DOLZER WILL DATEN
Ein Herr Mario Dolzer liest bei lanu.blogger.de angeblich böse Sachen. Unwahre Behauptungen. Und solche, die sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Deshalb fordert Mario Dolzer den Betreiber von blogger.de, Dirk Olbertz, auf, ihm Namen und Adresse von “lanu” mitzuteilen.
Dumm für Herrn Dolzer, dass Dirk Olbertz Diensteanbieter ist. Und als solcher das Telekommunikationsgeheimnis beachten muss. Darunter fallen auch die Daten der Nutzer. So hat es ja beispielsweise seinen Grund, dass die Hersteller von Computerspielen massensweise Strafanzeigen stellen; anders als über Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren kommen sie nämlich nicht an Namen und Adressen der angeblichen Nutzer von Tauschbörsen.
Diensteanbieter wie Dirk Olbertz trifft – nur – die Pflicht, rechtswidrige Beiträge zu entfernen, nachdem sie auf diese hingewiesen worden sind. Leider will Mario Dolzer aber nicht mitteilen, was an lanus Äußerungen unwahr ist. Oder was ihn in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. So lange er das nicht tut, kann er sich das Porto für seine Schreiben schenken.
Vielleicht kann Mario Dolzer es aber auch gar nicht sagen. Die von Dirk Olbertz zitierten Presseartikel sprechen jedenfalls nicht gerade dafür, dass lanus Äußerungen rechtswidrig sind.
Mario "Dialerking" Dolzer wieder … von dem habe ich auch schon mal ne Strafanzeigen wegen Verleudmung angedroht bekommen :-)
Es geht wahrscheinlich um den Eintrag vom 19.Dezember, "Dialer Dolzer der Domain Engel".
Edit: Ups, übersehen dass es mehrere Artikel über den Dolzer bei "lanu" gibt…
Herr Dolzer ist doch derjenige, der hinter dem mehr als umstrittenen Urteil gegen Heise online zur präventiven Zensur der Heise-Foren steht? Gibt es denn garkeine rechtlichen Möglichkeiten diesem Mann Einhalt zu gebieten?
Warum machte Herr Dolzer seine Abmahnung denn mittlerweile selber? Ich dachte immer, Herr Dolzer hätte Kontakte in die Münchner Abmahnszene und für sowas gelernte Profis am Start?
Die Kommentarfunktion wird eh wieder hier ausgeschaltet, sobald ein etwas "rauherer" Ton, den man schon erahnt, kommen wird.
Fazit:
Kann gleich Kommentarfunktion deaktiviert werden.
Herr Dolzer hat zusammengearbeitet/ arbeitet zusammen mit der Münchener Anwaltskanzlei von Gravenreuth/ Syndicus … wobei ich derzeit etwas die Übersicht verloren habe, ob die beiden Anwälte noch in einer Kanzlei sind oder ob die sich getrennt hatten.
Nicht erst seit sich eine einschlägig berüchtigte Dunkelkammer mit ihm und seinem Milieu gegen die Presse- und Meinungsfreiheit verschworen hat, scheint er sich für allmächtig und unverwundbar zu halten.
Der Mann macht den Rechtsstaat zur Lachnummer und zeigt eindrucksvoll, wie man mit Dreistigkeit und Aggression Internetnutzer über den Tisch zieht und bei Bedarf auch zum schweigen bringt.
Gruß A. John
@9: [ob die beiden Anwälte noch in einer Kanzlei sind oder ob die sich getrennt hatten.]
Sie sind, formal zumindest, getrennt.
Nachdem Syndikus sein Lager nach Schwabing verlegt hat, ist Günni ihm seit Januar auch geografisch wieder näher gerückt. ;-)
Gruß A. John
Ob das alles wahr ist?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6248990271
@12: [Ob das alles wahr ist?]
