ÜBERWACHT
Der Gerichtsvollzieher teilt mit:
Mit dem Schuldner wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Das Rateninkasso wird durch mein Büro überwacht. Bei Zahlungsverzug wird gemäß Ihrem Antrag verfahren.
Das ist doch mal eine erfreuliche Aussicht. Häufig muss man nämlich aufpassen, weil Gerichtsvollzieher gerne die 1. Rate kassieren, sich dann aber monatelang nicht mehr bei den Schuldnern blicken lassen. Dass dann die Zahlungsmoral schnell wieder nachlässt, dürfte keine Überraschung sein.
Problemverlagerung. Sehr bequem.
Aber dadurch, dass sein Büro das Inkasso überwacht, ist doch gar nicht sichergestellt, dass der Gerichtsvollzieher nicht auch die 1. Rate kassiert und dann ein paar Monate nichts macht (inkl. nicht pfänden oder worauf auch immer der Antrag ging). Oder verstehe ich da was falsch?
da hat der anwalt mal recht.