KEIN REIßVERSCHLUSS
Das Reißverschlussverfahren gilt nicht, wenn jemand auf die Autobahn auffahren möchte. Das Oberlandesgericht hat dies in einem Urteil näher begründet. Zur Pressemitteilung bitte klicken:
In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das OLG Köln die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren. Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Bei einem Unfall zwischen einem vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädelnden Verkehrsteilnehmer und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Einfädelnden (Urt. v. 24.10.2005 – 16 U 24/05; rechtskräftig).
Der Kläger befuhr im Herbst 2002 mit seinem Pkw die Beschleunigungsspur der Auffahrt Köln-Mülheim der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt/M. Bei dem Versuch, sich bei zähfließendem Verkehr auf der rechten Fahrspur vor einem Lkw einzuordnen, kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Kläger meint, den Lkw-Fahrer treffe die Alleinschuld an dem Unfall. Seine auf Zahlung von ca. 1.700 Euro gerichtete Schadensersatzklage blieb auch in zweiter Instanz vor dem OLG Köln erfolglos. In seinem Berufungsurteil hat der zuständige Zivilsenat die folgenden wesentlichen Haftungsgrundsätze herausgestellt:
Das sog. Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO), wonach bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, von denen einer endet oder aus sonstigen Gründen nicht durchgehend befahren werden kann, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen unmittelbar vor dem Beginn der Verengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen ist, findet auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Hier gilt vielmehr § 18 Abs. 3 StVO, wonach auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn – dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht – Vorfahrt hat. Auf deren Beachtung darf der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn vertrauen. Der einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf sich nur mit größter Sorgfalt auf die durchgehende Fahrspur eingliedern. Kommt es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem (bevorrechtigten) Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrspur und einem sich einfädelnden Verkehrsteilnehmer, spricht der sog. Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden. Dieser muss dann den gegen ihn sprechenden Anschein entkräften. Im konkreten Fall hat der Kläger seine Darstellung, zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil der Lkw-Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig beschleunigt habe, nicht beweisen können.
Hm, ich habe das schon in der Fahrschule so gelernt: der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt vor dem Verkehr auf dem Beschleunigungsstreifen. Wundert mich, dass überhaupt jemand einen Prozess wegen sowas anzettelt…
Ich habe übrigens seinerzeit auch gelernt, dass der Beschleunigungsstreifen erstens seinen Namen ohne Grund trägt und zweitens in voller ausgenutzt werden soll, aber das scheint irgendwie auch aus der Mode zu kommen. Naja, meine Fahrschulzeit liegt ja auch schon 14 Jahre zurück, bin halt ein alter Sack :)
Argh: "seinen Namen _nicht_ ohne Grund trägt" musste es natürlich heissen. Zuwenig Kaffee gehabt, offensichtlich.
Hallo Maulwurfsfreund, <a href="http://www.rohweder.org/blog/?p=74" rel="nofollow">Rohweder</a> faßt Deine Bemühungen ja zutreffend mit zusammen: … jedoch muß man dazu bemerken, daß es schon niveauvollere Kritik an dem Treiben in der Wiki gegeben hat….
@1 Charly:
[ironie]Die Beschleunigungsspur ist ausschließlich für PS-starke Fahrzeuge gedacht, die von 0 auf 100 Kmh in weniger als 4 Sekunden beschleunigen können.[/ironie]
Mir ist es vor Jahren passiert, dass ich die besagte Spur dazu benutzt habe, mich dem fließendem Verkehr anzupassen. Das war nix wildes, es war Messeverkehr auf der Autobahn von Langenhagen nach Hannover. Leider hatte der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs erst beschleunigt (wie ich auch) und dann den Mut verloren. Ich habe in den Außenspiegel geschaut, eine Lücke entdeckt, wo ich mich hätte einfädeln können, und der 'Sack' vor mir macht eine Vollbremsung, anstatt auf dem Standstreifen (verboten ?) weiter zu fahren. Ergebnis: mehrfach gefaltetes und zerknautschtes Blech.
@4 Alix: und wer durfte zahlen?
Wenn man die Überschrift schon in Großbuchstaben schreibt, sollte man keine sz-Ligatur verwenden.
