ZU SPÄT
Die AOK hat meinen Mandanten echt genervt. Ständig erhielt er Mahnungen. Angeblich war Herr E. “zum 31. Dezember 2005″ einen Monatsbeitrag schuldig. Wenn Herr E. nicht zahle, werde der Beitrag eingeklagt.
Herr E. wollte ganz gerne wissen, für welchen Monat der Rückstand bestehen soll. Doch da fühlte sich der Sachbearbeiter überfordert. “Bei mir steht nur im Computer”, dass Ihr Mandant uns 116,31 € schuldet.” Der Hinweis, dass auch ein Gericht sich mit so kargen Infos nicht zufrieden gibt, führte zu intensiven Recherchen.
Stolz, wenn auch vermutlich nach dem Abstieg ins Archiv ein wenig eingestaubt, erklärte der zuständige Mann: “Herr E. schuldet uns das Geld für Juli 1997.” Ich hatte mir schon mal die passende Verjährungsvorschrift ausgedruckt. § 25 Sozialgesetzbuch 4:
Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
Seitdem ist dann auch Ruhe.
Muß das enttäuschend für den armen Mann gewesen sein*grins*…aber des einen Leid ist ja bekanntlich des andern Freud ;-)
Zahlt jetzt die Krankenkasse auch deine Rechnung?
Der Anspruch mag verjährt sein, ist aber nicht erloschen. Die Nichtzahlung trotz Mahnung könnte zur Kündigung der AOK-Mitgliedschaft führen.
Mich würde auch interessieren ob die Rechnung höher als 116,31 war :-)
Da bin ich aber froh, das ich mit der Beitragszahlerei nichts zu tun habe: der Arbeitgeber zahlt eine Hälfte, über die andere Hälfte kann ich nicht verfügen – sie wird gleich vom Gehalt abgezogen und beide Hälften in Richtung AOK überwiesen.
Ähm, da fällt mir ein: eine Leistung der AOK habe ich seit über zwei Jahren nicht in Anspruch nehmen müssen (vorher sehr selten).
Die AOK könnte sich doch mal erkenntlich zeigen und einen Badeurlaub in Grönland spendieren. Eine Fahrt durch die Eifel mit einem Bagger wäre allerdings auch nicht schlecht.
Ich hatte trotz Dauerauftrag ähnliche Erfahrungen mit meiner Ex-Kasse Gothaer BKK. Sie haben mir auch regelmäßig mit einem Gerichtsvollzieher gedroht, Meldung bei der Hochschule, Exmatrikulation usw.. Nach ewigem hin und her, stellte sich heraus das sie mir vor einigen Monaten knapp einen Monatsbeitrag erstattet hatten (um Das Konto auf 0,00 € zu haben) und von da an lag ich natürlich im Rückstand. Meine Zeit, Porto, und Mahngebühren zahlt mir niemand. Der Gipfel ist aber, dass die Kasse dann von mir eine Einzugsermächtigung für mein Konto oder das ganze Semester im Voraus forderte. Dann wundern sich Leute wenn vermeintlich "normale" Menschen Sachen machen die man nicht erwartet hätte.
Na, immerhin beschäftigt sich bei der AOK Jahre nachdem das Geld erwartet wurde mal jemand mit dem Sachverhalt. Hat die AOK nicht gerade damit angefangen, auf eine neue, SAP-basierte Krankenkassen-Software umzustellen? Das kann also noch dauern, bis die Sachbearbeiter bei Forderungen ankommen, die noch nicht verjährt sind…
Ich verstehe nicht, warum man wegen so einem kleinen Betrag einen Anwalt engagiert. Kann sich doch eigentlich kaum lohnen. Oder kostet ein Anwalt etwa so wenig?
@8
Erstberatung und ein Telefongespräch des Anwalts dürften weniger kosten, schätze ich. So oder so würde ich aber auch aus Prinzip nicht jeder Forderung gleich nachkommen, nur weil der Betrag gering ist.
Bei den außergerichtlichen Kosten sind wir Anwälte ja schon ziemlich flexibel. Da lässt sich auch für kleine Angelegenheiten eine sachgerechte Lösung finden.
Seit wann klagt die AOK Beiträge ein? Die können sich doch den Titel selber basteln. Und mit Leistungsbescheid ist das mit der Verjährung dann auch nicht mehr so einfach. Aber wenn es der Sachbearbeiter glaubt…
Die AOK erhebt für das erstellen einer Mahnung neuerdings
12.00 EUR Mahngebühr.
Ist das korrekt?