5.5.2006

HAFTUNG FÜR FOREN: NEUES AUS DÜSSELDORF

Nachdem das Landgericht Hamburg Foren- und Blogbetreiber in Angst und Schrecken versetzt hat, äußert sich jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu deren Haftung für rechtswidrige Beiträge / Kommentare.

Das Gericht erkennt grundsätzlich an, dass der Betreiber bei “Meinungsforen” nur einen Marktplatz zur Verfügung stellt und nicht unmittelbar für das verantwortlich ist, was geschrieben wird. Jedenfalls kann der Betreiber einer Haftung entgehen, wenn er auf eine Beanstandung hin den Beitrag löscht oder den Verursacher namentlich benennt und damit die Möglichkeit eröffnet, den Autor des Beitrags direkt in Anspruch zu nehmen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erwägt allerdings auch eine Registrierungspflicht für Teilnehmer. Diese sollen Namen und Adresse angeben müssen. Wie weit der Betreiber allerdings die Angaben gegebenfalls zu überprüfen hat und wie das praktisch umgesetzt werden könnte, erläutert das Urteil nicht.

Näheres auch bei heise online. Direkter Link zu der Entscheidung.

(Danke an Deneriel für den Hinweis)

21 Kommentare zu “HAFTUNG FÜR FOREN: NEUES AUS DÜSSELDORF”

  1. Mathias Schindler meint: (5.5.2006 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    und wie das praktisch umgesetzt werden könnte, erläutert das Urteil nicht.

    Die deutsche Pornoindustrie dürfte da im Zweifel sehr gute praktische Erfahrungen haben, was massentaugliche Authentifizierungssysteme angeht.

  2. Udo Vetter meint: (5.5.2006 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Gute Idee: PostIdent vor jedem Kommentar. Das wäre dann auch der Tod aller Foren.

  3. M. meint: (5.5.2006 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Ist irgendwie, als müsste man sich ausweisen, wenn man in die Kneipe geht. Dazu wird protokolliert, wer wann gekommen und gegangen ist…

  4. Denis meint: (5.5.2006 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Das heißt also, dass ich nun – um mich rechlich möglichst sicher zu bewegen – bei meinem Forum mit momentan rund 2ooo Mitgliedern nun auch personenbezogene Daten erheben müsste?

    Oder wäre es auch ausreichend, lediglich (letzte) IP + Verbindungsdaten, Handynummer & Mailadresse im entsprechenden Falle bereitzuhalten?
    Weil die Handynummern sind per SMS-Freischlatung bei allen Mitgliedern verifiziert.

    Lieben Gruß,
    Denis

  5. Adben meint: (5.5.2006 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich als Forenadministrator die IP-Adresen zur Verfügung habe, dürfte ich diese dann weitergeben?

    Generell wie verhält es sich mit dem BDSG? Eigentlich müsste man dann vorher doch einen Hinweis zur eventuellen Weitergabe absegnen lassen.

  6. unvollständig anonym meint: (5.5.2006 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @4: "den Verursacher namentlich benennt"
    Weder die IP-Adresse noch ein Mailadresse oder gar eine benutzte Handy-Nummer identifizieren den Forums-Nutzer eindeutig. Techniker verstehen das, Richter vielleicht auch irgendwann mal.

  7. Wolfgang J. meint: (5.5.2006 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Nicht umsonst heisst es World Wide Web…
    Ein Bekannter ist mit seinem Forum nach China umgezogen.

  8. Farlion meint: (5.5.2006 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @Udo
    PostIdent vor der Registrierung wäre möglich, vor jedem Posting eher sinnlos ;)
    Aber selbst DAS wäre schon der Tod vieler Foren. Wenn ich Internet gezielt etwas suche und finde einen entsprechenden Beitrag, möchte ich mich einloggen und loslegen, statt zu warten, dass ich mich über das teure PostIdent-Verfahren erst noch autorisieren lassen muss.

    @Mathias
    Ich habe von 2000 bis Anfang 2003 Websites für Billingsysteme und Partnerprogramme der Erotikbranche gestaltet und weiss noch sehr gut, wie die Diskussion dort damals abging. Auch dort war man ratlos und verwundert über unsere Gesetzgeber. Es gab zwar immer wieder Abmahnungen und Anzeigen wegen "Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wegen mangelhafter Authentifizierung", aber eine klare Verordnung, was erlaubt ist und was nicht, kam von unseren Gesetzgebern nicht. Udo dürfte seinen Kollegen T.Strömer kennen, zumindest vom Hörensagen. Strömer war damals unser Firmenjustiziar und kann ein Lied von den seltsamen Anwandlungen der Gerichte singen.

