2.2.2006

ELEGANT

Wenn die Zeugenvernehmung schlecht für die Anklage läuft, sucht das Gericht gerne eine Exitstrategie. Den Freispruch meiden heißt die Staatskasse schonen. Die müsste sonst die Anwaltskosten tragen.

Heute erlebte ich mal wieder eine elegante Lösung. Staatsanwalt und Gericht war gegenwärtig, dass gegen meinen Mandanten noch eine andere Sache läuft. Als sich die aktuelle Anklage – den wackeligen Belastungszeugen sei Dank – als kaum haltbar erwies, stand sofort eine Einstellung nach § 154 Strafprozessordnung im Raum. Kurz gesagt, wird das aktuelle Verfahren ad acta gelegt, weil es gegenüber der anderen Angelegenheit nicht ins Gewicht fällt.

Die Einstellung auf diesem Wege funktionert sogar, wenn der Angeklagte ausdrücklich widerspricht. Den Protest haben wir uns dann auch gespart. Meinem Mandanten fiel es schwerer als mir.

7 Kommentare zu “ELEGANT”

  1. Steffen meint: (2.2.2006 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja fies. Jetzt muss der zu Unrecht Angeklagte auch noch die Anwaltkosten tragen, oder wie?

  2. -thh meint: (2.2.2006 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Ob der Angeklagte zu Unrecht angeklagt war, steht nicht fest.

  3. n.n. meint: (2.2.2006 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    noch fieser finde ich die variante, wenn es die sta es auf ein urteil ankommen lässt, sich einen freispruch fängt, pro forma berufung einlegt und dann das verfahren vor eröffnung der berufungsverhandlung nach § 154 stpo einstellt ….
    da wird dann wirklich jemand um seinen freispruch gebracht, was sich dann im anschließenden zivilrechtlichen schadensersatzprozess gar nicht so gut macht ….
    :-(

  4. Udo Vetter meint: (2.2.2006 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @ n.n.: Da muss aber auch das Gericht mitspielen. Ist mir persönlich noch nicht passiert.

  5. RA J. Melchior meint: (3.2.2006 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Elegant? Die übliche feige Flucht der StA, wenn mal wieder eine schlampig gemachte Anklage und ein ebenso gedankenloser Eröffnungsbeschluss des Gerichts durch die (oft vorhersehbare) Wirklichkeit ad absurdum geführt werden – und der Angeklagte trägt die Kosten dieser Veranstaltung.

  6. JLloyd meint: (3.2.2006 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @2: Grundsätzlich wurde ein Angeklagter _immer_ zu Unrecht angeklagt, es sei denn er wird verurteilt.

  7. peterle meint: (3.2.2006 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Äh …helft mir mal: Trägt der Angeklagte in diesem speziellen Fall tatsächlich die Kosten?

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