GESTÖRTES VERHÄLTNIS
Sehr geehrter Herr Kollege Prof. Dr. M.,
wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie Ihre Vertretungsbefugnis für den Verein T.I. nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachgewiesen haben. Wir rügen deshalb Ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung.
Zu Ihren diversen Aufforderungsschreiben nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Der ursprüngliche Blogeintrag unserer Mandantin war nicht zu beanstanden.
a) Soweit sie monieren, der Beitrag enthalte unrichtige Tatsachen, benennen Sie in Ihrem Schreiben keine einzige Tatsache, die unrichtig sein soll. Nach den uns vorliegenden Informationen sind auch sämtliche Tasachen wahr. Sollten Sie dies anders sehen, wollen Sie bitte spezifizieren, welche Tatsachenbehauptungen Sie beanstanden.
b) Der von Ihnen geltend gemachte generelle Beseitigungsanspruch geht ins Leere. Er existiert nämlich nicht. In unserem Land herrscht Presse- und Meinungsfreiheit. Auch ein Verein wie der Ihre muss es sich gefallen lassen, Gegenstand kritischer Auseinandersetzung zu sein. Deshalb kann von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Vereins überhaupt keine Rede sein.
Dies gilt umso mehr, als der Bericht unserer Mandantin berechtigte Interessen verfolgt. Gerade ein Verein, der hohe ethische Maßstäbe an andere anlegt und der angetreten ist, die gesamte Gesellschaft zu verbessern, muss es sich gefallen lassen, an den eigenen Maßstäben gemessen zu werden. Insoweit ist die Veröffentlichung von Verhaltensmustern Ihres Hauses nicht zu beanstanden.
c) Weiterhin hat unsere Mandantin nur ihre Meinung geäußert. Eine Schmähkritik ist nicht einmal ansatzweise zu erkennen. Unsere Mandantin hat sich in dem Text nicht nur zu der Personalpolitik Ihres Hauses geäußert, sondern auch darüber, dass die von T.I. geübte Personalpolitik in der Wirtschaft nach ihrer Auffassung eher die Regel als die Ausnahme ist. Das ist eine zulässige Meinungsäußerung. Überdies teilen wir – und auch viele andere – die Auffassung unserer Mandantin, dass sowohl die Entlohnung als auch die geschilderten Abläufe nicht gerade dem entsprechen, was sich T.I. selbst auf die Fahnen geschrieben hat. Eine solche Meinung ist erlaubt.
d) Gleichwohl und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hat unsere Mandantin den Text auf Ihre Aufforderung hin teilweise geändert, Erläuterungen eingefügt und einige Punkte näher ausgeführt. Dies geschah ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
2. Dennoch drängen Sie in Ihrem heutigen Schreiben darauf, dass der komplette Beitrag unserer Mandantin aus dem Netz genommen wird.
Hierfür gibt es, wie bereits dargelegt, überhaupt keine Anspruchsgrundlage. Wenn Ihr Verein der Meinung ist, dass er jedwede Erwähnung in seinem Sinne kontrollieren und kritische Meinungsäußerungen unter vagen Bezug auf angeblich verletzte Persönlichkeitsrechte unterbinden kann, müssen wir leider ein gestörtes Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit konstatieren.
Ist Ihnen möglicherweise auch entgangen, dass in dem geänderten Beitrag nicht einmal der Name Ihres Vereins mehr erwähnt wird?
Das Ansinnen, unserer Mandantin den Mund zu verbieten, wird von den zuständigen Gerichten zurückgewiesen werden. Unsere Mandantin behält sich im Übrigen vor, weiteren Unterlassungs- und Beseitigungsaufforderungen mit einer negativen Feststellungsklage zu begegnen. Es wäre dann dennoch Sache Ihres Vereins, die angeblichen Ansprüche darzulegen und zu beweisen.