*duw*
@5 der andere:
geteiltes Leid ist halbes Leid – jeder durfte seinen Schrott auf eigene Kosten reparieren lassen. Der Fahrer vor mir durfte laut Gericht nicht abrupt bremsen (er hätte auf der Standspur bremsen dürfen, aber nicht auf der Beschleunigungsspur), und ich hätte ihn im Auge behalten müssen = schielen: ein Auge registriert den fließenden Verkehr im Aussenspiegel, das andere Auge sieht die Machenschaften des vorausfahrenden Fahrzeugs :-)
Ebenfalls unbekannt ist vermutlich (anhand von Stichproben der Praxisbeobachtung jedenfalls belegbar), dass der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen NICHT zugunsten eines sich einfädeln wollenden Fahrzeugs den Fahrstreifen wechselt!
Wird ja gern gemacht: Man sieht, dass da jemand auf die Autobahn will, und schon zieht der gesamte (Schwerlast-)Verkehr des rechten Autobahnstreifens kollektiv nach links rüber. Was die (üblicherweise) schnelleren Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen machen, interessiert dabei erstmal nicht.
Anders herum haben sich die Einfädelnden offenbar auch dran gewöhnt, dass ihnen Platz gemacht wird – und gucken dann blöd aus der Wäsche, wenn trotz freiem linken Fahrstreifen, auf den man als Benutzer des rechten Fahrstreifen kurzzeitig und ohne Behinderung nachfolgender Fahrzeuge wechseln könnte, dies nicht geschieht.
Insofern bleibt es also bei zwei wichtigen Regeln:
1. Wer auf die Autobahn auffährt, muß die Vorfahrt achten (entsprechende Schilder stehen an jeder Autobahnauffahrt)!
2. Wer auf der Autobahn ist, hat an Auffahrten seine Spur zu halten, auch wenn Fahrzeuge auffahren wollen!
Ja, wenn man sich auf der rechten Fahrspur befindet bitte sofort und ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr mit gleichbleibender Geschwindigkeit in die linke Fahrspur wechseln, sobald am Horizont jemand in der Auffahrt sichtbar wird. Der wird schon irgendwie runterbremsen können. Leute: von 180 auf 100 dauert länger als von euren 80 auf Null!
Und an alle, die sich jetzt über die Raser in der linken Spur aufregen: nicht nur BMWs sind heutzutage in der Lage, schneller als 120km/h zu fahren!!!
@1: dito. Fahrlehrer hat sogar erklärt, dass man schlimmstenfalls anhalten muss falls man es nicht schafft, sich einzufädeln.
Komisch, dass da erst langwierig drüber entschieden werden musste. Immerhin stehen an jeder Auffahrt, die ich bisher gesehen habe so komische dreieckige Schilder, die einem angeblich mitteilen sollen, dass man dort 'Vorfahrt beachten' soll. Okay, da kann man sich jetzt theoretisch drüber streiten, was denn Vorfahrt heißt, aber ich les das so: wenn mich niemand extra reinlässt, darf ich nicht reinfahren. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?
@7: Bitte was? Man soll auf die Standspur fahren und dort dann halten anstatt am Ende des Beschleunigungsstreifens, wenn keine Einfahrt möglich ist? Man lernt nie aus.
Und meiner mir damals, das man auf dem Standstreifen weiterfahren soll.
Anhalten am Ende des Standstreifen kenne ich nur noch aus der DDR.
Hm komisch, die STVO gibts noch? Ich habe eigentlich eher das Gefühl, dass der Großteil der Autofahrer die Straßen als rechtsfreien Raum ansehen.
Gruß
Andre
@12: Oliver
Das war im Jahre 1970 oder 1971 – ich weiss es nicht mehr, ist auf alle Fälle schon ein paar Jährchen her. Vielleicht hat sich die Rechtsauslegung der Richter in so einem Fall oder die Gesetzeslage geändert.
@14 Andre Hotzler:
Natürlich gibt es die STVO noch – oder habe ich deren Verschwinden verpasst?
Der rechtsfreie Raum wird nicht nur von Autofahrern im Straßenverkehr angesehen, auch von Radfahrern und Fußgängern.
Und ich bekenne: wenn ich mit meinem Radl vor einer Rot-Ampel abbremse/stehe und von rechts/links ist kein Fahrzeug zu erkennen, dann werde ich farbenblind. Nur weil ein computergesteuertes Lichtsignal meint, ich muss jetzt anhalten? Wo nix ist, dräut auch keine Gefahr. Also überquere ich die Straße bei 'Rot'.
