12.2.2006

STARANWALT

Bericht über den Auftritt eines Staranwalts.

Hintergrund.

18 Kommentare zu “STARANWALT”

  1. Lurker meint: (12.2.2006 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Nachdem Berichte über solche Auftritte des Altmeisters sich häufen, ist wohl davon auszugehen, daß er tatsächlich seinen Zenith überschritten hat.

    Es ist verständlich, wenn man als Jurist mit wissenschaftlichen Ambitionen angesichts des Urteilsverhaltens der deutschen Strafjustiz das kalte Grausen bekommt und irgendwann eine gewisse Paranoia entwickelt.

    In dem Moment, in dem diese aber durchbricht und dem Mandanten zu schaden droht, ist ein Rückzug in Bereiche angebracht, in denen man nur noch schriftlich mit dem Erbfeind kommuniziert – sei es in der Verhandlungsvorbereitung oder in der Wissenschaft.

  2. Egal meint: (12.2.2006 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Kann man eventuell mit solchen Aktionen versuchen das Gericht zu unüberlegten Aussagen hinreissen lassen, um Befangenheitsantrag zu stellen? Beispielsweise wenn man als Staranwalt weiß, dass der oder die Vorsitzende oder Beisitzer vielleicht als "harter Hund" bekannt ist/sind?

    Nur so eine Idee.

  3. jm meint: (12.2.2006 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Unter Juristenkreisen in München existiert der stehende Begriff: "Bossi Malus".

  4. Alix meint: (12.2.2006 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    "… Dann soll auch sein zweiter Verteidiger, Star-Anwalt Rolf Bossi aus München, anwesend sein." http://tinyurl.com/8e79h
    Star-Anwalt: verteidigt er überwiegend Stars, also Leute, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen oder gestanden haben, oder ist er selber ein Star?
    Könnte es sein, dass bei Nennung des Namens "Bossi" eine 'Beißhemmung' seitens der Staatsanwaltschaft bzw. der Richter eingetreten ist?

  5. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (12.2.2006 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Ob sich jemand, der einen "Staranwalt" mandatiert, wirklich glaubt, besser vertreten zu sein, oder ob dabei auch eine gehörige Portion Eitelkeit im Spiel ist?

  6. cs meint: (12.2.2006 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @5: immerhin sind oj simpson und michael jackson freie männer…

  7. Londo meint: (12.2.2006 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @6: Die Fälle O.J. Simpson und Michael Jackson haben sich beide vor amerikanischen Gerichten abgespielt. Das amerikanische Rechtssystem ist in einigen Punkten anders als das deutsche, etwa mit der Schuldzuweisung durch Laien (Geschworene), daher kann man das meiner Ansicht nach nicht auf deutsche Verhältnisse übertragen.

  8. ruben meint: (12.2.2006 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, dass es immer besser ist einen Verteidiger aus dem Ort (muss ja nicht der schlechteste sein) zu beauftragen. Immerhin kennt er/sie die Staatsanwälte schon seit Jahren und hat zu dem einen oder anderen vielleicht einen guten Draht. Wenn stattdessen jemand einen Bossi mandatiert kann dies doch als Überheblichkeit ausgelegt werden und ein Staatsanwalt will sich u.U. diese Chance nicht nehmen lassen in einem Verfahren gegen ihn aufzutreten. Aber ist nur meine Meinung….

  9. M meint: (12.2.2006 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    höre ich da Neid?
    Neidisch, weil Laien und ein großer Teil seiner Kollegen ihn Staranwalt nennen, weil er im Gegensatz zu einem großen Teil seiner Kollegen sich mit seinem Beruf auskennt?

  10. Hobbyjurist meint: (12.2.2006 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @ 5
    Ich könnte mir vorstellen, daß die "Staranwälte" selbst nicht minder eitel sind.
    Diesen Eindruck hatte ich jedenfalls bei dem von mir mandatierten Strafverteidiger, der wohl ebenfalls unter die Rubrik "Starverteidiger" fällt (und ja – er hat mich mit Bravour verteidigt).

  11. Der Mann vom Gericht meint: (12.2.2006 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @9:
    wohl kaum.
    Wenn der Mann sich mit seinem Beruf auskennen würde, hätte er solche Ausfälle nicht nötig. Wenn sogar der BGH das Verhalten dieses Verteidigers in einer Entscheidung erwähnt, scheint das in Bochum nicht der Ausnahmefall gewesen zu sein.

    Ich meine jedenfalls, dass man in einem solch "tragischem" Prozess wie diesem ruhig mal sein persönliches Geltungsbedürfnis zurückstellen darf.

