27.3.2006

STANDKOSTEN

Meine Mandantin hatte sich einen Mini gekauft. Das Fahrzeug war gerade ein Jahr alt, hatte echte deutsche Papier, alles bestens. Nur leider stammte der Wagen ursprünglich aus Italien. Ein Leasingfahrzeug, das unterschlagen worden sein soll und dann seinen Weg nach Deutschland fand. Ihr fragt euch, wie solche Autos zu einem echten deutschen Kfz-Brief kommen? Das erzähle ich besser in meinem ersten Roman.

Irgendwie geriet das Fahrzeug aber ins Visier der Polizei und wurde beschlagnahmt. Beim Streit mit einer italienischen Versicherung setzte ich mich durch. Denn meine Mandantin hatte den Wagen “gutgläubig” erworben. Dabei spielte eine Rolle, dass der Kfz-Brief besonderen Glauben rechtfertigt. Und dass ein unterschlagenes Autos nicht “abhanden gekommen” im Sinne des Gesetzes ist. Ein gutgläubiger Erwerb ist also möglich.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Düsseldorf fasste also einen Beschluss, dass der Wagen nach § 111k Strafprozessordnung. Er ordnete an, dass der Wagen an meine Mandantin herauszugeben ist. Super, dachte diese. Bis sie mit dem Chef des Autohofes sprach, wohin das Fahrzeug geschleppt wurde. Der will nämlich 1.000 € Standgebühren.

Polizeibeamter 1, zuständig für die Sicherstellung, sieht seine Hände gebunden. Sein Kollege Polizeibeamter 2, der die Ermittlungen führte, habe auf dem Sicherstellungszettel “Eigentumssicherung” notiert. “Dann muss der Berechtigte die Kosten tragen.” So lange Polizeibeamter 2 das nicht korrigiere, helfe ihm auch ein Gerichtsbeschluss nicht weiter. Auf meine Frage, ob er sich also der eindeutigen Anordnung des Amtsgerichts widersetzt, erwiderte Polizeibeamter 1 sinngemäß: Was interessiert mich ein Gericht?

Polizeibeamter 2 kann sich angeblich nicht zur Sache äußern. Denn er hat die Akte zur Staatsanwaltschaft geschickt. Außerdem meint er, dass es überhaupt nicht darauf ankommt, was er schreibt. Der Staatsanwalt versteht die Sache nicht. Er hält den Beschluss des Amtsgerichts für eindeutig. “Da steht doch nichts von Kosten, oder?” Er ist aber bereit, mit den Polizeibeamten 1 oder 2 zu reden, sofern sich diese bei ihm melden. Aber grundsätzlich ist er der Meinung, dass das die Polizei mit sich selbst ausmachen soll.

Ob mittlerweile einer der Herren zum Telefonhörer gegriffen hat, weiß ich nicht. Eher nicht, denn Polizeibeamter 1 setzt jetzt eine Frist, das Fahrzeug abzuholen. Sollte dies nicht nicht “bis zum 8. Tag nach Zustellung dieses Schreibens” geschehen, droht Ungemach:

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, dass dass Fahrzeugzubehör (Radio, Warndreieck, Verbandkasten etc.) sowie alle im Fahrzeug befindlichen Gegenstände zusammen mit Ihrem Fahrzeug verschrottet wird.

Der Standplatzbetreiber will allerdings nach wie vor seinen Tausender. Ich habe dem zuständigen Polizeipräsidenten jetzt mit einer Klage gedroht. Die wird auch Schadensersatz beinhalten, denn schöner wird der Mini mit der Zeit ja kaum.

8 Kommentare zu “STANDKOSTEN”

  1. Rudi meint: (27.3.2006 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Kann sie denn den Wagen nicht abholen ohne zu bezahlen.
    Der Autohof kann ja dann versuchen, seine Kosten einzuklagen.

    Die Praxis, das Auto als Pfand zu behalten, wurde doch vor einiger Zeit höchstrichterlich (?) mangels Rechtsgrundlage gekippt, oder ??

  2. Torsten meint: (27.3.2006 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    "Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Düsseldorf fasste also einen Beschluss, dass der Wagen nach § 111k Strafprozessordnung." Irgendein Wort fehlt da

  3. Dieter meint: (27.3.2006 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Meine Mandantin hatte sich einen Mini gekauft. Das Fahrzeug war gerade ein Jahr alt, hatte echte deutsche Papier, alles bestens.

    Und da fehlen Buchstaben. Oder versucht her Vetter sich in Knacksprak?

  4. genevaInformation meint: (27.3.2006 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Sagen Sie mal, Herr Vetter, diese Fälle sind ja so konstruiert. Das haben Sie bestimmt aus einem Lehrbuch abgeschrieben ;)

  5. Andre Heinrichs meint: (27.3.2006 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich solche Geschichten lese, wünsche ich mir immer, dass man alle Beteiligten irgendwie dazu zwingen könnte, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und erst wieder aufzustehen, wenn die Frage endgültig geklärt ist. So lange werden sich wohl die Beteiligten einfach nur die Schuld gegenseitig zuschieben. Schadensersatz klingt aber wie eine wirklich gute Idee.

  6. RainerG meint: (27.3.2006 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    @4 Das Lehrbuch heißt "Leben" ;-)

  7. Christoph meint: (27.3.2006 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Beim Schreiben des Polizeibeamten 1 musste ich ja gerade laut loslachen.

  8. PH meint: (15.12.2006 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Vetter,
    interessanter Fall. Leider bin ich auch einer der glücklichen Besitzer eines unterschlagenen Fahrzeuges aus Italien geworden. Papiere sind echt. Das Fahrzeug kaufte ich bei einem Autohändler, der das Fahrzeug von einem Italiener angekauft hatte. Nun möchte ich den Autohändler verklagen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit, Besitzer des Fahrzeuges zu werden. Das Fahzeug steht zur Zeit noch zur Fahndung aus. Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft sieht aber von einer Beschlagnahmung in Deutschland ab. (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. Danke für das Verständnis. U.V.)

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