ELEGANT
Wenn die Zeugenvernehmung schlecht für die Anklage läuft, sucht das Gericht gerne eine Exitstrategie. Den Freispruch meiden heißt die Staatskasse schonen. Die müsste sonst die Anwaltskosten tragen.
Heute erlebte ich mal wieder eine elegante Lösung. Staatsanwalt und Gericht war gegenwärtig, dass gegen meinen Mandanten noch eine andere Sache läuft. Als sich die aktuelle Anklage – den wackeligen Belastungszeugen sei Dank – als kaum haltbar erwies, stand sofort eine Einstellung nach § 154 Strafprozessordnung im Raum. Kurz gesagt, wird das aktuelle Verfahren ad acta gelegt, weil es gegenüber der anderen Angelegenheit nicht ins Gewicht fällt.
Die Einstellung auf diesem Wege funktionert sogar, wenn der Angeklagte ausdrücklich widerspricht. Den Protest haben wir uns dann auch gespart. Meinem Mandanten fiel es schwerer als mir.
Das ist ja fies. Jetzt muss der zu Unrecht Angeklagte auch noch die Anwaltkosten tragen, oder wie?
Ob der Angeklagte zu Unrecht angeklagt war, steht nicht fest.
noch fieser finde ich die variante, wenn es die sta es auf ein urteil ankommen lässt, sich einen freispruch fängt, pro forma berufung einlegt und dann das verfahren vor eröffnung der berufungsverhandlung nach § 154 stpo einstellt ….
da wird dann wirklich jemand um seinen freispruch gebracht, was sich dann im anschließenden zivilrechtlichen schadensersatzprozess gar nicht so gut macht ….
:-(
@ n.n.: Da muss aber auch das Gericht mitspielen. Ist mir persönlich noch nicht passiert.
Elegant? Die übliche feige Flucht der StA, wenn mal wieder eine schlampig gemachte Anklage und ein ebenso gedankenloser Eröffnungsbeschluss des Gerichts durch die (oft vorhersehbare) Wirklichkeit ad absurdum geführt werden – und der Angeklagte trägt die Kosten dieser Veranstaltung.
@2: Grundsätzlich wurde ein Angeklagter _immer_ zu Unrecht angeklagt, es sei denn er wird verurteilt.
Äh …helft mir mal: Trägt der Angeklagte in diesem speziellen Fall tatsächlich die Kosten?