PECH FÜR ANWALT S.
Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden. Wenn sie eine andere Kanzlei beauftragen, müssen sie die Kosten hierfür selbst tragen. Denn auch im Abmahn(un)wesen gilt die Pflicht, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen. Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil, über das die Berliner Kollegen der Kanzlei SEWOMA berichten. In eigener Sache, übrigens.
Herrlich, diese schöne Zusammenfassung der inkriminierten Aussagen durch das Gericht!
Wunderschön die Hervorhebungen, äääh Anonymisierungen durch den Beklagten. Ob der Herr Klägeranwalt wohl das Gericht abmahnen (lassen) wird? Immerhin gesteht ihm das Gericht zu, daß er Tätigkeitsschwerpunkte hat, die "den Umgang mit Abmahnungen annehmen lassen". Die Gefahr besteht also.
Ich lach mich gerade halbtot! Ausgerechnet dieser Anwalt sollte derartige Tätigkeitsschwerpunkte haben? Wers glaubt.
Was für ein begnadete Journalistin, diese Richterin am Amtsgericht!
"Indes war ihm die Abfassung eines Abmahnungsschreibens zumutbar". LOL! Als ob dieser Anwalt jemals über die Zumutbarkeit der Abfassung nachgedacht hätte.
Ach, manchmal ist das Juristendeutsch doch einfach nur schöön.
"den Blick derart hätte verstellen können"! ROTFL!
THAT MADE MY DAY !
genauso gut die Betonung des Schwerpunktes der Anwältin von S. mit "Behindertenrecht"
Schön! Über die eigene Dummheit gestolpert. :-)
In diesem Fall äußere ich mich nur mit einem vermutlich nicht abmahnfähigem *LOL*
In der Tat, sehr schön.
Und ich habe gleich noch ein weiteres Wort gelernt: Zedent
In Frankfurt scheint man die beiden (auch) nicht zu mögen. *ROFL*
Gruß A. John
ich find das, trotz des Studiums, gut!
Es hat einmal vor 2-3 Jahren ein münchener Journalist
ein "Schwarzbuch" über Herrn v.Gravenreuth geb. Dörr
ins Netz gestellt.
Seitenlang und mit sehr viel Recherche verbunden.
Kennt jemand noch den Link oder den Namen des Authors ?
http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/editorial.html
Ist mittlerweile geschlossen, da ja inzwischen kein Hahn mehr ernsthaft nach Gravenreuth kräht. Sollte aber noch über Archive zu finden sein.
Hier der Link zur Gravenreuth-FAQ:
http://entropia.de/wiki/Gravenreuth-FAQ_2
@UV: "Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden." Wieso simplifizieren? Das Gericht hat doch festgestellt, dass die Äußerungen eindeutig rechtswidrig waren.
Spannendere Frage: Verstößt die Wiedergabe des Volltextes einschl. der sinngemäßen Wiedergabe der inkriminierten Äußerungen gegen die vom dortigen Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung?