BISSIG
Heute musste ich leider ein Mandat absagen. Wäre sicher gut geworden. Leider lauert im Hintergrund die Gefahr des Interessenkonflikts. Denn wir haben schon mal einen (Mit-)Geschäftsführer aus dem Unternehmen vertreten. Und der mögliche neue Mandant war seinerzeit definitiv auf der Gegenseite.
Es ist zwar ein stillschweigendes Kompliment, wenn er in einer anderen Sache unbedingt vom früheren Anwalt des Gegners vertreten werden möchte. Aber leider gibt es bei der aktuellen Thematik doch so viele Schnittstellen, dass das Risiko nicht zu leugnen ist, irgendwann jemanden vor den Kopf zu stoßen und sich womöglich berufswidrig zu verhalten.
Die Konsequenz wäre, spätestens mit Eintritt des Ernstfalls das Mandat zu beenden. Und das andere auch. Das gibt dann nicht nur unschöne Diskussionen, sondern kann auch teuer werden. Immerhin müssen ja auch die neuen Anwälte finanziert werden.
Jetzt sollen wir einen Kollegen empfehlen. Einzige Vorgabe: Bissig soll er sein. Mal überlegen…
Dann empfehlen Sie doch einfach mich…
Das ist das erste Mal, dass jemand freiwillig von sich behauptet, er sei bissig. Oder habe ich da was verpasst?
Und was sagt der Gesetzgeber? Ist ein Maulkorb schon vorgeschrieben? :-)
"Bissig soll er sein." Und jeden gerichtsunrelevanten Blödsinn schreiben den der Mandant meint rüberbringen zu müssen.
Na, so einen RA (der nebenbei den Ruf der Anwaltschaft weiter untergräbt) wird sich doch ohne weiteres finden lassen.
Es sollte jemand in der Gegend sein.
@3: Das sehe ich völlig anders bzw. ich verstehe dieses Wort anders. Aber zugegebenermaßen gibt es Mandanten, die es wichtiger finden, dass ihr Anwalt in der mündlichen Verhandlung eine Perry-Mason-Show abzieht, als dass er den Prozess gewinnt. Hinterher sagen sie dann: aber der kämpft wenigstens für einen… Ich halte es eher mit Teddy Roosevelt: "Speak softly, but alway carry a big stick."
Der Mandant möchte jemanden, der sich um seine Sache kümmert, d.h. am Ball bleibt, sich Gedanken macht und die Interessen des Auftraggebers so vertritt, wie es der Kollege M.-G. in seinem Kommentar beschreibt. Genau das hat er dann mit "bissig" umschrieben.
Hier geht es eher um Wirtschaftsrecht…
Das zeigt uns, dass ein Advokat letztendlich ein Mietmaul ist.
Lustig, wenn eine harmlose Bemerkung erklärt werden muss. Wie kann das nur kommen? "Bissig" ist doch ganz eindeutig.
@7 "Mietmaul" – schöner Ausdruck, wenn auch etwas grob. Darf ich den auch verwenden, wenn ich Politiker meine, oder ist der speziell für die Berufsgruppe reserviert?
Vampire.
Vampire eignen sich sehr gut als Rechtsanwälte (vgl. Terry Pratchett) und bissig sind sie auch.
@9: :-)
Ich hatte ja beim ersten Lesen irgendwie den Gedanken an die 'Dritten'. Wenn ich nur wüsste, warum… *grybl*
Hallo Herr Vetter,
ist das westliche Ruhrgebiet in der Nähe ;-)?
Ein bissiger Kollege
Wie wärs mit Goofy? ;)
Danke der Nachfragen. Der Fast-Mandant hat schon einen Tipp erhalten.
@10: meine erste Assoziation war Tollwut.
@alle: ich verstehe den Begriff 'bissig' schon richtig. Es hört sich nur so schön komisch an :-)
Vielleicht wäre er z.B. durch 'hartnäckig' oder 'stur' zu ersetzen. Wenn ich 'bissig' höre, denke ich an einen Hund, dem es an Erziehung fehlt bzw. der von seinem Besitzer 'scharf' gemacht wurde.
Unter bissig verstehe ich das, was der RA Dr. J. – von wg. Urheberechtsverletzung – dem Parteibuchinhaber M.B. geschrieben hat. Sowas wird meiner Meinung nach doch nur geschrieben, um die gegenseite zu einem Fehler zu provozieren. Was ich aber nicht richtig finde, wenn es ein Organ der Rechtspflege macht.
Wenn man sowas schreibt, hat das später wenigstens Folgen (und nicht nur "leider falsch") vor Gericht? Beispielsweise, dass der Richter dem Anwalt nachsitzen lassen kann? Es kann doch nciht sein, dass sowas nur den Mandaten Geld kostet.