5.4.2006

KLEINE ANFRAGEN

Ich erhalte täglich etliche Mails mit “kleinen” Anfragen. Die einen wollen wissen, ob ein Eintrag in ihrem Weblog unbedenklich ist. Die anderen haben Ärger mit dem Vermieter. Oder dem Gaslieferanten.

Ich freue mich natürlich über die Bitten nach einem kurzen Tipp. Und verstehe auch die Hoffnung, dass drei oder vier Zeilen möglichst nichts kosten sollten. Das geht so allerdings nicht. Zunächst einmal, weil juristische Beratung wesentlicher Teil meines Jobs ist. Außerdem gibt es noch andere Gründe. Diese Gründe stehen im nachfolgenden Text, mit dem ich die Anfragen beantworte:

… wie Sie sich denken können, stehe ich unter verschärfter Beobachtung. Einigen “freundlichen” Kollegen sei Dank. Ich muss Sie deshalb darauf hinweisen, dass ich aus Standesgründen nur in Ausnahmefällen juristische Ratschläge kostenlos geben kann (z.B. bei nachgewiesener Mittellosigkeit).

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir uns zunächst auf ein Honorar einigen müssen, bevor ich Sie berate. …

68 Kommentare zu “KLEINE ANFRAGEN”

  1. Leo meint: (5.4.2006 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Versteh ich vollkommen. Umso mehr bin ich dankbar, dass Udo mir damals(tm) die Hinweise zu den Gästebucheinträgen dieses Irren Norbert Steinbach kostenlos gegeben hat.

  2. Snyper meint: (5.4.2006 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Ach wie herrlich..

    Freundliche Kollegen sind immer wichtig, denn sie bestimmen wesentlich das Betriebsklima.

    Irgendwie fällt mir gerade folgende Szene ein:
    Arzt im Privat-PKW als erster am grade geschehenen Unfall, seine erste Frage an den noch nicht bewusstlosen Verletzten:

    Krankenkasse oder Privatpatient ?
    Aus Gründen unserer Ullala Schmidt kann ich nur in Ausnahmefällen medizinische Beratung kostenlos geben.
    Da sind nur 2 Verkehrsunfallopfer pro Quartal drin, aber leider waren in dem letzten Fahrzeug dem ich half, schon 2 Erwachsene und 1 Kind. Habe leider also schon einen halben Patienten vom nächsten Quartal überzogen.

    Hoffentlich haben sie bei der Feuerwehr mehr Glück, deren Budget ist für dieses Quartal wohl auch schon erschöpft…

    Damit will ich nicht sagen, das Rechtsanwaltsberatung derart lebenswichtig ist, aber als IT'ler helf ich einem Bekannten (oder Freund eines Freundes) der nach nem kleinen Problem fragt auch schon mal so, ist eh meistens Nippeskram, anstatt ihm die normalen 1000 Euro/Tag Consulting abzurechnen.

  3. Görg meint: (5.4.2006 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Wie weist man Mittellosigkeit nach? Einfach in die Email zu schreiben, dass man nichts hat dürfte kaum ausreichen oder?

  4. marcc meint: (5.4.2006 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute, dass viele Menschen – wie ich – nicht wissen, was eine Beratung kostet. Und deswegen scheuen sie den Besuch eines Anwalts oder hoffen einen Rat kostenlos zu bekommen.

    Wieviel kostet es nun, wenn ich in eine Kanzlei marschiere und ich wissen will "ob ein Eintrag in ihrem Weblog unbedenklich ist"?

    Bitte kein "Das kommt drauf an" als Antwort, das kann ich mir denken. Was kostet denn eine Beratung – ohne Rechtsschutzversicherung natürlich – im günstigsten Fall auf jeden Fall?
    50, 100 oder 2000 Euro?

  5. hugo meint: (5.4.2006 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Als Architekt müßte ich eigentlich auch erst eine Kostenvereinbarung unterzeichnen lassen, bevor ich den Leuten sage, was man gegen einen feuchten Keller machen kann.

    Deshalb auch mein Lieblings-Anwaltswitz:
    B: Sie sind doch Anwalt. Was würde es mich kosten, wenn sie drei einfache Fragen beantworten?
    A: 500 Euro
    B: So viel? Finden sie das nicht unverschämt?
    A: Nein. Wie lautet die dritte Frage?

  6. Hootch meint: (5.4.2006 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Ich kann das wirklich verstehen – selbst wenn es keine verschärfte Beobachtung durch 'nette' Kollegen gäbe.

    Besonders sympathisch finde ich "…dass wir uns zunächst auf ein Honorar einigen müssen…". Oder lese ich jetzt zuviel zwischen den Zeilen?

    Grüße!

  7. Armin meint: (5.4.2006 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    So wie ich das bisher verstanden habe, ist das in allen Branchen so in Deutschland oder nicht?
    Heisst das, der Informatiker löst keine Probleme mehr bei Verwandten und Bekannten und der Maler darf seinem Freund nicht beim streichen helfen?
    (Kenne mich nicht aus, bin Schweizer, ich helfe meinen Bekannten :D)

  8. Dr. von Quack meint: (5.4.2006 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, Herr Vetter bezieht sich auf Anfragen von Leuten die NICHT näher mit ihm bekannt oder gar verwandt sind.
    Wenn ich mich nicht irre, verdient er seine Brötchen und was draquf soll gerade damit, solchen Leuten gegen harte Währung Auskünfte zu erteilen.

