DIE GUTMENSCHEN
Die Betreiberin des Blogs “Gedankenträger” hat das Unterlassungsschreiben eines habilitierten Juristen veröffentlicht, der den deutschen Ableger von Transparency International vertritt. Dieses Schreiben, mit dem zur Löschung eines Eintrags aufgefordert wird, hat einige Diskussionen ausgelöst (Technorati Search).
Jetzt verlangt der Herr Professor, dass neben dem Eintrag auch sein Schreiben gelöscht wird. Denn er sieht seine Urheberrechte verletzt. Seine Urheberrechte woran? Am juristischen Geblubber? Dem verkrampften-Behauptungen-Aufstellen-und-Belege-dafür-vergessen? Dem Geseire über Persönlichkeitsrechte von Institutionen? Der weltbewegenden Ansicht, dass eine harmlose Meinungsäußerung auch gleich eine unzulässige Schmähkritik ist? Der Klagedrohung aus dem Prozessformularbuch?
Gutmenschen können manchmal wirklich anstrengend sein.
Ist es denn so das ein Anwaltsschreiben ohne Probleme veröffentlicht werden kann?
@Sven [1]
"Das kommt darauf an…"
Für das veröffentlichte Schreiben Urheberrechte geltend machen zu wollen, ist allerdings im Hinblick auf die übliche Auslegung des § 2 Abs. 2 UrhG reichlich fernliegend.
Man müsste sich zur Beurteilng des Vorgehens des <a href="http://www.pds-berlin.de/ereignis/werk-oea.htm" rel="nofollow">PDS-belehrenden</a> Justiziars mal seine recht imposante DDR-Vita genauer anschauen. War die Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst, an der er mal <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2003/0224/medien/0054/" rel="nofollow">gelehrt</a> hat, nicht so eine Art Kaderschmiede? Und auch beim Ost-TV machten nicht nur mutige Bürgerrechtler Karriere, hört man. Das würde einiges erklären.
Oh jeh! Der Justitiar und gleichzeitige Ethikbeauftragte von Transpirant International ist Jürgen Marten, seines Zeichens tatsächlich Prof. Dr. iur., mit dem hinzuzufügenden Anhang: (Ost). Ein PDS-naher Herr mit einem ausgesprochen soliden juristischen Renomee. Das war mal "der" TV-Schönling der DDR, der Vorläufer von dem Lippert, so ein Musiksendungsconferencier und Kultur-Eintänzer. An den DDR-Universitäten wurden Titel und Zulassungen nach dem Verdienstprinzip vergeben, und einen TV-Nachmittags-Star als Rechts-Professor, das musste halt die Überlegenheit des Sozialismus beweisen, in dem sich der Mensch in alle Richtungen entwickeln konnte. Spitzname von Martens war übrigens "Der Reserveheld".
Juristen werden vielleicht einen Blick auf das <a href="http://www.boocompany.com/index.cfm/content/story/id/13554/" rel="nofollow">neue Schreiben</a> unter Standesgesichtspunkten hochgradig interessant finden.
Ist Jürgen Marten Dr. iur, oder <a href="http://www.kulturation.de/k_text.php?uebergabe=94" rel="nofollow">Kultursoziolige</a>, oder beides? Und wie wurde man das eine oder andere, oder beides?
wasweissich hat das corpus delicti aus dem Netz genommen. Wer wissen will, was da Schlimmes drin stand:
72.14.203.104/search?q=ca...l=de&ct=clnk&cd=1
ach ja, man sollte hier wie sonst natürlich nicht ad personam argumentieren , auch wenn man sich dafür interessiert, mit wem man es zu tun hat. es ist aber wohl nicht das persönliche steckenpferd des justiziars, um das es hier geht, sondern eine aktion der organisation ti-d – die werden sich sicher noch dementsprechend "kollektiv" oder durch andere repräsentanten äußern.
Die Blogosphäre gehört abgeschaltet, jawohl! Viel zu gefährlich für die Ordnung, die ethische.