Gucke hier: http://www.intern.de/news/6983.html
Gruß A. John
Herr Dolzer benutzt ja (wie beschrieben) ein Windows-Programm, das interessante Domains darauf überprüft, ob sie freiwerden, damit er sie anschließend sofort auf sich übertragen kann.
Gesetzt den Fall, ein Domaininhaber findet in der Datendatei dieses Programms eigene Domains. Erkennt also, dass Dolzer auf seine Domains scharf ist.
Kann der Domaininhaber Herrn Dolzer irgendwie an seinem Treiben hindern?
Hier rühmt sich jemand, einfach *alle* de-Domains abzufragen:
http://nicit.de/phpBB/viewtopic.php?p=26032&sid=fd33453710ec055ba2f91702461181f2#26032
Insofern kann jedermann mit de-Domain davon ausgehen, im Suchfokus zu liegen. Wenn jemand einen Ansatz hätte, wie das beendet werden kann, würden sich viele freuen.
@ 15:
Es ist ist Mario Dolzer, der dort behauptet, alle .de-Domains zu beobachten und abzufragen.
1md ist der bekannte Nick von Mario Dolzer …
@16: [Vielleicht sollte sich Mario Dolzer mal über die einschlägigen Gesetze informieren.]
Die kennt er vermutlich, legt sie allerdings auf eine, sagen wir mal "sehr individuelle" Weise aus.
[Was er von Dirk Olbertz fordert, ist jedenfalls rechtlich wenig haltbar.]
Wenn man so willfährige Erfüllungsgehilfen wie das LG Hamburg hat, spielt das zunächst mal keine Rolle. Aggressiv drohen und einschüchtern hilft oftmals schon (leider).
Und wo nicht, wird verklagt, was eine ladungsfähige Anschrift hat.
Gruß A. John
Wer ist Mario Dolzer?
@19: [Wer ist Mario Dolzer?]
Gucke hier:
http://www.google.de/search?q=%22mario+dolzer%22&start=0&ie=utf-8&oe=utf-8&meta=lr%3Dlang_de&client=firefox-a&rls=org.mozilla:de:official
Gruß A. John
Ja, ein entsprechender zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ist dringend erforderlich und bedarf der gesetzlichen Regelung. Zumindest das LG Berlin nimmt in einer aktuellen – nicht rechtskräftigen – Entscheidung aber nicht nur die Verpflichtung des Anbieters an, Wiederholungen von Rechtsverletzungen zu verhindern (analog dem Heise-Foren-Urteil), sondern auch einen Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Anbieter aus § 242 BGB, gegen den § 5 TDDSG und § 88 TKG nicht sprechen, weil diese Vorschriften Auskunftsansprüche aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften nicht ausschließen.
Im Ergebnis halte ich die Entscheidung für richtig. "Wir bieten einen ggf. kostenpflichtigen Dienst an, haften nicht für Rechtsverstöße unserer Nutzer, die wir immer erst mit Verzögerung beseitigen und die sich andauernd wiederholen können, geben aber auch nicht bekannt, wer denn nun der Nutzer ist, damit man wenigstens gegen den vorgehen könnte" ist ein unerträglicher Recht(losigkeit)szustand.
(Nun ja, wenn es um Herrn Dolzer geht, ist das weniger unerträglich, aber das kann kaum Entscheidungsgrundlage sein. ;))
> ist ein unerträglicher Recht(losigkeit)szustand
Ist es nicht. Aber die Rechtsverletzung muß eindeutig benannt sein: Wo Sie steht, was genau sie ausmacht und gegen welches Gesetz sie verstößt. Diese Anforderungen sind nicht zu hoch, schließlich wird letztendlich in die Redefreiheit anderer eingegriffen, das heißt die Rechte müssen gegeneinander abgewogen werden.
Ich meine, daß Dolzer das auch weiß, aber es einfach mal (wieder) versucht. Schließlich kommt man damit meistens durch.