    Leider kann man ja nicht allein von Luft, Liebe und einem guten Ranking in Blogcountern leben.

    Für alle Ratsuchenden ohne flüssige Mittel gibts Beratungshilfe…

  9. Marcel meint: (5.4.2006 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Das finde ich eine gute Gelegenheit, um mal auf das <a href="http://www.mein-parteibuch.de/wiki/Rechtsberatungsgesetz&quot; rel="nofollow">Rechtsberatungsgesetz</a> von 1935 (!!!) aufmerksam zu machen, dass meiner Meinung nach genauso dringend abgeschafft gehört wie die Verbindlichkeit der BRAGO. Leider sind die Juristen im Bundestag in der Mehrheit, und die sperren sich vehement gegen den Verlust ihrer Privilegien.

    Was tun dagegen, dass Juristen uns beherrschen? Zum Wahlboykott gegen Juristen in der Politik aufrufen, solange bis Rechtsberatungsgesetz und Brago nicht abgeschafft sind?

  10. Markus meint: (5.4.2006 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @9
    ähm, die BRAGO ist doch bereits durchs RVG ersetzt?

  11. Anonymous meint: (5.4.2006 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Ein Anwalt verkauft nunmal keine Gegenstände, sondern seine Arbeitszeit, d.h. er fokussiert seine Aufmerksamkeit auf einen bestimmten Sachverhalt und erzeugt als Ergebnis ein Produkt X, z.B. einen Brief, einen schriftsatz, einen Vertragsentwurf oder (hoffentlich) ein gutes Gefühl beim Mandanten, Dafür bekommt er Geld, entweder nach Stundensatz oder pauschal nach "Streitwert".

    Alles was diese Aufmerksamkeit unterbricht oder stört oder beeinträchtigt, wird (1) nicht vergütet und (2) kostet den Anwalt Geld, nämlich den entgangenen Umsatz den er hätte haben können wenn er seine Aufmerksamkeit einer Mandantensache hätte widmen können. Das ist typischerweise nicht nur im Anwaltsberuf so, sondern eigentlich überall dort wo höchstpersönliche Leistungen auf Stundenbasis verkauft werden, also im Prinzip bei allen Freiberuflern (NICHT: Selbständigen).

    Dann gibt es da noch das bereits erwähnte Rechtsberatungsgesetz und nicht zu vergessen die Berufshaftpflichtversicherung. Entsteht ein Haftungsfall, weil man mal eben flockig per email (falsche) Rechtsberatung gegeben hat, wird dies die Berufshaftpflicht womöglich nicht übernehmen, da kein formales Mandatsverhältnis eingegangen wurde und somit ein Fall grober Fahrlässigkeit vorliegt.

    Zum anderen ist es so dass viele Anwälte schlicht nichts zu tun haben, Stichwort Anwaltsschwemme, und sich deshalb Möglichkeiten suchen, Wettbewerbsverstöße von Kollegen zu rügen. Dies hat den Zweck, dass man entweder selbst etwas zu liquidieren hat (mit abnehmendem Erfolg, da hier immer mehr Gerichte njet sagen) oder man blockiert den Kollegen, verurscht Kosten und hindert ihn an der Bearbeitung von Mandaten.

    Solche im wortsinne Asozialen Verhaltensweisen finden sich m.E. nach bereits im Studium, wo es in manchen Bibliotheken usus ist, "das" Buch, "den" Aufsatz zur jeweils laufendne Hausarbeit vor den anderen Studenten zu verstecken oder schlimmer noch die relevanten Seiten einfach rauszureißen.

    Aber zurück zu den Anwälten. Es gibt sogar Anwälte, die die Kanzleiadressen abfahren, um zu sehen ob alle Partner richtig aufgeführt sind (ob z.B. ein ausgeschiedener Partner noch am Schild auftaucht = abmahnfähig) oder die Wortwahl des Schildes prüfen. Bei einem mir bekannten Beispiel wurde "XY und Kollegen" abgemahnt, weil die "Kollegen" aus einem Anwalt und einem Referendar bestanden, letzterer aber mangels Anwaltszulassung noch kein "Kollege" war. Richtigerweise hätte es also "XY und Kollege" lauten müssen.

    Heute wohl weniger üblich, früher aberdurchaus beliebt war das Ausmessen des Schildes, da ein zu großes" Schild als zu reißerisch und damit abmahnfähig galt.

    Krankhafe Auswüchse eines übersättigten Markts.

  12. Der andere Udo meint: (5.4.2006 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Die 11, das war ich.

  13. 321 meint: (5.4.2006 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    zu 9 u. 10- richtig, jetzt gilt das RVG; im übrigen haben Anwälte und Architekten und die gleichen Probleme – auch bei eigentlich rein "freundschaftlich" gemeintem Rat haften Sie. Und zwar mit dem gesamten Vermögen. Und das ist die Honorierung schon angemessen.
    Im übrigen kommt es bei Gebühren eben wirklich auf den Fall an, aber bei der Erstberatung gibt es ja nun die entsprechende Begrenzung.

  14. Dr. von Quack meint: (5.4.2006 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @9: "Was tun dagegen, dass Juristen uns beherrschen?"

