3.2.2006

HAUPTBERUFLICHER STUDENT

Florian Holzhauer wollte nur eine Auskunft. Jetzt hat er bald eine neue Krankenversicherung.

6 Kommentare zu “HAUPTBERUFLICHER STUDENT”

  1. Forenblogger meint: (3.2.2006 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    ja, das Problem hab ich derzeit auch mit der DAK. Ich hab Ende 2004 bei denen angefragt, wie es mit einer Werkstudent-Tätigkeit aussieht. Da hieß es: kein Problem. Nun haben sie Ende 2005 ein Jahr rückwirkend (!!) gekündigt. Soviel zur DAK.

  2. mark meint: (3.2.2006 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    die auskunft der dak war aber richtig, auch wenn es natürlich schade ist, dass niemand auf konkrete fragen geantwortet hat. für die aok gelten prinzipiell dieselben richtlinien wie für alle anderen kassen auch…

  3. Ralf meint: (3.2.2006 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @2: Die Auskunft der DAK war zwar richtig, aber in etwa so hilfreich, wie wenn ich Dir sage, dass Du vielleicht bestraft werden könntest, wenn Du Dich nicht an die Gesetze hältst. Wenn Deine Frage aber war, ob eine von dir spezifizierte Tat strafbar ist, wäre Deine Frage damit nicht beantwortet.

    Und dafür, dass er um eine Auskunft gebeten hat, wurde fh auch noch mit einem lustigen Fragebogen belohnt, mit dem geprüft werden soll, ob er denn nicht schon jetzt irgendwo dranzukriegen ist. Nach dem Prinzip: Wer es so genau wissen will, hat sicher Dreck am Stecken.

    Sicherlich ist auch das nur entsprechend der Richtlinien geschehen, aber an Zufall glaube ich nicht.

  4. Ethelbert meint: (3.2.2006 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mich recht entsinne gibt es im SGB das so genannte "Werkstudentenprivileg" danach muss die Arbeitszeit eines Studenten wärend der Vorlesungszeit unter 20 Stunden liegen. In der Vorlesungsfreiene Zeit darf ein Student soviel Arbeiten wie er wünscht. Von Bezahlung und maximalem Einkommen steht nirgendwo etwas. Analog gelten die Stundenbegrenzungen bei Studenten die selbständig sind. Das ganze gilt natürlich nur bis 30 und für die studentische Krankenversicherung. Um Familienversichert zu bleiben gelten andere Grenzen.

  5. Anonymous meint: (3.2.2006 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Die Auskunft der AOK war vollkommen korrekt. Wenn andere Krankenkassen andere Auskünfte erteilen und sich auch noch an diesen orientieren, dann handeln sie rechtswidrig.

    Ich habe vor kurzem in einer ähnlichen Angelegenheit auch bei meiner Krankenkasse nachgefragt, und ebenfalls einen Fragebogen gesehen. Anders als einige Paranoide hier sehe ich das aber nicht als Frontalangriff. Im Gegenteil hatte man mir den Fragebogen schon angekündigt, und mir erklärt, daß man mich so einfach am besten beraten und meinen Fall beurteilen könne. Und das glaube ich auch.

  6. Anonymous meint: (3.2.2006 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @1: Und jetzt bekommst Du die Beiträge für ein Jahr zurück?

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