COFFEE RIGHTS MANAGEMENT

Man sollte öfter Produktinformationen lesen. Dann würde man so schöne Dinge entdecken wie Nico Lumma. Der hat sich Kaffeepads der Marke Dallmayr gekauft. Auf der Packung steht:

Für BOSCH gustino und Espresso-Siebträgermaschinen. Aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht in Philips/Senseo Kaffeeautomaten zu verwenden.

Nico will den Pad trotzdem in eine Senseo-Maschine stopfen. Aber erst am Montag. Sehr schlau, dann stehen wenigstens die Firmenanwälte bereit, wenn die Abmahnung aus dem Fax schlurrt und kurz danach der Staatsanwalt mit dem Haftrichter telefoniert.

Mit einer Kaution sollte da was zu machen sein.