AKTENSHARING

Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder ermöglichen es grundsätzlich allen Bürgern, Dokumente der öffentlichen Verwaltung einzusehen. Weil hierfür mitunter happige Gebühren fällig werden dürften, schließt die neue Aktensammelstelle eine Marktlücke. Aktensharing spart Geld und sorgt für Transparenz. Denn auf der Seite sollen nicht nur die „befreiten“ Dokumente veröffentlicht werden, sondern auch gestellte Anträge und die Reaktionen der Behörden.

(Link gefunden in der Dezentrale)