3. Weiter verlangen Sie, dass unsere Mandantin den Wortlaut Ihres Schreibens löscht. Der Bezug auf das Urheberrecht erscheint uns etwas fernliegend. Hier dürfte noch nicht einmal die für ein Werk erforderliche Schöpfungshöhe erreicht sein. Selbst wenn Ihr Schreiben urheberrechtlichen Schutz genösse, wäre die Veröffentlichung jedenfalls durch das Zitatrecht gedeckt. Sie werden sicherlich auch bemerkt haben, dass unsere Mandantin Sie nicht beim Namen nennt. Die teilweise vertretene, gleichwohl unrichtige Auffassung, Schreiben anwaltlicher Vertreter dürften nicht unter namentlicher Nennung der Anwälte zitiert werden, ist hier also gar nicht einschlägig.
Die Aufforderung weisen wir komplett zurück. Sollten Sie diese erneuern, werden Sie mit einer negativen Feststellungsklage rechnen müssen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
Ohne dich kritisieren zu wollen – aber das Schreiben wird nochmal "geradegezogen", bevor es versendet wird, oder? Es liest sich an einigen Stellen etwas komisch und wiederholt sich teilweise.
dit is alles ganz großes Kino hier …
Pro bono weil das soviel Spaß macht?
sehr schön.
schön zu sehen, dass sich in der sache doch etwas positives tut, ausser "moni", die ihre einträge löscht – denn so ein schreiben würde mich wohl erstmal auch einschüchtern.
sounds great!
Freut mich zu hören, daß aus dem Blogposting ein Mandat geworden ist. Selten ein Mandat in so guten Händen gewußt. :-)
Das wird noch so richtig lustig hier. Im Sinne der Blogleser, die alltäglich mit Lawblog etwas Farbe in Ihren Büroalltag bringen, kann man nur hoffen, daß die Gegenseite noch eine Zeitlang weiterhin auf ihrem Standpunkt beharrt. Freue mich schon auf die Fortsetzung! ;-)
Schöner Brief!
Aber ich befürchte, dass die Antwort eine Abmahnung an U. V. sein könnte. Ich weiß zwar im Moment nicht, warum (Urheberrecht fällt ja weg); Wahrscheinlich wegen der Nennung der Initiale "M." oder der Abkürzung "T. I." – ich bin sicher, der gute Herr M. wird sich schon was tolles (und auch hieb- und stichfestes) ausdenken.
Auf die Fortsetzung bin ich schon gespannt!
Grüße!
Sehr schön, vielen Dank für die hilfreiche Schulter. Es wird das letzte sein, was wir vom Reservehelden gehört haben. Damit hat die Geschichte (hoffentlich) ein vorläufiges Ende. Falls Kosten entstehen, bitte posten, es sind die Interessen aller Blogger betroffen.
Sowas liest man gerne. Das ist den Preis von 10 Kinokarten wert.
Ich bin äusserst gespannt, wie sich das Ganze entwickeln wird, besonders wenn (falls) die Presse Wind von der Sache bekommt.
Das sieht aus wie die Reaktion, die ich mir erhofft hatte.
Ich schließe mich dann einfach mal der hier bereits geäußerten Meinung an: Das ist großes Kino.
Sag ich doch. Wo soll sich in den stalinistischen Erpressungen des Herrn M. bitteschön "Schöpfungshöhe" verbergen? Die Zeiten, in denen der Mann eine DDR-Showgröße war, sind vorbei.
Ansonsten ist die Einschaltung von Udo Vetter als erfreulicher Aspekt im Fortgang der Angelegenheit zu werten.
Ganz großes Tennis. Und das sogar ohne Kino ;)
BGH-Urteil: Drohung mit der Presse zulässig Drucken E-Mail
Donnerstag, 23 Juni 2005
Ein aktuelles Urteil (Az.: X ZR 15/04) des Bundesgerichtshofs (BGH) kommt der Informationsbeschaffung von Journalisten entgegen. Der BGH stellte fest, dass sich als Partei eines Rechtsstreits grundsätzlich an die Presse wenden und sogar der anderen Partei mit der Veröffentlichung von Informationen über den Rechtstreit drohen darf.
