20.3.2006

PAUSCHAL

Sehr geehrter Herr Kollege B.,

in der im Betreff genannten Angelegenheit hat uns Jens Scholz wegen der von Ihnen am 17.03.2006 per E-Mail ausgesprochenen “Unterlassungsaufforderung” mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. …

I.
Sie behaupten in Ihrer Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 über unseren Mandanten, dieser habe auf seiner Internetseite unter www.jensscholz.com (a) ein schädigendes Verhalten gegenüber Ihrer Mandantschaft gezeigt, (b) in verschiedenen Beiträgen und Kommentaren unwahre und beleidigende Behauptungen über Ihre Mandantschaft verbreitet, die diese auf das übelste herabwürdigen und verunglimpfen würden sowie (c) Ihre Mandantschaft unter Behauptung unwahrer Tatsachen angeschwärzt.

Mit diesen Äußerungen / Behauptungen soll unser Mandant in das “Persönlichkeitsrecht” Ihrer Mandantschaft eingegriffen und ein Verhalten von strafrechtlicher Relevanz gezeigt haben, weshalb unser Mandant bis zum 20.03.2006 (12.00h) jegliche von ihm verbreitete, rechtswidrige Äußerungen über Ihre Mandantschaft zu beseitigen habe.

II.
Die von Ihnen ausgesprochene Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 weisen wir namens unseres Mandanten aus formalen und rechtlichen Gesichtspunkten vollumfänglich zurück.

1.
Ihre Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 erfüllt nicht die Voraussetzungen einer ordentlichen Abmahnung.

Sie behaupten lediglich pauschal, auf der Internetseite unseres Mandanten befänden sich “in verschiedenen Beiträgen und Kommentaren” unwahre und beleidigende, das Persönlichkeitsrecht Ihrer Mandantschaft verletzende Behauptungen (im Folgenden: “angeblich rechtswidrige Behauptungen”). Eine konkrete Benennung der angeblich rechtswidrigen Behauptungen unseres Mandanten und damit der Verletzungshandlungen erfolgt nicht, ebenso wenig eine Aussage darüber, woraus sich bei den angeblich rechtswidrigen Behauptungen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ihrer Mandantschaft ergeben soll.

Wir bitten daher um Bezeichnung der seitens Ihrer Mandantschaft beanstandeten, angeblich rechtswidrigen Behauptungen. Sollten Sie dies nicht für erforderlch halten und ggf. ohne weitere Vorankündigung rechtliche Schritte gegen unseren Mandanten einleiten, behält sich unser Mandant vor, ggf. ein (teilweises) sofortiges Anerkenntnis zu erklären, was für Ihre Mandantschaft die Übernahme der gesamten Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung gemäß § 93 ZPO zur Folge hätte.

2.
Möglicherweise könnte sich Ihre Unterlassungsaufforderung auf die Berichterstattung unseres Mandanten über verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen beziehen, die derzeit zwischen Betreibern verschiedener Foren und einer Vielzahl von Unternehmen und Privatpersonen wegen angeblich oder tatsächlich geschäftsschädigender Äußerungen in diesen Foren anhängig sind.

Eine solche Berichterstattung über rechtliche Auseinandersetzungen wird aber sowohl durch das Recht zur freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG als auch durch die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gedeckt. Ohne konkrete Benennung der angeblich rechtswidrigen Behauptungen ist es allerdings nicht möglich, hierzu nähere Ausführungen zu machen. Sie werden Verständnis dafür haben, dass eine verdachtsunabhängige Überprüfung sämtlicher Beiträge auf der Internetseite unseres Mandanten nicht in Betracht kommt und rechtlich auch nicht erforderlich ist.

III.
Ihre in der Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 über unseren Mandanten aufgestellten Behauptungen sind nicht unzutreffend.

Mit diesen unwahren Behauptungen hat Ihre Mandantschaft Ihrerseits das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten verletzt. Wir fordern Sie daher namens unseres Mandanten auf, bis

spätestens zum 27.03.2006

rechtsverbindlich zu erklären, dass unser Mandant durch seine Beiträge und Kommentare auf seiner Internetseite www.jensscholz.com kein schädigendes Verhalten gegenüber Ihrer Mandantschaft gezeigt hat, nicht in verschiedenen Beiträgen und Kommentaren unwahre und beleidigende Behauptungen über Ihre Mandantschaft verbreitet hat, die Ihre Mandantschaft auf das übelste herabwürdigen und verunglimpfen würden und Ihre Mandantschaft auch nicht unter Behauptung unwahrer Tatsachen angeschwärzt hat.

Die Kosten dieser Abmahnung haben Sie als Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG zu tragen.

