2.3.2006

AUCH POLIZISTEN DÜRFEN HILA

Ein ministerieller Erlass, der uniformierten Polizisten vorschreibt, dass sie ihre Haare in “Hemdkragenlänge” tragen müssen, ist mit dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Beamten nicht vereinbar. Dies hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden.

Der Kläger, ein Polizeivollzugsbeamter, trug seine Haare in einer Form, die weit über den Hemdkragen reichte. Nachdem das Innenministerium des beklagten Landes für das Erscheinungsbild der Polizei u.a. bestimmt hatte, dass eine deutlich über den Hemdkragen reichende Haarlänge bei (männlichen) uniformierten Polizeibeamten mit dem geforderten korrekten Erscheinungsbild nicht vereinbar sei, wurde dem Kläger von seinem Vorgesetzten aufgegeben, seine Haarlänge entsprechend anzupassen. Seine Klage gegen die Anordnung blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Bestimmungen über die Haar- und Barttracht greifen mehr als geringfügig in das Persönlichkeitsrecht des Klägers ein, weil sie über den dienstlichen Bereich hinaus in der Privatsphäre der betroffenen Beamten fortwirken. Daher verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass plausible dienstliche Gründe für ihren Erlass sprechen. Solche Gründe sind für die Bestimmung, die Haare in “Hemdkragenlänge” zu tragen, nicht ersichtlich:

Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, dass es aufgrund langer, deutlich über den Hemdkragen reichender Haare uniformierter Polizeibeamter zu Konflikten oder Behinderungen bei der Dienstausübung gekommen ist. Dem Erfordernis, die Legitimation für dienstliche Maßnahmen äußerlich erkennbar zu machen, trägt bereits die Uniform Rechnung. Das öffentliche Interesse an einer angemessenen Repräsentation des Staates kann Vorgaben für das äußere Erscheinungsbild von Beamten rechtfertigen. Daher können Erscheinungsformen untersagt werden, die womöglich zu einer Minderung des Ansehens und der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes führen. Dies gilt in besonderer Weise für uniformierte Polizeibeamte. Hierbei steht dem Dienstherrn ein Einschätzungsspielraum zu. Will er sich auf Umfragen stützen, dürfen diese die Frage der Haarlänge nicht als solche des Geschmacks oder der Schicklichkeit zur Abstimmung stellen. Keinesfalls darf er sich jedoch einem erkennbaren Wandel der Anschauungen verschließen. Ein solcher Wandel ist hinsichtlich der Gestaltung der Haare von Männern zu verzeichnen. Mit der Haartracht werden nicht mehr in gleicher Weise wie früher bestimmte gesellschaftliche Vorstellungen oder nonkonformistische Haltungen verbunden. Lange, deutlich über den Hemdkragen reichende Haare können nicht mehr generell als unseriös oder extravagant angesehen werden. Vielmehr kommt es auf die jeweilige Gestaltung an.

Über die Frage der Vereinbarkeit der früheren Haartracht des Klägers mit dienstlichen Erfordernissen brauchte das Bundesverwaltungsgericht nicht zu entscheiden. Im Streit stand nur die Anordnung, die Haare auf “Hemdkragenlänge” zu kürzen.

Pressemitteilung des Gerichts

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

23 Kommentare zu “AUCH POLIZISTEN DÜRFEN HILA”

  1. Hobbyjurist meint: (2.3.2006 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Meine persönliche Meinung dazu: In Zeiten der Gleichberechtigung ist es nicht mehr nachvollziehbar, warum für Männer andere (zumeist strengere Regelungen, vgl. auch Krawattenzwang oder der Zwang zum Tragen langer Hosen) gelten sollten als für Frauen. Wenn schon, dann gleiches Recht für alle.

  2. Olli meint: (2.3.2006 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Komisch, exakt den Fall habe ich bereits mit dieser Lösung vor einem halben Jahr bei Alpmann in Hamburg behandelt. Holger Schwemer ist halt irgendwie doch ein Augure… ;-)

  3. twig meint: (2.3.2006 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    O tempora, o mores!
    Welch Verfall der Sitten. Auch wenn mir die Haarlänge eines Polizisten egal ist, wage ich eine Vorhersage: Bei der fälligen Beförderung dürfte dieser Beamte im Zweifelsfall etwas länger warten

  4. Just Me meint: (2.3.2006 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    @twig
    Und? Dann klagt er eben gleich nochmal. Punkt.

