleich zu den zahlreichen Internetforen hinkt etwas. Nimmt man zum Beispiel das lawblog hier, so hat man ein völlig eigenständiges System: Eigene Domain, eigene Gestaltung, Verwendung einer Blogsoftware auf einem eigenen bzw. freiwählbaren Server. Wo ist hier der Unterschied zu einer x-beliebigen (Anwalts-)Homepage? Was bei so einem blog den Ausschluss der Impressumspflicht gerechtfertigen sollte, entzieht sich meinem Verständnis.
Aber das Lawblog ist da vielleicht auch eine (gelungene) Ausnahme und nicht einfach ein x-beliebiges Blog bei blogspot zB. Dort wird der Betreiber der Seite durch aus der Anbieter dieser Blogstruktur sein (also blogspot). Aber im Unterschied zu Foren handelt es sich dort nicht um flüchtige Beiträge zu zufälligen Themen. Die Blogs werden (AFAIK) nicht von blogspot moderiert.
Also sollte man Anbieter wie blogspot eher wie webspace-anbieter (zB: homepage.mac.com/username) ansehen. Und damit wären wir (unabhängig von einer Domain) wieder bei den §§ 6 TDG bzw. 10 MdStV.
Was nervt, wenn man im Impressum seine E-Mail-Adresse angibt, sind die Spammer, die sie nutzen.
Deshalb schreiben manche z.B. info[at]blogbastler2010[punkt]de
Wer Kontakt sucht, der kann damit etwas anfangen.
Ein geschickt programmierter Spam-Roboter könnte das auswerten und sendet an info@blogbastler2010.de seine Spams.
Schwieriger für den automatischen Werbemüll-Versender wäre folgende Darstellung, die ich im Impressum eines meiner Blogs verwende:
E-Mail:
bf[*1]rmonk[*2]gmx[*3][*4]
lv[*1]ntwerpen[*2]gmx[*3][*4]
*1 [erster Buchstabe des Alphabets]
*2 [at]
*3 [Punkt]
*4 [Länderkennzeichen für DEutschland]
Diese Darstellung wurde gewählt, um Spam zu vermindern.
Die Impressumpflicht ist gegenüber dem Schutzbedürfnis der Bürger nicht angemessen. Wenn ein regelmäßiger Blog "geschäftsmäßig" ist, dann gilt das wohl für die regelmäßige Meinungsäußerung in Foren auch.
Oder nicht?
Bei einigen Diskussionsteilnehmern hier (immerhin Juristen!) wundere ich mich über eine gewisse Lebensfremdheit – in diesem Fall darüber, dass das Schutzbedürfnis der Bürger teils nicht gesehen wird.
Ich persönlich habe als engagierte (jedoch andere nicht beleidigender) Politblogger von Extremisten bereits mehrere Morddrohungen (!) erhalten!
Ich muss leider Stalking befürchten und auch begründet damit rechnen, dass mit meinem Namen, sollte er bekannt werden, Schindluder getrieben würde. Worin liegt das öffentliche Interesse, dass jeder an meinen privaten Daten gelangt?
Wenn ich gegen ein Gesetz verstoße, dann kann man jederzeit via IP-Nummer an mich rankommen.
Das langt doch völlig aus.
Ich halte ja schon die Fragestellung für falsch. Ein Weblog ist doch auch nichts anderes als ein, wie auch immer gearteter Internetauftritt, jedenfalls im juristischen Sinne.Ich <a href="http://huesmann.info/2005/12/27/was-kennzeichnet-ein-blog/" rel="nofollow">zitiere</a> frei:
Aber während sich das von mir sehr geschätzte BILDblog.de als Weblog gibt, fehlen ihm wesentliche Funktionen wie Kommentar und Trackback. Golem.de kommt dagegen eher als Newsseite daher, bietet aber in exzelenter Form alle Weblog-Funktionen.Zurück zum eigentlichen Thema.Die Frage nach der Impressumspflicht dürfte also für Weblogs nicht anders zu bewerten sein als für jede andere Internetpräsenz auch, denn sowohl in der oben dargestellten technischen als auch inhaltlichen sind klare Abgrenzungen von Weblogs zu irgendwelchen anderen Webpräsenzen gar nicht möglich.