Hierfür bestehen jedoch Grenzen. So dürfen u.a. die mitgeteilten Informationen nicht über das hinausgehen, was die Presse ihrerseits selbst zulässigerweise veröffentlichen darf. Im Tenor des Urteils heißt es dazu wörtlich:
Wer in einer privatrechtlichen Auseinandersetzung, um den Gegner zur Erfüllung eines in vertretbarer Weise für berechtigt gehaltenen Anspruchs zu bewegen, damit droht, die Presse zu informieren, handelt nicht widerrechtlich, wenn der angedrohte Pressebericht seinerseits nicht rechtswidrig wäre. So weit die Pressefreiheit reicht (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), ist auch das Informieren der Presse durch die Meinungsäußerungsfreiheit des Informanten geschützt (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
Im betreffenden Fall ging es um eine geschäftliche Auseinandersetzung eines Vereinsvorstandes und eines inzwischen insolventen Unternehmens.
Der BGH stellte fest, dass „…die Persönlichkeit im geschäftlichen Bereich geringer geschützt (wird), als im privaten. Ein Gewerbetreibender hat es daher grundsätzlich hinzunehmen, dass sein Geschäftsgebaren auch in der Presse erörtert wird.“
fairpress.biz//index.php?...amp;id=354&Itemid=117
Es gibt da einen Fernsehsender mit drei großen Buchstaben der bereits diverse Serien wie "Das Buero" oder "Hinter Gattern" abgedreht hat. Vieleicht ist es in der Tat der richtige Zeitpunkt für eine neue Serie. Mein Vorschlag wäre "Die Kanzlei – Dümmer als der Anwalt erlaubt".
Mit freundlichem Gruß
Udo, laß dich knuddeln :-)))
Ich finde es schön, dass die Moni es sich nicht bieten lässt und dank Herrn Vetter zurück schießt.
Es ist doch wirklich unglaublich was in den letzten vier Monaten auf die Kommunikations- und Informationsplatformen, die ein gewisser Herren schon als „Die Klowände des Internets“ beschrieb (er hat es wieder zurück genommen), eingebrügelt wird von Rechtsabteilungen und Anwälten irgend welcher Firmen und Istitutionen die nicht mit der Berichterstattung einverstanden sind.
Ich muss sagen, ich würde Angst bekommen wenn mein Blog so beliebt ist wie die hiesigen Blogs von Herrn Vetter, den Werbeblogger und den ganzen anderen.
Gerade in den letzten Wochen habe ich immer wieder Postings in Blog gelesen wo Leute über Ihren Internetprovider schreiben mit dem Sie unzufrieden sind und dessen Namen nicht nennen weil sie Angst vor rechtlichen Schritten haben.
Ich als Laie finde, der Gesetzgeber muss schnell Abhilfe schaffen und klare Linien vorgeben. Wo kommen wir den da hin, dass ich über meine negative Erfahrung mit einer Firma berichte und dafür rechtlich gerügt werde.
Mich würde auch mal interessieren wie es Meinungsplattformen wie CiaoDotCom und DooYoo ergeht in den teilweise unkonkrete und vernichtente Urteile gegenüber Firmen, ihrem Verhalten und Dienstleistungen/Produkte geschrieben wird.
PS: Sorry das es so lang geworden ist – musste einfach mal raus:
Ich gehe jetzt mal nachschauen ob meine Rechtsversicherung auch Streitfälle in Sachen Blogen deckt.
Ab wann fallen eigentlich Ankündigungen rechtlicher Konsequenzen oder Schadensersatzforderungen unter Nötigung?
Der Einsatz des Kollegen in allen Ehren – aber auf sowas sollte man doch eigentlich mit einer alten Weisheit und aller Gelassenheit reagieren:
"Was stört es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?"
Manchen und manchem ist es einfach zuviel Ehre angetan zu reagieren – insbesondere wenn die Absurdität eine Forderung offensichtlich ist.
Sollten Sie dies anders sehen, wollen Sie bitte spezifizieren, welche Tatsachenbehauptungen Sie beanstanden.
Mein Vater hat wollen Sie bitte … immer dann diktiert/getippt, wenn er so RICHTIG sauer war. Also kochend, nahezu vor Wut schäumend.