    Ich wusste gar nicht, dass ich in Deutschland mitbeherrsche; jedenfalls nicht mehr als alle anderen Wahlberechtigten dieser unserer Volksherrschaft auch.

    Ich geh gleich mal nach draußen ein paar Nicht-Juristen anbeherrschen.

  15. Dr. von Quack meint: (5.4.2006 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @9: Mist, hat nicht geklappt.

  16. Bernd meint: (5.4.2006 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Gemessen an der Anzahl erreicht die Juristenlobby ja gar nicht viel. Insofern kann von beherrschen nicht gesprochen werden. Hätten Juristen und Rechtsanwälte tatsächlich so viel macht, würden Sie die Zulassungszahlen deutlich einschränken…

  17. Marcel meint: (5.4.2006 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @10
    Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass ich kein Jurist bin, dan habe ich ihn wohl damit geliefert.

    @14
    Die Überrepräsentation von Juristen in der Politik ist wirklich augenfällig. Allerdings haben die Juristen, die selbst keine Drähte dahin haben, da wohl nichts von.

  18. RKS meint: (5.4.2006 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Nr. 13 spricht den entscheidenden Punkt an: die Haftung. Unabhängig davon, dass Herr Vetter wohl kaum Lust haben dürfte, alle möglichen Fragen zu beantworten, haftet er als Rechtsanwalt auch bei kostenlos erteilten Ratschlägen mit seinem gesamten Vermögen. Wenn man sich dann vorstellt, wie schnell man die Rechtslage fehlerhaft beurteilt, ist das alles andere als spaßig.

  19. Marcel meint: (5.4.2006 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @#18
    Das ist doch Teil des Irrsinns. Ich als Nicht-Jurist werde in meiner Entscheidung entmündigt, wenn ich mit einem Juristen nicht einen Haftungsausschluß für einen erteilten Rat vereinbaren kann. Und auch werde ich entmündigt, wenn ich nicht gemeinsam mit meinem Anwalt mich auf ein Honorar – oder eben keine Honorar – einigen kann.

    Vor Gericht darf ich mich nicht selbst vertreten, sondern muß einem Rechtsanwalt flüstern, was der sagen soll. Der muß dabei berücksichtigen, dass er das nur sagen darf, wenn er damit nicht in die Haftung kommt.

    Und wenn ich dann noch viel lieber Rechtsrat von jemandem hätte, dem ich vertraue, der aber keine Rechtsanwaltszulassung hat, dann handelt der rechtswidrig, wenn er mir einen Rat gibt.

    Das ist absurd und entmündigend. Aber verständlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass das Rechtsberatungsgesetz von 1935 stammt und dazu diente, Juden den Rechtsweg zu versperren.

  20. Martin_mb meint: (5.4.2006 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Udos Standpunkt kann ich voll und ganz nachvollziehen, schließlich könnte es mit dem Broterwerb schwer werden, wenn man tausende von, für sich betrachtet zwar kleinen, Anfragen kostenlos bearbeitet.

    Bevor hier in den Kommentaren allerdings das allgemeine Geseufze bezüglich der Haftungsthematik und der oft schwer zu beurteilenden Rechtslage überhand nimmt, möchte ich doch daran erinnern daß es auch andere Berufszweige gibt, in denen Fehlentscheidungen gravierende Konsequenzen bis hin zum Personenschaden haben können. Ärzte und Ingenieure sind nur zwei dieser Berufsfelder. Dagegen wirkt das Risiko von Fehlentscheidungen bezüglich einer Rechtslage mit vornehmlich monetäre Konsequenzen für den Fehlentscheider doch eher harmlos…

  21. Dr. von Quack meint: (5.4.2006 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @19: entmündigt? Hab ich irgendwelche Gesetzesänderungen verschlafen?
    Das ist ja wohl nicht Ihr Ernst.

    1) Gerichte, vor denen man sich selbst vertreten darf:
    -Amtsgericht, Arbeitsgericht, etc.

    2) Einen Anwalt, dem ich zuflüstern muss, was er sagen soll, würde ich nicht beauftragen…

    3) "In Haftung" kommt man nur, wenn man Fehler macht…

    4) nebenbei: Rechtsberatung darf auch von Nicht-Juristen bzw. Nicht-Rechtsanwälten durchgeführt werden, zB durch Gewerkschaften

    5) Honorarvereinbarungen sind auch mit Rechtsanwälten möglich

    6) Jeder, der Rechtsrat erteilt, sollte auch für Fehler haften.

  22. Agiro meint: (5.4.2006 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    "Überrepräsentation von Juristen in der Politik"? – Dann frage ich mich, warum heutzutage so viele Gesetze schlampig gemacht bzw. vom BVerfG beanstandet werden. Andererseits wäre dann aber auch verständlich, warum Politiker inflationär immer neue Gesetze produzieren wie Schweine Mist.

  23. M. meint: (5.4.2006 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Du magst in der Sache Recht haben — warum ein Rechtsanwalt grundsätzlich anders behandelt werden soll als ein Schreiner oder KFZ-Mechaniker verstehe ich dennoch nicht.

    Dass man "kleine Anfragen" nur Stammkunden beantwortet und ansonsten vielleicht mal ein paar "Häufig gestellte kleine Anfragen" im Blog zusammenfasst ist OK und gute Werbung. Warum man dafür eine Brago/RVG benötigt, kann ich aber nicht nachvollziehen. Häufig wird damit argumentiert, dass sich nur so die Qualität halten liese. Ich habe trotzdem den Verdacht, dass die Qualität der Rechtsberatung genauso weit gestreut ist wie die der freien KFZ-Werkstätte — und die kommen ohne Brago/RVG aus.

  24. Rowerle meint: (5.4.2006 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @22: das liegt vielleicht daran, daß diejenigen Juristen, die was taugen, sich mit selbstständiger Arbeit versorgen können. Man schaue sich doch nur mal den CEO dieses blogs an ;-)

    *greets*

  25. Marcel meint: (5.4.2006 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    #21
    Am Rechtsberatungsgesetz hat sich seit 1935 eigentlich nicht wirklich wesentliches geändert, wenn man mal davon absieht, dass mit der Abschaffung der Rassegesetze alle Menschen, die keine Anwälte sind, nun vor Gericht die Rechte von Juden im Dritten Reich haben.

    zu 1) Schon in einer so simplen Sache wie der Nennung eines Namens auf einer Internetseite darf man sich nicht selbst vertreten. So schlimme Dinge werden nämlich vor dem Landgericht verhandelt. Weiterhin bekommt man auch keinen Ersatz für die zur Verteidigung aufgewendete Arbeitsleistung, wenn die Leistung nicht durch einen Juristen erbracht wurde.

    zu 2) Wer kennt schon bei allen Gerichten in Deutschland einen Anwalt, den er freiwillig beauftragen würde? Also verteidigt man sich und seine Internetseite da selbst und muß darum betteln, einen Anwalt zu finden, der die eigenen Worte absegnet, weil das eigene Wort nur im Rahmen einer Zeugenvernehmung akzeptiert wird.

    zu 3) In Haftung kommt man, sobald einem jemand vor Gericht nachweist, dass man Fehler macht. Da es auch Fehlurteile gibt, kommt man auch in Haftung, wenn man keine Fehler macht.

    zu 4) Rechtsberatung und rechtliche Vertretung darf aber nicht von jedem beliebigen Menschen durchgeführt werden. Selbst als Vollkaufmann darf ich niemanden in wirtschaftsjuristischen Fragen beraten, und stattdessen muß ich einen Ratsuchenden dann an einen möglicherweise völlig inkompetenten oder überteuerten Anwalt weiterschicken. Gute Rechtsberatung wird so zur Bückware gemacht.

    zu 5) Ist denn auch der Ausschluß des Honorars möglich? Pro Bono ist fast überall möglich, aber in Deutschland bekommt ein Jurist, der nur "pro bono" arbeiten will, nicht mal eine Zulassung.

    zu 6)
    Das ist nichts als Entmündigung, wenn ich meinen Anwalt nicht mal als Volkaufmann von der Haftung freistellen kann.

    #22
    Die Ergebnisse von Juristen in der Politik sind oft genauso gut, wie der Rechtsrat von Juristen mit ANwaltszulassung.

  26. bart meint: (5.4.2006 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    nun denn, also wie ist das mit der Beherrschung durch Juristen? in der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages waren:
    13. Wp: 135 Juristen (Rechts- Staats- und Verwaltungswissenschaftler) (insg: 693) = ca. 19,5%
    14. Wp: 137 Juristen (insg: 684)= ca 20%
    15. WP: 150 Juristen (insg. 608)= ca. 22%

    zum Vergleich:
    Ingenieure/Mathematiker/Physiker = 14%/12%/9,4%
    und die Gruppe der Lehrer?
    WP13 = 11%
    WP14 = 14%
    WP 15= 15 %
    findet man hier:http://www.bundestag.de/bic/dbuch/Datenhandbuch.pdf (aber vorsicht! pdf mit 1100 Seiten

  27. Irmgard meint: (5.4.2006 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, das ist okay so. Denn viele Tipps erhält man ja alleine schon beim Durchlesen der Beiträge und Kommentare auf diesem Blog.

  28. RA Munzinger meint: (5.4.2006 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @ Marcel

    Fragen Sie doch ihren Friseur, der kann Ihnen sich den besten Rechtsrat erteilen.Oder gehen Sie statt zum Chirurgen zum Metzger, der hat auch Ahnung vom Schnippeln.

    Wenn Sie wüssten wie teuer eine Berufshaftpflichtversicherung ist, wenn die Mandate über den Wert eines Käsebrotes hinausgehen, würden Sie weinen.

  29. Marcel meint: (5.4.2006 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @#26
    Danke für den Link auf das Datenbuch. Das kannte ich gar nicht. Das die Juristen von jeher die stärkste Gruppe sind, ist aber ohnehin jedem klar, der mal da war.

    @#27
    Das Verhalten von Udo Vetter finde ich absolut in Ordnung, nur die gesetzliche Lage finde ich nicht OK.

  30. Udo Vetter meint: (5.4.2006 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Im außergerichtlichen Bereich muss ja nicht zwingend nach dem RVG abgerechnet werden. Man kann zum Beispiel auch ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ab dem 1. Juli 2006 gilt das RVG gar nicht mehr für die außergerichtliche Beratung. Das Honorar muss also in jedem Einzelfall vereinbart werden.

