4.3.2006

IN EIGENER SACHE

Einige Weblogs berichten darüber, dass die Anwaltskanzlei Vetter & Mertens im Impressum der Seite lernikus.de als Rechtsvertretung benannt wird.

Dazu zwei Feststellungen:

1. Die Aussage ist nicht richtig. Es besteht bislang kein Mandatsverhältnis bezüglich der Seite lernikus.de.

2. Wir haben bislang keine Dienstleistung für lernikus.de erbracht, insbesondere keine Rechtsberatung.

Nachtrag:

Durch die Kommentare wurde ich auf das Impressum der Seite meinupload.com hingewiesen. Auch dieses Impressum war mir bislang nicht bekannt. Deshalb folgende Ergänzungen:

3. Auch bezüglich der Seite meinupload.com besteht kein Mandatsverhältnis. Wir sind nicht die Rechtsvertreter für diese Seite. Dies gilt auch für andere Seiten, auf denen wir möglicherweise genannt werden.

4. Sämtliche Hinweise sind von uns nicht autorisiert. Wir werden dafür sorgen, dass sie entfernt werden.

59 Kommentare zu “IN EIGENER SACHE”

  1. Alix (Link) meint: (4.3.2006 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    Eine Absprache wirst Du doch mit T. M., Duisburg gemacht haben, ansonsten wäre es ziemlich dreist, was er behauptet.

  2. güero meint: (4.3.2006 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    … stehen aber in Verhandlung, dieses in naher Zukunft zu tun.
    Liest sich irgendwie so. ;)

  3. Alexander Hartmann (Link) meint: (4.3.2006 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Hallo Udo,

    ich finde Deine Klarstellung gut. Beruhigt mich.

    Grüße aus Berlin

    Alexander

  4. A. John (Link) meint: (4.3.2006 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Die Seite fällt wohl in die Kategorie "Abo-Falle".
    Näheres zu diesem – nun ja – "Geschäftsmodell" im Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de
    forum.computerbetrug.de/v...postorder=asc&start=0

    Einem Anwalt, der Mandanten aus diesem Milieu vertritt, würde ich nie und nimmer ein Mandat erteilen.

    Gruß A. John

  5. moscht meint: (4.3.2006 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    Die "Anmeldung" liest sich so, als wäre sie kostenlos. Schaut man sich aber die "Teilnahmebedingungen" an, finde ich doch etwas überraschend, dass diese kurzerhand in "Allgemeine Geschäftsbedingungen" umbenannt werden und plötzlich ein Monatsbeitrag von 7 Euro fällig wird.

  6. Mascha (Link) meint: (4.3.2006 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    :-) … um Schadensbegrenzung bemüht?

  7. Ronny (Link) meint: (4.3.2006 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Da bin ich ja wirklich beruhigt das zu hören. Es hatte mich ehrlich gesagt schon sehr irritiert,dass die Seite in der jetzigen Fassung nach Rücksprache mit dir gestaltet worden sein soll. ;)

  8. Andre Heinrichs (Link) meint: (4.3.2006 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    Wenn es kein Vertragsverhältnis mit dem/den Verantwortlichen gibt, könnt Ihr doch bestimmt auch gegen die Behauptung aus dem Impressum, ihr würdet diese Person(en) rechtlich vertreten, vorgehen, oder?

  9. moscht meint: (4.3.2006 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Hm, wer der tatsächliche Vertragspartner sein soll (sofern man sich anmeldet) ist auch nicht klar. Nach den "Kundeninformationen" sind es die Dialer-Chefs "Andreas und Manuel Schmidtlein (GbR)" (Google hilft), nach den AGB ist es der Webseitenbetreiber "Thomas M. .