Dabei berechnen sich die Kosten wie folgt:

Rechtsanwaltskostenberechnung
berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Leistungszeitraum 20.03.2006

1. Geschäftsgebühr, Nr. 2400 VV (1,5)
Wert: 2.000,00 € 199,50 €
2. Pauschale für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen,
Nr. 7002 VV 20,00 €
3. 16% Umsatzsteuer,
Nr. 7008 VV 35,12 €
Gesamtbetrag 254,62 €

Wir bitten um Begleichung der Kosten ebenfalls bis spätestens zum 27.03.2006. …

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir unserem Mandanten empfehlen, durch eine negative Feststellungsklage die fehlende Berechtigung Ihrer Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 kostenpflichtig feststellen zu lassen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Udo Vetter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

56 Kommentare zu “PAUSCHAL”

  1. Markus (Link) meint: (20.3.2006 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Wie war das …. Auge um Auge…. ? ;-) Viel Erfolg

  2. Ralf meint: (20.3.2006 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Interessant. Insbesondere das mit dem sofortigen Anerkenntnis.

    Aber "[...] sind nicht unzutreffend [...]" (III.) und "Mit diesen unwahren Behauptungen [...]" passt irgendwie nicht zusammen. Oder sind "zutreffend" und "wahr" zwei verschiedene Dinge im Juristendeutsch?

  3. Thomas (Link) meint: (20.3.2006 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    (nachdem mein Thunderbird mein geposteten Kommentar verschluckt hat, noch einmal)

    "Wahr" und "zutreffend" sind denke ich dasselbe, allerdings klingt es besser, sich nicht zu wiederholen.

    Allerdings ist dieses gegenseitige Abmahnen doch kindisch, seit wann wird eigentlich soviel abgemahnt? Früher (d.h. vor 5-10 Jahren) war es noch nicht so schlimm, oder irre ich mich? Kann man solche Dinge nicht aus der Welt schaffen, ohne gleich den Rechtsanwalt bemühen zu müssen (Der hat sicher was besser zu tun, oder verdient man so gut an Abmahnungen?)

  4. leo meint: (20.3.2006 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt's das das diesmal so günstig ist:) Die meisten anderen Blogger wurden doch mit Anwaltskosten von ca 1.800€ belastet?

  5. Alix (Link) meint: (20.3.2006 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @1 Markus:
    … und 'Zahn um Zahn' – damit der Zahnklemptner auch noch was verdient ;)
    Ich schreibs (mal wieder), wie mir der Schnabel gewachsen ist: muss Mensch sich wegen jedem Mist streiten bzw. vor Gericht treffen? Es gibt die Möglichkeit, eine Mail zu schicken, ein Telefonat zu führen – um damit Hindernisse auf einfache Weise aus dem Weg zu räumen. Es gibt (zur Freude der Anwälte) auch 'Streithansel'. Die haben allerdings nicht alle Räder auf dem Gleis. Die wollen nur zu ihrem 'Recht' kommen. Schlafen können sie deshalb auch nicht besser, einige Räder bleiben neben dem Gleis – es rumpelt einfach weiter …

  6. Jörg Dennis Krüger (Link) meint: (20.3.2006 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch Herr Vetter, ich denke das ist das richtige Vorgehen – zumal ich den angesetzten Geschäftswert i. H. v. 2.000,00 Euro sehr human halte.

    @3: Es kann sein, dass sich durch die Möglichkeit sehr einfach Informationen zu veröffentlichen und das wachsende Markenbewußtsein, die Zahl der Abmahnungen erhöht hat. Ich halte es jedoch für falsch, deshalb die Abmahnung als rechtliches Instrument abzuwerten. Sie verfolgt sinnvolle Ziele und ist – richtig eingesetzt – ein gutes Instrument, um Gerichte zu entlasten und Streitigkeiten zu erledigen (im besten Falle, wenn vorab einmal formlos auf das abmahnwerte Problem hingewiesen wurde). Aber die berechtigte Einzelabmahnung ist sinnvoll – oder soll man immer gleich klagen? Massenabmahnungen und solche Unsinnsabmahnungen sind natürlich nicht sinnvoll – aber hier kann sich jeder mit den Mitteln, die Herr Vetter hier eindrucksvoll darstellt wehren (bzw. sich verteidigen lassen).

    Obwohl es mich schon traurig stimmt, dass mir auch unser Anwalt mittlerweile fast wie ein fester Mitarbeiter vorkommt. :-(

  7. unzelblog (Link) meint: (20.3.2006 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    hihi, wer andern eine Grube gräbt…? :)

  8. Juergen (Link) meint: (20.3.2006 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    erster satz in III ist falsch? entweder sind "nicht zutreffend" oder "sind unzutreffend".

  9. Karsten (Link) meint: (20.3.2006 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    @3:
    "wahr" und "zutreffend" sind in der Tat identisch, "nicht unwahr" und "unzutreffend" drücken aber Gegenteile aus. Da hat der Herr Vetter sich bei einer doppelten Verneinung verhaspelt. War mir auch sofort aufgefallen. *g*

  10. Axel (Link) meint: (20.3.2006 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Der Satz "Ihre in der Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 über unseren Mandanten aufgestellten Behauptungen sind nicht unzutreffend." enthält wohl eine falsche doppelte Verneinung, oder?

    Was ist denn ein "(teilweises) sofortiges Anerkenntnis"?

  11. Leser meint: (20.3.2006 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Zitat: "Ihre in der Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 über unseren Mandanten aufgestellten Behauptungen sind nicht unzutreffend."