  31. Dr. von Quack meint: (5.4.2006 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Notbremse! Nach Nr. 25 1. Abs. steige ich aus der Diskussion aus.

  32. mark meint: (5.4.2006 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    es besteht ja auch z.B. die möglichkeit bei http://www.123recht.net (oder anderen online-kanzleien) einen anwalt zu fragen. das honorar kann man selbst bestimmen und schauen, ob ein anwalt sich für den eingesetzten betrag der sache annehmen möchte…

    finde ich sehr praktisch und natürlich auch spannend. ich selbst möchte mit anwälten möglichst nicht näher in berührung kommen, ich habe manchmal den eindruck, dass man schon bei überschreiten der türschwelle einer kanzlei 180 euro abdrücken muß. die unwissenheit über konkrete zahlen schreckt so manche ab, glaub ich.

  33. Hootch meint: (5.4.2006 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde es völlig okay, wenn man nur von Anwälten rechtlich verteten werden kann. Wenn dem nicht so wäre, würden bestimmt selbständige "Rechtsberater", die eigentlich etwas ganz anderes gelernt haben, wie Pilze aus dem Boden schießen. Es ist ja nicht so, dass so ein Jurastudium eine Veranstaltung gegen Langeweile ist. Außerdem ist es ja auch nicht so, dass es immer 'nur' um Geld geht. Es soll ja auch vorkommen, dass die Freiheit eines Menschen auf dem Spiel steht.
    Der Vergleich von #28 mit Ärzten ist sehr treffend. Ich bin froh, dass nicht Hans und Franz Medikamente verschreiben dürfen.

    Aber: Ich finde es nicht gut, dass ich ohne Anwalt keine Einsicht in die Ermittlungsakte bekomme, wenn gegen mich ermittelt wird (Wie immer: Bitte um Korrektur, sollte dies falsch sein). Ich kann mir gut vorstellen, dass man nach der Einsichtnahme besser entscheiden kann, ob man sich einen Anwalt nimmt oder nicht.[nicht ganz so ernst] Würde hier nicht das Informationsfreiheitsgesetz greifen??[/nicht ganz so ernst]

    Grüße!

  34. Patrick meint: (5.4.2006 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    ich kann mich nur anschließen. ich finde es auch völlig o.k.
    ein anwalt verdient geld damit, leuten juristisch zu helfen. wenn jemand einen rat in diese richtung benötigt, dann soll er auch dafür zahlen.

  35. Mario meint: (5.4.2006 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    @8:
    > Für alle Ratsuchenden ohne flüssige Mittel gibts Beratungshilfe…

    Wenns doch nur so wäre.
    Mir wurde z.B. vor gar nicht allzu langer Zeit eine Beratungshilfe mit der Begründung verweigert, daß ich "der Deutschen Sprache mächtig sei und auch nicht unbedingt dumm wirke und demzufolge meine Interessen ohne Hilfe vertreten müsse."

  36. hugo meint: (5.4.2006 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    @28: Da stimme ich voll und ganz zu, gerade beim zweiten Absatz. Wobei man den auch umformulieren kann: Lieber Auftraggeber, wenn du wüßtest, wieviel du mir dafür zahlen mußt, damit du mich hinterher nicht verklagst, käme dir der Preis nicht zu hoch vor.
    Einen Haftungsausschluß kann man ja auch nicht vereinbaren.

  37. RKS meint: (5.4.2006 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter hat letztens berichtet, dass er sich die Kommentare hier im einzelnen ansieht und bei Bedarf auch einschreitet. Das wurde – jedenfalls von der h.M. – als legitim und sinnvoll erachtet.
    Manchmal wundert mich indes, was hier so alles stehenbleiben kann.
    Marcel schreibt unter Nr. 25: "…wenn man mal davon absieht, dass mit der Abschaffung der Rassegesetze alle Menschen, die keine Anwälte sind, nun vor Gericht die Rechte von Juden im Dritten Reich haben."
    Dieser Vergleich ist geschmacklos und in höchstem Maße ungehörig. Er überschreitet meines Erachtens die Grenze der freien Meinungsäußerung. Gerade Leute, die mit der Arbeit vor Gericht zu tun haben, sollten solche unsinnigen Vergleiche mit dem Dritten Reich aufs Schärfste zurückweisen.
    Oder kann sich "Marcel" als Mitblogger und u. U. Mandant hier Dinge herausnehmen, die Herr Vetter bei anderen nicht dulden würde?

  38. dirk digital meint: (5.4.2006 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @5: Verwandten und Freunden helfen, mal so eben über den Zaun rüber, geht sicher in Ordnung.
    Aber auch als Architekt macht man was falsch, wenn mann bei jeder x-beliebigen Anfrage bereitwillig Auskunft erteilt. Schliesslich verdient mann ja normalerweise mit der Beantwortung von "Wie dichte ich denn meinen Keller ab?" sein gutes Geld. Erst entwerfen und dann hinterher nach dem Honorar zu fragen ist meines Erachtens die wohl größte Dummheit, die sich ein idealistischer Planer leisten kann. Das kostet alzuoft Köpfe und die eigene wirtschaftliche Existenz.

    Schließlich heißt es Architekturbüro und nicht "Architekturinformation", oder?!

    Vielleicht sollten sich auch Architekten endlich mal etwas mehr "Anwaltmentalität" aneignen.

