29.1.2006

DOLZER WILL DATEN

Ein Herr Mario Dolzer liest bei lanu.blogger.de angeblich böse Sachen. Unwahre Behauptungen. Und solche, die sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Deshalb fordert Mario Dolzer den Betreiber von blogger.de, Dirk Olbertz, auf, ihm Namen und Adresse von “lanu” mitzuteilen.

Dumm für Herrn Dolzer, dass Dirk Olbertz Diensteanbieter ist. Und als solcher das Telekommunikationsgeheimnis beachten muss. Darunter fallen auch die Daten der Nutzer. So hat es ja beispielsweise seinen Grund, dass die Hersteller von Computerspielen massensweise Strafanzeigen stellen; anders als über Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren kommen sie nämlich nicht an Namen und Adressen der angeblichen Nutzer von Tauschbörsen.

Diensteanbieter wie Dirk Olbertz trifft – nur – die Pflicht, rechtswidrige Beiträge zu entfernen, nachdem sie auf diese hingewiesen worden sind. Leider will Mario Dolzer aber nicht mitteilen, was an lanus Äußerungen unwahr ist. Oder was ihn in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. So lange er das nicht tut, kann er sich das Porto für seine Schreiben schenken.

Vielleicht kann Mario Dolzer es aber auch gar nicht sagen. Die von Dirk Olbertz zitierten Presseartikel sprechen jedenfalls nicht gerade dafür, dass lanus Äußerungen rechtswidrig sind.

31 Kommentare zu “DOLZER WILL DATEN”

  1. Doc meint: (29.1.2006 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Mario "Dialerking" Dolzer wieder … von dem habe ich auch schon mal ne Strafanzeigen wegen Verleudmung angedroht bekommen :-)

  2. jn meint: (29.1.2006 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Es geht wahrscheinlich um den Eintrag vom 19.Dezember, "Dialer Dolzer der Domain Engel".

  3. jn meint: (29.1.2006 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Edit: Ups, übersehen dass es mehrere Artikel über den Dolzer bei "lanu" gibt…

  4. Andre Heinrichs meint: (29.1.2006 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Herr Dolzer ist doch derjenige, der hinter dem mehr als umstrittenen Urteil gegen Heise online zur präventiven Zensur der Heise-Foren steht? Gibt es denn garkeine rechtlichen Möglichkeiten diesem Mann Einhalt zu gebieten?

  5. Karlo meint: (29.1.2006 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Warum machte Herr Dolzer seine Abmahnung denn mittlerweile selber? Ich dachte immer, Herr Dolzer hätte Kontakte in die Münchner Abmahnszene und für sowas gelernte Profis am Start?

  6. Mike meint: (29.1.2006 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Die Kommentarfunktion wird eh wieder hier ausgeschaltet, sobald ein etwas "rauherer" Ton, den man schon erahnt, kommen wird.

    Fazit:
    Kann gleich Kommentarfunktion deaktiviert werden.

  7. Doc meint: (29.1.2006 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Herr Dolzer hat zusammengearbeitet/ arbeitet zusammen mit der Münchener Anwaltskanzlei von Gravenreuth/ Syndicus … wobei ich derzeit etwas die Übersicht verloren habe, ob die beiden Anwälte noch in einer Kanzlei sind oder ob die sich getrennt hatten.

  8. A. John meint: (29.1.2006 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Nicht erst seit sich eine einschlägig berüchtigte Dunkelkammer mit ihm und seinem Milieu gegen die Presse- und Meinungsfreiheit verschworen hat, scheint er sich für allmächtig und unverwundbar zu halten.
    Der Mann macht den Rechtsstaat zur Lachnummer und zeigt eindrucksvoll, wie man mit Dreistigkeit und Aggression Internetnutzer über den Tisch zieht und bei Bedarf auch zum schweigen bringt.

    Gruß A. John

  9. A. John meint: (29.1.2006 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @9: [ob die beiden Anwälte noch in einer Kanzlei sind oder ob die sich getrennt hatten.]
    Sie sind, formal zumindest, getrennt.
    Nachdem Syndikus sein Lager nach Schwabing verlegt hat, ist Günni ihm seit Januar auch geografisch wieder näher gerückt. ;-)

    Gruß A. John

  10. dvill meint: (29.1.2006 um 14:41) AntwortenReply to this comment
  11. A. John meint: (29.1.2006 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @12: [Ob das alles wahr ist?]
    Gucke hier: http://www.intern.de/news/6983.html

    Gruß A. John

  12. H. meint: (29.1.2006 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Herr Dolzer benutzt ja (wie beschrieben) ein Windows-Programm, das interessante Domains darauf überprüft, ob sie freiwerden, damit er sie anschließend sofort auf sich übertragen kann.