    Ich denke mal, so ähnlich wird es mit den Foren jetzt auch laufen: jahrelanges hin- und hergeschiebe, eine Abmahnwelle wird die andere jagen und die Gerichte werden damit beschäftigt sein, immer wieder sich selbst widerlegende Urteile zu fällen.

    my 2 cents

  9. enno meint: (5.5.2006 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Viel wichtiger als die Frage nach den Identifizierungsmöglichkeiten ist doch, dass das OLG Düsseldorf klar sagt, dass ein Forenbetreiber sich rechtsgemäß verhält, wenn er nach Kenntnis den rechtswidrigen Beitrag unverzüglich löscht, und nicht verpflichtet ist, alle Beiträge laufend zu überwachen. Oder sehe ich das falsch?

    "Der Betreiber eines Forums ist zwar nach § 8 II 3 TDG bzw. § 6 II 3 MDStV nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwa­chen. … der Diensteanbieter, der Kenntnis erlangt hat, ist nach § 11 Nr. 2 TDG bzw. § 9 Nr. 2 MDStV verpflichtet, un­verzüglich tätig zu werden, um die Information zu entfernen oder zu sperren."

    Sogar die Abmahngebühr muss die Beklagte nur zahlen, weil sie vor der Abmahnung nachweisbar schon Kenntnis von dem Eintrag hatte.

  10. Volker meint: (5.5.2006 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    "Das Oberlandesgericht Düsseldorf erwägt allerdings auch eine Registrierungspflicht für Teilnehmer. Diese sollen Namen und Adresse angeben müssen."

    So viel ich weiß gibt es diese Vorschrift für Foren in den USA bereits seit ein paar Monaten (prohibition on posting annoying web messages or sending annoying e-mail messages without disclosing your true identity). User müssen bei der Registrierung neben dem Nick auch den "Realnamen" angeben.
    Wie und ob die Angaben überprüft werden, ist mir allerdings nicht bekannt.

  11. René P. meint: (5.5.2006 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    >>Jedenfalls kann der Betreiber einer Haftung entgehen, wenn er auf eine Beanstandung hin den Beitrag löscht oder den Verursacher namentlich benennt und damit die Möglichkeit eröffnet, den Autor des Beitrags direkt in Anspruch zu nehmen.

    dazwischen steht ein ODER. Wenn ich bei Beanstandungen entferne, erfülle ich eine Hälfte des ODERs.

  12. Alix meint: (5.5.2006 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    … oder namentlich benennt …
    Udo Vetter kennt meinen Namen und hat eine ladungsfähige Adresse von mir. Wie sieht das in einem anderen Blog aus?
    Wie sollte ich in meinem Blog jemanden namentlich benennen, der per Pseudonym postet? Wie soll ich, weil ich ein paar Tage Urlaub mache, die Blogeinträge überprüfen?
    Es ist ja erstmal nicht total daneben, was die Richter in Düsseldorf entschieden haben.
    Aber: sie kennen das Internet nicht.
    Hey, wenn Udo meinen realen Namen nicht kennen würde, wie sollte er mich namentlich benennen?
    Naja, der heisst Alix – mehr ist mir nicht bekannt.
    Ach ja, die IP-Adresse war 81.xxx.xxx.21. So stehts jedenfalls im Log.

    Klasse, die Richter wissen nicht, über was sie ein Urteil sprechen. Können sie auch nicht. Sie kennen sich nicht aus. Aber ein Urteil "IM NAMEN DES VOLKES", das kriegen sie hin.

    Gruß vom Alix

  13. Deneriel meint: (6.5.2006 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe in diesem Urteil eigentlich einen Schritt (zurück) in die richtige Richtung. Wenn der Provider/Anbieter/Sonstwas von einem Verstoß Kenntnis erlangt wird er damit zur Löschung verpflichtet.
    Eine Löschung ist nicht schön, aber bisher waren alle Versuche das zu ändern lediglich Verschlimmbesserungen.

    Es gibt _immer_ und bei _jeder_ Regelung irgendjemanden (irgendeinen Korinthenk***er) der sie versucht zu seinen Gunsten auszulegen. Nicht nur im Internet – das ist unsere deutsche Gründlichkeit die uns den Paragraphenwust beschert hat. Sicher gibt es Leute die versuchen mit halbseidenen Argumenten über so eine Regelung unliebsame Kommentare zu unterbinden. Aber diese Leute werden mit jedweder anderen Regelung neue Schlupflöcher finden und auch immer wieder ein OLG Hamburg welches sie durchwinkt. Daran ist mit den derzeitigen Rahmenbedingungen halt nichts zu ändern.

