LÖSCHEN UND VERSCHLÜSSELN
Löschen, löschen, löschen. Oder zumindest verschlüsseln. So lautet das Fazit aus der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob auf Computern gespeicherte E-Mails und sonstige Kommunikationsdaten vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Nein, sagen die Richter in ihrer Entscheidung. Sobald die Kommunikation beendet ist, endet auch das Fernmeldegeheimnis. Dann schützen den Betroffenen nur noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Verfassungsgericht hält es offenbar (auch) aus technischen Gründen nicht für erforderlich, den Schutz auf gespeicherte Informationen auszudehnen. Zitat:
Ohne dass es in diesem Zusammenhang auf die wandelbaren Einzelheiten der Löschbarkeit digital gespeicherter Daten ankäme, hat der Nutzer in seiner Herrschaftssphäre Möglichkeiten der Datenverarbeitung und -löschung – bis hin zur physischen Zerstörung des Datenträgers -, die ihm nicht zu Gebote stehen, solange sich die Nachricht auf dem Übertragungsweg befindet oder die Kommunikationsverbindungsdaten beim Nachrichtenmittler gespeichert sind. Der Nutzer kann sich bei den seiner Verfügungsmacht unterliegenden Geräten gegen den unerwünschten Zugriff Dritter durch vielfältige Maßnahmen schützen, etwa durch die Benutzung von Passwörtern oder anderweitiger Zugangscodes sowie – bei Verwendung von Personalcomputern – durch Einsatz von Verschlüsselungsprogrammen und spezieller Software zur Datenlöschung.
Mit anderen Worten: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, die Daten in seiner Privatsphäre vor dem Zugriff Dritter, auch der Ermittlungsbehörden, zu schützen. Löschen und Verschlüsseln sind möglich – und uneingeschränkt erlaubt.
Ansonsten betont das Gericht erneut, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keine leere Floskel ist. Bei Grundrechtseingriffen wie Durchsuchung und Beschlagnahme muss, wie auch sonst überall, immer gefragt werden, ob die Maßnahme nicht außer Verhältnis zum Anlass steht.
(Pressemitteilung mit Link zur Entscheidung)
Mit dieser Entscheidung könnte ich im Fall des Falles leben. Wichtig wäre dann zu wissen, wie Daten 'richtig' gelöscht werden. Das wissen die wenigsten.
Mir scheint die Entscheidung nur konsequent. Empfangene Post dürfte ja auch nicht durch das FMG geschützt sein, oder?
Nur scheint es ja gelegentlich so zu sein, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht eingehalten wird. Eine spätere Klage gegen die Konfiszierung meines Rechners bringt mir auch nicht viel, wenn schon jemand in meinem privaten Schriftverkehr herumgeschnüffelt hat.
Ich ziehe Verschlüsseln eindeutig dem Löschen (ohne vorherige Verschlüsselung) vor, denn es ist nicht ganz trivial, Dateien oder E-Mails, welche teilweise gar in datenbankähnlichen Formaten gespeichert werden, richtig zu löschen, so daß man nicht Teile daraus wiederherstellen kann. Eine ordentliche Verschlüsselung hingegen stellt Ermittler vor eine unlösbare Aufgabe.
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—–END PGP MESSAGE—–
Mal weitergedacht: In wie weit kann man denn von mir die Schluessel fuer eine Verschluesselung verlangen? Wuerde das gehen, machts keinen Sinn zu verschluesseln…
Angesichts eines solchen Urteiles wundert es irgendwo daß ich nicht ausschließlich verschlüsselte eMails bekomme – an fehlender Software liegt es jedenfalls nicht, und mein Public-PGP-Key ist auf den PGP-Schlüsselservern vorhanden.
Aber solange ich mir beim Thema PGP die Lippen wund rede um mir nacher anzuhören "und wozu brauche ich das?" oder "Ich habe doch nichts zu verbergen" ist eine breite Verschlüsselung wohl vergebliche Liebesmüh.
Ja wenn nicht PGP, dann halt ein X.509-Zertifikat aber selbst das setzt niemand ein (weil nur zu horrenden Kosten zu bekommen und im Grunde völlig Nutzlos)
http://www.heise.de/ct/05/07/136/
"Übrigens kann einen niemand vor Gericht dazu zwingen, Passwörter und Schlüssel herauszugeben, wenn man selbst der Beschuldigte ist. Anders verhält es sich, wenn man nur Zeuge in einem Prozess ist. Dann hat man kein Aussageverweigerungsrecht und kann unter anderem mit Bußgeldern oder Beugehaft belegt werden, um die Herausgabe des Schlüssels zu erzwingen."
