27.3.2006

DOPPELT KASSIEREN

Herr S. hat gebürgt. Der Hauptschuldner ist ausgefallen. Jetzt kommt der Gläubiger und will Geld von Herrn S. Die Schreiben sind harsch, die Fristen kurz. Allerdings erwähnt der Gläubiger nicht, dass er sein Geld längst erhalten hat. Vom Mitbürgen N. Deshalb hat der Gläubiger gar keine Ansprüche mehr gegen Herrn S.

Doppelt kassieren wäre sicher ganz nett. Es gibt bestimmt genug faule Kredite zu stopfen. Aber trotzdem ist so etwas kein guter Stil, schon gar nicht für ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut.

16 Kommentare zu “DOPPELT KASSIEREN”

  1. RKS meint: (27.3.2006 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    So etwas kann man m. E. nicht mit der Anmerkung "kein guter Stil" hinnehmen.
    Da Kreditsachbearbeiter genau wissen, dass der Anspruch erlischt, wenn einer von mehreren Bürgen zahlt, dürfte das Verhalten den Tatbestand des versuchten Betruges erfüllen. Sie sollten für Ihren Mandanten Anzeige gegen den Verfasser der Schreiben erstatten.

  2. Richard Kaufmann meint: (27.3.2006 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Herr S. war ich auch. Bei mir wars die Volksbank XXX. Allerdings hatte mir der Mitbürge vorher erzählt das er gezahlt hat. Zwei Mahnschreiben habe ich trotzdem erhalten. In einem darauf folgenden, persönlichen, Gespräch zwischen dem Abteilungsleiter 'Forderungsmanagement' und mir kam u. a. der Kommentar 'Einen Versuch wars doch wert, oder?'. Zusammen mit einem schiefen Grinsen. Nach dem Gespräch hörte ich wie wieder etwas von diesem 'Institut'. ***laden!

  3. RKS meint: (27.3.2006 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Wie wär's mit Sommerzeit?

  4. Alix meint: (27.3.2006 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Mal gaaaanz vorsichtig angefragt: warum bürgt jemand? OK, ich habe mich mit meinen Unterschriften für einige Hypotheken für Mütterchens Haus (Erbengemeinschaft) hingestellt. Da waren aber noch jeweils 4 andere Unterschriften aus der Familie (von denen 3 Unterzeichner wesentlich finanzkräftiger sind als ich es bin).
    Für einen 'guten Bekannten' würde ich nicht bürgen, für einen Freund? Da bin ich mir nicht sicher – wahrscheinlich nicht. Es müsste schon ein sehr guter Freund sein, dessen Lebensweise ich genauestens kenne. Aber auch in diesem Fall wäre die Wahrscheinlichkeit eher gering.

  5. Alix meint: (27.3.2006 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    @RKS Zeit – was ist das? Darüber hat sich schon A.Einstein den Kopf zerbrochen und eine Theorie aufgestellt. Wohlgemerkt: Theorie.
    Ob Sommer- oder Winterzeit – den Kühen ist es egal, wann sie gemolken werden :-)

  6. RKS meint: (27.3.2006 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @ 4:
    Einen wichtigen Anwendungsbereich haben Sie bereits genannt: Bürgschaften innerhalb der Familie. Oft verlangt der Gläubiger Bürgschaften von Familienangehörigen, um zu verhindern, dass ihm durch Vermögensverschiebungen innerhalb der Familie Haftungsmasse entzogen wird.
    Der andere große Anwendungsbereich sind Bürgschaften zwischen Unternehmen. Aus vielerlei Gründen kann Unternehmen A an der Weiterexistenz von Unternehmen B interessiert sein. In dieser Konstellation ist es denkbar, dass Unternehmen A für Unternehmen B bürgt, damit Unternehmen B durch Kreditgewährung weiter existieren kann.
    Aber Sie haben recht. Die Bürgschaft ist für den Bürgen eine richtig gefährliche Sache. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum das Gesetz für die Bürgschaft nicht die notarielle Beurkundung voraussetzt. Wenn Sie ein paar qm Ackerland kaufen, müssen Sie zum Notar rennen. Für eine Bürgschaft über mehrere Millionen Euro reicht dagegen die einfache Schriftform.

