HAGERE HÄNDE
Das Opfer eines Raubes hat meinen Mandanten als Täter identifiziert. Zumindest nach Auffassung der Polizei. Die Tat soll sich nachts um 1.30 Uhr ereignet haben, auf einem schlecht beleuchteten Seitenweg.
Die Erinnerung der Zeugin lässt dementsprechend zu wünschen übrig. Im Kern kann sie eigentlich nur sagen, dass der Täter, der eine Baseballkappe trug, ziemlich hagere Hände hatte. Die hat mein Mandant auch.
Eine erdrückende Beweislage. Ich kann mir absolut nicht erklären, wieso der Eilstaatsanwalt nicht der Anregung der Polizei gefolgt ist, meinen Mandanten dem Haftrichter vorzuführen.
Und wurde auch eine hausdurchsuchung angeregt um die noch vermisste Baseballkappe zu finden?
Bis denn
cinspor
Die Durchsuchung blieb ergebnislos.
Die Kappe MUSS irgendwo zu finden sein.
Notfalls beim Arbeitgeber suchen und in der Nachbarschaft. Oder an die BILD wenden.
Die finden die Kappe schon.
Lass mich raten: Hausdurchsuchung wegen "Gefahr im Verzug" ? Trotz BGH-Urteil offensichtlich wohl gang und gäbe, wenn den Polizisten ein DuSu-Befehl zu lange dauern würde.
frage am rande: wie haben die herren in grün denn die ähnlichkeit festgestellt!?
wahl-libi oder sequenziell?
ernsthaft:
Da gab es – wirklich – eine Durchsuchung?
Weil jemand hagere Hände hatte???
Ich habe hmm hagere Hände, und irgendwo Zuhause eine Baseballkappe herumliegen. Ich glaub ich muss der Täter sein. Ob die mit dieser erdrückenden Beweislage mithilfe v. Europol wohl auch zu mir nach Österreich kommen?
Wenn ich in dem Kreis leben würde, würd ich sofort alle meine Kopfbedeckungen verbrennen ;)