Dass dieses Verhalten gegen die STVO verstößt, ist mir bekannt. Bekannt ist mir aber auch, dass sich Ampelanlagen z.B. nachts abschalten lassen (nachts ist bekanntlich im innerörtlichen Verkehrsaufkommen (Osnabrück/Wallenhorst) nicht viel los. Ausserdem könnte Energie gespart werden).
Aus einem recht aktuellen Lehrbuch: Auf dem Beschleunigungsstreifen nach links blinken, die Geschwindigkeit rechtzeitig so erhöhen, dass man eine Lücke im fließenden Verkehr zum Einfädeln nutzen kann.
An Fahrzeugen, die auf der Autobahn fahren, darf auf dem Beschleunigungsstreifen vorbeigefahren werden. Wenn sicher ist, dass die Lücke ausreichend ist, stark beschleunigen (oder gegebenenfalls leicht zurückfallen lassen) und einfädeln.
Den Beschleunigungsstreifen möglichst weit ausfahren – das schafft Sicherheit. Ist das Einfädeln wegen dichten Verkehrs nicht möglich, wird gegen Ende, im letzten Drittel des Beschleunigungsstreifens, gewartet, damit zum Anfahren aus dem Stand genug Raum zum Beschleunigen bleibt. Keinesfalls am Anfang des Beschleunigungsstreifens warten, denn Nachfolgende könnten sonst auffahren.
Fährt man selbst auf der Autobahn an einer Einfahrt vorbei, kann man anderen das Einfädeln ermöglichen, indem man leicht die Geschwindigkeit verringert oder auf den linken Fahrstreifen wechselt, falls ein Fahrstreifenwechsel gefahrlos möglich ist.
Dass man auf dem Gebiet UND ZU ZEITEN der ehemaligen DDR am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten mußte, lang vor allem daran, dass die Autobahnen dort keinen durchgehenden befestigten Standstreifen besaßen! Man wäre bei dem Versuch, Geschwindigkeit aufzunehmen, auf der Grasnarbe gelandet – und da kann auch Michael Schumacher nicht mehr gut beschleunigen.
Die Beschleunigungsstreifen selbst gab es oft auch nur in der Sparversion: Ein kurzes Stückchen schräg auf die Autobahn führender Straße – da mußte man zwingend vor Erreichen anhalten, um auf den Verkehr der Autobahn zu achten und dann im richtigen Moment mit einer passenden Lücke voll zu beschleunigen.
Keine Ahnung, wie das die Trabbis und Wartburgs hingekriegt haben, die Erfahrung der Fahrer hat wohl zum Gelingen stark beigetragen. Als Westbesucher war's aber schon eine gewisse Herausforderung. :)
Seltsam, im Taxiblog wurde das Thema erst diese Tage ebenfalls angesprochen ;-)
Ich habe damals gelernt: Beschleunigungsspur -> niedrigen Gang rein und STOFF!
Hingegen hatte ich noch nie das Problem daß sich keine Lücke gefunden hätte. Entweder mit Schmackes am LKW vorbei und vor ihm einfädeln, oder die Geschwindigkeit so anpassen daß man hinter ihm einscheren kann.
Wenn wirklich mal nur PKWs da sind reicht es üblicherweise sich rechts vor einem ohne Eingebaute Vorfahrt (die üblichen Verdächtigen aus Sindelfingen und München) mit gesetztem Blinker zu positionieren. (wird vermutlich bei o.g. Fahrzeugen nur gegen Aufpreis eingebaut ;-) )
Dabei darf dann der 3. Gang auch mal bis kurz vor den Drehzahlbegrenzer gezogen werden (bei mir etwa 130km/h)
Klar, das sagt sich einfach und will mit einer Familienkutsche erstmal nachvollzogen werden. Ich habe es mit einem 90PS Kombi mit 1,4t und 120Nm auch geschafft, was natürlich nicht ganz so stressfrei ging. Daher auch meine Meinung: Viel Autobahn + mittel bis viel Leistung = weniger Stress.