Praktiker:
Ich kann verstehen, warum du den Wunsch nach Anonymität nicht verstehen kannst. Aber versuch doch einmal, dich in die Position einer bloggenden Frau zu versetzen. Und jetzt stell dir vor, du beschreibst in deinem Blog wirklich _private_, evtl. auch pikante Details, die auf so manchen Mann wie Pheromone wirken. Würdest du dann wollen, dass so ein Mann mal schnell dein Impressum aufruft, sich ins Auto setzt und mit pochendem Gemächt an deine Tür klopft? Ich denke mal, dass du nicht sehr erfreut wärest.
So etwas ist eine Gefahrenquelle. Nicht jeder Mensch verwendet solche Daten auch nur ausschließlich für Gesetzliches.
Dann wäre da noch das etwas nebensächlichere Beispiel von Selbstständigen, von 1-Mann-Firmen, die auch nur mit Ihrem realen Namen geschäftlich unterwegs sind. Müssten diese Ihre Personendaten auch auf dem Weblog veröffentlichen, wäre das ein evtl. nicht sonderlich vorteilhafter Suchfundus für potentielle Kunden. Einmal nach der 1-Mann-Firma gegoogled, gesehen, dass diese Person sich am Wochenende fürchterlich betrunken hat, und schon ist ein negativer, unprofessioneller Eindruck entstanden und ein Auftrag flöten gegangen. Auch wenn die 1-Mann-Firma trotz wochenendlicher Ausflüge gute, fundierte Arbeit abgibt.
Nun, jetzt kann man argumentieren, dass man ja Google & Co. vom Impressum ausschließen könnte – in der Regel ist das Impressum aber eine von der Software generierte Seite, die nur auf das Haupttemplate zugreift – somit müsste der Blogger sein komplettes Blog von dem ausschließen, was für so viele Menschen das Internet an sich darstellt.
(Ob ein Ausschluss von Suchmaschinene nun positiv oder negativ ist, ist eine Relevanzfrage. Doch gerade diese kann nur jeder Blogger für sich selber entscheiden.)
@ 6 – Praktiker (alias Oldman)
Die von dir oben verlinkten, nachfolgend nur auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen von Rechtsanwalt Willi Marnet solltest gerade du beachten – insbesondere dessen Satz 2 zum Namensrecht. Schon merkwürdig, wenn einer bei Kommentaren in einem fremden Blog das Pseudonym "Praktiker" verwendet,um die Impressumspflicht zu betonen bzw. gegen Dritte zu wettern, dessen wahre Identität sich aber erst in seinem oldman.blog offenbart.
" … Auch im Internet sollte man beachten, dass zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts auch das Recht auf Anonymität gehört. In einer Berichterstattung darf deshalb eine Person nicht ohne deren Einverständnis namentlich genannt werden…"
Also, mal abgesehen von der – hier heiß diskutierten – Frage, ob es wünschenswert, empfehlenswert, missbrauchgeneigt oder was auch immer ist, "private" Blogs zu verpflichten, ein Impressum zu führen, wäre es interessant zu wissen, ob es nun eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt.
Ich hab mir mal den § 6 TDG etwas genauer angeschaut. Wenn man in die Gesetzesbegründung guckt, ist § 6 TDG eine *verbraucherschützende* Norm. Die Idee ist, dass der Verbraucher gegen den Anbieter vorgehen können soll, um vertragliche oder deliktische Ansprüche geltend machen zu können. Die Gesetzesintention ist also relativ klar: Der Verbraucher soll keine langen Recherchen durchführen müssen, um den Anbieter der Seite und seine ladungsfähige Anschrift erhalten zu können.
Da kann man aber wohl schwer sagen, Zweck des Impressums sei es, gegen den Anbieter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen oder Beleidigungen zu erleichtern. Denn die bestehen vollkommen unabhängig davon, in welcher Funktion der Geschädigte diese Ansprüche geltend machen will; in der Mehrzahl der Fälle sind es ja Unternehmen (und gerade keine Verbraucher), die Unterlassung und Schadensersatz vom Anbieter fordern.