  5. Deneriel meint: (2.3.2006 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    Tja, die Polizei ist nicht die einzige Behörde in der sich die Langhaarigen breitmachen – und das ist auch gut so.
    Wenn das Tragen langer Haare untersagt wird aus Gründen des Ansehens wäre es nur fair alle Beamten (und Angestellten) mit deutlichem Übergewicht (also 10-20kg über Normal) auf Zwangsdiät zu setzen, aus Gründen der Gleichberechtigung natürlich auch bei Frauen ;-)

  6. genevainformation meint: (3.3.2006 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    Sollen sie doch die Uniform auch gleich abschaffen. Grüne Stirnbänder tun's ja auch.

  7. Marty meint: (3.3.2006 um 00:52) AntwortenReply to this comment

    also meine Mutter (75) findet lange Haare *wenn sie gepflegt sind* ;) sympathischer als Polizisten in bestimmt Kurzhaarschnitte und selbst gemacht Glatzen. Das eine sind für sie HJ-Schnitt und Kommiskoppschnitt, und an beide mag sie nicht wirklich

  8. Matthias meint: (3.3.2006 um 03:12) AntwortenReply to this comment

    Der "Haarerlass" hatte schon seine Berechtigung. Wenn ein Kerl mit lockiger Haarpracht mich festnimmt, dann nehme ich ihn nicht für voll.

  9. Q meint: (3.3.2006 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    @7: dem langhaarigen Beamten ist das vermutlich völlig schnurz. Wenn Dir die "Instrumente" gezeigt werden (Handschellen, Pistolette, Gummiknüppel etc.) dürfte sich Dein Widerstand schnell auf das übliche Niveau reduzieren. Falls nicht, lernst Du, was der Einsatz körperlicher Gewalt bedeuten kann.

  10. Richi meint: (3.3.2006 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    Die Frisur eines Polizisten ist IMHO weniger Ansehensschädigend als wenn Promis das Recht bekommen, Polizisten zu duzen.
    DAS ist doch wirklich Autoritätsuntergrabend.

  11. jörg meint: (3.3.2006 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung kommt null überraschen. Bereits Mitte 2005 hatte das Truppendienstgericht Süd für Soldaten genauso entschieden.

  12. Superping meint: (3.3.2006 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Die Absperrung zwischen Himmel und Hölle ist beschädigt.
    Schickt der Teufel ein Telegramm in den Himmel: "Habe hier unten zweitausendfünfhundert Anwälte befragt. Ihr im Himmel müsst den Schaden bezahlen!"
    Erst nach geraumer Zeit trifft eine Antwort aus dem Himmel ein:
    "Werden bezahlen. Konnten hier oben leider keinen Rechtsanwalt finden."

  13. Daniel meint: (3.3.2006 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    OT – aber da zieht es einem doch die Schuhe aus …
    … da können dann meinetwegen auch Polizisten mit langen
    Haaren rumlaufen :-)

    Die IG Metall überlegt zu klagen, weil auf der Betriebsversammlung
    von SAP 90% der anwesenden Mitaribeter GEGEN die Errichtung eines
    Wahlausschusses gestimmt haben:

    http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5293232_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

    Ich bin wahrlich keine Gewerkschaftshasser … aber das, was gerade
    in den Betrieben abgeht wird unserer Wirtschaft KEINEN Gefallen
    tun. In enorm vielen Betrieben verschen Gewerkschaften gerade
    die Gründung eines Betriebsrats zu "erzwingen".

    Wie soll so eine klage funktionieren?
    Sind 10% eine so große "Minderheit", dass diese einen Betriebs-
    rat erzwingen kann?

  14. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (3.3.2006 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Haben wir eigentlich keine anderen Probleme? Meine Güte, schließlich wird ja niemand gezwungen, den Beruf des Polizisten zu ergreifen. Und wenn ich im Frank-Zappa-Outfit versuche, Mandanten zu akquirieren und dann am Hungertuch nage, spricht mir auch kein Verwaltungsgericht unter Hinweis auf mein Persönlichkeitsrecht eine Alimentation in Form von Zwangshonoraren zu.

  15. Florian meint: (3.3.2006 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    @ 15:
    Sehe ich genauso.
    Der Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Polizisten ist für mich auch nicht nachvollziehbar.
    Schließlich zwingt ihn ja keiner Polizist zu werden. Wenn er aber Polizist sein will, dann muss er sich halt so darstellen, dass es (aus Sicht seines Arbeitgebers) kein schlechtes Bild abgibt.

    Sicherlich gesteht mir das Grundgesetz auch das Recht zu, mir 30 cm lange Fingernägel wachsen zu lassen.
    Aber nur weil ich dieses Recht habe bedeutet dies nicht, dass ich auch das Recht habe, von einem Arbeitgeber als Schreibkraft angestellt zu werden.