@Deneriel: Woran es liegt? Daran, dass Verschlüsseln doch nicht so einfach ist. Bin froh, wenn meine Mutter Fotos über Outlook verschicken kann. Ihr jetzt PGP installieren??
Daher sollte man sich die Möglichkeit des Vergessens einräumen. (Bei mir zum Beispiel dadurch, daß ich meinen USB-Speicher, auf dem eine Hälfte des Schlüssels zu finden ist, urplötzlich verliere.)
Deneriel: X.509-Zertifikate für E-Mail sind überhaupt nicht nur zu horrenden Kosten zu bekommen, sondern z.B. bei Thawte kostenlos!
Da müsste man dann seinen Rechner nur noch so konfigurieren, dass die benutzte Software die privaten Schlüssel nur auf einem USB-Stick erwartet und die entschlüsselten Nachrichten auch nicht irgendwo zwischenspeichert…
@9: PGP bindet sich so ein, dass man nach dem Drücken auf den Versenden-Button aufgefordert wird, sein Passwort einzugeben. Geht es noch einfacher?
Auch die Benutzung über das "Schloss-Symbol" ist simpel. Ich habe hier in der Firma rund hundert Leute eine halbe Stunde lang eingewiesen (angefangen vom Manager bis runter zum Sachbearbeiter). Keine Probleme bis jetzt.
@12: PGP stellt zum Beispiel den entschlüsselten Text in einem eigenen Fenster dar. Die ursprüngliche Nachricht bleibt verschlüsselt.
@7:
Truecrypt installieren (freeware) und zwei verschachtelte Container anlegen. In den äusseren nicht so wichtige Dinge ablegen, im inneren das, was wirklich niemanden angeht. Die Existenz des inneren Containers ist nicht nachweisbar, also kann man einen auch nicht zwingen irgendwas preiszugeben.
Es ist übrigens auch nicht nachweisbar, dass der äußere Container überhaubt Daten enthält.
SebAn
@5: Niedlich, aber es geht am Kern der Sache vorbei:
Die Tatsache, dass jemand mit dem Pseudonym 'Observer' zum Zeitpunkt X vom Terminal Y des Internetcafés Z einen kommentar in den LawBlog geschrieben hat ist die Minimalinfo, welche nun vom Provider 2 Jahre lang gespeichert bleiben wird und bei einem Verdacht auf eine schwere Straftat verwendet werden darf.
Im Urteil ging es darum, ob diese Info u.v.a.m. (*) wenn sie sich noch auf _Deinem_ Rechner befindet oder von dort rekonstruiert werden kann, bereits bei einem Verdacht auf eine leichte Straftat verwendet werden darf.
(*) Z.B. der Inhalt oder der Klartext, falls er vor dem Verschluesseln zwischengespeichert wurde oder durch ein Encrypt-to-self bei Kompromittierung Deines Schluessels rekonstruiert werden kann.
@AlexM (8)
Was passiert, wenn man als Zeuge vor Gericht steht, die verschlüsselten Informationen aber einen selbst belasten würden?
@17: Du weißt doch gar nicht, was ich in (5) gepostet habe… ;-)
Immer mehr Grundrechte gehen in Deutschland den Bach runter.
Deutschland ist ein einziger Witz geworden.
Niemand muss sich selbst belasten, § 55 StPO.
Eben, als Beschuldigter halt ich einfach meinen Mund. Und als Zeuge sage ich das ich mich unter Umständen mit Preisgabe des Schlüssels selbst belasten könnte.
@9: Da muß ich mich Observer anschließen. Wenn ich eine eMail versende wird per default eine digitale Unterschrift via PGP erzeugt und angehängt. Einzig ein Feld zur Passworteingabe erscheint.
Wenn ich eine verschlüsselte eMail empfange werde ich nach dem Kennwort gefragt und sehe sie dann im Klartext – was will ich denn mehr?