  7. Jan Almer meint: (27.3.2006 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @Alix: Ja, in der Regel bürgt man wohl in der Familie. Selbst für meinen besten Freund würde ich nur mit Bauchschmerzen bürgen. Vielleicht wenn er unverschuldet in arge Not geraten ist und ich genau weiß, dass er eigentlich ein vernünftiger, verantwortungsvoller Mensch ist.

  8. Armin meint: (27.3.2006 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @5,Alix: Anscheinend gibt es sogar Einbussen an Milch nach der Zeitumstellung, so habe ich heute gelesen, dass die Kühe nach der Winter->Sommerzeitumstellung 25% weniger Milch geben… vielleicht geben sie dafür bei der Umstellung im Herbst mehr!?

  9. Daniel meint: (27.3.2006 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    1/3 mehr?

    Winterzeit: 100

    nach Wechsel auf Sommerzeeit: 100 – 25% = 75

    Wechsel SO auf WZ: muss ja wieder 100 sein, also 75 + x = 100
    x = 25
    25 = 1/3 von 75

  10. Rudi meint: (27.3.2006 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @4 (Alix):
    Warum jemand bürgt, steht doch nicht zur Debatte.
    Wenn einer einem Anderen diesen RIESENgefallen tut,
    dann ist er deshalb nicht Vogelfrei. Er muß trotzdem
    vor möglichen betrügerischen Machenschaften geschützt
    werden. Und wer sich unrechtmäßig versucht zu bereichern,
    beispielsweise in dem er eine Forderung geltend macht, von
    der er genau weiß, daß sie bereits erloschen ist,
    dem gehört seine gerechte Strafe, oder ??

  11. Londo meint: (27.3.2006 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    "kein guter Stil" ist eine schöne Umschreibung – fast ein britisches Understatement. Ich pflege ein solches Verhalten wie hier geschildert mit dem Wort "unverschämt" zu umschreiben.

  12. Rida Matsu meint: (27.3.2006 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    versuchter Betrug?

  13. knallhart meint: (27.3.2006 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @12:
    Ich würde zahlen. Dann ist der Betrug nicht mehr versucht, sondern vollendet. Und die Kohle gibt es trotzdem zurück, schliesslich kann ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut kaum Pleite gehen

  14. usw. meint: (27.3.2006 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Warum das Risiko eingehen – versuchter Betrug wird nicht harmloser bestraft als vollendeter. In jedem Fall könnte allerdings der Nachweis des Vorsatzes schwierig werden.

  15. 321 meint: (27.3.2006 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube eigentlich zuverlässig daran, dass die auch öffentlich-rechtliche Banken und Sparkassen sowas einfach unter dem Gesichtspunkt – probieren wir es doch mal – testen. Mich erinnert das einen Fall, wo der "Bürge" seit Jahren unter Betreuung stand. Dennoch gab es entsprechende Anschreiben und Mahnungen, dann sogar – trotz mehrfacher Aufklärung – ein Mahnverfahren.

    Trotz Widerspruch und Übersendung des medizinischen Gutachtens zur Betreuung konnte eine Rücknahme Mahnantrages und Erledigung des Verfahrens erst mit der Eröffnung des streitigen Verfahrens vor dem Landgericht erreicht werden – die mündliche Verhandlung wäre vielleicht doch zu peinlich geworden.

    Die Erklärung der Kollegen lag dann vor, die Kosten wurden erstattet – und dann 6 Monate später bekommt der gleiche Mandant(wieder unter Umgehung der Betreuung) ein Mahnschreiben eines Inkassobüros über die gleiche Forderung.
    Rücknahme der Forderung erst nach Androhung der negativen Feststellungsklage – jetzt wird nur um Erstattung der entstandenen Gebühren gestritten.

    Und ich bin mir sicher, dass dies kein Einzelfall ist.

  16. kaya meint: (5.12.2006 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    Betrug ist strafbar. Aber was bringt das, wenn das Geld erst
    schon mal weg ist ?
    Womöglich wird die Strafanzeige als "Mißverständnis" abgetan,
    und die Rückforderungsklage o.ä. muß erst vorfinanziert werden,
    die ziemlich lange dauert und mit Forderungsrisiken/-ausfall auch noch zu rechnen ist.
    Hier besteht also Freiraum für Betrüger in Ausnutzung der justiz-
    lücke.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum