20.2.2006

ÜBERWACHT

Der Gerichtsvollzieher teilt mit:

Mit dem Schuldner wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Das Rateninkasso wird durch mein Büro überwacht. Bei Zahlungsverzug wird gemäß Ihrem Antrag verfahren.

Das ist doch mal eine erfreuliche Aussicht. Häufig muss man nämlich aufpassen, weil Gerichtsvollzieher gerne die 1. Rate kassieren, sich dann aber monatelang nicht mehr bei den Schuldnern blicken lassen. Dass dann die Zahlungsmoral schnell wieder nachlässt, dürfte keine Überraschung sein.

3 Kommentare zu “ÜBERWACHT”

  1. Observer meint: (20.2.2006 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Problemverlagerung. Sehr bequem.

  2. Jens meint: (21.2.2006 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Aber dadurch, dass sein Büro das Inkasso überwacht, ist doch gar nicht sichergestellt, dass der Gerichtsvollzieher nicht auch die 1. Rate kassiert und dann ein paar Monate nichts macht (inkl. nicht pfänden oder worauf auch immer der Antrag ging). Oder verstehe ich da was falsch?

  3. hs meint: (24.2.2006 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    da hat der anwalt mal recht.

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