16.2.2006

PECH FÜR ANWALT S.

Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden. Wenn sie eine andere Kanzlei beauftragen, müssen sie die Kosten hierfür selbst tragen. Denn auch im Abmahn(un)wesen gilt die Pflicht, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen. Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil, über das die Berliner Kollegen der Kanzlei SEWOMA berichten. In eigener Sache, übrigens.

12 Kommentare zu “PECH FÜR ANWALT S.”

  1. max meint: (16.2.2006 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Herrlich, diese schöne Zusammenfassung der inkriminierten Aussagen durch das Gericht!

    Wunderschön die Hervorhebungen, äääh Anonymisierungen durch den Beklagten. Ob der Herr Klägeranwalt wohl das Gericht abmahnen (lassen) wird? Immerhin gesteht ihm das Gericht zu, daß er Tätigkeitsschwerpunkte hat, die "den Umgang mit Abmahnungen annehmen lassen". Die Gefahr besteht also.
    Ich lach mich gerade halbtot! Ausgerechnet dieser Anwalt sollte derartige Tätigkeitsschwerpunkte haben? Wers glaubt.

    Was für ein begnadete Journalistin, diese Richterin am Amtsgericht!

    "Indes war ihm die Abfassung eines Abmahnungsschreibens zumutbar". LOL! Als ob dieser Anwalt jemals über die Zumutbarkeit der Abfassung nachgedacht hätte.
    Ach, manchmal ist das Juristendeutsch doch einfach nur schöön.

    "den Blick derart hätte verstellen können"! ROTFL!

    THAT MADE MY DAY !

  2. Anonymous meint: (16.2.2006 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    genauso gut die Betonung des Schwerpunktes der Anwältin von S. mit "Behindertenrecht"

  3. Arnd meint: (16.2.2006 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Schön! Über die eigene Dummheit gestolpert. :-)

  4. Torsten meint: (16.2.2006 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    In diesem Fall äußere ich mich nur mit einem vermutlich nicht abmahnfähigem *LOL*

  5. Herr T. meint: (16.2.2006 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    In der Tat, sehr schön.
    Und ich habe gleich noch ein weiteres Wort gelernt: Zedent

  6. A. John meint: (16.2.2006 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    In Frankfurt scheint man die beiden (auch) nicht zu mögen. *ROFL*

    Gruß A. John

  7. der kaiser meint: (16.2.2006 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    ich find das, trotz des Studiums, gut!

  8. Praktiker meint: (16.2.2006 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Es hat einmal vor 2-3 Jahren ein münchener Journalist
    ein "Schwarzbuch" über Herrn v.Gravenreuth geb. Dörr
    ins Netz gestellt.
    Seitenlang und mit sehr viel Recherche verbunden.
    Kennt jemand noch den Link oder den Namen des Authors ?

  9. Peter Heinlein meint: (16.2.2006 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/editorial.html

    Ist mittlerweile geschlossen, da ja inzwischen kein Hahn mehr ernsthaft nach Gravenreuth kräht. Sollte aber noch über Archive zu finden sein.

  10. Jörg Reinholz meint: (16.2.2006 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Hier der Link zur Gravenreuth-FAQ:

    http://entropia.de/wiki/Gravenreuth-FAQ_2

  11. /DSSM1 meint: (21.2.2006 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    @UV: "Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden." Wieso simplifizieren? Das Gericht hat doch festgestellt, dass die Äußerungen eindeutig rechtswidrig waren.

    Spannendere Frage: Verstößt die Wiedergabe des Volltextes einschl. der sinngemäßen Wiedergabe der inkriminierten Äußerungen gegen die vom dortigen Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung?

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