Hehe, "Familienkutsche". :)
Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen, einen VW Bus Diesel, heftigst untermotorisiert, zu fahren. Nach der Kurve ab Beginn des Beschleunigungsstreifens fuhr er mit etwa 40 km/h, das Ende des Beschleunigungsstreifens war er dann etwa bei 60 bis 70 km/h. Ohne Standstreifen wäre ich also nahezu ein stehendes Hindernis auf der Fahrbahn gewesen. Vmax übrigens 120 km/h.
Ich hab das auch so gelernt, dass der Verkehr auf der Autobahn Vorrang hat und man als neu Hinzukommender sich dem fügen muss.
Aber im Gegensatz zu anderen hier wurde mir in der Fahrschule beigebracht, dass man auch die Standspur ("Multifunktionsspur") nutzen dürfte, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht reicht.
> Aber im Gegensatz zu anderen hier wurde mir in der
> Fahrschule beigebracht, dass man auch die Standspur
> (”Multifunktionsspur”) nutzen dürfte, wenn der
> Beschleunigungsstreifen nicht reicht.
Was mir – logisch betrachtet – als einzig RICHTIGES Verhalten
erscheint …
Beste Grüße
Thomas Wallner
Hmm, vielleicht leide ich ja unter Wahrnehmungsstörungen, daber zumindest im Raum Köln sind die oben (@8,@11) erwähnten dreieckigen Schilder, die jedem Depp die Vorfahrtslage eindeutig anzeigen würden, an den Auffahrten alle abgebaut. Früher standen die da mal so rum, ich weiß nicht, wann die abgebaut wurden. Und vor allem auch nicht warum, wenn die Vorfahrtsregelung weiter gilt…
Rechtschreibreform und "Einfädelreform".
Jetzt weiß also keiner mehr wie's geht – weswegen in Köln die Schilder auch gleich abgebaut wurden (s. #23). ;-)
Wie ist denn jetzt die aktuelle Lage? Ich komme die Auffahrt hoch und beschleunige auf 140. Mein Vordermann hat drei Jahre nach mir den Führerschein gemacht und steigt im letzten Drittel des Beschelunigungsstreifens auf einmal bei Tempo 80 vor mir in die Eisen, weil er glaubt, nicht mehr rechtzeitig am LKW vorbeizukommen?
Das gibt 'ne prima Diskussion mit der Versicherung.
Wer auffährt, hat Schuld. Jedenfalls im Grundsatz.
Abgesehen davon: 140 liegt schon oberhalb der empfohlenen Richtgeschwindigkeit, da fällt ohnehin eine Gefährdungshaftung mit ab.
Und ich gebe zu bedenken, dass nicht jeder Beschleunigungsstreifen problemlos in einen Standstreifen übergeht. Manche Auffahrten werden durch Bauwerke begrenzt (zu eng gewordene Brückenpfeiler) oder sind aufgrund von Sondersituationen (freigegebener Standstreifen als weitere Fahrspur – der Beschleunigungsstreifen ist dann der Standstreifen des Beschleunigungsstreifens und endet irgendwann) nicht verfügbar.
Wer beim Auffahren auf die Autobahn keine Lücke findet, darf die Beschleunigungsspur nicht eigenmächtig „verlängern“, indem er einfach auf dem Standstreifen weiterfährt. Der Standstreifen ist schließlich nur für das Halten in Notfällen bestimmt.
Fahrtenschreiber?
Ich habe eigentlich so gut wie nie ein Problem beim Einfädeln auf die Autobahn.
1. Nehme ich dabei Rücksicht wenn vor mir einer mit 80 einzufädeln versucht weil er nun mal nicht schneller kann-> vorausschauend fahren und damit rechnen dass er sich nochmal zurückfallen lässt. Da macht es keinen Sinn wenn ich 60 km/h schneller fahre als der Vordermann, wenn die Strecke nicht frei ist
2. versuche ich auf dem Beschleunigungsstreifen mich der Geschwindigkeit der rechten Spur anzupassen dann kann ich eigentlich immer problemlos einfädeln
3. Wenn es der Verkehr auf der linken Spur zulässt und keiner stark bremsen muss mache auch ich einem Einfädelnden aus Rücksicht Platz.
Geht ganz einfach wenn jeder Rücksicht nimmt und im Zweifelsfall nicht auf seinem Recht beharrt.