  39. Martin_mb meint: (5.4.2006 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    @37 (RKS)

    Klären Sie mich als Nichtjuristen doch mal auf: Hat Marcel in dem von Ihnen bemängelten Absatz etwas sachlich falsches geschrieben?

  40. Alix meint: (5.4.2006 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @37 RKS:
    Vielleicht könnten Sie mir mal plausibel darlegen, was der Unterschied zwischen einer freien Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung ist.
    Mir ist bekannt, dass es schwierig sein könnte, Vergleiche zwischen der heutigen Zeit mit der Zeit der Nazis zu ziehen. Aber solange ich _meine_ Meinung äußere und keine Behauptungen aufstelle, die ich als Tatsache bezeichne (was einige Nazis bestens können), werde ich wohl meine Meinung kundtun dürfen. Und jeder andere auch. Natürlich können Sie Kritik an einer Meinung üben, aber wie sagte schon meine Großmutter: über Geschmack lässt sich streiten – oder besser nicht.
    Ich esse gerne Fisch, einem anderen fällt allein bei dem Gedanken an Fisch das letzte genossene Essen aus dem Gesicht. Ist eben nur eine Frage des Geschmacks :-)

  41. RKS meint: (5.4.2006 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @ 39 und @ 40:

    Sind Sie auch der Auffassung, dass Menschen, die keine Anwälte sind, heute vor Gericht die Rechte von Juden im Dritten Reich haben?
    Und der, der so etwas behauptet, äußert nur seine Meinung?

  42. Jan meint: (5.4.2006 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @37

    Ich finde die Gleichsetzung ebenfalls völlig geschmacklos. Aber warum sollte er es nicht sagen dürfen? Die einzige angebrachte Reaktion ist für mich, vom Urheber der Gleichsetzung nichts zu halten.

    Übrigens, rein sematisch: Was ist an einem "Vergleich" schlimm? Wichtig ist doch nur, daß man einen Unterschied findet…
    http://www.titanic-magazin.de/archiv/1102/leserbrief4.php

  43. Jan meint: (5.4.2006 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Ich meinte semantisch.

  44. RKS meint: (5.4.2006 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Zusatz für 39 und 40 (vereinfacht):

    Rechte eines Angeklagten oder einer Partei vor Gericht: Tatsache
    Rechte eines Juden im Dritten Reich vor Gericht: Tatsache
    Anwalt, ja oder nein: Tatsache
    Rechte eines Angeklagten oder einer Partei (nicht Anwalt) vor Gericht heute = Rechte eines Rechte eines Juden im Dritten Reich vor Gericht : unwahre Tatsachenbehauptung
    Also nichts mit Meinungsäußerung, sondern bodenlose Geschmacklosigkeit.

  45. Marcel meint: (5.4.2006 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @#28
    Deshalb habe ich mich doch auch dafür eingesetzt, dass zwischen Anwalt und Klient auch ein Ausschluß einer Haftung vereinbart werden kann. Gerade bei den vielen Fällen, die den Wert eines Butterbrotes betreffen, sehe ich da überhaupt kein Problem. Wo liegt das Problem, wenn mich ein Metzger rechtlich in einem Fall vertritt, wo es um eine Mettwurststulle geht?

    @#41
    In meinem vor dem Landgericht stattfindenden Prozeß habe ich exakt keinerlei Rechte. Da das Rechtsberatungsgesetz 1935 eben zu diesem Zweck eingeführt wurde, Juden die Verteidigung vor Gericht abzuschneiden, finde ich den Bezug auf das dritte Reich hier durchaus legitim. Fairerweise muß man dazu sagen, dass das Rechtsberatungsgesetz nach dem Krieg umgestaltet worden ist. Das kann man nun so sehen, dass die Diskriminierung von Nicht-Ariern da entfernt wurde.

    Oder man sieht das eben anders. Wenn man als Beklagter nicht das Recht hat, sich zu verteidigen, und Menschen, denen man vertraut, nicht verteidigen dürfen, dann läuft das auf eine nahezu völlige Entrechtung hinaus.

    Ich habe allerdings das Glück gehabt, dass ich einen sehr guten Anwalt gefunden habe.

  46. marcc meint: (5.4.2006 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Da hier schon Ratschläge für Kommentarlöschungen gegeben werden: Bei mir flögen #25 und #37 ohne Begründung und Erklärung komplett raus. Jegliche Kommentare und Mails zur Löschung ebenfalls.

  47. Alix meint: (5.4.2006 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Anderes Thema: Hilfestellung
    Wenn ein 'sehr guter Bekannter' oder ein Freund mich um Hilfe bittet (das passiert meist nach einem Netzwerk- oder Rechnersterben) helfe ich, wenn es sein muss, auch Sonntags mitten in der Nacht (ist schon vorgekommen) für nix. Ähmm, zum Bier lasse ich mich bei nächster Gelegenheit gerne einladen. Für Fremde gegen Bezahlung zu arbeiten verbietet mir mein Arbeitsvertrag. Das ist der kleine Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit von einem Arbeitgeber. Die Abhängikeit von einem Arbeitgeber garantiert mir dafür ein kalkulierbares monatliches Einkommen, das in einer Selbstständigkeit nicht gegeben ist. Wenn ich mal nichts schaffe (weil z.B. ein privater PC vom Kollegen auf Vordermann gebracht wird), kommt das Gehalt weiter, bei einem Selbstständigen sieht das anders aus: no work, no money.
    Über die Stundensätze wäre vielleicht eine Diskussion angebracht. Die Arbeitszeit eines IT-Menschen einer amerikanischen Firma (von der deutschen Niederlassung kommend) wird mit ca. 100 €uro pro Stunde abgerechnet. Egal, ob er im Auto sitzt und zum Kunden fährt oder vor Ort beim Kunden werkelt.