    Gesetzt den Fall, ein Domaininhaber findet in der Datendatei dieses Programms eigene Domains. Erkennt also, dass Dolzer auf seine Domains scharf ist.

    Kann der Domaininhaber Herrn Dolzer irgendwie an seinem Treiben hindern?

  13. dvill meint: (29.1.2006 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Hier rühmt sich jemand, einfach *alle* de-Domains abzufragen:

    http://nicit.de/phpBB/viewtopic.php?p=26032&sid=fd33453710ec055ba2f91702461181f2#26032

    Insofern kann jedermann mit de-Domain davon ausgehen, im Suchfokus zu liegen. Wenn jemand einen Ansatz hätte, wie das beendet werden kann, würden sich viele freuen.

  14. Doc meint: (29.1.2006 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @ 15:
    Es ist ist Mario Dolzer, der dort behauptet, alle .de-Domains zu beobachten und abzufragen.
    1md ist der bekannte Nick von Mario Dolzer …

  15. A. John meint: (29.1.2006 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    @16: [Vielleicht sollte sich Mario Dolzer mal über die einschlägigen Gesetze informieren.]
    Die kennt er vermutlich, legt sie allerdings auf eine, sagen wir mal "sehr individuelle" Weise aus.

    [Was er von Dirk Olbertz fordert, ist jedenfalls rechtlich wenig haltbar.]
    Wenn man so willfährige Erfüllungsgehilfen wie das LG Hamburg hat, spielt das zunächst mal keine Rolle. Aggressiv drohen und einschüchtern hilft oftmals schon (leider).
    Und wo nicht, wird verklagt, was eine ladungsfähige Anschrift hat.

    Gruß A. John

  16. Dirk meint: (30.1.2006 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    Wer ist Mario Dolzer?

  17. A. John meint: (30.1.2006 um 09:39) AntwortenReply to this comment
  18. -thh meint: (30.1.2006 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    Ja, ein entsprechender zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ist dringend erforderlich und bedarf der gesetzlichen Regelung. Zumindest das LG Berlin nimmt in einer aktuellen – nicht rechtskräftigen – Entscheidung aber nicht nur die Verpflichtung des Anbieters an, Wiederholungen von Rechtsverletzungen zu verhindern (analog dem Heise-Foren-Urteil), sondern auch einen Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Anbieter aus § 242 BGB, gegen den § 5 TDDSG und § 88 TKG nicht sprechen, weil diese Vorschriften Auskunftsansprüche aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften nicht ausschließen.

    Im Ergebnis halte ich die Entscheidung für richtig. "Wir bieten einen ggf. kostenpflichtigen Dienst an, haften nicht für Rechtsverstöße unserer Nutzer, die wir immer erst mit Verzögerung beseitigen und die sich andauernd wiederholen können, geben aber auch nicht bekannt, wer denn nun der Nutzer ist, damit man wenigstens gegen den vorgehen könnte" ist ein unerträglicher Recht(losigkeit)szustand.

    (Nun ja, wenn es um Herrn Dolzer geht, ist das weniger unerträglich, aber das kann kaum Entscheidungsgrundlage sein. ;))

  19. Sanníe meint: (30.1.2006 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    > ist ein unerträglicher Recht(losigkeit)szustand

    Ist es nicht. Aber die Rechtsverletzung muß eindeutig benannt sein: Wo Sie steht, was genau sie ausmacht und gegen welches Gesetz sie verstößt. Diese Anforderungen sind nicht zu hoch, schließlich wird letztendlich in die Redefreiheit anderer eingegriffen, das heißt die Rechte müssen gegeneinander abgewogen werden.

    Ich meine, daß Dolzer das auch weiß, aber es einfach mal (wieder) versucht. Schließlich kommt man damit meistens durch.

