4.4.2006

DAS ATMET

Großes Kino boten gestern ein Kollege und sein Mandant am Amtsgericht Siegburg. Dort sind Türsteher einer Diskothek angeklagt. Sie sollen vor drei Jahren einen Gast vermöbelt haben. Einer der Angeklagten kam im stahlgrauen Ausgehanzug. Das Barett legte er vor sich auf den Tisch. Ein Berufssoldat. Das atmet. Vermutlich Seriösität.

Mein Auftraggeber kann nur bedingt mithalten. Er schult gerade zum Bademeister um.

22 Kommentare zu “DAS ATMET”

  1. Media Addicted meint: (4.4.2006 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    LOL. Wenn das nicht das "Steffi" war :o) Ist die einzige Bauerndisco in der Gegend, wo ich mir sowas vorstellen kann – obwohl, im Siegburger Umland gibts sicher noch ne Menge mehr "Geheimtipps" :)

  2. Rene meint: (4.4.2006 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    Ja, das Poco Loco zum Beispiel. Und in beiden Etablissements ist der Anteil an Soldaten des Wachbataillons erschreckend hoch. Ob da jemand ob seiner "Durchsetzungsfähigkeit" als Türsteher gleich mal für eine artverwandte Tätigkeit angeworben wurde..?? ;-)

  3. Anonymous meint: (4.4.2006 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Darf man fragen, was raus gekommen ist? Dürfte wohl ne Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gewesen sein.

    Für den Soldaten kommt das dicke Ende ja noch nach: gerichtliches Disziplinarverfahren. Und ich hab da so meine Zweifel, ob die Nebentätigkeit als Türsteher genehmigt war (vgl. § 20 Soldatengesetz).

  4. Bernd meint: (4.4.2006 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    Dann hätte man den Herrn nach dem Befehl seines Vorgesetzten fragen oder ihn zum Umziehen nach Hause schicken sollen, denn die "ZDv 37/10" regelt:

    Soldaten vor Gericht: 314. Bei Verfahren, die den DIENSTLICHEN BEREICH des Soldaten berühren [...] tragen Soldaten den Dienstanzug, Grundform, sofern nicht ein Verbot, Uniform zu tragen, ausgesprochen worden ist. In allen ANDEREN Fällen ist Zivilkleidung zu tragen. Ist Zivilkleidung nicht vorhanden, kann der Disziplinarvorgesetzte das Tragen der Uniform befehlen.

    http://www.bundeswehrforum.de/download/zdv3710.pdf

  5. Daniel meint: (4.4.2006 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @4
    Das hatte ich so auch im Kopf und war mein erster Gedanke als ich "Das atmet" las. Ich überlgte mir schon, wo ich denn die ZdV herbekommen könnte … aber das hat sich ja nach Deinem Beitrag erübrigt.

    Gefällt. Weitermachen!

    @ all.
    Disco-Schlägereien sind das eine … und was eine Soldat hierzu disziplinarrechtlich noch als Dreingabe "mitbekommt" ist das andere. von einem Berufs(!)soldaten sollte ein gewisses (anständiges) Verhalten in der Öffentlichekit (und auch sonst) erwartet werden können.

    Der Versuch, vor einem (zivielen) Gericht durch das Tragen der Üniform Eindruck zu schinden, ist schon dreist. Vielleicht endet das ganze auch zimlich dumm für den Angeklagte…

    - Nachdem die Schlägerei ja drei Jahre zurück liegen soll ist es natürlich immer fraglich, ob die Beweislage für eine Veruteilung des Angeklagten ausreicht.

    - Sollte er freigesprochen werden, so kann es trotzdem disziplinarrechtliche Folgen haben (z.B. Nebentätigkeit (s.o.), …)

    - wie erfolgreich/zuverlässig ist denn i.d.R. der Informationsaustausch zwischen zivilen Behörden und der Einheit?

    - Wurden durch diesen Auftritt evtl. die sprichwörtlichen schlafende Hunde geweckt?

    @ Udo Vetter
    dürfen wir auch den Ausgang des Verfahren und evtl. Nebenkriegsschauplätze erfahren?
    Wie hat der Vrositzende reagiert?