  48. güero meint: (5.4.2006 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    "(…) usus ist, “das” Buch, “den” Aufsatz zur jeweils laufendne Hausarbeit vor den anderen Studenten zu verstecken (…)"
    Ist das so? Ich dachte immer die BWLer wären asozial. :)

    "Überrepräsentation von Juristen in der Politik”
    Imho schon. Man sieht es daran, dass immer der Einzelfall im Vordergrund steht (alleinerziehende Krankenschwester mit 3 Kinder und 2 Schichten pro Tag z.B.). Und selbst wenn es "nur" 22% Juristen im Bundestag sind: Die Gesellschaft besteht (glücklicherweise :P) nicht zu 22% aus Juristen.

  49. Rudi meint: (5.4.2006 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    "Du bist doch Patentanwalt; ich hab da ne super Erfindung gemacht…" Und dann soll man für einen entfernten Bekannten eine Anmeldung ausarbeiten. Natürlich für einen 50er. Zur Info: An einer kleinen Anmeldung sitzt man – soll ja ordentlich gemacht sind und kein Haftungsfall werden – minimum 6 Std. dran.
    Wie ich es hasse…
    Ich lasse die Leute inzwischen einfach abblitzen und lebe damit, daß sie mich für einen raffgieringen Assi halten…

  50. Udo Vetter meint: (5.4.2006 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe 25 nicht als Beleidigung von Juden, sonst würde ich den Beitrag löschen. Ich verstehe ihn als harsche Kritik am heutigen Justizsystem. Kritik, die ich in dieser Form nicht teile, aber für zulässig halte. Der Erläuterung entnehme ich außerdem, dass es um die Frage geht, ob es korrekt sein kann, dass ein Bürger vor Gericht nicht existent ist, bloß weil er anwaltlich nicht vertreten ist. Darüber kann man in der Tat sehr verwundert sein.

  51. Simon meint: (5.4.2006 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    @Marcel:

    Wer erzählt dir denn so was? Du hast einen ganzen Haufen Rechte. Eigentlich bestehen ZPO und GVG zu einem ganzen Teil aus Paragraphen, die direkt oder indirekt die Rechte der Parteien regeln.

    Dass dich der Richter nicht anhören will, das hat vielleicht eher was damit zu tun, dass du ein bisschen schnell die Sprüche vom dritten Reich auspackst. Ich würde dir da auch das Wort abschneiden, ehrlich gesagt.

  52. M. meint: (5.4.2006 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    @Rudi #50: Lamentier nicht rum! Das geht KFZ-Mechanikern, Klemptnern, Maurern, Windows-Experten, Klavierstimmern, Zimmerleuten, Dachdeckern, Webdesignern, Feinblechnern, Fensterbauern und vielen anderen genauso.

    Entweder man schränkt das ein ("Windows? Nie gehört! Ich bin Unix-Experte und kein Glaser!") oder man lebt damit. Aber man jammert nicht.

  53. Marcel meint: (5.4.2006 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    @51
    Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Eine Verteidigungsschrift ohne Anwaltsstempel wird da ohne Ansehen des Inhaltes zurückgewiesen.

    Genau das stand auch auf dem Blatt zur Belehrung über die Klage. Beim Landgericht landet man zum Beispiel, wenn man auf einer Webseite jemand anders beim namen nennt, dem das nicht paßt und der dann mehr als 5.000 Euro Streiwert ansetzt.

  54. Agiro meint: (5.4.2006 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Wie die Diskussion einmal mehr zeigt, herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit – solange man nichts sagt, was andere nicht hören wollen. Schönwetter-Meinungsfreiheit eben.

  55. med_maxx meint: (5.4.2006 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    …in diesem Sinne….:

    Der Arzt, zu einem dringenden Hausbesuch gerufen, wird an der Haustür von einer schluchzenden Frau empfangen: "Sie sind umsonst gekommen, Herr Doktor!" – "Nicht umsonst, vergebens!"

  56. casimir meint: (5.4.2006 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    Hochinteressant, bisher. Wo soll man die Grenze ziehen zwischen einem kostenlosen Tip und einer teuren Beratung?
    Wenn mich jemand fragt, wie er seinen Keller dichtbekommt, dann kann ich da garnix zu sagen, weil ich garnicht weiß, wie Wände und Boden aussehen, also MUSS ich hinfahren, alles andere wäre verantwortungslos.
    "Ich will eine Wand rausnehmen" usw. sind Dinge, die man nicht per email löst. Nebenbei bemerkt: Meistens hält nicht der Architekt, sondern der ausführende Bauingenieur (Ja, der Bauleiter) den Kopf hin. Zumindest wenn alles so läuft wie es vernünftig ist. Niemals würde ich bautechnische Beratungen per Mail oder Telefon geben, ich MUSS mir fast alles ansehen, und dann kostet es Geld. Auch bei Freunden und Verwandten. Man muss ja nicht gleich ins Extrem gehen, ein "Nachlass" ist immer drin.
    Nun kenne ich mich in der trockenen Juristenwelt nicht aus, aber auch hier kann der Anwalt wohl nicht einfach hergehen und die Rundum-Sorgloslösung mal schnell mailen? Wenn nicht, muss er auch bezahlt werden für seine Arbeit.

