GEKLAMMERT
In Gerichts- und Ermittlungsakten sind häufig Briefumschläge eingeheftet. Die enthalten mitunter interessante Unterlagen. Vorstrafenlisten, Führerscheine, Sparbücher, anonyme Briefe, falsche Geldscheine und Abschiedsbriefe. Um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Ich muss im Büro noch einmal Bescheid sagen, dass diese Sachen unbedingt komplett kopiert werden müssen. Auch wenn der Umschlag brutalstmöglich zugetackert ist. Dann hätte ich heute Morgen im Gericht nämlich auch gewusst, dass mein Mandant einschlägig vorbestraft ist. Entgegen seiner Beteuerungen.
Wir haben trotzdem noch die Kurve gekriegt. Geldstrafe gegen Geständnis. Aber nur weil die Sonne scheint. Und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sich als extrem flexibel erwies. Sie war nämlich ursprünglich nur so milde gestimmt, weil sie ebenfalls von keiner Vorstrafe wusste.
Heftklammern schrecken halt ab, überall.
"Aber nur weil die Sonne scheint"
Na, dass ist doch mal ein Argument! Mein Vertrauen in die deutsche Justiz wächst stündlich!
Wie heisst es so schön: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Aber das muß doch klar sein, dass bei der Kopie einer Akte wirklich der gesamte Inhalt gemeint ist – insbesondere auch Rückseiten der Blätter – da stehen oft handschriftlich die wichtigsten Notizen der jeweiligen Ermittler! Das ist bei mir ständige Anweisung.
Wie wird das im Kollegenkreis mit der Kontrolle bei gescannten Akten gehalten – z.T. wird in sehr aufwändigen Verfahren ja durchaus auch schon einmal eine PDF-Datei geschickt.
Ist zwar praktisch – ist da aber alles drauf?
Irgendwie bin ich da doch noch sehr konservativ kritisch. Darf ich mich darauf verlassen, dass das dann wirklich die ganze Akte ist?
Zu der Sache mit der Akte als pdf-Datei:
So was hatte ich bis jetzt zwar noch nicht, aber ich habe mich ähnliches schon gefragt, wenn man statt der Original-Akte das Haftprüfungsheft zur Akteneinsicht bekommt. Alles Kopien. Dann muss man sich auch fragen, ob tatsächlich auch die Rückseiten kopiert wurden usw.
Was macht man dann? Schreibt man, dass man irgendwann aber mal die „echte“ Akte gesehen haben will?
Zu einer gescannten Akte hätte ich mehr Vertrauen, als zu einer kopierten. Denn alle modernen Dokumentescanner scannen automatisch beidseitig.
Ich stell mir gerade vor was ein modernen Dokumentescanner automatisch mit einer Horde Heftklammern macht die sich an einem Umschlag befinden… ;-)
Ich schau mir vor dem Kopieren immer die Akte an; in der Regel sind die Inhalte der "Hüllen" (was für ein antiquiertes Wort) aber entfernt. Es gibt bei mir immer die konkrete Weisung, auch diesen Inhalt zu kopieren. Und ja, die Rückseiten sind auch Akteninhalt, eigentlich Lehrstoff Stunde 1 auf dem Weg zum Kopierdiplom.
Es ist sogar schon vorgekommen, daß ich einen vom Mandanten heiß begehrten Führerschein in der Akte hatte…nach der Lektüre hatte ich keine Lust mehr, den zufällig beim Kopieren unter den Tisch fallen zu lassen ;-)
@ 6 (RA F)
Ups, wieviele Führerscheine liegen den schon unter den Tisch? :-)
@7: keiner, das macht man nur einmal und dann muß es sich lohnen….:-) I.Ü. ist ja nicht der Besitz des Führerscheins ausschlaggebend dafür, ob man fahren darf oder nicht.
Da dürfte doch im Sinne des Mandanten alles ok sein. Der Rechtsanwalt schreibt, der Täter ist nicht vorbestraft und das Ergebnis ist ja auch noch entsprechend.
dann fröhlich auf zur nächsten straftat :)
"brutalstmöglich" – Ich glaube irgendein Politiker hat mal gefordert, daß ein Spendenskandal "brutalstmöglich" aufgeklärt wird. Seitdem gibt es dieses schöne Wort.