Sinn von § 6 TDG kann es dann wohl nicht sein, eine Impressumspflicht dieser Art zu begründen. Grenzwertig dürften die Fälle sein, in denen Werbebanner im Blog eingearbeitet sind. Aber dies ist ein anderes Thema.
Man kann also aus § 6 TDG nicht entnehmen, dass in privaten Blogs ein Impressum einzufügen ist.
Zu dem Themenkreis gibt es einen interessanten Artikel:
Stickelbrock GRUR 2004, 111 ff.
Viele Grüße, Calle
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn der Blogger seine Seite auf einen, sagen wir, schweizer Server stellt (dank Kreditkarte kein Problem)? In der Whois der TLD (com, org oder net) würde aber weiter eine deutsche Adresse stehen. Gilt dann, obwohl der Inhalt auf einem ausländischen Server liegt, die deutsche Gerichtsbarkeit?
Wenn du in Deutschland sitzt, musst du dich auch an die deutschen Gesetze halten.
@ 69,
ich kann leider in meinem für das Lawblog gewählten
nickname kein extra Impressum unterbringen.
Allerdings ist Praktiker doch durch einen Mausklick zu
identifizieren.
Im übrigen vermag ich keinem Betrag durch bloßes Betrachten
des Namens auf die Identität des Absenders schließen.
Mit Verlaub: das ist auch bei "Anonymus" nicht ganz einfach.
@ 73 Praktiker
Das meint Anonymus (@ 69) wohl nicht:
Ihn ärgert vielleicht, dass du in verschiedenen Blogs immer mal mit wechselnden Pseudonymen arbeitest oder dich sogar hinter fremden Pseudonymen versteckst, um deine Identität zu verschleiern und gleichzeitig Namensoffenheit im Internet zu Lasten Dritter propagierst.
Auch ein einheitliches, nicht wechselndes Pseudonym entwickelt mit der Zeit Namens- bzw.Markenqualität, zumal die meisten Leser/Kommentatoren in verschiedenen Blogs stöbern, man sich also mit der Zeit kennengelernt hat bzw. die Ansichten der anderen einzuordnen weiß.
Für Schriftsteller, die unter Pseudonym schreiben, gilt dies doch auch?!
Mittlerweile zieht die Angelegenheit erneut Kreise:
Jetzt ignoriert das Amt bei <a href="http://michi.knallgrau.at/blog/stories/1488874/" rel="nofollow">seinem Vorgehen</a> – wie schon von Herrn Vetter <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/11/30/doch-noch-deutsch/" rel="nofollow">vorausgeahnt</a> – auch die Staatsgrenzen zwischen Österreich und der Bundesrepublik ….
als Rechtfertigung wieso wir als Hoster hier dem Anliegen des niedersächsichen Landesamtes Folge leisten sollten, wurde übrigens <a href="http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html#49" rel="nofollow">Art49a des Schengener Durchführungsübereinkommens</a> bemüht :-)
IANAL aber: "Freie Meinugnsäußerung" ist einfach nicht gleich "Dienste anbieten." Wenn ich hier kommentiere, nutze ich einen Dienst. Wenn ich einen Post in einem Forum absetze, nutze ich einen Dienst. Wenn ich ein Forum /anbiete/, biete ich einen Dienst an, wenn ich einen Blog /betreibe/, biete ich ebenso einen Dienst an.
@ 74 (Justus)
Ich verwende die nicknames : oldman, oldmanjo und Praktiker.
Auf oldmanjo mußte ich zurückgreifen, weil oldman in versch.
Foren in denen ich tätig bin schon besetzt war.
Praktiker verwende ich hier, weil ich nicht Theoretiker bin.
Als oldman /oldmanjo bin ich mehr oder weniger bekannt als
Helfer / Moderator für versch. Anwendungen.
Bisher griff ich einmal auf einen Phantasienamen zurück
um meinen Betrag einstellen zu können.
Hiervon setzte ich den Blog – Betreiber per mail in Kenntnis.
Genug der Offenheit ?