@12: Ja, bei Cacert.org ebenfalls. Diese können aber bedingt durch die Formulierung in der SigV und dem SigG niemals irgendeinen qualifizierten Status erreichen. Zur Verschlüsselung reichen sie alle mal, zur Echtheitsprüfung sicherlich auch. Zur Echtheitsprüfung nach Vorgaben der Paragraphenreiter die sich das SigG ausgedacht haben reicht es nicht. Dazu muß nämlich der Anbieter akkreditiert sein, es reicht nicht wenn 20 Personen deine Identität bestätigen können.
Und ja, ich habe sowohl SigG als auch SigV gelesen um genau das zu prüfen.
Leider unterstützt nicht jedes Mailprogramm PGP – ich hatte das Problem bei GroupWise daß es nicht möglich war mit openPGP PGP-Verschlüsselte Dateianhänge zu lesen.
Aber da könnte man ja noch auf X.509 setzen wenn die Polizei sich an DIESER Stelle nicht in den Kopf gesetzt hätte mit PGP zu arbeiten. oä;-)
Letztlich fehlt den meisten Leuten das Bewusstsein daß Verschlüsselung notwendig ist, immer dringender wird und bald die einzige Möglichkeit sein wird seine Privatsphäre im Netz aufrecht zu erhalten.
"Löschen und Verschlüsseln sind möglich – und uneingeschränkt erlaubt."
Wie lange noch, das ist die Frage. Es ist doch eindeutig erkennbar wo sich unser (noch) Rechtsstaat hinentwickelt. Nach einer Vorratsdatenspeicherung, die man vor 10 Jahren nur in Scifi-Filmen sah, halte ich vieles für möglich.
Und zum Passwort, auch wenn man (angeblich?) als Zeuge ein Passwort rausrücken müsste. Der Mensch ist nur ein Mensch und jeder vergisst mal mehr, mal weniger. Besonders gerne kryptische Passwörter natürlich. Aber wie Udo auch meinte, "Niemand muss sich selbst belasten, § 55 StPO.". Trotzdem kann ein vergessliches Gedächnis zusätzlich auch nie schaden.
Und immer dran denken, niemals Wörter aus dem Duden verwenden, eine sinnlose Aneinanderreihung von Buchstaben, Ziffern, GroÃ
@8: Meinen privaten Schlüssel können sie notfalls bekommen, aber wenn ich nun dummerweise wegen der ganzen Aufregung die Passphrase vergessen habe, kann man mich dann deshalb 6 Monate in Erzwingungshaft schmoren lassen?
Hat jemand irgendeinen Hinweis gelesen, wie sie den Widerspruch zur Entscheidung der 3. Kammer des gleichen Senats vom 04.02.2005 auflösen wollen? ("Beschlagnahme von Datenträgern, auf denen Verbindungsdaten gespeichert sind, nur unter den Vss. der 100 g,h", Art. 10 zumindest "berührt".) Die Entscheidung wird in der heutigen nicht einmal erwähnt…
Löschen ist auf keinen Fall ausreichend. Zumindest nicht mit den Bordmitteln, die den meisten Benutzern bekannt sind. In der Computerforesik ist es schon möglich Bruchstücke von gespeicherten Daten wieder zu restaurieren, auch wenn diese mehrfach überschrieben wurden, z.B. mit Zufallswerten.
Auch das verschlüsseln selbst ist nicht so einfach, wie es sich auf den ersten Blick immer liesst. Welcher durchschnittliche Benutzer kennt denn überhaupt die Unterschiede alleine bei den Ciphern? Ist RC4 jetzt sicher? Benutze ich ElGamal für den Schlüsselaustausch (liesst sich so fürchterlich terroristisch)? Warum nicht DES sondern AES? Streaming- oder Blockcipher usw. Warum muss es überhaupt ein öffentliches Verfahren sein?
Verschlüsseln ist okay, aber viel zu komplex für den normalen Benutzer. Da schützt auch ein Send-Button nicht, der das Verfahren an Sich einfach macht. Der Normalbenutzer muss es auch installieren und, noch viel wichtiger, auch konfigurieren, denn er darf auf keinen Fall den Voreinstellungen der Hersteller trauen.
