18.4.2006

ANWALT SCHIESST SCHARF

Ein Rostocker Anwalt hat in seiner Kanzlei einen Mann angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst wegen versuchtem Totschlag. Mittlerweile geht sie aber von Notwehr aus, heißt es in diesem Zeitungsbericht.

Einen Waffenschein soll der Anwalt nicht besessen haben.

22 Kommentare zu “ANWALT SCHIESST SCHARF”

  1. Dennis meint: (18.4.2006 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Kann der Schütze bei einer evtl. Verurteilung wegen illegalem Waffenbesitzes seine Zulassung verlieren?

  2. Nimue Sionnach meint: (18.4.2006 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Na, dann hoff ich mal, daß mein Anwalt und der Anwalt der Gegenseite morgen keine Waffen dabei haben….

  3. Farlion meint: (18.4.2006 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Ich kannte mal einen ähnlichen Fall, allerdings handelte es sich nicht um einen Anwalt. Vor Gericht fragte der Schütze, wie er sich sonst gegen die Messer der drei Männer wehren sollte, die ihn bedrohten? Antwort des Staatsanwalts: "Sie hätten ja die Polizei rufen können." Autsch…

    P.S.:
    Wieso erinnert mich die Unkenntlichmachung auf dem Foto sofort an die BILD-Zeitung? ;)

  4. RZ meint: (18.4.2006 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Wo steht was von "illegalem Waffenbesitz"? Da steht nur, daß er keinen Waffenschein hatte.

  5. powermax meint: (18.4.2006 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Ermittelt der Staatsanwalt wegen versuchten Totschlags oder tatsächlich im Juristendeutsch "wegen versuchtem Totschlag"?

    @4:
    Ich kann mir vorstellen, wo der Unterschied liegt, mir fallen aber beim besten Willen keine praxisnahen Beispiele ein. Kann mir jemand helfen? Außerdem: Macht das bei der Ahndung einen Unterschied, resp. sollte das einen Unterschied machen?

  6. lui meint: (18.4.2006 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    @3 P.s: bei einem so seltenen Vornamen ist und anderen Eindeutigkeiten wäre die 'Unkenntlichmachung' auch kein wirklicher Schutz.

  7. 321 meint: (18.4.2006 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Naja – wer sich in Gefahr begibt kommt darin um. Der Kollege ist nun in und um Rostock kein ganz unbeschriebenes Blatt.

    Und wenn man Strafverteidigung im Rotlicht-Milieu bzw. bei Schmuggel und Dealerei betreibt muß man schon mal mit handgreiflicheren Klärungen rechnen…
    insbesondere wenn der Inhalt der Besprechung vielleicht – wie wohl angekündigt – die Diskussion über Angemessenheit von Honorarzahlungen beinhalten soll ….

    Aber vielleicht lag die Waffe ja noch von einem anderen Mandanten da, der diese Zwecks Abgabe an die zuständige Behörde dem Anwalt gerade vorher gab, und diesen bräuchte der Kollege dann ja nicht zu benennen.

    Im übrigen zu 4. – wenn ich ich keinen Waffenschein habe und die Waffe nicht angemeldet ist – und zwar auf mich als Inhaber – kann ich nun mal die Waffe nicht legal besitzen.

    Dabei ist eine geladene Waffe ohnehin nicht so ohne weiteres zu rechtfertigen – sogar ein Jäger darf erst auf dem Ansitz in seinem Rebier die Waffe aus dem Futteral nehmen und dort laden.
    Auf dem Weg dorthin darf er die Waffe auf keinen Fall offen und geladen bei sich führen.

    Außderdem – Notwehr? Liegt hier nicht doch vielleicht ein Exzess vor? Immerhin drei Schüsse – bei Drohung mit Schlägen. Das Büro soll war ja wohl auch noch besetzt – und 110 kann man ja auch wählen.
    Und dann als Anwalt erstmal eine Stunde verschwunden sein – naja, ein Wicht wer böses dabei denkt.

    Insgesamt ist die ganze Geschichte sicherlich kein Ruhmesblatt.

  8. RZ meint: (18.4.2006 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Als Sportschütze, Jäger oder Waffensammler darf man durchaus eine Waffe besitzen. Man erhält dann eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Waffenschein.

    Einen Waffenschein braucht man nur, wenn man eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (d.h. außerhalb der Wohnung oder von befriedetem Besitztum, nicht auf dem Schießstand oder auf der Jagd) führen (d.h Waffe ist zugriffs- und schussbereit) will.

    Es ist also gar nicht sicher, ob überhaupt ein Verstoß gegen das Waffenrecht vorliegt.

  9. Gunther meint: (18.4.2006 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Wann lernen die Leute eigentlich endlich mal den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein?
    Und seit wann darf man eine geladene Waffe nicht in seinem befriedeten Besitztum führen?

  10. RZ meint: (18.4.2006 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Und zur Notwehr verweise ich auf diese Seite der Uni Saarbrücken: http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/material/DStrafR/strafr_03_04/t_rw.html

    Ich zitiere aus dem Zeitungsbericht: "… die zwei Personen in seinen Büroraum eingedrungen sein und einer von ihnen, Dirk L., soll mittels eines so genannten Schlaghandschuhs versucht haben, auf ihn, Rechtsanwalt N., einzuschlagen."

    Es liegt ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff vor, die Verteidigung war geboten, geeignet und erforderlich (man beachte, daß keine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfindet!).

    Ich kann hier keinen Exzess erkennen, sondern nur rechtmäßige Notwehr.

  11. RA J. Melchior meint: (18.4.2006 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    @5: "Juristendeutsch" ist "wegen versuchten Totschlags", das andere ist Sprachschlamperei (sorry, Herr Kollege!).

  12. n.n. meint: (18.4.2006 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    mhm, wenn wir hier einen illegalen waffenbesitz haben sollten, weil der kollege keine waffenbesitzkarte hat und die waffe nicht nur zwecks abgabe bei der behörde von einem anderen mandanten bei dem ra abgegeben wurde und andererseits notwehr vorliegt:
    wird dann nicht der illegele waffenbesitz, der tateinheitlich mit dem tatbestandsmäßigen versuchten totschlag verübt wurde auch durch § 32 stgb gerechtfertigt!? oder täuscht mich da meine erinnerung an strafrecht-at-vorlesungen?

  13. MaxR meint: (19.4.2006 um 08:06) AntwortenReply to this comment

    @5: Wie heißts so schön: "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod." Und wie haben die Älteren noch gelernt: "Wegen regiert den zweiten Fall".

  14. Siggi meint: (19.4.2006 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Könnte mal jemand einen Schlaghandschuh näher beleuchten?

    Ist das ne Kombination aus Handschuh und Schlagring? Oder ein zweckentfremdetes Sportgerät aus dem Baseball?

  15. n.n. meint: (19.4.2006 um 10:58) AntwortenReply to this comment
  16. tricompax meint: (19.4.2006 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    @12:

    Dogmatisch ist das schwierig, weil ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften ja keine Verteidigung zu Lasten der Rechtsgüter des Angreifers darstellt, die allein § 32 StGB rechtfertigt. Ich habe aber dunkel in Erinnerung, dass der BGH bei Vorliegen der Vss. des § 32 StGB etwaige Waffendelikte ohne nähere Begründung unter den Teppich kehrt. Diese Aussage ist freilich ohne Gewehr, äh, Gewähr :-))

  17. Thomas Bliesener meint: (19.4.2006 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Nach wegen sind sowohl Genetiv als auch Dativ "richtig". [X] Grammatikecke jetzt.

  18. Anonymous meint: (20.4.2006 um 08:03) AntwortenReply to this comment

    Das Radio Ostseewelle vermeldet soeben, dass der Anwalt untergetaucht ist. Er hat Morddrohungen in englischer Sprache erhalten: "Anwaltsratte, du wirst tot sein und dein Bodyguard auch." Und ein weiterer Brief: "Verschwinde aus Rostock."

  19. Anonymous meint: (21.4.2006 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    L.N. ist weg und kommt nicht mehr wieder. Die Kanzlei wird geschlossen.

  20. Anonymous meint: (23.4.2006 um 04:21) AntwortenReply to this comment

    es mutet schon seltsam an, wenn ein Advokat mit der Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft über ein Zeugenschutzprogramm für einen Mandanten verhandelt, der im Ausland gefasst wurde und der für den in HRO laufenden Prozeß gegen den Rotlichtkönig A.B. von immenser Bedeutung sein könnte, und diese das dann zum einen ablehnt und zum anderen genau jene Informationen an solche Dritte gelangen, die es am allerwenigsten erfahren sollen und die daraus ihre "Konsequenzen" ziehen – in der Gestalt, wie sie nun der Öffentlichkeit nicht verborgen blieben.
    Da mag man(n) schon um sein Leben bangen (insbesondere, wenn man weiß, wozu DIE alles fähig sind), für sich alles selbst in Frage stellen und deshalb einfach untertauchen.

  21. Nobody meint: (2.1.2007 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    gibts hier eigentlich was neues? Die Internetseite ist jedenfalls nicht mehr erreichbar.

    Gruß

  22. Norbert meint: (2.8.2008 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Hier wird es wohl in nächster Zeit nichts mehr zu berichten geben. Außer er schießt demnächst mit der Erbsenpistole und dafür braucht man zur Zeit noch keinen Waffenschein.

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