    Erinnert euch mal an die Selbstverwaltung des Netzes damals zurück, es hat auch mal ohne Abmahnungen, Anwälte und Gerichte funktioniert. "Tanja" war damals kein Thema das die breite Öffentlichkeit interessierte sondern einen relativ kleinen Userkreis (relativ zum Rest der Bevölkerung).

    Ich wünsche mir ein Netz in welchem der Gesunde Menschenverstand vor den Anwälten an die Reihe kommt (Sorry an Udo und andere mitlesende Juristen, ich denke ihr versteht welcher Art Juristen ich meine.)

  14. abc meint: (6.5.2006 um 03:15) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie verstehe ich das nicht – wenn w e r einen Beitrag beanstandet?? Das Problem ist doch gerade, dass Laien eben nicht in der Lage sind, zu erkennen, ob ein Beitrag rechtswidrig ist oder nicht.
    Wenn ich allerdings als Forenbetreiber eines Forums, in dem sämtliche Teilnehmer mit Nicks posten, einen Realnamen eines Teilnehmers gegen dessen Willen veröffentliche oder auf bloßen Verdacht hin herausgebe (und dass es gegen dessen Willen ist, ist wohl anzunehmen, sonst würde er/sie ja gleich mit Realnamen posten), kann ich mir nicht vorstellen, dass dies im Einklang mit diversen Datenschutzgesetzen steht. Nach meinem Verständnis (sorry, hab nicht Jus studiert) müsste da doch zuerst der Sachverhalt abgeklärt sein, und erst dann, wenn feststeht, dass der Kläger überhaupt Recht hat, wäre der Betreiber verpflichtet, die Daten herauszugeben. (Es sei denn, es geht um Kapitalverbrechen – aber meist geht es doch um Beleidigungen, Verleumdungen, Urheberrechtsstreitigkeiten). Und so, wie das Urteil geschildert wird ("oder") müsste es ohnehin genügen, ein beanstandetes Posting zu entfernen. Alles andere ist doch dann eine Fleißaufgabe, die einem Ärger bringen könnte, oder? Was, wenn ein Forenbetreiber jemanden zu Unrecht verdächtigt (weil sich z.B. in einem Gerichtsverfahren herausstellt, dass das Posting gar nicht gegen irgendein Gesetz verstößt – Beispiel z.B. Urheberrechtsstreit, wo der vermeintliche Urheber sich beim Forenbetreiber über das öffentliche Posten einer "Imitation" beklagt, das imitierte Werk aber gar nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht usw.) und "leichtfertig" den Realnamen + die Adresse herausgibt – kann dann der Forenbetreiber von dem "falsch Verdächtigten" belangt werden?

  15. rck meint: (6.5.2006 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Sind ähnliche Entscheidungen auch für Wien / Österreich bekannt?

  16. JLloyd meint: (8.5.2006 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Macht nix – mit der Altersverifikation per Geldkarte ist es ab dem 01.01.2007 mit der Anonymität ohnehin und mit der Pseudonymität faktisch vorbei. Erstere ist naemlich nicht nur fuer Zigarettenautomaten sondern auch fuer Internetcafés geplant.

  17. Adben meint: (21.5.2006 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    Bewusst weggesehen?

    Diese Frage wirft ein Kommentar bei rikman zu seinem Artikel über die Abmahnung von MTB-News.de auf. Über einen Link…

    <a href="http://www.adben.de/nachtragend/2006/05/bewusst-weggesehen.html&quot; rel="nofollow">Weiterlesen</a>

  18. geschädigter meint: (14.6.2006 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    einerseits kann ich die allgemeine Empörung verstehen, anderseits habe ich , leider vergebens, L…. verklagt, da die in Ihrer Bildersduchmaschine immer noch meine Bilder zum Geldverdienen nutzen obwohl das Bild auf der Originalseite längst gelöscht war.
    Jetzt muss ich wohl einen Forumbereitsteller verklagen da in einem deren Foren jemand wiederum ein Foto von mir hochgeladen wurde. Jemand versucht also mit meiner Arbeit seine Seite zu seinem Vorteil zu verbessern ohne das ic meinen Lohn dafür erhalte.

    http://www.jurpc.de/rechtspr/20050074.htm
    http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=189
    http://www.linksandlaw.de/urteil78-thumbnails-tdg.htm

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