NUR GEÜBT

In einer Verkehrsstrafsache habe ich zunächst die Halterin des Fahrzeuges vertreten. Das Verfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt. Jetzt ist ihr Ehemann im Visier. Ihm wird Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

Der Ehemann hatte in der Familienkutsche mit einer Bekannten, die den Führerschein macht, Einparken geübt. Auf einem großen, verlassenen Parkplatz. Wie nicht anders zu erwarten, fiel das einem unserer omnipräsenten Motorradpolizisten auf.

Ich musste erst einmal checken, ob ich den Ehemann überhaupt verteidigen darf, wenn ich bereits seiner Gattin aus der Patsche geholfen habe. (War nicht schwierig. Sie war nicht dabei. Und wusste von nichts.) Es gibt nämlich das Verbot der Doppelverteidigung, § 146 Strafprozessordnung. Aber selbst der Katechismus für Strafverteidiger hält die sukzessive Verteidigung für zulässig.

Dann traue ich mich mal.