18.4.2006

REMPELTANZ

Wer besoffen rempeltanzt, ist nicht ohne juristischen Schutz. Weil es beim Rempeltanz keine festen Regeln gibt, können sich Rempeltänzer nicht damit herausreden, der Verletzte habe ja auch gerempelt. Der Bundesgerichtshof springt damit einem Partygast zur Seite, der sich beim Rempeltanz die Beine gebrochen hatte (Urteil vom 7. Februar 2006, PDF).

Wie das abgeht beim Rempeltanz, steht auch im Urteil.

(Link gefunden bei Jurabilis)

28 Kommentare zu “REMPELTANZ”

  1. Olav meint: (18.4.2006 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Hieß das nicht früher "Pogo"?

  2. Anonymous meint: (18.4.2006 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Nee, nee. "Dans op de Deel" ist kein Pogo. Sondern eine etwas stürmische Paartanzversion.
    Wie man sich dabei die Beine bricht ist mir allerdings ein Rätsel. :-)

  3. Alix meint: (18.4.2006 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    @1 Olav: http://de.wikipedia.org/wiki/Pogo
    Wer sich 'dichtgesoffen' hat, sollte sich ins Bett legen. Dann passiert meistens nichts – jedenfalls nicht so ein Schwachsinn.
    Wie sagte schon mein Vater zu mir: "wenn du dich jemals betrinken solltest, machs wenigstens mit Anstand und baue keinen Mist" :-)

  4. Olav meint: (18.4.2006 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    @2: Hast Du das PDF gelesen? Mit "Pogo" meine ich nicht den "Tanz
    op de Deel" aus dem 2., sondern den "Rempeltanz" aus dem 3. Absatz.

    @3: Sich dichtsaufen und dann hinlegen ist meist keine gute Idee … ;-)

  5. Menni meint: (18.4.2006 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Ich stimme 1 hier zu. In meiner Jugend hiess das Pogo :) "Tanz op de Deel" wurde es nur vom Kläger genannt. Den anderen Aussagen nach, war das aber eindeutig Pogo

  6. Alix meint: (18.4.2006 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    @4: das ist richtig, 'dichtsaufen' ist keine gute Idee :-)

  7. g. meint: (18.4.2006 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Wer sich ins Moshpit begibt, sollte das mit offenen Augen und klarem Kopf tun. Wenn allerdings noch genug Platz ist, das die drei einfach so umfallen konnten war die Tanzfläche schlicht nicht voll genug. Amateure :D

  8. Max meint: (18.4.2006 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Ich bin selber noch jugendlich und meine auch das es Pogo heisst. ^^

  9. skugga meint: (18.4.2006 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ganz und gar nicht mehr jugendlich, aber mit dem pogen seit 1980 vertraut. :o)

    Früher (jaja, früher… ;-)) haben sie einen aber wieder aufgehoben, wenn man hingebratzt ist.

  10. n.n. meint: (18.4.2006 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    mhm, ohne das urteil jetzt gelesen zu haben: wieso liegt denn kein einverständnis vor, wenn sich jemand beim pogen kaputthauen lässt?!
    auf dem bolzplatz willige ich doch auch in ein rempeln (bzw. in die beine treten) ein und verklage nicht mein gegenüber.

    so war es zumindest früher beim tanzen und bolzen auf dem westfälischen land ….
    :-)

  11. Anonymous meint: (18.4.2006 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Ich bin auch noch Jugendlicher, und das heißt definitif "Pogo" oder "moshen". Und auch heute wird normalerweise jedem, der hinfällt, sofort aufgeholfen. Beim Pogen mag es keine festgeschriebenen Regeln geben, aber dafür umsomehr ungeschriebene. So geht es beim Pogo nie darum, jemanden zu verletzen. Weiter wird, wie bereits geschrieben, jedem, der hinfällt, aufgeholfen. Natürlich kann troztdem etwas passieren, aber wer mitmosht weiß, worauf er sich einlässt.

  12. Anonymous meint: (18.4.2006 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    aua, tausche ein f gegen ein v ;-)

  13. Farlion meint: (18.4.2006 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Ich habe vom Pogen nie viel mitbekommen, weil ich immer zwischen den Headbangern stand und nach spätestens 5 Schädelkrachern zu Boden ging.
    Dafür bin ich aber immer mit einem Bier geweckt worden ;)

    Lang, laaaaaaaang ist's her…

  14. Mark Obrembalski meint: (18.4.2006 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Ja klar, das war Pogo, bei dem der Kläger möglicherweise nicht mitmachen wollte (oder zu besoffen war, um Pogo noch als solchen zu erkennen). "Tanz op de Deel" scheint mir eher der Name der Veranstaltung – und ziemlich halbherziges Platt.

  15. Cator meint: (18.4.2006 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    @Farlion: *lach* So gehört sich das auch.

    @all: Von Kläger und Beklagten kommen unterschiedliche Versionen der Geschichte. Es war auch nur ne kleine Feier und man versuchte sich anscheinend gegenseitig DIE BEINE WEGZUTRETEN. Pogen ist was anderes…

    Es steht jetzt also im Urteil: "Der angefochtenen Entscheidung ist die erforderliche umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Be-rücksichtigung der konkreten Umstände nicht zu entnehmen."
    Heißt das, daß jetzt alle erstmal ihr Regelwerk, nach welchem sie tanzten, aufschreiben sollen?

  16. titelschutz meint: (18.4.2006 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Rempeltanz? Ich lach mir einen ab. Ist es wirklich unter der Würde eines deutschen Gerichtes einfach Pogo zu schreiben?

    Wenn das die Jungs von DAF damals schon gekannt hätten. Statt "Tanz den Mussolini" wär "Tanz den Rempelzanz" auch eine geile Lyric-Line :-)

    Auf "Tanz den Rempelzanz" sollte ich Titelschutz erheben. Vielleicht will jemand einen Remix vom Mussolin machen?

  17. Max meint: (18.4.2006 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    @ skugga: Ich bin auch der Meinung des Schreibers von Kommentator 12 und denke es wird immer noch jeder aufgehoben zumindest in der Rockcity Haltern (www.rockbuero.de)
    @ all: Auch bin ich der Meinung das es vollkommen schwachsinnig ist nicht einfach "Pogo" zu schreiben, naja so ist es^^

  18. Farlion meint: (18.4.2006 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    Leute, Ihr dürft nicht vergessen, dass unsere Justiz durchzogen ist von einer Strähne grauhaariger, glatzköpfiger oder Toupet tragender Männer. Diese Männer verstehen nunmal nichts von "Pogen", "Moshen" oder "Headbangen". Sie verstehen auch nichts von Internet, digitalen Medien, Urheberrecht, Markenrecht, überflüssigen Abmahnungen…
    Ich soll das Ganze nicht wirklich fortsetzen, oder? ;)
    Jedenfalls verstehen diese älteren, oftmals schon etwas wunderlichen Herren (und einige wenige Damen) in der Regel die Zusammenhänge nicht. Sie urteilen oftmals aus einem Halbwissen heraus, das sie sich für den jeweils anstehenden Fall in aller Eile zulegen. Wobei mich hin und wieder das Gefühl beschleicht, dass Computer-BILD dabei als Hauptlektüre herhalten muss.

  19. n.n. meint: (18.4.2006 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    @18

    http://www.rempeltanz.de ist noch frei!
    :-)

  20. M. meint: (18.4.2006 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    Google sagt: meinten Sie "Tempeltanz"?

  21. Der Mann vom Gericht meint: (18.4.2006 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    Rempeltanz… ich lach mich scheckig; das Wort habe ich noch nie gehört.
    @18: Ich finde die Vorstellung, dass Gabi Delgado von DAF "Tanz den Rempeltanz" singt, ziemlich komisch. Dazu dann die ganzen EBM-Blockheads, böse schauend im martialisch wirken sollenden EBM-Einheitsschritt: Eine köstliche Vorstellung. Einen Mussolini-Remix gibt's übrigens schon auf einer DAF-Maxi von 1987.

    Ich bin mir aber nicht sicher, ob es in dem Fall wirklich um Pogo geht. Im Urteil ist von "Tanz op de Deel" die Rede. Die Sache hat sich im südlichen Niedersachen ereignet (jedenfalls war das LG Bückeburg im Spiel). In der Gegend gibt es tatsächlich den Danz op de Deel, ein recht derber alter Bauerntanz, der früher in Holzschuhen auf Bauernfesten getanzt wurde ("Danz op de Deel/Danz op de Deel/Immer noch einmal/quer so über'n Saal" heißt ein begleitendes Lied dazu). Ursprünglich war dieser Tanz nicht so konzipiert, dass sich die Bauern gegenseitig die Beine wegtraten. Ich denke eher, dass die Parteien durchaus fortgeschrittenen Alters sind und die ganz Sache einfach aus dem Ruder gelaufen ist, je später der Abend wurde. Man trinkt in der Gegend gerne Hochprozentiges…

  22. Moxy meint: (18.4.2006 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Der BGH kennt Pogo nicht?
    Bin mir ziemlich sicher: die haben nur die Wortwahl des Ausgangsverfahrens übernommen
    Erste Instanz? AG Bückeburg! "Moshpit" ist dort wohl am ehesten noch im Schweinestall zu finden, jetzt hör ich aber auf – aus Rücksicht auf das lebende Mittelalter… Obwohl, das AG hält ja anscheinend das Faustrecht für nicht anwendbar ;-)

  23. skugga meint: (18.4.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    *lacht schallend @ 22*

  24. herr waldar meint: (18.4.2006 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    *manueller trackback*

    "nur so nebenbei: bitte auf der tanzfläche vorsichtig sein! knochenbrüche aufgrund ekstatischen tanzens können zu kostspieligen schmerzensgeldzahlungen führen. [...]"

  25. maternus meint: (19.4.2006 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    Drum tanz' ich auch lieber Walzer. Da bleiben die Beine nämlich ganz.

  26. andy meint: (1.9.2006 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    Dans op de Deel kam ca. 1979 von Carla Lodders als Single raus. Auch auf der CD "Hamburg 75".

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