  20. /DSSM1 meint: (30.1.2006 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    @Udo: Was Herr John da unter #10 und #18 ablässt, ist wohl nicht das, was bei einem RA im Blog stehen sollte. Richter, die geltendes Recht anwenden, sind wohl kaum "willfährige Erfüllungsgehilfen" oder eine "einschlägig berüchtigte Dunkelkammer", nur weil Herrn John die Entscheidung nicht gefällt. Deutsche Gesetze gelten für alle: Für Herrn Dolzer ebenso wie für den Verlag aus Hannover oder für Herrn John.

    @ -thh: Kannst Du mal bitte ein AZ zu LG Berlin posten?

  21. Marcel vom Parteibuch meint: (30.1.2006 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @23/DSSMI
    Was ist dagegen einzuwenden, dass Herr John seine Meinung bei einem RA in den Blog schreibt? Sollte er sein in Artikel 5 verbrieftes Grundrecht auf freie Meinungsäußerung womöglich nur an Klowänden genießen dürfen?

    Im übrigens finde ich, dass Herr John auch sachlich gar nicht so falsch liegt.

  22. sz meint: (30.1.2006 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @23: Ich weiß nicht, worauf Du Dich stützt, aber in meiner Verfassung steht nichts davon, dass Richter sakrosankt sind. Richter, die geltendes Recht anwenden, tun das sicher nicht fehlerfrei und stehen schon von daher nicht außerhalb der Kritik. Ein gelassener Umgang auch mit einseitig überspitzten Formulierungen steht Justisten m. E. gut zu Gesicht. Wer das nicht kann, sollte auf keinen Fall Richter werden. Ein Gericht spricht ein Urteil. Absolute Wahrheiten verkündet es dagegen nicht, zumal Recht bekommen in DE vor allem auch eine Frage des Geldes ist.

  23. A. John meint: (30.1.2006 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @26:[Richter, die geltendes Recht anwenden, tun das sicher nicht fehlerfrei und stehen schon von daher nicht außerhalb der Kritik.]
    Wolfgang Neskovic Richter am Bundesgerichtshof, schreibt in einem denkwürdigen Artikel:
    http://www.luebeck-kunterbunt.de/seite4/Richter-Moral.htm

    Gruß A. John

  24. RKS meint: (30.1.2006 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @ 27:
    Ihr Richterbild ist hier hinlänglich bekannt.
    Zu Ihrer Information: Herr Neskovic ist nicht mehr Richter am Bundesgerichtshof, sondern mittlerweile Mitglied de Deutschen Bundestages. Nur für den Fall, dass Sie ihn nocheinmal zitieren wollen.

  25. -thh meint: (30.1.2006 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    /DSSM1 (Nr. 23): LG Berlin, Urteil vom 10.11.2005, 27 O 616/05 – Volltext liegt mir vor. Die Berufung ist beim KG unter 10 U 262/05 anhängig.

  26. A. John meint: (31.1.2006 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    @ 28: [Herr Neskovic ist nicht mehr Richter am Bundesgerichtshof]
    Danke für die Info. Ich kann gut verstehen, wenn in der Richterschaft besonderer Wert auf diese Feststellung gelegt wird. :-)
    Und Gründe, ihn zu zitieren ergeben sich täglich. IMO sollte sein Artikel vor jeder Urteilsverkündung verlesen werden.
    (Damit wenigstens etwas im Namen des Volkes verkündet wird).

    Gruß A. John

  27. trent meint: (9.3.2006 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Ein komplettes Domainpaket bestehend aus 27 Domains konnte die Sharman License Holdings Limited nun vor der WIPO erfolgreich einklagen. Die Domainnamen beinhalteten die Marke des Filesharing-Anbieters KAZAA bzw. Varianten des Markennamens, bei denen Verwechslungsgefahr bestand. Die Argumente des Beklagten Mario Dolzer fanden vor dem Schiedsgericht keinen Anklang.

    Dem Schweizer Unternehmen Hoffmann-La Roche wurden vor der WIPO vier Domains von vier unterschiedlichen Inhabern zugesprochen, die eindeutige Markennamen des Pharmakonzerns beinhalteten: buy-cheap-xenical.com, Valium-sale.com, ordertamiflunow.com und tamiflu-vaccine.com. Tamiflu ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel welches durch die Vogelgrippe in den Fokus der Öffentlichkeit geriet: Tamiflu wird als "Wundermittel" gegen die Vogelgrippe angepriesen, die tatsächliche Wirksamkeit ist jedoch umstritten.

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