  10. A. John (Link) meint: (4.3.2006 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag:
    Angefangen hat die Masche mit den angeblichen "Gratis-SMS" Seiten.
    Inzwischen wurde anscheinend der gesamte Müll (Hausaufgaben, Tierheime, Malvorlagen usw.), welcher bisher über Dialer und danach Handyay angeboten wurde, auf dieses Modell umgestellt.
    Weiterführender Artikel dazu:
    http://www.dialerhilfe.de/news/060118_01.php

  11. Ben meint: (4.3.2006 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    Schade um die paar hundert, die reinfallen und zahlen…

    PS: Ständig erscheinen hier fremde Namen im "Name"-Feld der Kommentarfunktion. Diesmal "Hootch", vorhin "Trixi" und davor schonmal "Hootch". Ist das gewollt?

  12. Jurastudentin (Link) meint: (4.3.2006 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    @ 11 (Ben)
    Ich möchte jetzt nicht darüber spekulieren, wie die verschiedenen Namen, die üblicherweise per Cookie gespeichert werden, in das Feld kommen, hehe.

    Mir fehlt irgendwie die Aufregung über den Missbrauch des Kanzleinamens. Da würde ich mehr Feuer spucken.

  13. Arno meint: (4.3.2006 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Wer bitte gibt im Impressum seinen Rechtsanwalt an? Allein das finde ich extrem obskur.

  14. moscht meint: (4.3.2006 um 23:32) AntwortenReply to this comment

    @Arno: zur Abschreckung? ;-)

  15. Alexander Hartmann (Link) meint: (4.3.2006 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    In diesen "Branchen" wird das wohl häufiger gemacht. Grade auch im Porno-Dialer-Bereich. Für die scheint die Angabe der Kanzlei so eine Art virtueller Kampfhundersatz zu sein …

  16. schorsch clowny meint: (4.3.2006 um 23:58) AntwortenReply to this comment

    schon dreist, könnte doch glatt als "geschäftsschädigend" schadenersatzpflichtig werden.

    Diese sogen. "gratis-sms-Dienste" sind wohl mittlerweile etwas zurückgerudert, schließlich sind in diesem Zusammenhang wohl hunderte von Anzeigen aufgelaufen.
    Ich habe dies in Sachen simsen.de und sms-feaver etwas durch die Foren verfolgt und es tauchen immer wieder die gleichen Hintermänner auf. Egal ob probino, firstload oder simsen. Aber auch die gleichen Inkasso-Büros, die mit verstrickt sind. Man hätte eigentlich gute Lust, zurück zu schlagen, zumal es oft kids sind, denen man mit massiven Drohungen ans Taschengeld will.

    hony soit qui mal y pense

    Grüße Schorsch

  17. Anonymous meint: (5.3.2006 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    Das ganze zeigt recht deutlich, wie geistig zurückgeblieben der typische Betreiber einer solchen Seite ist. Man muß schon ziemlich dumm sein, ungefragt den Namen ausgerechnet eines Anwalts auf einer Dialerseite zu verwenden.

    Udo, ich würde es begrüßen, wenn Du mit aller Härte gegen diesen Typen vorgehen würdest. Ich sehe das Geld was dieser A**** den Leuten abknöpft dann immer noch lieber in Deiner Tasche als in denen solcher Leute.

  18. Flo meint: (5.3.2006 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    @2: Ja, tat es. Nachdem aus "Die Aussage ist so nicht richtig" nun allerdings "Die Aussage ist nicht richtig" wurde, frage ich mich schon, was denn jetzt tatsächlich stimmt.

  19. ATO meint: (5.3.2006 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    Das Wort "bislang" stimmt mich äußerst nachdenklich. Ich hoffe doch sehr, der hier schreibende und höchste Anerkennung genießende Rechtsanwalt geht nicht auch noch den Weg einiger seiner Kollegen, sich mit diesen Herrschaften einzulassen. Eben für einige dieser Kollegen gingen derartige vermeintlich "rechtskonforme" (Insider *g*) Geschäftsbeziehungen doch eher nach hinten los…

  20. Jörg Dennis Krüger (Link) meint: (5.3.2006 um 00:56) AntwortenReply to this comment

    Für mich liest sich das so, als wenn man wohl ein Mandatsverhältnis zu Herrn M. hat (warum auch immer – man hat ja viele Mandanten), aber eben nicht zu "lernikus.de".