    "nicht unzutreffend", also treffen sie zu ? ;-)

  12. Leser meint: (20.3.2006 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    edit: Da war 10 wohl schneller. Schande über mein Haupt.

  13. Sylke meint: (20.3.2006 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Zitat:
    "III.
    Ihre in der Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 über unseren Mandanten aufgestellten Behauptungen sind nicht unzutreffend."

    Also stimmt's?

  14. A. John (Link) meint: (20.3.2006 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    [Eine konkrete Benennung der angeblich rechtswidrigen Behauptungen unseres Mandanten und damit der Verletzungshandlungen erfolgt nicht, ebenso wenig eine Aussage darüber, woraus sich bei den angeblich rechtswidrigen Behauptungen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ihrer Mandantschaft ergeben soll.]

    Scheint in Mode zu kommen: http://www.olbertz.de/archives/000682.html

    EVs, in denen pauschal Verstöße gegen bestimmte Gesetze untersagt wurden, hat es aber schon früher gegeben. Wenn man nur dreist genug ist, findet man (oft) auch einen Richter, der sich davon beeindrucken lässt.

    Gruß A. John

  15. Uwe (Link) meint: (20.3.2006 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    "durch eine negative Feststellungsklage die fehlende Berechtigung Ihrer Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 kostenpflichtig feststellen zu lassen."

    Ui. Da ist jemand richtig böse. :-)

  16. RA Dominik Boecker (Link) meint: (20.3.2006 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    'Was ist denn ein “(teilweises) sofortiges Anerkenntnis”?'

    Schau mal 93 ZPO: http://bundesrecht.juris.de/zpo/__93.html

    Man schreibt dem Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch in der Tat besteht (und zwar ganz oder teilweise), man aber keinen Anlass gegeben hat, das Gerichte einzuschalten. Es ergeht dann Anerkenntnisurteil (vgl. 307 ZPO) und ein Beschluss über die Kosten (nach § 93 ZPO); wenn der Beklagte tatsächlich keinen Anlass gegeben hat zu Lasten des Klägers.

  17. RA Dominik Boecker (Link) meint: (20.3.2006 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Axel, google mal nach einem Exemplar der ZPO und schau dann in die §§ 93 und 307.

    Beim Anerkenntnis erklärt der Beklagte gegenüber dem Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch ganz oder teilweise gegen ihn besteht. Er wird dann (bis auf seltene Ausnahmefälle) ein Anerkenntnisurteil und einen Beschluss über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens geben (hoffenlich zu Lasten des Klägers).

  18. Rabenvogel meint: (20.3.2006 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Passiert mir jetzt etwas, wenn ich hier ganz nebenbei eine subjektive Wertschätzung der Design-Leistungen abgebe? Ich habe vor zwei Jahren in meinem VHS-Kurs (50 EUR für 12 Stunden) ungefähr nach den ersten drei Stunden das Niveau erreicht, dass die Firma hier für stolze Preise vermarktet.

    Hmm, ich sollte diesen Beitrag vielleicht vorsichtshalber über einen weiß-russischen Proxy schreiben…

  19. M. meint: (20.3.2006 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @16: Das wäre ich auch. Mir wollte mal jemand an den Karren fahren, weil ich eine (damals bundesweit bekannte) Domain hatte, er aber die gleichnamige Marke. Ich wurde böse und mit hohem Streitwert abgemahnt. Und das nur, weil mein Gegner sich nicht vorher kundig gemacht hat, ob ich nicht unter Umständen die älteren Rechte habe. Er sah, dass das ursprünglich unter der Domain laufende Projekt gerade eingestellt wurde und mahnte halt ab.

    Nun konnte ich — zusammen mit meinem sehr kompetenten Anwalt — recht überzeugende Argumente bringen, dass die Domain lange intensiv genutzt wurde und dadurch möglicherweise seine Marke bedroht ist. Das Ergebnis war ein Vergleich, der den Gegener eine fünfstellige Euro-Summe kostete (seine Anwaltsgebühren, meine Anwaltsgebühren und dazu eine vierstellige Summe für die Domain). Das hätte er deutlich billiger haben können, hätte er statt abzumahnen einfach nett gefragt.

    Die Moral von der Geschichte? Euroweb geht ähnlich vor. Hätte man Gulli nur nett gefragt, die diffamierenden Äußerungen zu entfernen, wäre diese Aktion nie zu einem derartigen PR-GAU hochgekocht. Klar, der Euroweb-Geschäftsführer hätte sich ein dickeres Fell zulegen müssen und vielleicht einen konstruktiven Dialog mit den Kunden suchen. Diese Kurve hat sogar die Serverschleuder rechtzeitig gekratzt!

    Wer aber mit dem Geschütz Abmahnung auf alles schießt, was auch nur die Ahnung von Trouble verursacht, muss einfach damit rechnen, dass mit den gleichen Waffen das Feuer erwidert wird. Mein Mitleid hält sich in Grenzen…

    So und falls Euch, liebe Euroweb dieser Beitrag nicht gefällt: Uwe hat meine Telefonnummer, er gibt sie Euch und wir können am Telefon weiterdiskutieren.

  20. M. meint: (20.3.2006 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    @19: Belarussische Proxies werden sicher gut überwacht.