Ausserdem, wenn es ganz schizophren wird, dann muss er auch regelmässig seinen Rechner von einer CD (oder USB Stick oder was auch immer) starten, die er sich am besten auch noch selbst erstellt hat, um zu überprüfen, ob nicht irgendjemand, während er den Rechner nicht beobachtet hat, einen Keyboardlogger installiert hat. Denn ein Rechner, der 10 Minuten (oder weniger) unbeaufsichtigt war, muss als korumpiert gelten. Wenn er an einem Netzwerk hängt sowieso :-)
Nh eine Sache. Was passiert eigentlich mit den verschlüsselten Daten, wenn der Schlüssel korumpiert ist. Den muss man dann wegschmeissen und die Daten sind nicht mehr decodierbar. Deswegen bieten z.B. Emailprogramme an, die Daten lokal unverschlüsselt zu speichern[sic]. Sehr sinnvoll.
Deutet das Urteil nicht darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung auch kassiert wird. Schließlich handelt es sich dabei um Daten der nicht abgeschlossenen Kommunikation, welche noch unter das Fernmeldegeheimnis fällt.
Und wenn man es als abgeschlossene Kommunikationsdaten betrachtet, so hab ich die informationelle Selbstbestimmung und darf die Löschung verlangen, oder nicht?
@30: Tr? weiter. Da?es anderen Gesetzen widerspricht hat noch niemanden davon abgehalten ein neues Gesetz zu erlassen – und zur Not wird halt das alte ge?ert. Oder der ganze Vorgang wird geflissentlich ignoriert wie es ja bereits heute schon (und in der Vergangenheit) mit auf illegale Art und Weise gefundenen Beweisen vor Gericht passiert.
Geh davon aus da?die VDS nicht kassiert wird, und wenn doch bekommen wir sie ? die Hintert?ieder. Da?es zu einem ?erwachungsstaat driftet war ja bekannt, aber da?es mittlerweile so schnell gehen w? h?e ich nicht f??ch gehalten.
Versuche einmal die heutige Lage mit der von 1999 zu vergleichen oder mit 1990 kurz nach dem Ende der DDR. Du wirst erschrecken welche ?erwachungsorgane mittlerweile installiert sind – die Stasi h?e ihre helle Freude daran.
- eMail-Protokollierung (der Provider ist zur Geheimhaltung verpflichtet, Ermittlungsbeh?n kommen ? die Zwangsinstallierte SINA-Box heran)
- Bankauskunft
- Kamera?wachung an ?ntlichen Pl?en (fr?: verboten!)
- Abh?fugnisse der Ermittlungsbeh?n ohne richterlichen Beschluss (siehe Hessen – wurde zwar AFAIK f?llegal erkl?, aber Wayne…)
- RFID-Chips nach Beh?nprojektierung* in den P?en, demn?st auch im Personalausweis
- Anstehende Gesetzes?erung um mit den installierten Mautbr?n b?e Terroristen auf Autobahnen zu entdecken.
- TCPA alias x alias y alias z. Ausr?ng von Computern mit "Sicherheitskontrollhardware" die auch Aktionen verweigern darf (z.b. weil ein Hersteller oder Rechteinhaber es verbietet)
- Filterung (unwirksam dazu) von Internetseiten auf DNS-Ebene in NRW (danke Herr B?w)
- Die Aufzeichnung aller Verbindungsdaten die vom nationalen Gesetzgeber in Form der EU-Richtlinie durchgewunken wurde bzw. wohl werden wird ist darinb noch ?haupt nicht inbegriffen. Dort werden von fast allen Kommunikationsmethoden Start und Zieladresse gespeichert (wie das jemand auswerten soll wei?aber wohl noch niemand)
Ja, ein wenig Polemisch mag es anmuten – aber vor 15 Jahren h?e man gedacht da?es sich um einen Bericht aus der DDR handelte und nicht um eine Zukunftsprognose.
*) Beh?nprojektierung: Eine besondere Art der Projektierung bei der Termine von der Politik festgelegt werden und danach das Projekt dann langsam ? die Hierarchie von oben nach unten sickert. Bis die letzlich ausf?nden Kr?e beginnen k?n damit zu arbeiten ist der Einf?ngstermin fast erreicht. Spezifikationen werden zudem nicht von Fachleuten verfasst sondern von Leuten in der Hierarchie weiter oben.
Beispiele: A2LL, Maut
In Arbeit und wird dieses Jahr vor die Wand fahren: digitaler BOS-Funk
Wenn kein Zeitraum definiert wurde bringt das Projekt nie sichtbare Ergebnisse.