@Udo: Was Herr John da unter #10 und #18 ablässt, ist wohl nicht das, was bei einem RA im Blog stehen sollte. Richter, die geltendes Recht anwenden, sind wohl kaum "willfährige Erfüllungsgehilfen" oder eine "einschlägig berüchtigte Dunkelkammer", nur weil Herrn John die Entscheidung nicht gefällt. Deutsche Gesetze gelten für alle: Für Herrn Dolzer ebenso wie für den Verlag aus Hannover oder für Herrn John.
@ -thh: Kannst Du mal bitte ein AZ zu LG Berlin posten?
@23/DSSMI
Was ist dagegen einzuwenden, dass Herr John seine Meinung bei einem RA in den Blog schreibt? Sollte er sein in Artikel 5 verbrieftes Grundrecht auf freie Meinungsäußerung womöglich nur an Klowänden genießen dürfen?
Im übrigens finde ich, dass Herr John auch sachlich gar nicht so falsch liegt.
@23: Ich weiß nicht, worauf Du Dich stützt, aber in meiner Verfassung steht nichts davon, dass Richter sakrosankt sind. Richter, die geltendes Recht anwenden, tun das sicher nicht fehlerfrei und stehen schon von daher nicht außerhalb der Kritik. Ein gelassener Umgang auch mit einseitig überspitzten Formulierungen steht Justisten m. E. gut zu Gesicht. Wer das nicht kann, sollte auf keinen Fall Richter werden. Ein Gericht spricht ein Urteil. Absolute Wahrheiten verkündet es dagegen nicht, zumal Recht bekommen in DE vor allem auch eine Frage des Geldes ist.
@26:[Richter, die geltendes Recht anwenden, tun das sicher nicht fehlerfrei und stehen schon von daher nicht außerhalb der Kritik.]
Wolfgang Neskovic Richter am Bundesgerichtshof, schreibt in einem denkwürdigen Artikel:
http://www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Richter-Moral.htm
Gruß A. John
@ 27:
Ihr Richterbild ist hier hinlänglich bekannt.
Zu Ihrer Information: Herr Neskovic ist nicht mehr Richter am Bundesgerichtshof, sondern mittlerweile Mitglied de Deutschen Bundestages. Nur für den Fall, dass Sie ihn nocheinmal zitieren wollen.
/DSSM1 (Nr. 23): LG Berlin, Urteil vom 10.11.2005, 27 O 616/05 – Volltext liegt mir vor. Die Berufung ist beim KG unter 10 U 262/05 anhängig.
@ 28: [Herr Neskovic ist nicht mehr Richter am Bundesgerichtshof]
Danke für die Info. Ich kann gut verstehen, wenn in der Richterschaft besonderer Wert auf diese Feststellung gelegt wird. :-)
Und Gründe, ihn zu zitieren ergeben sich täglich. IMO sollte sein Artikel vor jeder Urteilsverkündung verlesen werden.
(Damit wenigstens etwas im Namen des Volkes verkündet wird).
Gruß A. John
Ein komplettes Domainpaket bestehend aus 27 Domains konnte die Sharman License Holdings Limited nun vor der WIPO erfolgreich einklagen. Die Domainnamen beinhalteten die Marke des Filesharing-Anbieters KAZAA bzw. Varianten des Markennamens, bei denen Verwechslungsgefahr bestand. Die Argumente des Beklagten Mario Dolzer fanden vor dem Schiedsgericht keinen Anklang.
Dem Schweizer Unternehmen Hoffmann-La Roche wurden vor der WIPO vier Domains von vier unterschiedlichen Inhabern zugesprochen, die eindeutige Markennamen des Pharmakonzerns beinhalteten: buy-cheap-xenical.com, Valium-sale.com, ordertamiflunow.com und tamiflu-vaccine.com. Tamiflu ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel welches durch die Vogelgrippe in den Fokus der Öffentlichkeit geriet: Tamiflu wird als "Wundermittel" gegen die Vogelgrippe angepriesen, die tatsächliche Wirksamkeit ist jedoch umstritten.