  6. Jule meint: (4.4.2006 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Hm…der Mandant (also der Bademeister in spe) war dann aber wirklich mal der einzige (vom Publikum mal abgesehen), der in der Verhandlung keine Uniform zur Verfügung hatte. Ob er sich nicht schon allein deshalb benachteiligt vorkommen muss? Und ob das nicht schon unter das Gebot der Waffengleichheit gehört: entweder alle Uniform oder keiner ;-)

  7. Hugo Habicht meint: (4.4.2006 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    @Jule
    vielleicht hätte er mit DLRG Badekappe erscheinen sollen.

  8. Dr. von Quack meint: (4.4.2006 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Schwimmmeister bitte, soviel Zeit muss sein

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schwimmmeister

    (Oh Gott, wie sieht das mit den drei "m" aus)

  9. Martin_mb meint: (4.4.2006 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Wieso kann Dein Mandant nur bedingt mithalten? Nach meinen Erfahrungen mit dem "Bund" ziehe ich Bademeister aber mal ganz locker den Vertretern der "Herr Hauptmann, Herr Hauptmann, im Keller, da brennt Licht!"-Fraktion vor.

  10. RA’in meint: (4.4.2006 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Etwas ähnliches ist mir mal in einer Verkehrssache passiert: Der Mandant, von dem ich vorher nur wusste,dass er Ingenieur ist, stand plötzlich in BW-Ausgehuniform im Gerichtsflur. Die Richterin am ersten Verhandlungstag sah ja eventuell noch beeindruckt aus. Die Protokollführerin war es definitiv. Dummerweise wurde aber noch ein 2. Termin benötigt und da war dann schon ein anderer (=männlicher) Richter zuständig. Der war nicht wirklich beeindruckt.

  11. Der Mann vom Gericht meint: (4.4.2006 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Hmmmm…
    Mir kommt solch ein Auftreten immer eher suspekt vor. Ich denke, damit kann man nicht wirklich was reißen.

  12. Siggi meint: (4.4.2006 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Hach, endlich mal was aus der Truppe. Ich tippe mal, daß der Beteiligte den Besoldungsgruppen A7-A9 zuzuordnen ist. Vielleicht ist es ausnahmsweise auch mal ein verirrter Offizier, ist aber deutlich seltener als bei den "Portmonee"-Uffz…ich liebe Vorurteile.
    Auf jeden Fall hat so was immer ein "G'schmäckle".

  13. jörg meint: (4.4.2006 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    @ 5:

    "Sollte er freigesprochen werden, so kann es trotzdem disziplinarrechtliche Folgen haben (z.B. Nebentätigkeit (s.o.), …)"

    Richtig, der Wehrdisziplinarnawalt hat sicher eine Akte am laufen. Wenn ein Freispruch rauskommt, gibts evtl. nochwas nach, weil die Nebentätigkeit nicht genehmigt war. Dieses Dienstvergehen ist aber nicht so schwerwiegend, dass es eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme rechtfertigen würde. Bleibt nur ne eiunfache Diszi. Das wäre hier allerdings nicht nmehr drin, weil die Geschichte drei Jahre her ist und einfache Disziplinarmaßnahmen nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Dienstvergehen nicht mehr verhängt werden dürfen (§ 17 Abs. 2 WDO).

    "- wie erfolgreich/zuverlässig ist denn i.d.R. der Informationsaustausch zwischen zivilen Behörden und der Einheit?"

    Sehr zuverlässig, weil der "Informationsaustausch" geregelt ist, siehe MiStra Nr. 19.

    "- Wurden durch diesen Auftritt evtl. die sprichwörtlichen schlafende Hunde geweckt?"

    Grundsätzlich nein, weil der zuständige WDA bereits über MiStra vom Vorfall Kenntnis hat. Der Verstoß gegen die Anzugsordnung nur auf, wenn der nächste Vorgesetzte auch in der Verhandlung war – in zivilen Verfahren eher unwahrscheinlich.