  12. n.n. meint: (13.2.2006 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    was mir bei "star"-anwalt immer einfällt ist dieses netzfundstück, das ein nicht unbekannter strafverteidiger auf seiner homepage präsentiert:

    http://www.strate.net/d/person/gs.pdf

  13. n.n. meint: (13.2.2006 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    und der link bedarf m. e. keines weiteren kommentars ….

  14. EL AMO meint: (14.2.2006 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    Der Staranwalt wird wohl noch argumentieren, dass es sich beim Tod der 84-jährige Ex-Geliebten nicht um Mord, sondern um Sterbehilfe handelt.

  15. MD meint: (14.2.2006 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Habt Mitleid. Er hat bedeutendes zum deutschen Strafrecht beigetragen Aber, seine Zeit ist vorbei.

    Bei ihm zu arbeiten, soll übrigens ähnlich sein.

    @ RA Lothar Müller-Güldemeister Es ist so, die Leute wollen einen Staranwalt. Ich hatte mal einen Fall bei der Commerzbank, da wurde von meinem Vorgesetzten der –an und für sich beste Anwalt – für eine bestimmte Transaktion nicht genommen, da ich ja mich schon mit ihm anlässlich eines Deals geschmückt hatte.

    Erst kürzlich hatte ich wieder den fall, da entgegnete mir ein Gegner aus dem ländlichen süddeutschen Bereich, dass er sich für die zweite Instanz aber einen Frankfurter Anwalt nehmen wird. Ja, wenn er glaubt, dass das ihm hilft!

  16. Hootch meint: (31.3.2006 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Ich bin heute hierauf gestoßen:
    http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B00004RMSM/qid=1143814321/sr=8-3/ref=sr_8_xs_ap_i3_xgl/302-0175060-4324857

    In dem Film "Ein Hund, der Bozzi hieß" spielt Sir Peter Ustinov einen New Yorker Anwalt, der zu geizig ist, sich einen Hund zu kaufen und unerwünschte Besucher durch sein eigenes Geknurre und Gebelle vertreibt, bis er sich selbst in einen Hund verwandelt.

    Das hat zwar nichts mit diesem Thema zu tun, ich musste nur sofort an diesen Eintrag denken. Nix für ungut und wuff!

    Grüße!

  17. Hintergrundverteidiger meint: (1.2.2009 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Ob ein Anwalt gut ist oder nicht lässt sich nicht unbedingt daran fest machen, ob Stars ihn beauftragen. Ich würde es aus Sicht eines Mandanten jedoch bedenklich finden, wenn ein Strafverteidiger seine Nase in jede Kamera hält und am besten noch die prominenten Mandate pr-mäßig ausschlachtet. Eine gute Verteidigung findet m.E. im Hintergrund statt und führt zu einer Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung und ohne Pressekonferenzen.
    Interessant ist, dass viele offenbar darauf schauen, wie Prominent die Mandanten sind und nicht was für Ergebnisse erziehlt worden sind – auf Letzteres kommt es jedoch an.
    Wer glaubt, dass sich die Berufsrichter einer großen Strafkammer über eine Konfliktverteidigung erfreut zeigen, der wird schmerzlich eines Besseren belehrt werden. Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus und der Angeklagte zahlt am Ende die Zeche, nicht der Staranwalt, dessen Bekanntheitsgrad mit jedem Verhandlungstag und jedem laut vorgebrachten Antrag steigt (im Übrigen auch dessen Honorarrechnung).
    Einen guten Anwalt findet man wie einen guten Angestellten: Sich eine bestimmte Auswahl an Fachanwälten heraussuchen und sich nach harten Fakten erkundigen: Zeugnisse, Qualifikation, Spezialisierung und Ergebnisse (soweit möglich).
    Wenn dann einer seine Nase in jede Kamera steckt und am besten auf der Homepage Mandanten in die Öffentlichkeit zieht, dann sollte man sich schon überlegen, ob man das auch will oder lieber ein geräuschloses, leises und diskretes Verfahren – also einen Verteidiger, der auch mal zur Presse sagen kann: "Kein Kommentar zum laufenden Verfahren".

  18. Zwecke meint: (27.12.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @RA Lothar Müller-Güldemeister:
    Ob es um Eitelkeit geht oder nicht,man hofft als Angeschuldigter in einem Strafverfahren doch immer auf Hilfe eines Juristen, doch auch wir sind auf den Staranwalt Bossi hereingefallen und haben nur draufgelegt.Weil er dem Gericht die Wahrheit geschrieben hatte, erhielt er ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung und dann zog er sich mitten im Verfahren zurück, weil wir ihn nicht mehr bezahlen konnten oder weil es ihm vermutlich zu viel geworden ist.Er war mal ein Kämpfer, doch wahrscheinlich auch nur für die, die Geld haben.

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