Der Kanal eines alten Beamten ;).
Sehr gut. Ich hatte gehofft, dass sich in der Bloggergemeinde ein Jurist findet, der Moni unter die Arme greift. Ich begrüße es, dass Sie sich nun dazu entschlossen haben und bin sehr gespannt auf die Reaktion, die Sie erhalten werden (hatten Sie eine Frist gesetzt? knapp 12 Stunden sind zu unterbieten!)
Beste Grüße,
das Webfräulein
@22 -bluehilltec
Das sieht sehr schlecht aus mit der Rechtsschutzversicherung …
Die übernehmen da eher gar nichts bis überhaupt nichts.
Ich hoffe ja noch auf eine Bloggerhaftpflicht, sowas könnte funktionieren.
Udo,
irgendwie hat das Klasse.
Gruß
MD
Ich wünsche Moni von Herzen viel Erfolg!
Wie mutig von dem Herrn Ethikbeauftragten Moni den Kampf anzusagen!
hi @ll,
ist zwar gut für die Katharsis, wenn wir alle mal unseren dicken Hals leeren, aber bringt das mehr, als dass wir uns alle ein bissle soli sind?
Es ist ja auch schon gesagt worden, dass man einfach cool bleiben solle, und die Sache, Respektive einen geeigneten Fall durchfechten
Wäre es nicht nicht an der Zeit, einen Bloggersolifond einzurichten?
Grüße Schorsch
@22 -bluehilltec: Ich hatte auch mal wg. einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung angefragt. Mir wurde gesagt, dass es keine Rechtsschutzversicherung gegen Unterlassungsansprüche (das ist wohl der terminus technicus) gibt und dass das vermutlich keine Versicherung anbieten wird.
Diese Antwort hielt ich für passend auf einen
veröffentlichten Artikel:
http://www.oldblog.de/?p=135
Daß das auf diesen Betrag auch zutreffen könnte,
ahnte ich nicht.
Herrlich! Genau solche Schriftsätze scheint der Herr Prof. Ethikbeauftragte allem Anschein nach dringend nötig zu haben. Ob dem guten Mann wohl gar nicht klar ist, daß er gerade für sich und die von ihm vertretene Organisation auf eine recht effektive Art und Weise für Negativ-Publicity sorgt? Wie dem auch sei, er wird hoffentlich gelernt habe, daß viele Leute sehr empfindlich darauf reagieren, wenn sie das Gefühl bekommen, jemand versucht auf eine recht uncharmante Art und Weise, die freie Meinungsäußerung zu unterbinden. Sowas kann dann schonmal zu ungeahnten Solidarisierungseffekten führen.
Nn bin ich mal gespannt, ob es jetzt wenigstens zu einer Entschuldigung reicht, bevor das Thema in der Versenkung verschwindet. Und ein Strauß Blumen sollte auch noch drin sein.
Mal eine Frage:
> Wir rügen deshalb Ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung.
Hat so eine Rüge eine rechtliche Relevanz, oder ist das nur eine unter Kollegen übliche Umschreibung für, hmm, wie sag ich das jetzt? Also, ist das etwa so wie wenn ich zu jemandem "man, bist du eine Pfeife" sage?
wird eigentlich jetzt gegen alles eine negatvie Feststellugnskalge erhboen?
Hmm.., sagen wir mal so: in den Detailgrenzen ist (auch unter Anwälten [heute wie auf einer geschlossenen Mailingliste, zB]) umstritten, ob bei einer Abmahnung (die mir bislang bekannten Schreiben an Moni waren rechtstechnisch betrachtet nichtmal eine solche) der Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung geführt werden muß oder nicht.