  16. Falk (Psycho-Blog) meint: (3.3.2006 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Manche haben in der Tat nichts Besseres vor, als andere nach Äußerlichkeiten zu beurteilen. (Off topic: Manager müssen in erster Linie gut gestylt sein und Analysten vollabern können. Sensibilität im Umgang mit Mitarbeitern, Verzeihung Human Resources, ist weniger wichtig.)

    Als ich den folgenden SPIEGEL-ONLINE-Artikel zu lesen bekam

    http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,395328,00.html

    war ich dementsprechend erst mal richtig sauer! Auch wenn ich nicht unbedingt eine Karriere bei der Polizei anstrebe, aber man weiß ja nicht, wo es einen Psychologen mal hin verschlägt ;-)

    Wenn man dann bei SPIEGEL ONLINE noch ein wenig zurück"blättert", findet sich übrigens noch folgender Artikel:

    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,339676,00.html

    Schon etwas merkwürdige Parallelen finden sich da – Deutschland und Nordkorea ;-)

    Manchmal muss ich ja über Gerichtsurteile meckern aber DIESE Entscheidung findet meine volle Zustimmung!

    Musste ich auch gleich mal selber n Beitrag zu schreiben:

    http://home.arcor.de/psychoanalyst/200603.htm#3_150

  17. Fabian meint: (3.3.2006 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @15

    Er war Polizist und dann kam der Erlass des Innenministeriums und die Forderung die Haare abzuschneiden.
    Wäre genauso wenn übermorgen Anwälte in Frank Zappa Outfit antreten müssten, hat dich ja niemand gezwungen Jura zu studieren…

  18. Alix meint: (3.3.2006 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Irgendwann war Helmut Schmidt mal Verteidigungsminister und hat den sogenannten 'Haarerlass' rausgegeben. Das war zu der Zeit, als ich beim 'Bund' war (1969 -71). Die Haare durften länger sein – dafür wurde ein Haarnetz verordnet. Sah wirklich hübsch aus :-)
    Selbst gegen eine 'Bart-Tracht' hatte niemand mehr etwas einzuwenden. Keine Regel ohne Ausnahme: die 'Bart-Tracht' durfte nicht während der Dienstzeit gegründet werden.

  19. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (3.3.2006 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @ 18: Wenn der Staat mir lebenslang meine Einnahmen garantieren würde, würde ich auch in Frank-Zappa-Outfit antreten…

  20. Lurker meint: (3.3.2006 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig von sonstigen grundrechtlichen Erwägungen sollte es sich aufdrängen, daß jedermann ein Recht auf Schutz vor sinnloser Schikane hat.

    Ein "Kurzhaarerlaß" ist allerdings genau das, wenn er nicht sinnvoll begründet werden kann. Beim Dschungelkrieger-Verband der Bundeswehr mag eine Haarnetzpflicht sinnvoll sein, beim Polizisten das Verbot besonders verletzungsgefährlicher Piercings etc. Wegen der Repräsentativfunktion ist auch eine Pflicht zu gepflegtem Auftreten denkbar und sinnvoll.

    Die bisherige Regelung knüpft aber an keines dieser Kriterien an, sondern definiert lange Haare willkürlich als "ungepflegt".

    Daß die Bevölkerung u.U. ein Akzeptanzproblem hat, kann kein Kriterium sein – ansonsten müsste man auch Ausländern, Homosexuellen, männlichen Balletttänzern, weiblichen Bodybuildern und sonstigen Mitmenschen, die in der Gesellschaft oft schief angesehen werden, den Zugang zum Polizeidienst verwehren.

  21. Danny meint: (3.3.2006 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Also gerade die Haarpracht ist doch überwiegend eine Frage des persönlichen Geschmackes. Einen Polizisten zeichnet doch nicht aus, wie er rumläuft, sondern wie er sich verhält.

    Dass dazu auch gehört, sich nicht zulottern zu lassen, weil man ja auch gewissermassen das jeweilige Bundesland repräsentiert, halte ich für selbstverständlich.

    Trotzdem finde ich es gerechtfertigt, dass ich jetzt mit meinem 50 cm langen gepflegtem Haupthaar in den Polizeidienst könnte. Man wird schon beim Jura-Studium oft genug komisch und als "nonkonform" angesehen, da machen selbst Professoren keine Ausnahme. Ö-Rechtler ausgeschlossen, die wissen ja Bescheid :) Umso herzlicher gratulieren sie einem dann…

  22. Stefan meint: (5.3.2006 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Nach 15 Jahren Polizeidienst wundert mich gar nichts mehr. Ich hoffe immer noch auf einen guten Juristen, der eines Tages als "verdeckter Ermittler" in die Polizei eingeschleust wird und all die Schikanen dokumentiert und die Willkür bei den Beurteilungen, den Machtmissbrauch der Vorgesetzten gut aufbereitet und journalistisch ausschlachtet. Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

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