@2: Falls man das hier überhaupt beantworten kann (wir wollen ja keine Steilvorlage liefern): Was könnten denn für Gründe gegen die Veröffentlichung geltend gemacht werden?
sind solch kurze fristen, wie der "nette" anwalt dauernd stellt, nicht grundsätzlich unwirksam? immerhin ist es oft recht schwierig, derart kurzfristig einen termin beim eigenen anwalt zu bekommen.
als juristischer laie könnte man gewillt sein, sowas als nötigung zu betrachten, schliesslich kratzt es an "[...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt". immerhin wird hier unter druck (sehr kurze frist, keine zeit für anwaltliche beratung) mit einem für moni empfindlichen übel (kosten) eine handlung (sie soll das rechtlich absolut einwandfreie veröffentlichen der briefe rückgängig machen) gedroht. oder seh ich das falsch?
Ich finde es schade, dass die Betreiberin des Blogs nicht in die Offensive gehen kann. Ansonsten wäre es meiner Meinung nach angemessen, dem Mann anwaltlich und ggf. gerichtlich klarzumachen, dass seine Schreiben die für Urheberrechtsschutz meines Wissens benötigte Schöpfungshöhe vermissen lassen. Juristisch unbegründete Schreiben kann ja jeder einfach so verfassen…
"sind solch kurze fristen, wie der “nette” anwalt dauernd stellt, nicht grundsätzlich unwirksam? "
Nein, in diesem Bereich setzen zu kurze Fristen nach ganz herrschender Meinung den Lauf angemessener Fristen in Gang.
@14 Richtig und wenn es um Störungen z.B. im Rahmen des § 1004 BGB geht nicht einmal erforderlich. Der (zB) Unterlassungsanspruch kann dann auch ohne vorherige "Abmahnung" geltend gemacht werden. Sinnvoll ist die Abmahnung nur im Hinblick auf die Kostenfolge bei sofortigem Anerkenntnis. Im konkreten Fall kann ich aber nix abmahnfähiges an Störung finden, oder hab ich was überlesen. Die erhellenden Ausführungen des Kollegen in seiner Abmahnung scheinen im übrigen tatsächlich die nötige geistige Tiefe vermissen zu lassen, um in die Schöpfungsgeschichte einzugehen.
Zwei Gedanken:
1. Wann wird der erste Literatur-Nobelpreis für einen anwaltlichen Schriftsatz vergeben ?
Wenn Anwaltsbriefe zur Literatur zählten, dann fielen sie sicher unter das Urheberschutzgesetz.
2. Wem stehen , wenn überhaupt, Urheberrechte zu ?
Dem Auftraggeber in dessen Namen ein Anwaltsschriftsatz übermittelt wird, oder dem jeweiligen Autor ?
Bei einer lawfirm mit 5 Partnern und 55 ungenannten angestellten Anwälten dürfte der Nachweis der Urheberschaft schwierig werden.
Das mit dem empfindlichen Übel ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, aber ich bin soweit vom Jurist-sein entfernt wie nur was;)
Darüber hinaus hat mich der ganze Abmahnwahn der letzten Zeit auf eine Idee gebracht: Eine Verein zur Unterstützung von Abmahnopfern. Zuerst natürlich durch Öffentlichkeitsarbeit, dann aber evtl. auch mit "Beratungsschecks" nach dem Vorbild des Weissen Ringes.
Btw.: Was für Erfahrungen macht man eigtl. als Anwalt so mit dem WR?
Herr Vetter, Ihr Beitrag könnte aber als beleidigend und wenig sachlich empfunden werden, ermutigen Sie doch nicht ihre Leser zu einem solchen – in der Tat beanstandbaren – Verhalten!
@13: [Ich finde es schade, dass die Betreiberin des Blogs nicht in die Offensive gehen kann. Ansonsten wäre es meiner Meinung nach angemessen, dem Mann anwaltlich und ggf. gerichtlich klarzumachen,.....]
Solches Vorgehen hat Methode. Darauf bauen solche Typen ja, wenn sie fachlich- und sachlich nichts zu bieten haben.
Es genügt, irgendeine aggressiv formulierte Drohung hinzurotzen, um den unbedarften Otto Normaluser einzuschüchtern. Ob eine Forderung rechtens ist, spielt da überhaupt keine Rolle. Es soll ja auch Richter geben, die sich von salbungsvollen Textbausteinen von der Formular-CD blenden lassen.