  14. Rowerle meint: (4.4.2006 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Hmmm, irgendwie kommt mir grade wieder die Erinnerung an meine Y-Tours Zeit anno 1992 in Euskirchen hoch:
    Wir hatten da einen Mit-Wehrpflichtigen, der die zeitlichen Rahmenbedingungen selbstständig auslegte. Man konnte dann die Maschinerie anlaufen sehen. Er hat eigentlich alles hinbekommen: freundliche Ermahnung (unsere Offze waren wirklich Klasse!), Ausgangssperre, verschärfte Ausgangssperre (letzter Warnschuss vor den Bug …), persönliche Abholung per oliv-farbigen Taxi mit Fackel-addon und letztendlich das Truppendienstgericht. Dort hatte er insofern Glück, als dass er nur zu 3 Wochen + 2 Wochen (also nicht zusammenhängend, wichtig für ziviles Leben!) im Cafe-4Eck eingeladen wurde. Nebengeschmack war jedoch, dass er 2 Monate verlängern 'durfte' und niemals mehr als Jäger werden konnte.
    Und das soll man mal bei einer Bewerbung in der zivilen Welt erklären, wo doch eigentlich jeder Depp mind. als OG dR entlassen wird.

    *greets*

  15. -thh meint: (4.4.2006 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Mir ist etwas unklar, warum offenbar alle Kommentatoren davon ausgehen, daß der Angeklagte bereits zur Tatzeit vor drei Jahren (Berufs-)Soldat war. Das kann ja sein, muß aber nicht …

  16. Bernd meint: (4.4.2006 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    @15: Falls er das zu diesem Zeitpunkt noch nicht war, sollte er bei einer Verurteilung aufpassen, dass nicht §46 (2.3) http://www.soldatengesetz.de/ greift: "Ein Berufssoldat ist zu entlassen, wenn sich herausstellt, daß er vor seiner Ernennung eine Straftat begangen hat, die ihn der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten unwürdig erscheinen läßt und er deswegen zu einer Strafe verurteilt war oder wird."

  17. Juergen meint: (4.4.2006 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Tja, wär Udo (sorry Herr Vetter) mal mit Olga P. in`s Geschäft gekommen, hätte er bestimmt ein paar türsteherähnliche Begleiter (ohne Uniform ist dann auch egal) mitbringen können.

  18. Thomas Bliesener meint: (4.4.2006 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @15: Er muß aber mindestens schon Soldat auf Zeit gewesen sein. So schnell wird man nicht Berufssoldat.

  19. Woo meint: (4.4.2006 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    hmm.. so eine nasse Badehose auf den Tisch klatschen erweckt sicher auch Eindruck..

  20. Trks meint: (4.4.2006 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    @15+18: bin ja beruhigt, das daß außer mir noch jemandem aufgefallen ist. Mir fehlen Detailkenntnisse, aber ich persönlich halte es für SEHR unwahrscheinlich, daß jemand innerhalb von drei Jahren (mal angenommen, er ist erst nach dem Ereignis zum Bund gegangen) Berufssoldat wird. Vielleicht ist der Angeklagte auch "nur" Zeitsoldat.
    [Einfache Erklärung für Ungediente: Zeitsoldat ist zwar auch Berufssoldat, aber eben nur auf Zeit (2,4,8 oder 12 Jahre, selten auch länger). Berufssoldat ist man bis zur Rente.]

    @12: Och, auch unter Offizieren gibt es "Uniformgeile", die sich selbst zu Hause am liebsten in geflecktarnte Bettwäsche kuscheln würden. Ich gebe allerdings zu, das die Zuneigung zu dienstlich gestellter Kleidung häufiger bei Uffzen o.P. und m.P. anzutreffen ist – meiner Erfahrung nach.

  21. Jossi meint: (9.4.2006 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    @Rowerle (Nr. 14): Die Zeiten, wo man bei jeder Bewerbung gefragt wurde, wo man "gedient" hat, sind ja zum Glück vorbei. Bei mir spricht es zunächst mal gegen einen Bewerber, wenn er beim Bund und nicht Zivi war.

  22. Daniel meint: (28.4.2006 um 07:15) AntwortenReply to this comment

    @21: "Jossi meint: (9. 4 .2006 um 00:43)
    (…) Bei mir spricht es zunächst mal gegen einen Bewerber, wenn er beim Bund und nicht Zivi war."

    Wow, … das ist mal ein geiler Ansatz.
    Warum das denn? Ist der zu schießwütig, hat der keine eigene Meinung, ist der …

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