    Zum Thema Preisgestaltung: offenbar "verschenkt" die Euroweb in vielen Fällen die Dienstleistung "Design", wenn ein Vertrag über Pflege und Wartung abgeschlossen wird. Die Preisgestaltung ist also keineswegs so transparent, wie es die Preisliste vermittelt.

    Zum Thema Gestaltung: ich halte die Verwendung von Frames, Links ausschließlich durch den JavaScript-onClick-Handler, eingebettete Stylesheets, den häufig anzutreffenden Verzicht auf semantische Auszeichnung, Tabellenlayouts und Flash-Einstiegsseiten ohne "Brückenlink" bei im Jahre 2006 erstellten Webseiten für kontraproduktiv insbesondere hinsichtlich der Indizierbarkeit durch Suchmaschinen. Es ist jedoch das gute Recht der Kunden, solche Seiten in Auftrag zu geben und dafür Preise zu bezahlen, die viele von uns nicht zahlen würden.

  21. M. meint: (20.3.2006 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    ….Ähhh, natürlich hat Udo meine Telefonnummer. Wer ist Uwe? M.

  22. schreibmaschine (Link) meint: (20.3.2006 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Den Text dieses Vetter-Schreibens habe ich mir jedenfalls mal rauskopiert – wer weiß, ob man's irgendwann mal selbst braucht? ;-)

  23. Der Jurist meint: (20.3.2006 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    http://dejure.org/gesetze/ZPO/130.html

    Der Hinweis auf Nummer 4 fehlt noch, falls der Kerl gleich zu Gericht geht. Die Wahrheitspflicht verlangt, dass er diesen Schriftsatz vorlegt. Wenn der Hinweis erfolgt ist, kann er sich nicht mehr herausreden.

  24. schreibmaschine (Link) meint: (20.3.2006 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Äh … nach dem zweiten Lesen bin ich jetzt der Meinung, es sollte wohl doch "nicht zutreffend" heißen, oder?

  25. Ralf meint: (20.3.2006 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @23: Aber dann nicht 1-zu-1 übernehmen. Erstens dürfte jeder Fall wohl anders liegen und zweitens fällt doch auch ein anwaltlicher Schriftsatz unter das UrhG, oder? ;-)

  26. RA Dominik Boecker (Link) meint: (20.3.2006 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @24: § 130 Nr. 4 ZPO ist eine der wenigen Normen in der ZPO, die faktisch keinerlei Anwendungsbereich haben, vgl. die Kommentierung im Zöller § 130 Rn. 6 "Nr. 3-5 laufen leer. Die Anforderungen an das Vorbringen zu Sachverhalt und Beweis ergeben sich aus § 138."

    Und im § 138 gibt's nicht nur weiß und schwarz (Vorlage oder Nicht), sondern eine fast unüberschaubare Fülle von Grautönen und Facetten… Man kann der Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit auch ohne Vorlage des Schriftstückes genügen.

  27. Andre Heinrichs (Link) meint: (20.3.2006 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne den genauen Sachverhalt zwar nicht, aber wenn Jens tatsächlich eine Abmahnung erhalten hat, in der nur drin steht, er würde irgendwo auf seiner Seite Unwahres etc. behaupten, dann finde ich diese Antwort ziemlich gut. (

  28. Simon meint: (20.3.2006 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Sehr nette Taktik, das mit der Gegen-Abmahnung. Sauber :)

  29. Andre Heinrichs (Link) meint: (20.3.2006 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Mein Kommentar sieht etwas abgeschnitten aus. Dabei wollte ich nur darauf hinweisen, dass es sich bei der Aussage um eine Meinungsäußerung gemäß §5 GG handelt.

    Dem Satz mit der doppelten Verneinung mag ich so aber auch nicht zustimmen.

  30. Rudi meint: (20.3.2006 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    …und jetzt fehlt nur, daß die Assisstentin die Original-Vollmacht mitzuschicken vergisst ;-)

  31. herr lehmann meint: (20.3.2006 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    völlige off-topic:

    Darf man das Euro-Zeichen als Hauptbestandteil eines Firmenlogos benutzen, so wie es euroweb tut?

  32. Christian (Link) meint: (20.3.2006 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    @ 32

    Es gibt keinen § 5 GG :-)

  33. Moxy meint: (21.3.2006 um 09:29) AntwortenReply to this comment

    @23: Urheberrechtsschutz nur bei entsprechender Gestaltungshöhe!
    Anwaltlichen Schreiben fehlt dafür normalerweise die über den Standard hinausgehende kreative geistige Leistung ;-)

    Aber spätestens seit Dieter Bohlen sind die Anforderungen hieran keinesfalls zu hoch anzusetzen…

    Bleibt die Frage: Was ist Kunst?

  34. Malcolm (Link) meint: (21.3.2006 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Normalerweise schaltet mein Gehirn bei formalen Schreiben ab, aber irgendwie habe ich diesmal alles verstanden und musste auch sehr grinsen, so gut hat mir das gefallen!

    Danke, dass Sie mir das Gefühl geben nicht ganz so doof zu sein!

  35. micha (Link) meint: (21.3.2006 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Wow, ihr seid ja richtig günstig :-) und ich muss sagen, trotz der ernsthaftigkeit der ganzen sache musste ich beim lesen immer mal wieder grinsen.

  36. PreHack (Link) meint: (21.3.2006 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mich tot gelacht :D Schadenfreude ist halt eben die grösste Freude.
    Respekt an Herr Vetter, hoffe dass dies Euroweb zur Vernunft bringt und sie weitere Abmahnungen unterlassen.

    Lg PreHack

  37. AcidBurn meint: (21.3.2006 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    Guten Tag. Wer sich als Angestellter in der IT nach Arbeitsstellen, insbesondere auf dem Portal der Arbeitsagentur umsieht, wird feststellen, dass die EuroWeb sehr viel Fachpersonal einstellen will. Diese verfolge ich seit einem Jahr schon auf gewissen Jobwebseiten. Hat die EuroWeb wirklich solch einen Bedarf an Mitarbeitern, oder ist alles nur PR? Ich habe noch kein anderes Unternehmen gesehen, dass über "Monate" so viele Leute einstellen will. Die ganze Sache kommt mir sehr spanisch vor und ich bin bei solch Angeboten immer sehr vorsichtig. Aus diesem Grunde habe ich mich dort auch nicht beworben.

    Gruß
    AcidBurn

  38. Stefan (Link) meint: (22.3.2006 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    @48 (AcidBurn):
    Vielleicht will auch keiner dort arbeiten, nachdem er, beispielsweise nach einem Vorstellungsgespräch, die Firma näher kennengelernt hat.
    Sind aber alles natürlich nur Vermutungen, die jeden Wahrheitsgehalt entbehren. ;-)

  39. Geschädigter meint: (22.3.2006 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Hallo brauche dringend Hilfe. Habe Probleme mit Euroweb, fühle mich betrogen (vielleicht gibts noch mehr Fälle)

    Suche Info´s und Erfahrungsaustausch….es eilt aber sehr…

    Gerichtsverhandlung steht an

    Danke

  40. Dimitrios meint: (31.3.2006 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    @AcidBurn, 48: Vertreter kosten nicht viel, da sie auf Provisionsbasis bezahlt werden.
    Selbst die schlechtesten Vertreter erwirtschaften i.d.R. ihr monatliches Fixum durch abgeschlossene Verträge. Alles darüber interessiert viele Unternehmer nicht mehr.

    (Allgemein) Gerade etwas unseriösere Firmen setzen auf dieses Prinzip und werben dann damit, dass sie x-Tausen Mitarbeiter bzw. Vertriebspartner haben.

  41. Fran meint: (1.4.2006 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    hallo leute,
    ich war nahe dran, bei Euroweb anzufangen. Bin am DO zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. 45 min. lang Über die Firma und Kunden und das EW-Prinzip geredet.
    Dann kam die Frage: Sie wissen von den Foren und Bloggern im Internet? Sie haben darüber gelesen? Ja, ja ich weiß viel darüber. Warum wollen Sie dann bei uns anfangen? (Klingt sehr nach "zugeben" von diesen Behauptungen)
    Ich sagte, ich höre mir immer erst alles an, bevor ich mein Urteil spreche. Ok, das war´s. Jetzt weiss ich dass ich dort garantiert nicht anfangen werde. Ich werde das hier alles weiterverfolgen.
    Viel Glück an Alle, die mit "denen" Schwierigkeiten haben.
    Haltet durch!!!!

  42. The Reaper (Link) meint: (15.6.2006 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Nachdem es nun etwas ruhiger wird um das Thema Euroweb hatte diese Firma, die weiterhin auf Beutezug ist nun auch eine Filiale bei mir um die Ecke in Berlin eröffnet. Zwar unter anderem Namen aber hier werden lustig für billiges Geld Webseitet zusammengeschustert von Azubis und Praktikanten.
    Ich hatte mich als Freelancer dort beworben aber als es um Preise zur Erstellung ging wurde das Gespräch recht fix abgebrochen. Die zahlen doch tatsächlich für 1 komplette Homepage nicht mehr als 300 Euro. Da liegt der Verdienst ja auf der Hand. Auch hat man sich von Eurosymbol im Logo getrennt…www.euroweb.de
    Wer da mitmacht ist selber schuld.

  43. Mordzilla meint: (12.4.2007 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Schickt Euro Kritik doch brieflich direkt am die Privatadresse des Geschäöftsführers; Info bei http://www.registar.de .

  44. Hartmut Hahn (Link) meint: (5.7.2007 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    und das Spiel geht immer noch weiter ….
    Auch nach über zwei Jahren und etwas verändertem Outfit etc.,
    wahrscheinlich wurde die Firma Adocom mit Sitz in Falkensee u.a. als ein weiterer Ableger gegründet.
    Bei beiden hatte ich mich beworben und war bei beiden zu einem Vorstellungsgespräch, daher konnte ich leicht 1+1 zusammen zählen.
    Ich bin also bei der Recherche über einen vermeintlich seriösen Arbeitgeber Euroweb und irgendwie auch Adocom auf diese sehr aufschlussreichen Seiten gestossen.
    Adocom könnte absolut ein Ableger von Euroweb sein; haben unbedacht gleiche Formulierungen im Gespräch benutzt.
    WEB-Departement, Referenzkunden, Weiterempfehlung an mindestens weitere 6-8 Mittelständler usw..
    Ich fühle mich in meinem Eindruck, den ich bei beiden im
    Vorstellungsgespräch bekam, sehr bestätigt. So konnte ich mich davor bewahren, Handlanger zu werden.