Ähm, vielleicht kann ich auch was zu beitragen. Ich hatte schon vor einiger Zeit mal versucht, mir Vorlagen für Impressen div. Rechtformen zu ergattern und fand das:
digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
Ich denke ist rechtlich sauber. Udo kann ja ma guggen. :)
Wäre mal wirklich interessant, was 1. eine private Webseite ist und 2. im Impressum stehen muss. Irgendwie ist das nicht ganz übersichtlich
@ 78 (Praktiker)
" …. Genug der Offenheit ? "
OK. Lassen wir es dabei bewenden!
Beitrag #66 war ja fast schon prophetisch zu nennen. Jetzt habe ich doch tatsächlich erneut eine Morddrohung abgekriegt. (Näheres <a href="http://nixxon05.blogspot.com/2006/02/politically-incorrect-kameradentreff.html" rel="nofollow">dazu hier</a>).
Wie gut, das mein Blog kein Impressum hat!
So etwas schützt vor den diversen Irren dieser Welt. Tja, und falls ich Strafanzeige gegen den Täter stellen würde, dann kommt die Gegenseite via Akteneinsichtsrecht an meine Adresse. Was der öffentlichen Drohung mit dem "Schädel einschlagen" gegen mich neues Gewicht gäbe.
Für mich gilt: Impressum, nein danke!
Für Frauen ist eine Impressumpflicht keine Leichtigkeit, mitunter geradezu schrecklich, wenn man z.B. weiß, wie schnell es zu Stalking und Belästigung kommen kann, besonders dann, wenn z.B. das betreffene Blog besonders stark frequentiert wird.
Für mich gibt es hier 3 Aspekte:
1. Die Werbung. Bei meinem Anbieter konnte ich den Blogg ohne Gebühren eröffnen, wenn ich Werbung zulasse; also lasse ich Werbung zu, obwohl sie mich nervt. Dass mein Blog dadurch nicht mehr als "privat" gelten könnte, war mir nicht bewusst. Wenn ich den privaten Charakter meines Blogs nur dadurch aufrechterhalten kann, dass ich meinem Anbieter was zahle, wäre ich in 3-Teufels-Namen bereit dazu. Aus dieser Diskussion habe ich aber den Eindruck, dass diese Art der zugelassenen Werbung meinen Blog nicht zum "kommerziellen" macht. Richtig?
2. Ich blogge im Moment sozusagen privat-politisch, d.h. sage meine persönliche Meinung zum öffentlichen Leben in Kaffeekränzchen- oder Stammtisch-Manier, wobei mir recht ist, wenn auch die "Leute vom Nebentisch zuhören" und kommentieren und das weiter erzählen. Ich habe mir schon überlegt, unter "Impressum" ein paar Bemerkungen über mich und meine Blog-Motivation zu schreiben – aber genau wie Dr. Dean würde ich sehr ungern meinen vollen Namen und Adresse bekanntgeben. Ich habe aus früherer Zeit noch Postkarten und Telefonanrufe per "Rote Sau", "Preußische Sau" oder ähnliches in den Knochen.
3. Zusätzlich zu Dr. Dean "für Frauen schrecklich": folgendes gilt sicher auch für Männer: Ich besuche regelmäßig den Blog einer Frau, die unter "über mich" eine traumatisierte Vergangenheit beschrieben hat, sich im Leben sehr durchkämpft und in ihrem Blog oft ihre Sorgen und Nöte beschreibt. Um sie hat sich eine freundschaftliche "Gemeinde" von KomentatorInnen gebildet, die ihr Ratschläge und liebevollen Zuspruch geben. So einen Blog kann man und frau nicht mit Namen und Adresse führen! Wenn das von ihr verlangt würde, müsste sie aufhören zu bloggen und hätte eine wichtige Lebenshilfe verloren. Gerade hier, finde ich, hat der anonyme Blog eine wichtige Funktion.
da die Diskussion hier nicht enden will, noch ein paar Anmerkungen.
1.) hat das LAVES die <a href="http://www.laves.niedersachsen.de/master/C8852479_N8762632_L20_D0_I826.html" rel="nofollow">Medienaufsicht</a> und die Alternative wäre der Umweg über das auswärtige Amt.