  57. casimir meint: (5.4.2006 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    Nochwas: Die Neider, die ganz genau auf die Einhaltung der Honorarordnung schauen, gibts im Bauwesen genauso.

  58. ML meint: (6.4.2006 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Selbstverständlich ist es völlig legitim für jede Rechtsberatung auch bezahlt zu werden, zumal man für das Lesen der zahlreichen E-Mail-Anfragen schon nichts abrechnen kann ;-)

  59. Torsten meint: (6.4.2006 um 06:05) AntwortenReply to this comment

    Uso: Ich hab da so ein Ziehen im Rücken. Ich weiß, eine Ferndiagnose ist schwierig, aber mein Arzt will Geld dafür. Deswegen frag ich ihn jetzt wegen meiner Blogbeiträge und Du bist nun mein Rückenexperte.

    Also: eher kalte oder warme Kompressen?

  60. Juergen meint: (6.4.2006 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    Abgrenzen hilft. Nicht jeder, der regelmäßig einen Blog liest oder sogar kommentiert, wird deshalb gleich der beste Freund des Betreibers. Gottseidank, sonst müsste Udo (Herr vetter) vermutlich die Phillipshalle für seine nächste Geburtstagsfeier mieten.

  61. MelScha meint: (6.4.2006 um 08:22) AntwortenReply to this comment

    genau… und eigentlich müsste ich doch auch beim Shopblogger kostenlos einkaufen und mit dem Taxiblogger kostenlos Taxi fahren können. Jetzt fehlen mir nur noch ein bloggender Steuerberater, ein bloggender Friseur…

  62. Anonymous meint: (6.4.2006 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    @25 also ich würde mich nicht von einem metzger verteidigen lassen; ich lass mir doch auch kein auto vom gärtner bauen weil am schluß eine blume aufs amaturenbrett soll… in form eines sachverständigen kann dann doch eh jegliches fachwissen eingebracht werden

  63. Anonymous meint: (6.4.2006 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    62 betrifft komentar 45…sorry

  64. Rowerle meint: (6.4.2006 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    @26 (und die anderen)
    Was mir gestern Abend noch so zu Thema 'Überrepräsentation von Juristen im Bundestag' einfiel:
    Unsere lieben Politiker kümmern sich doch um alles und neigen zu einer deutlichen Überregelung aller Sachinnen und Sachen: Wieso werden nicht da Quoten eingeführt, wie sie es für uns machen ("bei gleicher Qualifikation ist die Frau zu bevorzugen")?
    Damit meine ich, daß _alle_ Berufsgruppen gemäß ihres Anteils an der Bevölkerung auch so vertreten werden müssen? Also sowas wie:
    10% Arbeitslose (wobei die dann ja wieder eine Beschäftigung hätten und deswegen nicht mehr dürfen …)
    xy% auf 400€-Basis (spart gut bei den Diäten …)

    Nun ja, das könnte man doch mal so an den Petitions-Ausschuss bzw. seinen pers. Abgeordneten schicken. Mal sehen, wie die darauf reagieren! Wobei ich mal vermute, daß viele MdB-Juristen da noch jahrelange Prozesse führen würden, um sich ihre Pfründe rauszuklagen. Alle sollen sparen, aber bitteschön erst bei den anderen anfangen!
    Überdies sollten die MdB bitteschön mal ihre Super-Private-KV sofort abgeben und Zwangsmitglied bei den GKV werden. Was weiß eine Ullallalaa S. schon vom wahren Patienten-Alltag, wo sie doch mehr als nur bevorzugt behandelt wird? — aber das gehört in eine ganz andere Diskussion und nicht hierhin!

    just my 2¢

  65. Thommy meint: (6.4.2006 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Und wie schreibe ich eine korrekte "kleine Anfrage", die ich auch bezahlen "möchte"?

  66. F.R. (Psycho-Blog) meint: (6.4.2006 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Mal etwas zum Thema Neid:

    http://home.arcor.de/psychoanalyst/200604.htm#6_184

    (Ich hoffe, dass sich kein Anwalt beleidigt fühlt, wenn ich in meinem Beitrag vermute, dass sein Gehalt im Vergleich zu Millionengehältern gewisser anderer Leute unter "Peanuts" einzustufen ist. Sollte dies der Fall sein, lösche ich natürlich die entsprechende Passage sofort *gg*)

  67. Simon meint: (7.4.2006 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @65: Du schreibst Udo Vetter eine Email, oder du rufst ihn an. Den Rest erklärt er dir dann. Wenn er denn will.

  68. Michaela meint: (29.4.2007 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Kann mir jemand helfen? Ich möchte demnächst heiraten, mein zukünftiger ist beim Bund und verdient nur 260Euro monatlich. Ich habe ein Kind aus früherer beziehung und bekomme Unterhalt. Wenn ich nun heirate, muss der Vater meines Kindes weiterhin Unterhalt zahlen??

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum