2.2.2006

FORMALE KARTE

Im Rechtstreit zwischen den Eltern des Hackers Tron und dem deutschen Wikipedia-Verein ist heute keine Entscheidung gefallen. Wie heise online berichtet, zieht der Klägeranwalt jetzt die formale Karte.

Er bezweifelt, dass der Wikipedia-Anwalt ordnungsgemäß mandatiert ist. Angeblich handelt es sich bei der Verteidigung um einen Alleingang einiger Vorstandsmitglieder.

Klingt so, als falle der Klägerseite nichts Gescheites mehr ein.

36 Kommentare zu “FORMALE KARTE”

  1. Mathias Schindler (Link) meint: (2.2.2006 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte heute eigentlich auf eine Entscheidung gehofft. Auf wikimedia.de gibt es ein Statement des Vereinsvorstandes dazu:
    <a href="http://www.wikimedia.de/2006/02/entscheidung-uber-einstweilige-verfugung-vertagt/" rel="nofollow">Entscheidung über einstweilige Verfügung vertagt</a>

  2. Friedrich Kurz (Link) meint: (2.2.2006 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Nun, ich finde die fehlende satzungsgemäße und prozessuale Vertretungsmacht in einem – von den Gegnern – zum Grundsatzprozess stilisierten Verfahren schon recht wesentlich, aber auch da gehen die Meinungen sicher auseinander Herr Kollege Vetter. Mit freundlichen kollegialen Grüssen, Friedrich Kurz

  3. Mathias Schindler (Link) meint: (2.2.2006 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Kurz,
    ohne mich jetzt in Details zu verlieren.. Wieso haben Sie Zeit zum Bloggen und keine Zeit für eine Reaktion auf ein außergerichtliches Einigungsangebot?

    Nicht in Ihre Zeitplanung eingreifen wollend (und mfg)
    Mathias Schindler

  4. Andre Heinrichs (Link) meint: (2.2.2006 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht leuchtet so langsam auch der Klägerseite ein, dass sie in diesem Verfahren schlicht und ergreifend die Falschen verklagen?

  5. Friedrich Kurz (Link) meint: (2.2.2006 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Herr Schindler,
    das Vergleichsangebot ist – gelinde gesagt – inakzeptabel, aber auch mangels Vertretungsberechtigung – und vielleicht auch wegen der fehlenden demokr. Legitimation? – jur. inexistent, wie wohl auch alle Prozesshandlungen. Was sollte ich also Ihrer Meinung nach tun? MfG /fk
    PS: ich will Herrn Vetters Gastfreundschaft hier nicht überstrapazieren, zu meinem blog geht es hier: friedrich.wordpress.com.

  6. Mathias Schindler (Link) meint: (2.2.2006 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Herr Kurz,
    Danke für die Einladung in Ihr Blog. Da es ja noch nicht so stark gefüllt ist, hier ein kleiner Hinweis: Kommentare müssen sie manuell approven :).

    Nachdem Sie das Vergleichangebot also bekommen haben und (sie oder ihre Mandanten?) als inakzeptabel empfunden haben, wäre es doch eigentlich der Punkt gewesen, beispielsweise einen Gegenvorschlag zu machen. Übersehe ich da irgendetwas?

    MfG
    Mathias Schindler

  7. Jörg meint: (2.2.2006 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Herr Kurz, schämen Sie sich eigentlich nicht? Ihnen ist doch wohl klar wie sehr Sie mit ihrem unbedachten Vorgehen dem Anliegen Ihrer Mandanten geschadet haben und dem Verlag auf den Leim gegangen sind? Während Sie ihre Zeit an Wikipedia verschwenden und ein sinnvolles Projekt belästigen, verkaufen die in aller Seelenruhe die Bücher ab. Und wenn Sie dann mal mit einer Verfügung kommen die den Verkauf verbietet, ist das Geschäft längst gelaufen. Und für den Fall dass Sie gegen Wikipedia Erfolg haben, wirft Ihnen der Verlag von seiner langen Liste der Namensnenner halt das nächste Stöckchen zu.

    Eine Empfehlung in eigener Person für solcherlei Rechtsstreitigkeiten haben Sie jedenfalls mit Ihrer Aktivitäten nicht abgegeben. Warum eigentlich ist Ihrer Ansicht nach Wikipedia an beleidigenden Postkarten und Anrufen Schuld? Der Artikel besteht schon geraume Zeit, derart Aktivitäten haben aber offenbar doch erst bekommen, nachdem Sie den Fall derart ungeschickt in die Öffentlichkeit gezerrt haben.

    Entweder fällt Ihnen selber nicht auf was Sie alles falsch gemacht haben oder Sie haben (zu Recht) Angst es zuzugeben. Ihren Ruf haben Sie aber so oder so nachhaltig beschädigt.

  8. Jörg meint: (2.2.2006 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Da man heutzutage ja für jeden Pfurz verklagt wird ein Nachtrag: Herr Kurz, ich wollte Sie nicht beleidigen oder so was. Mir tut nur die Familie leid die eigentlich etwas ganz anderes wollte nämlich ein widerliches Buch zu verhinern.

  9. fk (Link) meint: (2.2.2006 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Jörg, wie wäre es mit einer nichtanonymen Anschrift, hier und jetzt?

  10. Jörg meint: (2.2.2006 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    Herr Kurz, wenn der letzte Beitrag wirklich von Ihnen stammt (andere URL, anderes Kürzel): Warum gehen Sie nicht einfach auf meine Kritik ein, statt hier durch die Blume juristische Drohungen auszusprechen? So dünnhäutig?

  11. Jörg meint: (2.2.2006 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Udo: Bitte lösche Beitrag 7 um des lieben Frieden willens.

  12. Michael meint: (3.2.2006 um 07:02) AntwortenReply to this comment

    Herr Kurz,

    in einem Punkt haben Sie wohl recht: der Vorstand von Wikimedia ist nicht zwangslaeufig vertretungsberechtigt fuer die Wikipedia-Community. Aber: Sie haben nicht die Wikipedia-Community verklagt bzw. mit einer einstweiligen Verfuegung ueberzogen, sondern den Verein Wikimedia. Und wieso sollte der Vorstand eines Vereins nicht berechtigt sein, die Interessen des Vereins im Falle einer Klage wahrzunehmen?

    Im Uebrigen waere nach Ihrer Argumentation der Vorstand namens des Vereins auch nicht befugt, die Einstweilige Verfuegung einfach so hinzunehmen. Zumindest waere es mein Rechtsverstaendnis, dass sich Vertretungsbefugnis eines Dritten mir gegenueber nicht nur auf mir genehme Entscheidungen erstreckt sondern wenn dann auch auf die gegenteiligen Entscheidungen.

  13. Torsten meint: (3.2.2006 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    Herr Kurz,

    wenn Sie keinen Grundsatzprozess wollten, warum mussten Sie eine zweite Einstweilige Verfügung nachschieben, bevor die erste überhaupt zugestellt ist?

  14. q (Link) meint: (3.2.2006 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    @2: Soso, dem Vorstand eines Vereins fehlt die "satzungsgemäße und prozessuale Vertretungsmacht". Irgendwie ist es blöd und geradezu sinnlos, dann einen Verein zu verklagen. Nun sehen dass die Gerichte und die Rechtsprechung gewöhnlich ganz anders. Wenn aber nach Auffassung des klägerischen Anwalts dem der Gegner abhanden kommt, warte ich auf die fällige Klage gegen die Community. Besonders gespannt bin ich, wie man der die Klageschrift zustellen will.

  15. Axel (Link) meint: (3.2.2006 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig von der Vorgehensweise von Herrn Kurz finde ich es sehr schade, daß hier persönliche Angriffe gegen ihn gefahren werden. Der Mann macht seinen Job – ob er sich bei der Annahme des Mandats vergallopiert hat, spielt ja jetzt erst mal keine Rolle.
    Daß es allerdings zu einem Grundsatzprozeß kommen würde, war meiner Meinung nach von vornherein zu erwarten. Dazu ist a) Wikipedia ein zu interessantes und bekanntes Internet-Projekt und b) der konkrete Vorfall zu wichtig für die weitere Entwicklung der Enzyklopädien allgemein.

  16. Andreas Bogk (Link) meint: (3.2.2006 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so der Vollständigkeit halber: der Anwalt des Wikimedia e.V., Herr Feldmann, hat in seiner Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung die Aktivlegitimation der Eltern bezweifelt. Die durften also erst mal durch die Gegend fahren, und kurzfristig eine Geburtsurkunde von Boris beschaffen.

    Wenn Herr Kurz also ebenfalls mal nach der Legitimation der Gegenseite fragt, ist das nur billig. Und für Herrn Feldmann außerordentlich peinlich, daß er die am Dienstag zur mündlichen Verhandlung nicht vorlegen konnte. Und oberpeinlich, daß er nicht von sich aus bis zum Donnerstag für eine korrekte Legitimation gesorgt hat, weil er offensichtlich die von ihm selbst geschriebenen Satzungsparagraphen vergessen hatte.

  17. Dirk meint: (3.2.2006 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    "Der Richter machte deutlich, dass er in diesem Prozess keine Grundsatzentscheidung treffen wolle und kündigte an, die Berufung gegen sein Urteil zuzulassen. Dazu wurde der Prozesswert auf 1000 Euro angehoben."

    Wie wäre es mit § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO?!? Da bedarf es auch keiner Werterhöhung…

    Ansonsten ist das Vorgehen von Herrn Kurz doch lächerlich. Der Fall liegt ja ähnlich zum § 174 BGB, es mangelt hier am unverzüglich. Es handelt sich doch in der Tat wohl um eine reine Verzögerungstaktik.

  18. Gast meint: (3.2.2006 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Nun ja, Fakt ist jedenfalls, dass die derzeit auf wikimedia.de veröffentlichte Satzung des Vereins keine Regelung über die Vertretungsberechtigung des Vorstands enthält.

    Möglicherweise ein faux pas. Keine Ahnung, was als Standard im BGB steht – und gerade keine Zeit, nachzusehen.

  19. Mathias Schindler (Link) meint: (3.2.2006 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @19: Satzung, Paragraph 10:

    (3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstände gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

    http://wikimedia.de/satzung/

  20. Gast meint: (3.2.2006 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Memo an mich: Nie in der Eile posten, wenn man nicht genug Zeit hat, wirklich entspannt Fakten nachzusehen…

    Ich ziehe meinen Kommentar 18 also wegen Blindheit zurück.

  21. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf] (Link) meint: (3.2.2006 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Satzung, Paragraph 10 (3):
    Auf der http://www.wikimedia.de/impressum/ ist immer noch nicht klar, wer konkret der Vorstand ist und aus welchen Vorstandsmitgliedern dieser besteht. Darauf wurde vor 2 Wochen, letzte Woche und 4 Tage vor der mündlichen Verhandlung hingewiesen. Den Rest lese man hier: friedrich.wordpress.com/2.../02/vollmacht-im-prozess/

    Gruss
    FvMM

  22. Mathias Schindler (Link) meint: (3.2.2006 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Wer wissen möchte, wer im Vorstand von Wikimedia Deutschland e.V. ist, kann das gerne nachlesen. Auf den Seiten von Wikimedia Deutschland:

    http://www.wikimedia.de/kontakt/

  23. Hinweisgeber meint: (3.2.2006 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @Mathias: Es wäre ja noch nichtmal nötig, dort die Vorstandsmitglieder dort zu nennen. Schließlich bringt es das Wesen eines eingetragenen Vereines mit sich, dass die vertretungsberechtigten Vorstände beim Amtsgericht eingetragen sind.

  24. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf] (Link) meint: (3.2.2006 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Vetter! Sie meinten: "Klingt so, als falle der Klägerseite nichts Gescheites mehr ein." Und was ist dann

    http://www.wikipedia.de/RA_Udo_Vetter

    während man aus dem http://www.wikimedia.de/impressum/ nicht herauslesen soll, wer der Vorstand und seine Vorstandsmitglieder sind?

    Genauso geht es auch schon die ganze Zeit den Eltern von Tron und RA Friedrich Kurz.

    FvMM

  25. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf] (Link) meint: (3.2.2006 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Hallo Heinweisgeber!

    § 6
    Allgemeine Informationspflichten
    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

    Gruss
    FvMM

  26. Hinweisgeber meint: (3.2.2006 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @26: Aha. Hilf mir doch bitte mal, unter fvmm.blogspot.com zumindest sowas ähnliches wie ein Impressum zu finden …

  27. Dirk meint: (3.2.2006 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    @26: Das ändert aber nichts an der Vertretungsbefugnis

    @21: Sie meinem wohl den Beitrag 19 und nicht 18

  28. Dirk meint: (3.2.2006 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag @26: Der Vertretungsberechtigte steht doch im Impressum von Wikimedia.de…

  29. Mathias Schindler (Link) meint: (3.2.2006 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    @5 bzw. @Rest:
    Der freundlichen Einladung von RA Kurz gefolgt habe ich in seinem Blog auch gepostet. Das heisst, ich habe es versucht. Mein Kommentar hängt seitdem in der Warteschleife. Hatte irgendjemand schon einmal Erfolg mir dem Posten da? Vielleicht liegt es ja an mir…

  30. Sanníe (Link) meint: (3.2.2006 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    @FvMM
    Was wollen Sie nun mit diesem endlosen Zitat sagen? Daß der Vorstand nicht der Vorstand ist, weil er nicht namentlich im Impressum einer Website steht?

  31. Q (Link) meint: (4.2.2006 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @ 26: bitte gründlicher lesen. Von http://www.wikimedia.de/impressum/ entnommen:

    ad 1: (Anbieter) Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
    Adresse: Wiener Straße 7, D-10999 Berlin
    Verantwortlich: Kurt Jansson

    Hr. Janson ist laut http://www.wikimedia.de/kontakt/ 1. Vorsitzender. Ihn als Verantwortlichen zu benennen ist völlig korrekt.

    ad 2: angegeben sind Telefax und E-Mail. Wer eine Telefonnummer erwartet, sollte einen Deutschkurs belegen und dann TDG §6 noch einmal lesen.

    ad 3: entfällt

    ad 4: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 Nz.

    ad 5: entfällt
    ad 6: entfällt

  32. Schnee-Gronauer’s FÖRDEBLICK (Link) meint: (4.2.2006 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht meint 26, dass der Verein durch den gesamten Vorstand vertreten wird (sofern es keine abweichende Satzungsbestimmng gibt)?

    bundesrecht.juris.de/bgb/...1950896BJNE001702377.html

  33. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf] (Link) meint: (5.2.2006 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    Hallo Andreas! Psssst. ;-)

    Gruss nach Flensburg
    FvMM

  34. Torsten meint: (5.2.2006 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @33: die gibts doch… btw: es gibt zur Zeit verdammt viele Trolle…

  35. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf] (Link) meint: (6.2.2006 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    Hallo Torsten! Aus den Unterlagen geht aber hervor, dass für die Anwaltsbevollmächtigung (um Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzureichen) nicht der gesamte Vorstand unterschrieben hat.

    Vermutlich muss man dir Recht geben, dass hier jeder Troll Anwaltsbevollmächtigungen für Dritte unterschreiben kann und der Anwalt ist auch noch so doof, und legt tatsächlich Widerspruch ein und beginnt mit einem ganz grossen Widerspruchskino.

    Gruss
    FvMM

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