    Ich habe bzw. hatte auch Mandatsverhältnisse zu einigen Anwälten – aber einen davon ungefragt auf eine rechtlich zumindest fraglich Seite setzen? Sehr unglücklich…

  21. Michael meint: (5.3.2006 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn "nicht richtig"? Dass auf der Seite Vetter & coll. als Rechtsvertreter genannt sind, ist dem Gegenbeweis wohl kaum zugänglich.

    Und die Distanzierung mit "bislang" liest sich auch etwas seltsam. Zu hoffen ist, dass sich kein Mandatsverhältnis, sondern ein Prozessverhältnis anbahnt.
    Aber vielleicht gibt es ja "bislang" zu anderen Bauernfängerseiten der Gbr. Schmidtlein ein Mandatsverhältnis.

    Die "Klarstellung" wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet.

  22. Michael meint: (5.3.2006 um 01:01) AntwortenReply to this comment

    Nachsatz: Richtig witzig wird's erst, wenn uns' Udo seinen Vater holt, der dann Abmahnschreiben an die Betreiber der Seite schickt, weil Udo Vetter, Vetter Udo und alle anderen Varianten geschützte Markennamen sind :-)

  23. Michael meint: (5.3.2006 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    A-ha.
    http://www.meinupload.com/index.php?do=impressum

    Vatter Vetter, übernehmen Sie!

  24. Jan meint: (5.3.2006 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    Hmm… als Starrafverteidiger sollte man es doch ohnehin nicht nötig haben, bei solchen Schummeleien die AGB zu schreiben oder sonstige Beratung zu erbringen, nur weil man auch mal auf der "bösen" Seite sein will.

  25. Test meint: (5.3.2006 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    Hmmm… War es doch St<del>ar</del>rafverteidiger?

  26. Michael meint: (5.3.2006 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    Könnte man die öffentliche Mitteilung von jemandem, er würde durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten, nicht als Auftrag zu einer Vertretung durch diese Kanzlei verstehen? Und dementsprechend ggf. sich auch bezahlen lassen? Insbesondere wenn sich nun ein Dritter bezüglich der "Mandanten" an die Kanzlei wendet?

  27. Carla meint: (5.3.2006 um 07:15) AntwortenReply to this comment

    > Es besteht bislang kein Mandatsverhältnis bezüglich der Seite lernikus.de. [...] Wir haben bislang keine Dienstleistung für lernikus.de erbracht,

    Aha, aber bezüglich meinupload.com, eine andere Seite oder für T.T.M. als Privatperson?

  28. Thilo meint: (5.3.2006 um 07:22) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe die Aufregung nicht. Als Strafverteidiger ist man grundsätzlich von Berufs wegen auf der Seite der "Bösen". Vielleicht haben das einige Leser hier noch nicht realisiert.

  29. Christian Kler (Link) meint: (5.3.2006 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    echt dreißt! ein glück, dass sie anwalt sind und bestimmt wissen damit umzugehen! :)

  30. Carla meint: (5.3.2006 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    @28. Thilo

    Mag sein. Ist es auch üblich, auf seinen Webseiten direkt seinen Strafverteidiger anzugeben? Sind geschäftliche Streitigkeiten nicht üblicherweise im Zivilrecht anzusiedeln? Warum glaubt ein Webseitenbetreiber, er braucht grundsätzlich einen Strafverteidiger? Erwartet der Betreiber etwa Strafanzeigen? Der kluge Mann baut vor, oder wie?

    Man beachte, daß Udo sich nur von lernikus.de distanziert hat, nicht vom Betreiber oder dessen anderen Webseiten. Warum? Ist ihm lernikus.de zu heiß, der Rest aber nicht?

  31. laertes meint: (5.3.2006 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    @28: Falsch! Als Strafverteidiger bist du nicht "berufsmäßig auf der Seite der Bösen", sondern auf der Seite derjenigen, die "bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig" gelten (Art 6 II EMRK).

  32. Sebs meint: (5.3.2006 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Udo, bitte tritt sie in ihren allerwertesten das es bis rüber zu heise kracht. Diese Leute haben wes nicht anders verdient als das sie ausgenommen, abkassiert und dann verklagt werden. Bitte auch ein schönes Inkassobüro aus Hamburg Sankt Pauli beauftragen.

  33. .t0mmy meint: (5.3.2006 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Genauso, wie Kindervergewaltiger in diesem Land das Recht auf einen fairen Prozess und einen Anwalt haben, darf natürlich auch ein INternetabzocker dieses Recht gerne in Anspruch nehmen.
    Das ihr Udo hier als Ritter der Gerechtigkeit huldigt ist nett, aber ich nehme einfach mal spontan an, auch er muss Geld verdienen und kann nicht ausschhließlich kleinen krebskranken Kindern im Kampf gegen böse große Pharmakonzerne kostenfrei helfen. Ich denke ihr wißt, wie ich´s meine ;-)

  34. ToWi meint: (5.3.2006 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    @33 Klar muß er auch Geld verdienen. Allerdings gehört die Masche eher in die Kategorie "Pharmakonzerne im Kampf gegen das kleine Krebskranke Kind".
    Zum Glück brauche ich zur Zeit keinen Anwalt, aber einem Anwalt, der so ein Geschäftsmodell unterstützt (und das wäre über Rechtsberatung oder gar ein Mandantenverhältnis der Fall), dem würde ich definitiv kein Mandat erteilen.

    Naja, bin auf jeden Fall gespannt, wie das weitergeht… :-)

  35. Hootch meint: (5.3.2006 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    <quote> Es besteht bislang kein Mandatsverhältnis bezüglich der Seite lernikus.de.</quote>

    aber bezüglich myupload.com ?
    ist mir auch egal, du kannst ja machen, was du willst.

    der, der jetzt vorgegeben hootch heisst.
    schönen sonntach

  36. Ben meint: (5.3.2006 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Ich (aus #11) bin nicht der aus #35. Auch wenn hier wieder Hootch im Name-Feld steht. Es spukt.

  37. Udo Vetter (Link) meint: (5.3.2006 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    Das Problem mit den Formulardaten ist bekannt. Es wird an einer Lösung gearbeitet. Bitte ändert bis dahin falsche Namensvorgaben manuell ab, damit es keine Unklarheiten und damit verbundene Komplikationen gibt (insoweit ist dieser Kommentar ja im richtigen Beitrag zu finden).

    Inzwischen gibt es hier eine Menge Kommentatoren. Und dementsprechend viele Kommentare. Außerdem eine unglaubliche Spamflut, die das System gleichzeitig abwehren muss. Möglicherweise sind da einfach Grenzen erreicht.

    Danke für eure Mithilfe.

  38. (der echte) Hootch meint: (5.3.2006 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Uiuiuiui!
    Ein Sturm im Wasserglas!

    An alle, die Kommentare à la "Udo, wenn Du so einen verteidigst, dann mag ich Dich nicht mehr!" abgeben:

    Wir leben in Deutschland. Hier hat _jeder_ das Recht, in einem Prozess verteidigt zu werden. _Egal_ was er gemacht hat! Und er hat verdammt noch mal das Recht auf die beste Verteidigung, die er bekommen kann. Ja, dieses Recht hat sogar einer, der Kinder missbraucht oder ein Massenmörder. Wir können froh sein, dass immmer noch – zumindest nach offizieller Lesart – gilt: 'Es ist besser, wenn zehn Schuldige frei sind, als wenn ein Unschuldiger inhaftiert ist.'

    Jeder der meint, dass ein Verteidiger, der weiß, dass sein Mandant schuldig ist, seinen Job schlechter oder halbherziger machen sollte, hat da etwas falsch verstanden!

    Grüße!

    P. S.: Ihr erwartet doch nicht allen Ernst, dass U. V. hier Schreibt, ob er Thomas M.bzw. myupload.com vertritt?

    P. P. S.: Wenn ein Name vorgegeben ist, kann man ihn einfach löschen und durch den eigenen ersetzen!

  39. A. John (Link) meint: (5.3.2006 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    @38: [P. S.: Ihr erwartet doch nicht allen Ernst, dass U. V. hier Schreibt, ob er Thomas M. bzw. myupload.com vertritt?]
    Anwälte die sich mit diesem Milieu einlassen, erfahren i.d.R. sehr schnell eine große (negativ belastete) Bekanntheit. Das Geschäftsgebaren der Abzockerbranche sorgt zwar systembedingt für eine hohe Auslastung und schnelles Geld, wenn aber die Mandantschaft früher oder später dort sitzt wo sie hingehört, dürfte es schwer werden, noch halbwegs seriöse Mandate zu bekommen. Der Niedergang einer einschlägig bekannten Abmahnkanzlei ist nicht zuletzt auch auf diesen Umstand zurückzuführen.

    Gruß A. John

  40. M. meint: (5.3.2006 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    ,,Zwar können die Hartnäckigkeit, die Unbelehrbarkeit und der Umfang der von dem Beschuldigten begangenen Straftaten, [...] unter Berücksichtigung der Möglichkeit altersbedingter Abbauprozesse die Untersuchung durch einen forensischen Sachverständigen angezeigt erscheinen lassen [...]''

    Altersstarrsinn?

    Grüße,
    M.

  41. ToWi meint: (5.3.2006 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Natürlich hat jeder das Recht verteidigt zu werden oder einen Anwalt zu beauftragen. Aber genauso hat jeder das Recht, sich einen Anwalt seiner Wahl zu nehmen. Und jeder darf sich natürlich auch nach seinen Kriterien diesen, seinen Anwalt aussuchen.

    Der Nachtrag zum Ursprünglichen Blog-Eintrag macht die Sache übrigens, zumindest in meinen Augen, deutlich klarer.

    Wie ich schon sagte, es wird interessant – Danke Udo!

  42. SuMu (Link) meint: (5.3.2006 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Das ist schon mehr als dreist!

  43. Sebl meint: (5.3.2006 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    @ (der echte Hootch)

    Deswegen haben Juristen auch ihre Seele verkauft

  44. Jurastudentin (Link) meint: (5.3.2006 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Die meisten haben aber auch das Recht, ihre Mandanten selbst auszusuchen. Wem oder für was man seine Seele verkauft, ist die eigene Entscheidung, mit der man dann leben darf/muss.

  45. Hootch meint: (5.3.2006 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    @43, 44:
    Ich hab' mal ne Frage: Kann ein Pflichtverteidiger sich aussuchen, ob er einen Mandanten vertritt? Ich weiß es wirklich nicht.

    Im Übrigen sehe ich das nicht so, dass ein Anwalt seine Seele verkauft. Er bietet eine Dienstleisung an, die jedem seine durch das Grundgesetz garantierten Rechte sichert. In meinen Augen gibt es keine Angeklagten erster oder zweiter Klasse, in erster Linie sind Angeklagte unschuldig. Sollte ein Angeklagter verurteilt werden, ist in der Regel auch für den Verteidiger die Sache erledigt. Wenn ein Anwalt Probleme damit hat, (schuldige) Straftäter zu verteidigen, sollte er einfach kein Strafverteidiger werden – es gibt doch genug Möglichkeiten für Juristen (z. B. als Staatsanwalt, Richter oder im Verwaltungsrecht).

    Grüße!

  46. .t0mmy meint: (5.3.2006 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe die Sache ähnlich wie Hootch. Alles andere wäre auch unprofessionell. Erst wer durch die Rechtsberatung Tipps gibt, wie man evtl. Leute lega "hinters Licht führen kann", der verkauft seine Seele. Aber als Anwalt zu sagen: "Das und das geht so aber nicht, weil …" ist nunmal dein Job, und das kannst du eben auch einem verruchten Internetabzocker sagen,

  47. marcc (Link) meint: (5.3.2006 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Ist die Angabe eines konkreten Anwalts im Impressum vielleicht ein Versuch bestimmte Anwälte als Vertreter einer möglichen Gegenseite präventiv auszuschließen? Denn wenn ich rechtliche Probleme mit einer Firma hätte, würde ich ja gar nicht bei den im Impressum erwähnten Anwälten anfragen, weil ich glauben würde, dass die mich ja wg. Interessenkonflikt ablehnen würden.

  48. Elmo meint: (5.3.2006 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    @ 45:
    Hat der Beschuldigte keinen Wahlverteidiger, so wird im Falle der notwendigen Vertretung der Pflichtverteidiger durch den Vorsitzenden des Gerichts, bei dem die Sache entweder anhängig zu machen ist oder bei dem sie bereits anhängig ist, bestellt, § 141 IV StPO. Möglichst aus der Zahl der örtlichen RAe soll der Verteidiger ausgewählt werden. Der Rechtsanwalt muß eine Verteidigung oder Beistandsleistung übernehmen, wenn er nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung oder des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum Verteidiger oder nach den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen als Beistand bestellt ist.

  49. Elmo meint: (5.3.2006 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    P.S. @ 45:
    Der Rechtsanwalt kann beantragen, die Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen.

  50. Jörg Dennis Krüger (Link) meint: (5.3.2006 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Der Hinweis auf die Kanzlei ist übrigens weg. ;-)

  51. ToWi meint: (5.3.2006 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Das ging ja schnell! Ich finde es immer wieder schön zu sehen, wenn Menschen ihren Worten auch Taten folgen lassen.

  52. Jens meint: (5.3.2006 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    [quote]Ist die Angabe eines konkreten Anwalts im Impressum vielleicht ein Versuch bestimmte Anwälte als Vertreter einer möglichen Gegenseite präventiv auszuschließen?[/quote]

    Ich glaube eher, da versucht sich jemand einen Anstrich von Seriosität zu geben.

    Nach dem Motto: Wenn ein bekannter und seriöser Anwalt den vertritt, muss das Angebot wohl rechtlich einwandfrei sein. Dann hatt es vielleicht keinen Zweick den Vertrag anzufechten.

  53. Kenner meint: (5.3.2006 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Hinweise auf die Kanzlei Vetter & Mertens gabs doch auch auf anderen Seiten und zwar im Impressum und in Kenntnis der Kanzlei!
    Der dortige Hinweis ist aber wohl auf anwaltlichen Wunsch hin entfernt worden

  54. arpy meint: (5.3.2006 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    @Udo: Vielleicht solltest Du die Links entfernen. Zumindest "meinupload.com" steht als Projekt zum Verkauf bei Sedo – mit jedem Seitenaufruf steigt da dann der Wert.

  55. Anonymous meint: (6.3.2006 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    Ich denke eher,die Angabe von Herrn Vetters Kanzleinamen, ist einzig zur Suchmaschinenoptimierung gedacht.

  56. Dennis Sevriens (Link) meint: (6.3.2006 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    Das ist könnte unlauterer Wettbewerb sein. Die Anbieter schmücken sich mit fremden Federn und täuschen damit vermutlich über Eigenschaften Ihres Unternehmens. Grenzwertig, aber die Vorfälle reichen meines Erachtens für eine Abmahnung aus. Gibt es nicht freundliche SMS-Gratisanbieter, die von Ihnen vertreten werden?

  57. Nils (Link) meint: (7.3.2006 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute mal es ist eine Kombination aus dem versuch, sich einen guten Anschein zu verpassen, und dem Versuch jeglichen Kontaktversuch fehlzurouten. Besonders clever ist beides m.E. nicht.

  58. Alberto Weis (Link) meint: (27.4.2007 um 05:42) AntwortenReply to this comment

    BIn zufällig mal auf diese Site gestoßen. Bin ein Freund von Thomas, ich finde ihr übertreibt ein bisschen.. sowas hat er sich dabei garnicht gedacht. Es läuft alles clean ab und das kann auch ich bestätige.

    Tach

  59. Theo (Link) meint: (3.12.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Hat sich jemand gefragt ob der Herr ein Gewerbe hat ?

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