31.1.2006

NIEDERSACHSEN UND DIE WELT

Die Blogpolizei vom niedersäschsichen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nimmt nicht nur meinen Mandanten “Panthol” ins Visier. Nein, jetzt möchte das Amt auch noch, dass der Webloganbieter twoday/Knallgrau ein ordnungsgemäßes Impresssum auf die twoday-Startseite stellt. Das Landesamt beanstandet in einem Schreiben an twoday, dass kein Vertretungsberechtigter benannt wird. Auf das mögliche Bußgeld von 50.000 € wird natürlich auch gleich hingewiesen.

Könnte es womöglich sein, dass man zu solchen Angaben in Österreich nicht verpflichtet ist, die deutsche Behörde überhaupt nicht zuständig und bundesdeutsche Vorschriften gar nicht anwendbar sind? Nur so ein Gedanke. Knallgrau-Macher Michael Platzer stellt in seinem Blog noch einige andere interessante Überlegungen an.

Wie es scheint, kommt da eine schöne Maschinerie ins Rollen.

Vorher im law blog: BLOG-IMPRESSUM.

9 Kommentare zu “NIEDERSACHSEN UND DIE WELT”

  1. Andre Heinrichs meint: (31.1.2006 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Juhu, die Abmahn-Maschinerie überschlägt sich einfach mal wieder. Bloß blöd, dass die Niedersachsen sich ausgerechnet Österreicher ausgesucht haben, um denen mit deutschen Gesetzen beikommen (oder sollte man doch lieber von 'einen reinwürgen' reden?) zu wollen. Na, das dürfte dann ja wohl leicht verdientes Geld für einen Anwalt sein, oder?

  2. Uwe (der echte) meint: (31.1.2006 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Haben die eigentlich zu viel Zeit in diesem Landesamt da?

  3. ingo meint: (31.1.2006 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    verdammt, wie peinlich. die haben wohl noch die politische karte von 1940 im büro hängen…

  4. Niko meint: (31.1.2006 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Das nimmt im Moment wirklich Formen an. Aber vielleicht führt diese ganze wirre und unsinnige Abmahnerei ja zu mehr Aufmerksamkeit und damit ganz vielleicht auch zu einer etwas klareren Rechtslage.

  5. Kossatsch meint: (31.1.2006 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    Abstrus, absolut. Harald Schmidt würde jetzt sagen: »Wenn das der Führer wüsste…«

  6. Hobbyjurist meint: (31.1.2006 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Diese mit max. 50.000 Euro Bußgeld belegte Impressumspflicht ist – jedenfalls für privat betriebene Angebote – eine einzige Zumutung. Vielleicht ist Auswandern über kurz oder lang doch die beste Lösung. Eine Versicherung gegen gesetzgeberische Eseleien gibt es ja leider nicht.

  7. A. John meint: (1.2.2006 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    @ 3: [verdammt, wie peinlich. die haben wohl noch die politische karte von 1940 im büro hängen…]
    Wenn man bedenkt, mit welcher Ausstattung in vielen Behörden heute noch "gearbeitet" wird, halte ich das für durchaus möglich.
    Und am deutschen Wesen soll die Welt genesen….(brrrr würg).

    Gruß A. John

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