Das hat doch was: die Minuten einer Stunde werden ins Dezimalsystem gequetscht. Der Supertreffer wäre es, wenn die Anwälte die Stunden des Tages auch noch ins Dezimalsystem bugsieren könnten.
Halt: ein Tag bestünde aus 10 Stunden – dann würden die sechs Minuten ja entsetzlich lang :-)
321 meint:
(24.2.2006 um 08:00) Antworten
Ihr kennt doch alle den Joke, wo ein Anwalt bei Petrus besteht und sich beschwert, dass er mit 42 doch noch nicht sterben könne.
Petrus lakonisch: Wieso, nach den geschriebenen Stundenzetteln sind Sie doch schon 82 Jahre alt!
M. meint:
(24.2.2006 um 08:22) Antworten
Ich kenne eigentlich keine Berufsgruppe, bei der ein "Arbeitswert" nicht Zehntelstunden hat. Da "Timepieces for Lawyers" drüberzuschreiben ist also lächerlich.
Grüße,
M.
MD meint:
(24.2.2006 um 09:44) Antworten
zur Info:
Nach § 13 StGebVO beträgt die Zeitgebühr 19 bis 46 Euro je angefangene halbe Stunde.
Das hat doch was: die Minuten einer Stunde werden ins Dezimalsystem gequetscht. Der Supertreffer wäre es, wenn die Anwälte die Stunden des Tages auch noch ins Dezimalsystem bugsieren könnten.
Halt: ein Tag bestünde aus 10 Stunden – dann würden die sechs Minuten ja entsetzlich lang :-)
Ihr kennt doch alle den Joke, wo ein Anwalt bei Petrus besteht und sich beschwert, dass er mit 42 doch noch nicht sterben könne.
Petrus lakonisch: Wieso, nach den geschriebenen Stundenzetteln sind Sie doch schon 82 Jahre alt!
Ich kenne eigentlich keine Berufsgruppe, bei der ein "Arbeitswert" nicht Zehntelstunden hat. Da "Timepieces for Lawyers" drüberzuschreiben ist also lächerlich.
Grüße,
M.
zur Info:
Nach § 13 StGebVO beträgt die Zeitgebühr 19 bis 46 Euro je angefangene halbe Stunde.
Also von Zehntelstunden steht da nix.