Wer besoffen rempeltanzt, ist nicht ohne juristischen Schutz. Weil es beim Rempeltanz keine festen Regeln gibt, können sich Rempeltänzer nicht damit herausreden, der Verletzte habe ja auch gerempelt. Der Bundesgerichtshof springt damit einem Partygast zur Seite, der sich beim Rempeltanz die Beine gebrochen hatte (Urteil vom 7. Februar 2006, PDF).
Wie das abgeht beim Rempeltanz, steht auch im Urteil.
(Link gefunden bei Jurabilis)
Wer besoffen rempeltanzt, ist nicht ohne juristischen Schutz. Weil es beim Rempeltanz keine festen Regeln gibt, können sich Rempeltänzer nicht damit herausreden, der Verletzte habe ja auch gerempelt. Der Bundesgerichtshof springt damit einem Partygast zur Seite, der sich beim Rempeltanz die Beine gebrochen hatte (Urteil vom 7. Februar 2006, PDF).
Wie das abgeht beim Rempeltanz, steht auch im Urteil.
(Link gefunden bei Jurabilis)
Hieß das nicht früher "Pogo"?
Nee, nee. "Dans op de Deel" ist kein Pogo. Sondern eine etwas stürmische Paartanzversion.
Wie man sich dabei die Beine bricht ist mir allerdings ein Rätsel. :-)
@1 Olav: http://de.wikipedia.org/wiki/Pogo
Wer sich 'dichtgesoffen' hat, sollte sich ins Bett legen. Dann passiert meistens nichts – jedenfalls nicht so ein Schwachsinn.
Wie sagte schon mein Vater zu mir: "wenn du dich jemals betrinken solltest, machs wenigstens mit Anstand und baue keinen Mist" :-)
@2: Hast Du das PDF gelesen? Mit "Pogo" meine ich nicht den "Tanz
op de Deel" aus dem 2., sondern den "Rempeltanz" aus dem 3. Absatz.
@3: Sich dichtsaufen und dann hinlegen ist meist keine gute Idee … ;-)
Ich stimme 1 hier zu. In meiner Jugend hiess das Pogo :) "Tanz op de Deel" wurde es nur vom Kläger genannt. Den anderen Aussagen nach, war das aber eindeutig Pogo
@4: das ist richtig, 'dichtsaufen' ist keine gute Idee :-)
Wer sich ins Moshpit begibt, sollte das mit offenen Augen und klarem Kopf tun. Wenn allerdings noch genug Platz ist, das die drei einfach so umfallen konnten war die Tanzfläche schlicht nicht voll genug. Amateure :D
Ich bin selber noch jugendlich und meine auch das es Pogo heisst. ^^
Ich bin ganz und gar nicht mehr jugendlich, aber mit dem pogen seit 1980 vertraut. :o)
Früher (jaja, früher… ;-)) haben sie einen aber wieder aufgehoben, wenn man hingebratzt ist.
mhm, ohne das urteil jetzt gelesen zu haben: wieso liegt denn kein einverständnis vor, wenn sich jemand beim pogen kaputthauen lässt?!
auf dem bolzplatz willige ich doch auch in ein rempeln (bzw. in die beine treten) ein und verklage nicht mein gegenüber.
so war es zumindest früher beim tanzen und bolzen auf dem westfälischen land ….
:-)
Ich bin auch noch Jugendlicher, und das heißt definitif "Pogo" oder "moshen". Und auch heute wird normalerweise jedem, der hinfällt, sofort aufgeholfen. Beim Pogen mag es keine festgeschriebenen Regeln geben, aber dafür umsomehr ungeschriebene. So geht es beim Pogo nie darum, jemanden zu verletzen. Weiter wird, wie bereits geschrieben, jedem, der hinfällt, aufgeholfen. Natürlich kann troztdem etwas passieren, aber wer mitmosht weiß, worauf er sich einlässt.
aua, tausche ein f gegen ein v ;-)
Ich habe vom Pogen nie viel mitbekommen, weil ich immer zwischen den Headbangern stand und nach spätestens 5 Schädelkrachern zu Boden ging.
Dafür bin ich aber immer mit einem Bier geweckt worden ;)
Lang, laaaaaaaang ist's her…
Ja klar, das war Pogo, bei dem der Kläger möglicherweise nicht mitmachen wollte (oder zu besoffen war, um Pogo noch als solchen zu erkennen). "Tanz op de Deel" scheint mir eher der Name der Veranstaltung – und ziemlich halbherziges Platt.
@Farlion: *lach* So gehört sich das auch.
@all: Von Kläger und Beklagten kommen unterschiedliche Versionen der Geschichte. Es war auch nur ne kleine Feier und man versuchte sich anscheinend gegenseitig DIE BEINE WEGZUTRETEN. Pogen ist was anderes…
Es steht jetzt also im Urteil: "Der angefochtenen Entscheidung ist die erforderliche umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Be-rücksichtigung der konkreten Umstände nicht zu entnehmen."
Heißt das, daß jetzt alle erstmal ihr Regelwerk, nach welchem sie tanzten, aufschreiben sollen?
Rempeltanz? Ich lach mir einen ab. Ist es wirklich unter der Würde eines deutschen Gerichtes einfach Pogo zu schreiben?
Wenn das die Jungs von DAF damals schon gekannt hätten. Statt "Tanz den Mussolini" wär "Tanz den Rempelzanz" auch eine geile Lyric-Line :-)
Auf "Tanz den Rempelzanz" sollte ich Titelschutz erheben. Vielleicht will jemand einen Remix vom Mussolin machen?
@ skugga: Ich bin auch der Meinung des Schreibers von Kommentator 12 und denke es wird immer noch jeder aufgehoben zumindest in der Rockcity Haltern (www.rockbuero.de)
@ all: Auch bin ich der Meinung das es vollkommen schwachsinnig ist nicht einfach "Pogo" zu schreiben, naja so ist es^^
Leute, Ihr dürft nicht vergessen, dass unsere Justiz durchzogen ist von einer Strähne grauhaariger, glatzköpfiger oder Toupet tragender Männer. Diese Männer verstehen nunmal nichts von "Pogen", "Moshen" oder "Headbangen". Sie verstehen auch nichts von Internet, digitalen Medien, Urheberrecht, Markenrecht, überflüssigen Abmahnungen…
Ich soll das Ganze nicht wirklich fortsetzen, oder? ;)
Jedenfalls verstehen diese älteren, oftmals schon etwas wunderlichen Herren (und einige wenige Damen) in der Regel die Zusammenhänge nicht. Sie urteilen oftmals aus einem Halbwissen heraus, das sie sich für den jeweils anstehenden Fall in aller Eile zulegen. Wobei mich hin und wieder das Gefühl beschleicht, dass Computer-BILD dabei als Hauptlektüre herhalten muss.
@18
http://www.rempeltanz.de ist noch frei!
:-)
Google sagt: meinten Sie "Tempeltanz"?
Rempeltanz… ich lach mich scheckig; das Wort habe ich noch nie gehört.
@18: Ich finde die Vorstellung, dass Gabi Delgado von DAF "Tanz den Rempeltanz" singt, ziemlich komisch. Dazu dann die ganzen EBM-Blockheads, böse schauend im martialisch wirken sollenden EBM-Einheitsschritt: Eine köstliche Vorstellung. Einen Mussolini-Remix gibt's übrigens schon auf einer DAF-Maxi von 1987.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob es in dem Fall wirklich um Pogo geht. Im Urteil ist von "Tanz op de Deel" die Rede. Die Sache hat sich im südlichen Niedersachen ereignet (jedenfalls war das LG Bückeburg im Spiel). In der Gegend gibt es tatsächlich den Danz op de Deel, ein recht derber alter Bauerntanz, der früher in Holzschuhen auf Bauernfesten getanzt wurde ("Danz op de Deel/Danz op de Deel/Immer noch einmal/quer so über'n Saal" heißt ein begleitendes Lied dazu). Ursprünglich war dieser Tanz nicht so konzipiert, dass sich die Bauern gegenseitig die Beine wegtraten. Ich denke eher, dass die Parteien durchaus fortgeschrittenen Alters sind und die ganz Sache einfach aus dem Ruder gelaufen ist, je später der Abend wurde. Man trinkt in der Gegend gerne Hochprozentiges…
Der BGH kennt Pogo nicht?
Bin mir ziemlich sicher: die haben nur die Wortwahl des Ausgangsverfahrens übernommen
Erste Instanz? AG Bückeburg! "Moshpit" ist dort wohl am ehesten noch im Schweinestall zu finden, jetzt hör ich aber auf – aus Rücksicht auf das lebende Mittelalter… Obwohl, das AG hält ja anscheinend das Faustrecht für nicht anwendbar ;-)
*lacht schallend @ 22*
*manueller trackback*
"nur so nebenbei: bitte auf der tanzfläche vorsichtig sein! knochenbrüche aufgrund ekstatischen tanzens können zu kostspieligen schmerzensgeldzahlungen führen. [...]"
Drum tanz' ich auch lieber Walzer. Da bleiben die Beine nämlich ganz.
Dans op de Deel kam ca. 1979 von Carla Lodders als Single raus. Auch auf der CD "Hamburg 75".