23.2.2006

SECHS-MINUTEN-TAKT

Anwälte rechnen gern im Sechs-Minuten-Takt ab. Hier gibt es die passende Uhr.

(Danke an Helge für den Link)

5 Kommentare zu “SECHS-MINUTEN-TAKT”

  1. Alix meint: (24.2.2006 um 00:39) AntwortenReply to this comment

    Das hat doch was: die Minuten einer Stunde werden ins Dezimalsystem gequetscht. Der Supertreffer wäre es, wenn die Anwälte die Stunden des Tages auch noch ins Dezimalsystem bugsieren könnten.
    Halt: ein Tag bestünde aus 10 Stunden – dann würden die sechs Minuten ja entsetzlich lang :-)

  2. 321 meint: (24.2.2006 um 08:00) AntwortenReply to this comment

    Ihr kennt doch alle den Joke, wo ein Anwalt bei Petrus besteht und sich beschwert, dass er mit 42 doch noch nicht sterben könne.
    Petrus lakonisch: Wieso, nach den geschriebenen Stundenzetteln sind Sie doch schon 82 Jahre alt!

  3. M. meint: (24.2.2006 um 08:22) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne eigentlich keine Berufsgruppe, bei der ein "Arbeitswert" nicht Zehntelstunden hat. Da "Timepieces for Lawyers" drüberzuschreiben ist also lächerlich.

    Grüße,
    M.

  4. MD meint: (24.2.2006 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    zur Info:

    Nach § 13 StGebVO beträgt die Zeitgebühr 19 bis 46 Euro je angefangene halbe Stunde.

    Also von Zehntelstunden steht da nix.

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