Beispiele: INPOL-neu, Herkules, Bund-Online
besonderes Schlagwort: e-Gouvernment
Also ich f?einen Teil nutze PGP zur Signierung und zur Verschl?lung bei denen die es ebenfalls haben (viel zu wenige). F?ie Leute die es wiederum unterst?n auch X.509 und TrueCrypt zur Datenablage
Eigentlich kann man gar nicht genug verschl?ln.
F?eute die chronische Probleme haben sich Passw?r zu merken (im Fachlatein: Anwender, User) gibt es sogenannte USB-Tokens. Die ?nehmen diesen Job, haben aber den Nachteil da?die Herren der Sicherheitsbeh?n die ebenfalls nutzen k?n.
Aber immer noch besser als unverschl?lt
Und wer nichts zu verbergen hat darf mir gerne die Kontoausz?des vergangenen Jahres zeigen und was er auf der Steuererkl?ng angegeben hat.
Was geht mich dieses Urteil an? Ich verschlüssel schon seit Anfang an meine Daten, schon aus reiner Vorsicht vor neugierigen Geschwistern bzw. ein Dieb, der ja während der Urlaubszeit meinen Rechner einsacken könnte. Dann soll er sich an dem Masterpasswort, was einer Buchstaben-Zahlen-Sonderzeichen-Kombination besteht, die Zähne ausbeisen.
Auch die werten Ermittler und Richter, etc. können mich quasi mal am A**** lecken. Ich verschlüssel, wie es mir gefällt und wann ich will. Auch eine Beugehaft wird mich nicht dazu zwingen, mein Passwort, etc. bekannt zu geben.
Wenn man als Zeuge aufgefordert wird das Passwort rauszurücken, reicht dann schon ein Photo des Zeugen auf seiner verschlüsselten Festplatte, auf dem zu erkennen ist, dass er falsch parkt, um die Herausgabe des Passworts zu verweigern?
Und wie verklickert man das dem Richter, ohne sich gleichzeitig zu belasten?
Wieso sollte ein Zeuge sein persönliches Passwort für eine Verschlüsselung herausrücken?
Im Zweifel kann er ja die relevanten Datei(en) (von mir aus unter Beisein eines weiteren Zeugen) unverschlüsselt auf ein anderes Medium kopieren.
PS: Wie oben schon erwähnt: TrueCrypt hat dafür die "Hidden Volumes" – je nachdem welches Passwort man eingibt wird das "echte" oder das "Ablenkungs"-Volume aktiviert.
Seit Version 4 gibts auch den Panik-Button. Eine Tastenkombination die das Volume ohne Rücksicht auf Verluste sofort unmounted und das Programm beendet. (Wenn es mal schnell gehen muß)
Na Hauptsache, die Staatsanwaltschaft sieht es nicht gleich als Indiz, wenn man verschlüsselt, dass man auch etwas zu verbergen haben muss.
Die Amerikaner sehen Verschlüsselung ja als Waffe. Und welcher normale Mensch (in Deutschland) hat schon eine Waffe?
Ich verstehe es auch nicht, warum nicht jeder halbwegs interessierte Webcitizen nicht auf seinem Blog/Homepage/FTP-Server/sonstwo einen Public Key hinterlegt.
Also: Hiermit rufe ich dazu auf, dass Du, lieber Leser, Dir ein X.509 oder sonstiges Zertifikat besorgst, z. B. kostenlos bei Thawte (http://www.thawte.com/secure-email/personal-email-certificates/index.html). Das hat den Vorteil, dass die Zertifizierungsstelle in allen möglichen Betriebssystemen bereits bekannt ist. Allerdings erfüllt es nicht die Anforderungen an eine qualifizierte Signatur im Sinne das Signaturgesetzes. Wer in Berlin daran interessiert ist, dem kann ich das Zertifikat auch gleich signieren. (http://www.thawte.com/secure-email/web-of-trust-wot/index.html).
Hab mir gleich ein Zertifikat erstellen lassen, warte noch auf die Mail.
Mario
"Na Hauptsache, die Staatsanwaltschaft sieht es nicht gleich als Indiz, wenn man verschlüsselt, dass man auch etwas zu verbergen haben muss."
Wenn es mal wirklich soweit kommen sollte in Deutschland sollte man sich ernsthafte Gedanken um eine Auswanderung machen!
@37: Und wohin?
Ausserhalb Europas zumindest!
Australien, Neuseeland, Patagonien, Kanada, Norwegen, Island oder die Schweiz.
Die Möglichkeiten sind vielfältig.