2.) gibt es kaum "privaten Blogs". Jede Internetseite ist öffentlich zugänglich. Private Angebote zeichnen sich durch eine geschlossene Benutzergruppe aus, i.d.R. ist das über eine Anmeldung oder einen passwortgeschützen Bereich gelöst.
3.) Gilt es einen Interessenausgleich zwischen bloggenden Internetjunkies und selten online gesehenen Technikmuffeln zu finden. Wer sich den <a href="http://www.google.de/press/zeitgeist.html" rel="nofollow">Google Zeitgeist</a> auschaut, merkt dass der Durchschnitsnutzer nicht einmal die Adresszeile des Browsers kennt. Suchworte wie Aldi, Ikea und Arbeitsamt in den Top10 machen deutlich, dass ich nicht davon ausgehen kann, dass die Mehrheit die DeNIC kennt. Ein leicht erreichbares Impressum soll eine leichte Kontaktaufnahme für jeden sicherstellen.
4.) Gilt die Impressumspflicht für den Seitenbetreiber, nicht für den Blogger. Wer wirklich brisantes Material bloggen will, soll sich doch bitte einen Hoster suchen, dessen Impressum den Ansprüchen des §6 TDG genügt. Ein Blog auf einer eigenen Domain verbietet sich dann ganz, weil derjenige, der Morddrohungen ernst meint, findet jemand, der mit whois umgehen kann.
5.) Endet das Recht auf freie Meinungsäußerung 5cm vor der Nase des anderen. Wer einem Hoster die Zensur/Moderation überlässt, muss diesen halt die 5cm schätzen lassen. Wer seinen Blog selbst pflegt muss damit rechnen, dass die 5cm vor Gericht "nachgemessen" werden.
Blog-Impressum
Zum Beitrag von Jörg (26. 1 .2006 um 22:16)
Die Diskussion um das neue Telemediengesetz (TMG) in der Entwurfsfassung vom 19.04.2005 habe ich zum Anlass
genommen, einer Gruppe von Buergerrechtlern und zwei Bundestagsabgeordneten meine Bedenken gegen eine
Anbieterkennzeichnungspflicht fuer private Homepages vorzutragen.
Danach fand ich im neuen Entwurf vom 17.11.2005 folgende Klarstellungen in der Begruendung zu Par 5:
"Par 5 TMG-E enthaelt die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die derzeit in Par 6 TDG geregelt sind. Diese werden unveraendert uebernommen. Allerdings enthaelt Par 5 TMG-E die Ergaenzung, dass es sich bei den
geschaeftsmaessigen Telemedien um solche handeln muss, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt fuer Dienste der
Informationsgesellschaft, also nach europaeischem Recht solche Dienste, die in der Regel gegen Entgelt erbracht
werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Damit unterliegen
Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstaetigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfuegbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), kuenftig nicht mehr den Informationspflichten des
Telemediengesetzes …"
siehe auch:
ra-doerre.de/gesetze/20051117_bmwi_tmg-entwurf.pdf
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66523
M. E. bieten aber auch die bestehenden Vorschriften den Spielraum, private Homepages und private Weblogs als nicht
geschaeftsmaessige – d.h. nicht anbieterkennzeichnungspflichtige – Teledienste zu betrachten.
siehe auch http://www.roehnelt.de/impressum.htm
"Impressumspflicht fuer private Homepages?"
MfG
Johannes
Hallo,
erhalte seit einigen Tagen folgende Nachricht:
Abmahner wrote:wo ist das impressum………. zweiter Aufruf……… Website: IP: 87.160.146.222
Diese Mail kommt von: Abmahner@org.com / Website: so.gehtdasnicht.com
Wuerde mich doch mal interessieren was ihr davon haltet.
Herzliche Gruesse
Klaus
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wer etwas in der Öffentlichkeit zu sagen hat, soll dazu stehen und sich zu erkennen geben. Beiträge auf Blogs im Internet sind meiner Meinung nach öffentlich, zumindest ist mir noch kein passwortgeschütztes Blog begegnet.