    Alles zielt nur auf eines ab, dem Kunden den Vertrag unter zu schieben.
    Dafür bekommt der ADM (Aussendienstmitarbeiter) 1500Eus für Monat 1+2 und 500Eus Grundgehalt ab 3. Monat plus 150/250Eus(+/-) Provision.

    Wäre gut, wenn es auch ein Portal gäbe, in denen man sich vorab schon über solche Ganoven informieren könnte. Sowas nennt sich oder besser noch- lässt sich von der IHK mit "Wir unternehmen Zukunft" oder "anerkannter IHK-Ausbildungsbetrieb", hoffieren.
    Nein danke!

    Aber vielleicht werde ich ja noch fündig und würde meine Erfahrungen bei der Jobsuche einfliessen lassen.

    Mit freundlichen Grüssen,
    Hartmut Hahn

  45. peter (Link) meint: (20.7.2007 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    ich habe bei e. dummerweise diesen vertrag unterschrieben.zu der zeit hatte ich ein kleines geschäft für katzennahrung und zubehör.der vertreter hatte es mir regelrecht aufgedrängt in dem glauben das der beitrag monatlich zu zahlen sei.ich hatte nicht die möglichkeit mir den vertrag in ruhe durchzulesen und habe mich dummerweise auf die aussage des herrn moser verlassen.e. hat von anfang an gelogen und keine internetseite erstellt.ich hatte zuvor gleich am nächsten tag schriftlich und per einschreiben gekündigt.diese wurde aber nicht anerkannt da man diesen nur aus wichtigen grund kündigen kann,dieser wichtige grund wurde mir nicht erläutert.es wurde nichts erstellt ausser vom konto abgebucht.diese firma hat bis zum heutigen tag keinerlei leistung vollbracht.dies ging bis vors gericht.vor ein paar tagen habe ich diesen prozess verloren da ich als kleinunternehmer unterschrieben habe.ich frage mich wirklich wo die gerechtigkeit ist? ich kann auch nicht einfach von irgendjemand einfach mal so über 3.000 € verlangen und nichts dafür tun.und diese firma hat bisher schon ein verfahren nach dem anderen geführt und bekommen immer wieder recht.
    lasst euch niemals auf diese firma ein es ist einfach nur eine abzocke was die machen dies meint sogar unser anwalt.nun stehe ich wegen dieser firma kurz vor einem offenbarungseid weil ich diese summe nicht bezahlen kann(mein geschäft exestiert schon lange nicht mehr)also augen auf.

    (Text editiert. U.V.)

  46. stefan meint: (1.8.2007 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    ich bin auch ein geschädigter von euroweb und bräuchte eure hilfe wer kann mir da helfen schuh-geiger@t-online.de

  47. Anonym meint: (2.11.2007 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Hallo zusammen,
    ich war vor knapp 1,5 Jahren auch mal auf Jobsuche und bei den Jungs von "FIRMA" vorstellig. Das mit den Bezügen für Aussendienstler kann ich bestätigen. Ich hab dort mal ein Praktikum gemacht und war kurz davor den Vertrag zu unterschreiben. Ich habs zum Glück sein gelassen dort wirklich unter Vertrag zu arbeiten. Das Fixum ist nämlich sogar noch verrechenbar. Bsp: Zwei Webseiten verkauft, ca. 600 Euro Provision die aber mit den 500 fix erstmal verrechnet werden.

    Abzocker hoch drei…

    Also IT Fachleute die dort arbeiten verstehe ich nicht…. Man muss im übrigen auch gar nichts fachbezogenes Wissen. Deswegen weiß ich gar nicht, warum die unbedingt IT Leute suchen… naja, anyway…..

    Arbeitssuchende, AUGEN AUF…

  48. Norbert Alsweh meint: (4.1.2008 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mir nicht sicher, dass mein Schreiben hierzu passt, aber ich möchte einmal als Kleinunternehmer meinen Unmut zum Ausdruck bringen, in welcher Weise ein Werber der Fa. Euroweb mich geködert hat und zur Unterschrift animiert.

    Zunächst einmal wurde meiner Mitarbeiterin und mir Leistungen für Werbeaufstellung in Höhe von 15.000,00 € vorgerechnet.
    Sie bekommen diese Leistung für 150,00 € monatlich.
    Auf mein Anfragen, wann kann ich kündigen, hat mir der Werber gesagt, jederzeit. Was soll ich mit einem 3 Jahresvertrag, wenn ich in 1 Jahr mein Unternehmen abmelde.

    Bei Krankheit, etc. kann gekündigt werden – alles Worte des Werbers.

    Ich habe gekündigt und diese ist lt. Euroweb ungültig. Seit 1 Jahr zahle ich und Kundenaufträge sind gleich Null.

    Jeder kleine Betrüger wird verurteilt. Nur Euroweb wird noch belohnt.

  49. Marcel Thomas (Link) meint: (9.1.2008 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich arbeit habe, die 15.000,- € wert ist dann mache ich die selbst.

  50. George meint: (24.1.2008 um 01:46) AntwortenReply to this comment

    Tausend Dank für die hilfreichen Einträge.

    Ich suche händeringend nach einer neuen Arbeitsstelle. Auf den Seiten der AfA bin ich auf eine Ausschreibung von "der" Firma mit Sitz in Düsseldorf gestossen. Außendienstmitarbeiter!

    Zack, Bewerbung geschrieben. Dann ging alles ganz schnell. Nach einem äußerst ungewöhnlichem Ablauf des Vorstellungsgespräches, war ich doch schon sehr verwundert.

    Kurze Anmerkung: Bereite mich auf jedes VSG intensiv vor. Aber weiss der Geier warum, diesmal habe ich nicht vorher gegoogelt.

    Nun… ich sollte mich kurz vorstellen… was ich auch bestmöglich umgesetzt habe! Dann nahm das Vorstellungsgespräch seinen Lauf. Oder, ich nenne es mal besser Volllabermonolog. Denn tiefgründige Fragen waren wohl nicht erwünscht und wurden durch konsequentes Weiterquasseln des Herren, mit dem Schildchen "VON-GAAAANZ-OBEN" am Sacko, verhindert.

    30 von insgesamt 45 Minuten wurden mir Informationen um die Ohren gepeitscht. BamBamBam!!! Schulung, Tagesablauf, Vergütung, Auto usw.!

    "ICH WERDE SIE MORGEN ANRUFEN UND IHNEN DAS ERGEBNIS MITTEILEN.

    "WEGEN DES ARBEITSVERTRAGS UND ALLEM WEITEREN WIRD SIE HERR DINGSBUMS NOCH IN DIESER WOCHE ANRUFEN. (hääääääh???)

    Also "ja", oder wie?

    Und tschüss…

    Auch wenn alles sehr merkwürdig war, hauptsache erstmal wieder einen Job dachte ich. Egal was es ist. Nur nicht arbeitslos sein. Umschauen kannste dich ja auch weiterhin.

    Aber…, wenn heute der Anruf mit einer Zusage kommen sollte, werde ich natürlich ablehnen.

    Dann lieber weiter auf die Suche machen, bevor ich nach allen Regeln der geschulten Kunst kleine Unternehmer ausnehmen muss.
    No Way!

    Das verfahrene Sprit, der Stress im Stau und die verschwendete Zeit…, all das hätte ich mir sparen können. Erst lesen – dann vorstellen!!!

    Fortsetzung folgt…

  51. MAX meint: (8.5.2008 um 04:19) AntwortenReply to this comment

    Zitat: "lasst euch niemals auf diese Firma ein"

    Sehr Heißes Thema!!! Hab leider bis jetzt darüber gesucht und gelesen.

    Ich bin leider in die Abzocke oder Eurowebfalle getappt. Der Schaden ist sehr hoch und mein Ruf tiefer.

    Ich such jetzt nee Möglichkeit über Webspace eine Meinungsfreie und wegen der Gerechtigkeit über alle Webdesignfirmen zu erstellen wo Kunden ohne Rechtliche bedenken den jeweiligen erbrachten Service "Loben" oder "Tadeln" können bzw berichten.

    Dazu brauch man aber einiges …….z.B. Jurist der die Seite erstmal Prüft damit die Page Wasserdicht ist und vieles mehr etc… Das Ziel dieser Seite sollte klar sein. Ich würde sogar ein Verein gründen wenn es zwingend notwendig sei. Wenn somit viele geschädigte einer der sehr oft negativ auffallender "Webdesign Firma" zusammengetragen werden können. Seit ich den Fall Euroweb beobachte verschwinden ständig negativ berichte von Kunden im Netz Positive aber verschwinden nicht bzw. werden mehr??? Mann muss doch so eine Seite einfach Neutral aufbauen können da es ja immer noch Meinungsfreiheit gibt in Deutschland. Ist das eine Idee? Stiftung Warentest ist für Produkte aber wer Testet bzw. wertet errungene Dienstleistungen aus, Positiv sowie Negativ?

    Wie kann man so was Realisieren ohne gleich furcht dabei zu haben das ein Beschluss etc…in Haus Flattert bei Kunden oder evtl.

  52. MAX meint: (8.5.2008 um 05:10) AntwortenReply to this comment

    bei mir??? Ideen sind da gefragt und für mich noch sehr viele offene Fragen wie Z.B.
    - welche unabhängige Person betreut/kontrolliert dieses Projekt?
    evtl. ein Notar, Richter, oder Rechtsanwalt etc.
    - wer sucht bzw. prüft die entstehenden Fakes der Webdesignfirmen?
    - wer programmiert das Portal?
    - wie bekommt man das ganze auch vor Hackerangriffe geschützt bzw. stark und schnell genug.
    - Goggel etc. muss auch beeinflusst werden mit guten Keyworter
    - das alles darf ja auch nichts kosten und muss wie gesagt am besten von mehreren Personen betreut werden die auch vertrauenswürdig sind.
    - Alle Blogs müssten auf dieses Portal hinweisen soweit möglich und Blogschreiber auch wo solche Themen schon angeschrieben wurden.

    ich finde der Mittelstand bzw. Designkunden müssen gewarnt werden und die guten Designfirmen empfohlen.

  53. Franz Huber meint: (18.7.2008 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Heute hatte mich auch ein Vetreteter der Euroweb aufgesucht. Gleiche Masche wie immer – ich sei von einem Bekannten empfohlen worden. Telefonisch angekündigt hatte er mir, meine Webseite vollkommen neu zu gestalten. Im Telefonat war auch von Kostenlos die Rede. Bereits am Telefon äußerte ich meine Bedenken gegen kostenlose Produkte – wie immer ist irgenwo ein Haken, wenn nicht sogar der Haken.

    Jedenfalls erschien der Typ heute bei mir, es hörte sich alles Super an. Schnell zückte er dann seinen Vertrag. Als "alter Hase" in Vertragsgestaltungen, bat ich den Eurowebmanager nun den Vertrag auszufüllen und mir diesen 3 Tage zum überprüfen hier zu lassen (mache ich immer so). Es ist ein erster Test, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt.

    Und siehe da, hier erläuterte mir der Typ er dürfe den Vertrag nicht beim Kunden lassen, ich müsse gleich hier und jetzt unterschreiben. Meine Firma würde sonst den Bonus der auserkohrenen Firmen verlieren. Nun ja, ich kann damit leben.

    Da läuteten bei mir alle Glocken, ich recherchierte im Netz und landete unter anderem hier. Diese Masche in seinem Aufbau erinnert in Ihrem ganzen an ein Schneeballsystem.

    Der Mitarbeiter schien alles auswendig gelernt zu haben. Das Formular welches er mir vorlegte füllte er erst mit gigantischen Summen aus 6800, 2500, Designkosten etc. die er dann alle wieder durchstrich und dann "nur noch" 146 € monatlich für die Wartung der Seite wollte.

    Ein Blick in den Vertrag verriet mir dann eine Laufzeit von 48 Monaten. Mithin ist die Fa. Eurow.schon ganz schön mutig geworden, bisher las ich in den Foren nur 36 Monate Laufzeit.

    Diese 146 € nunmehr mit 48 Monate multipliziert, ergibt das bescheidene Sümmchen von NUR 7008 €, geradezu ein Schnäppchen.

    Eigentlich wollte ich nur meine Webseite erneuert haben und nicht Eurow. kaufen bzw. mich daran beteiligen.

    Mag sich von der Vorgehensweise jeder selbst ein Bild machen, ich meine, Vorsicht ist allemal gegenüber dieser Firma geboten.

  54. charly (Link) meint: (25.1.2009 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Ja die Verträg scheinen voriges Jahr umgestellt worden sein. Es gab zeitgleich 3 und 4 Jahresverträge, man wird eben langsam gierig. Wahrscheinlich wollen die nicht mehr soviele Prozesse gegen ihre Kunden führen wie in der Vergangeheit. (über 1… in den letzen Jahren) Urkundenprozesse werden ja schon am Fließband gemacht, 3 Stück die Stunde wie schon in verschiedenen Blog's zu lesen war.
    Das Proplem liegt aber eher daran das jeder Betroffene sein Süppchen kocht statt gemeinsam dagegen vorzugehen. Wenn so ein Aussendienstler(meist mit Anhang als Zeuge) kommt, dann sollte man wenigstens ein paar Zeugen haben, um nachzuweisen was gesagt wurde und vorallem zu welchem Zeitpunkt eventuell die Frage wegen Widerufsrecht gestellt wurde. Das beste ist aber diese Referenzkundenmasche gleich abzuweisen , keinen Termin machen. Falls man doch reingefallen ist dann mindestens ein Gesprächsprotokoll für den Anwalt anfertigen, kann sehr hilfreich sein. Unterlagen wie das "T-Konto" sollte man sorgfälltig aufbewahren.

    Wer sich mal den Spaß machen will sollte mal bei der Firma unter Suche den Begriff "Referenzkunde" eingeben. Ergebnis: 0 Ergebnisse. Diese Referenzkunden gibt es also gar nicht, alles böswillige Täuschung?
    Urteile in der Sache gibt es zum Glück auch schon die negeativ für die Firma ausgegangen sind. Wer die nicht noch reicher machen will sollte etwas dagegen tun.

  55. Karsten Schöning (Link) meint: (25.7.2009 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    Auch das hier ist ein sehr interessanter und zudem auch witziger Artikel zu obiger thematik: Nichts können, aber andere abmahnen: netbarry.com/euroweb-selb...t-anfaengerfehler-2009474

  56. berta meint: (28.7.2010 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Bin auch ein geschädigter von Euroweb.
    Habe heute einen Mahnbescheid erhalten und suche einen Anwalt der sich mit Euroweb auskennt

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian fh Holzhauer