Eine Vollmacht für eine "Abmahnung" (argumentum a majore ad minus: bei allem, was rechtlich betrachtet ein noch Weniger darstellt ebenso) muß (besser: sollte) nach wohl herrschender Meinung dann vorgelegt werden, wenn die Abmahnung ein einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten ist (vgl. § 174 BGB). Der sicherste Weg ist zweifellos, immer eine Vollmacht im Original beizubringen, aber a) hat man da nicht immer Zeit für und b) wollen wir Anwälte ja auch noch in die prozessuale Trickkiste greifen können… ;-) Eine Abmahnung dürfte kein Rechtsgeschäft, sondern wohl eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung (uU – je nach konkreter Gestaltung – mit rechtsgeschäftsähnlichen Elementen) sein und schon gehen die Diskussionen los, ob oder ob nicht…
Wenn die Abmahnung ein einseitiges Rechtsgeschäft wäre, liefe man als Abmahnender Gefahr, dass sie vom Gegner unverzüglich zurückgewiesen werden kann (wobei man durchaus auf den Trichter kommen könnte, dass die Zurückweisung ihrerseits ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, also der Vorlage einer Originalvollmacht bedarf…).
Trotz der in DE vergleichsweise tiefen Durchdringung des vorgerichtlichen Habitus (vulgo: Abmahnung) in Streitereien rund um (angebliche) Verletzungshandlungen (von Immaterialgüterrechten) ist dogmatisch das Ende der Fahnenstange nicht erreicht.
Warum Kollege Vetter den Absatz mit in das Schreiben reingenommen hat wird er (nach Lektüre seines momentan wohl favorisierten Buches) vielleicht (und nach Abschluss der Sache) selber noch schreiben (Ich werde mich jetzt gleich nioch ein bißchen an Peter Maas machen. :-) ).
Tschuldigung wegen der ganzen ()…
@ 47
Die negative Feststellungsklage scheint wohl die zielführendste Antwort auf gewisse – mitunter auch seuchenartig – über das Internet hereinbrechende juristische Umtriebe zu sein. Insofern ist deren konsequenter Einsatz nur begrüßenswert.
Wundervoll, einfach wundervoll. Es muss auch sehr beruhigend für ihre Mandantin sein, solch einen Rückhalt vorzufinden. Ich wünsche viel Erfolg und auch Freude bei der Auseinandersetzung. Wobei ich vermute, dass sich Letzteres bereits eingestellt hat und der Rest bald folgen wird.
Ich gründe noch heute nacht die BLOGGERFREIHEIT auf http://www.bloggerfreiheit.de mit dem Vereinszweck
Förderung und Verteidigung der Meinungsfreiheit im Internet [in Form sogenannter Blogs].
Erste Tat: Einrichtung eines Solidaritätskontos.
Ich spende spontan 100 Euro.
Gesucht: Weitere Anhänger der Meinungsfreiheit [der eigenen und fremder].
immer wieder interessant bei euch im law blog :-) – moni, alles gute, obwohl der fall für dich nicht mehr so kompliziert werden dürfte.
ric
a) Soweit sie monieren, der Beitrag enthalte unrichtige Tatsachen, benennen Sie in Ihrem Schreiben keine einzige Tatsache, die unrichtig sein soll. Nach den uns vorliegenden Informationen sind auch sämtliche Tasachen wahr. Sollten Sie dies anders sehen, wollen Sie bitte spezifizieren, welche Tatsachenbehauptungen Sie beanstanden.
Der Satz ist wirklich geladen ;-) unrichtige Tatsachen … tsts
Per Definition sind alle Tatsachen wahr – nicht nur nach Euerer
Information:
Tatsache – wirklich gegebener Umstand, Faktum (DUDEN)
Jo
Ich vermute, der Herr Justitiar hatte ein bisschen Langeweile und man kann bei TI-D nun die Lawine nicht mehr aufhalten, die man losgetreten hat – exakt das Gegenteil dessen, was man wollte.
Wenn der im ursprünglichen Blogtext genannte Sachverhalt nicht den Tatsachen entspricht, hätte man höchstens mit einer (Art) Gegendarstellung eine Richtigstellung erwirken sollen. Die Formulierung "Ich erspare es mir zunächst, auf Einzelheiten einzugehen…" zeigt m. E., dass gravierende Fehler in Monis Darstellung nicht existieren.