Viele Grüße,
Ulrich Klein
Die Aufregung verstehen wohl in erster Linie diejenigen Blogger, die in ihrem realen Leben Berufe haben, durch die sie auf die eine oder andere Weise in der Öffentlichkeit stehen. Nehmen wir das Beispiel Lehrer: Wenn Schüler herausbekommen, dass und v.a. was ihr Lehrer bloggt, ist bestenfalls sein Privavergnügen keines mehr, schlimmstenfalls werden die Eltern der Schüler sich darüber ereifern, dass der Lehrer die Klassenarbeit des Sprösslings noch nicht korrigiert, aber einen neuen Blogeintrag geschrieben hat … Mal ganz davon abgesehen, was passiert, wenn er in seinem Blog politische Ansichten erkennen lässt.
Dasselbe gilt im Grunde für viele Berufe, die publikumswirksam sind (Ärzte, Anwälte, Wissenschaftler, aber auch Selbständige, die ihre Kunden nicht vergraulen dürfen etc.).
Die Blogosphäre würde doch deutlich ärmer, wenn nur noch Menschen bloggen könnten, die sich problemlos mit ihrem Blog indentifizieren lassen können. Dazu kommen noch die oben genannten Probleme, die eine Identifizierung von Bloggern mit sich bringt, die sich politisch gegen gewaltbereite Gruppen positionieren und deren Leben dadurch in Gefahr geraten kann. Aus meiner Sicht gibt es wenig rationale Gründe für ein Impressum in nicht kommerziellen Seiten (also Seiten, mit denen der Blogger keinen Profit macht). Bei Gesetzverstößen und anderen begründeten Fällen, kann der Blog-Provider ja dazu verpflichtet werden, die Identität des Bloggers herauszugeben.
Auf der Seite hat jemand meine Identität geklaut. (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)
Da ich auch grade ein Blog aufmache und mich mit dem Thema Impressum auseinander setze hier vielleicht eine Seite die aktuelle Informationen zur Verfügung stellt: sicherheit-online.net/int...t-webmaster-impressum.php
Besondere Aufmerksamkeit sollte hier auf die folgende Stelle gerichtet werden:
"Sobald dieses auch von anderen Menschen außer Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis genutzt werden kann, dürften Sie nach §55 Abs. 1 RStVvon der Impressumspflicht betroffen sein. Vorsicht hierbei: Es kann ja sein, dass Sie ein Angebot wirklich nur für Ihren engsten Bekanntenkreis gestalten. Aber: Sobald auch andere darauf zugreifen können (z.B. weil Ihre Seite frei zugänglich ist und/oder in den Suchmaschinen gefunden werden kann), drohen Probleme, wenn Sie kein Impressum haben."
Demnach MUSS jeder Blog ein Impressum haben, da man den Zugang ja nicht kontrollieren kann und vor allem auch nicht will! So sehe ich das jedenfalls!
kein beschiß
wer auf diese seite geht kann usenext accounts und rapidshare accounts krigen
http://rapidwin.org/257
impressum ist immer pflicht egal ob webseite oder blog
Da bei den Blogs in der Regel die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, handelt es sich um Mediendienste, so dass die Impressumspflicht aus § 10 II MDStV folgt.
Zur Anbieterkennzeichnungspflicht / Impressum siehe auch:
internetrecht.justlaw.de/...ungspflicht-Impressum.htm
Dann dürfen also Jugendliche kein Blog mehr haben.
Es sind hunderttausende Sittenstrolche
im Internet unterwegs.
Auf der angegebenen Seite ist der Begriff "geschäftsmäßig" falsch begründet.
Unter einem Web-Blog versteht man ganz allgemein eine Webseite, die periodisch neue Einträge enthält. Neue Einträge stehen an oberster Stelle, ältere folgen in umgekehrt chronologischer Reihenfolge. Diese "Netz-Tagebücher" sind rechtlich nicht anders als gewöhnliche Internetseiten zu behandeln, mag auch durchaus bei manchem Betreiber der Wunsch nach Anonymität der Einträge bestehen. Da bei den Blogs in der Regel die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, handelt es sich um Mediendienste, so dass die Impressumspflicht aus § 10 II MDStV folgt.