10.5.2006

LOTTO-BETRUG.DE

Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) lässt sich weder eine wahre noch eine unwahre Tatsachenbehauptung herleiten. So hat es das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 30. März 2006). In dem Beschluss war allerdings nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden.

Der durchschnittlich informierte Internetnutzer entnimmt nach Auffassung des Gerichts einem Domainnamen nicht die Information, dass die dort Genannten strafbare Handlungen begangen hätten, die unter den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) fallen, und/oder wegen Betrugs verurteilt worden sind. Auch eine unzulässige Schmähkritik konnte das Landgericht nicht erkennen.

Informationen zu einem früheren Fall im FINBLOG.

6 Kommentare zu “LOTTO-BETRUG.DE”

  1. G. meint: (10.5.2006 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Dank
    http://web.archive.org/
    weiss ich jetzt auch als Unbeteiligter, um was es bei der Domain geht…

    (Text editiert. Belassen wir es beim allgemeinen Link zu archive.org, o.k.? U.V.)

  2. Mathias Schindler (Link) meint: (10.5.2006 um 09:50) AntwortenReply to this comment

    ob bei der domain http://www.betrueger-im-landgericht-frankfurt.de das gleiche Ergebnis gekommen wäre?

  3. Just Me meint: (10.5.2006 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Aber gab es nicht mal einen ähnlichen Fall mit der Telekom, der genau andersherum entschieden wurde?
    War das nicht telekomiker.de oder sowas in der Art?

  4. Sascha meint: (10.5.2006 um 15:47) AntwortenReply to this comment
  5. n.n. meint: (11.5.2006 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    mhm, ich kann gar nicht nachvollziehen, dass über so etwas gestritten wird. wenn jemand lotto für betrug hält, dann ist das keine tatsachenbehauptung, sondern ein meinung, und zwar in der form der irrigen (weil von der h.m. nicht geteilten) rechtsauffassung. wenn das strafbar wäre, dann hätten herr herzberg und frau puppe längst ihren beruf aufgeben müssen.
    ;-)

    @2
    http://www.betrüger-im-landgericht-frankfurt.de
    was sollte daran strafbar sein? das ist eine wahre tatsachenbehauptung. im lg ffm werden regelmäßig betrüger angeklagt, vorgeführt und verurteilt …
    *lol*

  6. Anonymous meint: (11.5.2006 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mir die fragliche Seite im Archiv mal angesehen.

    Erschreckend: Die Firma der damals eine illegale Lotterie vorgewurfen wurde ist unter gleichem Namen und mit gleichem Geschäftsführer immer noch im Lotto-Geschäft tätig.

    Udo: Du hast offenbar damals einen der geschädigten Mitarbeiter vertreten, das war einem der Medienberichte zu entnehmen. Ich kann im Netz nicht finden, wie die Ermittlungen damals ausgegangen sind. Wurde der Firma strafbares Verhalten nachgewiesen? Wenn ja, wie kann das sein, daß die trotzdem immer noch aktiv sind? Ist das deutsche Recht so zahnlos?

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