Letztlich geht es dann irgendwann darum, ob die zugegebenermassen rechtlich sicherlich korrekte Kündigung nach/während der Probezeit in kausalem Zusammenhang mit der Ablehnung des "Angebots" von Monis Freundin besteht (welches m. E. durch den geringeren Stundenlohn – 1400 Euro für 30 Stunden statt 1000 Euro für 20 Stunden – eine Frechheit darstellt). Diese Kausalität, die natürlich suggeriert wird, auszusprechen bzw. in dem Beitrag als Tatsache darzustellen, kann meinem Verständnis nach (bin kein Jurist) niemand untersagen.
Fast könnte man meinen, je mehr Widerstand von seiten TI-D kommt, desto wahrscheinlicher ist es, dass mit dem Beitrag genau ins Herz der Angelegenheit getroffen wurde.
@61 Johanna:
Die Behauptung einer Tatsache kann unwahr sein.
Im Duden werden 'Empfehlungen' beschrieben. Nicht alles, was im 'Duden', 'Brockhaus', 'Wikipedia' oder sonst wo schriftlich niedergelegt ist, entspricht unbedingt der Wahrheit. Was ist Wahrheit? Ist die Bibel Wahrheit? Schreibt die BILD Wahrheit? Wahr ist für jeden, was logisch nachvollziehbar ist. Das logische Denken ist allerdings von Mensch zu Mensch unterschiedlich, und somit auch seine Wahrnehmung.
Die Entwicklung des Falls Transparency International vs. Gedankenträger gibt Anlass zu einigen Fragen über Verhältnismäßigkeit und Stil — auf beiden Seiten! Welche Möglichkeiten bleiben einer Firma oder Organisation (die an das Arbeitsrecht und an den Datenschutz gebunden ist) überhaupt noch, um auf eine solche Kampagne zu reagieren? Welche allgemein anerkannten und vernünftigen Mittel hätte die Organisation TI überhaupt einsetzen können, um die Veröffentlichung dieses Blogeintrags zu verhindern? Kann in Zukunft jede Entäuschung über ein gescheitertes Einstellungsgespräch, über subjektiv als schlecht empfundene Arbeitskonditionen oder über eine Kündigung nach der Probezeit zu einer solchen Blogkampagne werden? Ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel noch gewahrt?
@stefanolix: Nun, man kann einfach im Erstkontakt die Keulen "juristische Konsequenzen", die sehr kurzen Fristen – die es unmöglich machen sich beraten zu lassen – oder sowas wie "Schadensersatzforderungen" vermeiden. Sondern anstelle dessen in einem ruhigen Ton schreiben, dass in der Darstellung Fehler seien und man das gerne richtiggestellt oder zumindest erwähnt hätte.
Respekt dafür, dass Sie sich des Falles angenommen haben.
- Laudatioregierung.
Oh Gott. TI hat es aber sowas von verrissen.
Ich versteh nicht, mit welcher Überheblichkeit sich die Organisation des Themas angenommen hat.
Wo kommt diese Überheblickeit her? Haben denn diese Leute nichts ueber den Umgang mit anderen Menschen gelernt?
Gegenseitiges Miteinander ist grade bei den "hehren" Zielen von TID, auch gegenseitiges Fuereinander!
Bis jetzt ist auf deren Webseite keinerlei Statement, Entschuldigung oder gar Einsicht zu finden, dafuer prangt das Spendenlogo immer noch auf der Homepage. Wer ist aber jetzt noch bereit, fuer solche Art Menschen, denn hinter jeder Organisation stehen nun einmal Menschen, zu spenden?
Fragen, fernab von rechtlichen Streitigkeiten.
[Ist Ihnen möglicherweise auch entgangen, dass in dem geänderten Beitrag nicht einmal der Name Ihres Vereins mehr erwähnt wird? ]
Warum solch ein Entgegenkommen?
Nachdem der Fall so klar scheint, hätte ich denen diesen Gefallen nicht getan.
Applaus! Am besten gefällt mir der Satz mit der Schöpfungshöhe. *rofl*
Aktueller Zwischenstand bei Google Deutschland, Query "Transparency Deutschland": Platz 2-7. Und nochmal vier auf der zweiten Seite. Gute Leistung.
zu 68 ergänzend.
Und es passt ins Bild, wenn auf der Homepage ein Vollzeit Praktikant gesucht wird für mind. 6 Monate. Immerhin wird ganz transparent vermittelt, dass nur eine geringe Entlohnung geboten wird.
@65: [Welche Möglichkeiten bleiben einer Firma oder Organisation.....]
Sich einer zivilisierten Verhaltensweise zu befleißigen. Das wäre z.B. Eine Mail mit etwa diesem Inhalt:
Liebe Moni, was Du da schreibst entspricht nicht unserer Sichtweise. Bitte sei so fair und veröffentliche nun auch unsere Meinung dazu:
Gegendarstellung von IT: Blubber fasel…
Auch dieser Fall zeigt, daß es mit der Presse- und Meinungsfreiheit in unserem Lande rapide bergab geht. Wer über das nötige Kleingeld verfügt, kann de facto bestimmen, ob- und wie über ihn berichtet wird. Ob über dubiose Firmen, (Ex)Politiker, halbseidene Organisationen -Sekten oder abmahnwütige Rechtsverdreher: Es wird immer gefährlicher die Wahrheit zu sagen. Wer keine gut gefüllte Kriegskasse hat oder es nicht schafft, mit Hilfe einer breiten Öffentlichkeit Gegendruck auszuüben, hat kaum eine Chance und riskiert die Privatinsolvenz.
Es nützt wenig, objektiv und formal Recht zu haben, wenn der Gegner über Ressourcen verfügt auf Teufel heraus zu klagen und sich dafür auch noch ein "geeignetes" Gericht aussuchen kann.
Besonders unappetitlich wirkt sich das bei Gegnern aus, die auf ihr öffentliches Ansehen pfeifen, weil es eh nichts mehr wert ist.
Gruß A. John
nachdem sich jetzt focus online des Themas angenommen hat focus.msn.de/digital/netg...ernational_nid_26808.html , ist der Sender mit den drei Buchstaben auch nicht mehr weit….
@65: es war ein beitrag in einem kleinen, unbedeutenden blog. den haben vielleicht 100 leute gelesen und das war es. hätte man den ignoriert, wäre er unentdeckt geblieben und selbst in den suchmaschinen hätte man ihn wahrscheinlich nur auf den hinteren plätzen gefunden.
von sowas geht absolut keine gefahr für irgendein unternehmen oder eine organisation aus. tritt man aber die lawine los, dann weckt man schlafende hunde. die blogosphäre reagiert da – ob zu recht, mag ich nicht beurteilen – sehr empfindlich. somit bekommt ein kleines, unbedeutendes blog auf einmal sehr viel aufmerksamkeit und sehr viele leute lesen den beitrag. es wird fröhlich verlinkt, darüber geschrieben, eventuell recherchiert sogar jemand ein wenig mehr, etc. die suchmaschinen stufen den beitrag hoch, er findet sich dann plötzlich unter den top ten. das verhalten des unternehmens spricht sich herum, wird offenkundig und ein gewisses "dann wird ja schon was an den vorwürfen dran sein" bleibt zurück.
jeder, der irgendwo in der ausbildung oder studium, marketing beigebracht bekommt, der stellt ziemlich schnell fest, das hier alles falsch gemacht wurde. nun gut, nicht jeder kennt blogs und ist sich darüber klar, was sie mittlerweile (zumindest manchmal) für eine macht darstellen.
jeder, der ahnung von marketing UND blogs hat, hätte erstmal eine freundliche mail an moni geschrieben. versucht ein paar dinge klarzustellen, sich eventuell bei ihr auch entschuldigt – ob nun ernst gemeint oder nicht – und das ganze wäre erledigt gewesen. moni wäre glücklich gewesen, hätte den beitrag vielleicht überarbeitet und darauf hingewiesen, das TI-D ja eigentlich doch ganz nett ist, es nur dumm gelaufen ist.
Grüß Gott Herr Vetter,
Ihr Brief hat mich als nicht-Advokaten natürlich sehr beeindruckt. Das ist aber nicht der Grund für mein Schreiben.
Ich begrüße es, daß Sie Moni zur Seite stehen (möglicherweise ohne Aussicht auf ein Honorar).
Die blogsphere ist hier noch nicht so ausgeprägt, wie in den Staaten – aber es wird schon. Es wird schon eine Möglichkeit, Dinge ans Licht zu bringen, die gern im Dunkeln schwummern (und dort dick und fett werden).
Viel Glück
Juergen Dopp
Popcorn, jemand? *zurücklehn*
nach allen Seiten möchte ich fragen: Wer tut welchen Schritt wofür? Wo ist die Öffentlichkeit hilfreich, wo impliziert sie geradezu den nächsten Schritt? Oder wird so schön gestritten, WEIL alles so fein öffentlich ist?
In der Sache allerdings neige ich dazu, wie ein Blogger zu denken, der einer möglichst objektiv empfundenen Wahrheit nicht sein Wort verboten haben will. Soll ich jetzt also sagen: Weiter so! Ich weiss es nicht, siehe oben.
Am Ende trägt das alles dem Verein die Beachtung ein, die er sonst allenfalls nicht mehr hätte…
@78:
Ich komm mit aufs Sofa! :-) *füßehochleg*
Endlich mal Unterhaltung, bei der man sich auf eine Fortsezung freut! ;-)
Da zeigt sich einmal mehr, dass mein Spruch zur Meinungsfreiheit Wahrheit trägt:
Echte Meinungsfreiheit herrscht dann, wenn man ein Arschloch auch als Arschloch bezeichnen darf, ohne von diesem Arschloch verklagt werden zu können :mrgreen:
MfG
Daniel
Auf Golem.de gibt es jetzt ein Interview mit Moni zu der Geschichte
–>> http://golem.de/0603/44312.html
@63 Alix
Bitte, Bitte, ich möchte so eine Antwort nicht mehr
sehen, da dreht sich mir der Magen um.
Ich fasse es nicht: Die Wahrnehmung ist also abhängig vom logischen Denken.
Wenn also meine Nachricht nicht richtig rübergekommen ist, also die
Wahrnehmung getrübt war, war folglich auch das logische Denken des
Lesenden getrübt – und so kommt mir die Antwort, die kein bisschen
zum meinem Kommentar passt, auch vor.
Werter RA Vetter,
ist Ihnen "Opinio Juris – A weblog dedicated to reports, commentary, and debate on current developments and scholarship in the fields of international law and politics" bekannt?
In dem posting <a href="http://www.opiniojuris.org/posts/1143569117.shtml" rel="nofollow">"The Opacity of Transparency International"</a> lautet eine Bitte: "I would be most interested in readers with facility in German to outline further details of the story in the comments."
Das scheint mir eine echte Herausforderung zu sein.
Selbstgerechtigkeit und Arroganz a la TI kommt vor den Fall! Hoffentlich geht den Vereinsmitgliedern auch auf, welcher Art von "gefühlt vermittelter" Gerechtigkeit sie dort aufgesessen sind und ziehen sich von ihm zurück. Ich würde einem Lohndumper und transparenten Leuteschinder kein Geld geben, denn mit Moralgeschichten alleine kann niemand satt werden!
Die professionelle Stimme des law blog, die unaufgeregt das Getöse der Empörungsorkane durchdringt. Das ist mir einen Link wert :) Prima!
Personalpolitik von T-D
Vor einigen Monaten schrieb T-D die Stelle des Geschäftsführers (u.a. in der Zeit) aus. Sollte Frau Schröder nun doch ihren Sessel räumen müssen, da ie die ganze Angelegenheit reichlich verbockt hat? Merkwürdigerweise hat sie den immer noch nicht verlassen. Weiss jemand, ob die Ausschreibung nur ein Ablenkungsmanöver war. Schade für all diejenigen, die ihre Unterlagen zusammengestellt und zur Post getragen haben.