Gruß A. John
Was ich – unabhängig der juristischen Kindergartenspiele – nicht ganz verstehe, ganz allgemein und grade im Fall dieser NGO, deren Hauptaufgabe ja "die Schärfung des öffentlichen Bewusstseins über die schädlichen Folgen der Korruption", sprich: Öffentlichkeitsarbeit/PR ist, dass sich da keiner Gedanken über die Auswirkungen eines solchen Vorgehens macht… Spätestens seit Papa Klum würde ich es mir doch mehrmals überlegen, was schwerer wiegt – die kleine unliebige Meldung in einem privaten Blog oder das große Sautreiben durch Kleinbloggersdorf – bevor ich meinen Justiziar von der Leine lasse. Mit dem hohes Technorati-Ranking der Negativ-PR könnte man ja vermutlich noch leben, aber auch für einen Platz 3 bei Google (nach zwei, drei Tagen?) reicht es jetzt auch schon.
Unüberlegt. Selbst schuld!
@9: Aber natürlich darf man sich hier auf die Person des Abmahnanwalts konzentrieren. Das ist offensichtlich ein einsamer Amoklauf vom Ethikbeauftragten persönlich, der ja auch die Schriftsätze im Eiltempo raushaut. Oder glaubst du wirklich, das wäre mit dem Vorstand abgesprochen? Sobald der Rest des Vereins davon Wind bekommt, wird Professore ganz schnell zurückgepfiffen, darauf kannst du Gift nehmen.
Grundsätzlich können auch Anwaltsschriftsätze Schöpfungshöhe besitzen und damit dem Urheberrechtsschutz unterfallen. Allerdings müsste ein Schriftsatz dazu wenentlich über das übliche handwerkliche Maß hinausgehen. Er müsste eine deutliche individuelle und aussergewöhnliche Prägung durch den Verfasser enthalten. Das ist bei diesen Schriftsätzen hier kaum der Fall.
Ich warte auf den Moment, wo einer der grossen Rechtschutzversicherer auf den “Abmahnwahnzug” aufspringt und eine entsprechende Versicherung anbietet. Getreu dem Motto “Advokat ist Anwalts Liebling” ;-)
Die würden sich ´ne goldene Nase verdienen, mit Bloggern und Forenbetreiber als Stammkunden…
Wäre für rechtschutzversicherer wohl kaum ein gutes Geschäft, weil sie zu viel zahlen müssten! ;)
@30: Bei der momentan gebotenen Qualität an Abmahnungen müssten sie wohl recht wenig zahlen. In aller Regel dürfte das nämlich dann der Kläger tun.
@Udo: Woran erkennst Du, dass es sich bei besagten Abmahnern um "Gutmenschen" handelt?
Zum Thema Gutmensch eine Textempfehlung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutmensch
Was ich am wichtigsten finde:
TI sollte mal erklären wie sie es geschafft haben bei tagesschau.de einen derartigen manipulativen Bericht unterzubringen.
Geld dürfte wohl nicht geflossen sein aber soziale Kontake zu ehemaligen Chefs nützen wohl auch.
Nachtrag:
es scheint sich wohl nur um einen (unerfahrenen?) Redakteur zu handeln: mit jeder Aktualisierung werden mehr journalistische Standards eingehalten. Ein Neuschreiben von einem unbelasteten Mitarbeiter wär aber sicherlich sinnvoller
@33/ 34:
Fiete scheint kein Anfänger zu sein – mal googeln!
Allerdings wundere auch ich mich über den tendenziösen Bericht.
Andererseits glaube ich auch, dass die Änderungen nur durch erheblichen publizistischen Druck entstanden sind.
Letzte Infos dazu bei moni unter "achterbahnfahrt"
Montag, 27.3.2006, 14:20 Uhr
Udo Vetter greift im Lawblog das Thema auf und amüsiert sich über die offensichtliche juristische Unkenntnis («Geblubber») von Jürgen Marten. Seine Behauptungen sind rechtlich unhaltbar. Der Meinung schließen sich andere Rechtsanwälte im Netz an.
die-stimme-der-freien-wel...hronik-eines-pr-desasters
Ich fand mal einen schönen Text über die Gutmenschen.
Leider finde ich ihn nicht mehr.
Es war recht spitz formuliert. Wo war das nur?
Es kamen auch Bildnisse wie "wabern" und "dampfen" oder so vor.
Auch was mit Licht bzw. Lichterkette.