20.2.2006

HASS UND ZWIETRACHT

Ich vererbe nach meinem Ableben mein Haus meinem Sohn K. Nach dem Ableben meines Sohnes erben das Haus meine zwei Enkel. Das Haus kann nur verkauft werden, wenn beide einverstanden sind. Das Baugrundstück erbt mein Enkel M.

Der Vater meint, er sei Alleinerbe. Denn “das Haus” ist der größte Vermögenswert. Wenn er sich da nicht mal irrt. Denn der Wille der Verstorbenen ging offensichtlich dahin, ihren Enkeln das Grundstück zu erhalten.

Also wird die Auslegung des Testaments eher in Richtung Vor- und Nacherbschaft gehen. Bei Grundstücken ist der Vorerbe allerdings nicht frei in seinen Entscheidungen. Er kann zum Beispiel das Grundstück nicht verkaufen (§ 2113 BGB), sondern muss es für die Nacherben (Enkel) erhalten.

Beim Enkel M. ist fraglich, ob er prozentual Miterbe geworden ist. Oder ob ihm das Grundstück als Vermächtnis zufallen soll. Beide Rollen sind höchst unterschiedlich. Der Vermächtnisnehmer ist beispielsweise schon deswegen schlechter gestellt, weil er von den Erben nur die Übertragung des Vermächtnisses verlangen kann. Er wird also nicht automatisch Eigentümer.

Das Testament ist ein schönes Muster. Für alle, die unter ihren Nachkommen Hass und Zwietracht sehen wollen. Von Anwälten sozusagen uneingeschränkt empfohlen.

13 Kommentare zu “HASS UND ZWIETRACHT”

  1. Mathias Schindler meint: (20.2.2006 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Wenn man sich so den Wortlaut anschaut, klingt es so, als sei hier eine Wenn-Dann-Konstruktion gemeint gewesen.

    Wenn Sohn noch lebt, erbt er.
    Wenn Sohn nicht mehr bei der Eröffnung des Testaments leben sollte, erben die Enkel.

    Nicht, daß der Wortlaut nicht auch völlig andere Konstruktionen hergäbe…

    Mathias "ich vererbe mein Haus meinem Pudel Fifi" Schindler

  2. Axel meint: (20.2.2006 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    "sehen" – oder doch eher "säen"? Mit dem Ableben hat sich das "sehen" ja dann wohl ja gegessen. A-hem.

  3. n.n. meint: (20.2.2006 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @1
    so wird der anwalt des sohnes wohl versuchen, das testament auszulegen. das wird aber nicht viel bringen, da die formulierung "Das Haus kann nur verkauft werden, wenn beide einverstanden sind." nur dann sinn macht, wenn der erblasser nur von einer "durchgangsstation" des hauses beim sohn ausgeht.

    aber in der tat schön für anwälte: der streitwert wird üppig sein, der fall ist aber tatsächlich und rechtlich nicht sonderlich schwer, ich wünsche viel spaß beim geldverdienen ….
    ;-)

  4. Udo Vetter meint: (20.2.2006 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Wie ich schon mal an anderer Stelle sagte: zwei Juristen, drei Meinungen.

  5. n.n. meint: (20.2.2006 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @4
    gegen entsprechendes honorar kann ich auch gerne noch eine weitere auslegung präsentieren, wer ist denn der mandant?!
    *lach*

  6. Arnd meint: (20.2.2006 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Und wer ist überhaupt n.n.? Etwa ein selbsternannter Hobbyjurist?

  7. Andre Heinrichs meint: (20.2.2006 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Aus dem letzten Absatz könnte man jetzt herauslesen, Anwälte empfehlen, Hass und Zwietracht zu verbreiten. Aber das stimmt doch bestimmt nicht, oder? ;-)

  8. twig meint: (20.2.2006 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @6 Arnd
    regelmässig lawblog lesen hilft und bildet ;D

  9. n.n. meint: (20.2.2006 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    @6
    fremdernannter volljurist!
    ;-D

  10. Alix meint: (21.2.2006 um 07:40) AntwortenReply to this comment

    @4 Udo Vetter:
    Das bezieht sich nicht nur auf Juristen. Zwei Sachverständige aus einem technischen Bereich bekommen auch 3 Meinungen zustande (siehe dazu TÜV-Gutachten). In der Politik sieht es noch elender aus: Jede Partei hat für jeden Schei** einen Experten, wobei die Frage erlaubt sei, wie sie sich profiliert haben, um als Experte ernst genommen zu werden.

  11. max meint: (21.2.2006 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    Wer plötzlich "Experte" war, konnte man beim Zusammenbruch der Eishalle in Reichenhall (oder wars Berchtesgaden? Ist doch noch gar nicht so lange her und schon ist man sich nicht mehr sicher…) deutlich sehen. Da wurden von den Fernsehsendern, deren Teams massiv bei den Rettungsarbeiten im Weg standen, Experten angeschleppt, die einem das Lachen im Hals steckenbleiben ließen!
    Zum Experten reichts oft schon, wenn man zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist.

  12. sutz meint: (21.2.2006 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    Als Sohn besser Pflichtteil verlangen .

  13. Jo meint: (22.2.2006 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Da hat es sich für den Erblasser doch gelohnt, das Geld für einen Anwalt für die Erstellung eines Testaments zu sparen und lieber ein Testament aus der Burda abzuschreiben. Die Anwaltsgebühren die jetzt mit Recht anfallen, werden den eingesparten Betrag sicher um ein vielfaches übersteigen.

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