SCHLAPPE FÜR WESTERWELLE ?

Die Financial Times rechnet damit, dass Guido Westerwelle gegen Gerhard Schröder verlieren wird. Heute wurde in Hamburg verhandelt, und die Richter gaben Folgendes zu bedenken:

Man darf nicht Äußerungen in den Raum stellen, in denen einem anderen unterstellt wird, etwas getan zu haben, was er nicht getan hat.

Das Gericht scheint der Meinung zu sein, wenn Westerwelle von einem Auftrag sprach, habe er auch einen Auftrag im juristischen Sinne gemeint. Damit wird zumindest eines offenkundig: Das Hamburger Landgericht hält den durchschnittlichen Zeitungsleser für blöder, als er ist.

Oder sollte jemand, der die Information Schröder = Bundeskanzler = Politiker in seinem Kopf erfolgreich verarbeitet hat, ernsthaft angenommen haben können, Schröder habe die Pipeline selbst in Auftrag gegeben? Das ist wirklich ein schönes Beispiel dafür, wie man am Wortlaut kleben kann, wenn es genehm ist. Dabei steht doch schon im altehrwürdigen BGB ein Grundsatz, der an sich Allgemeingeltung beansprucht:

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Schön zu sehen, dass die Hamburger Presserichter diese Fähigkeit dem gemeinen Volk nicht einmal ansatzweise zuzutrauen scheinen.