DEUTSCH – BIS AUF WEITERES

Art 16 Grundgesetz:

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. …

Eine eindeutige Regelung. Sollte man meinen. Doch nicht eindeutig genug für Juristen, um ein Schlupfloch zu finden. Für den Fall, dass die Staatsbürgerschaft durch Täuschung erschlichen wurde, gilt der Bestandsschutz nicht. Sondern die Staatsbürgerschaft kann auf Grund des ganz normalen Verfahrensgesetzes zurückgenommen werden, mit dem auch Führerscheine aufgehoben und Sozialhilfebescheide kassiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwei Richter des zuständigen Senats stimmten gegen diese Auffassung.

Mit der Entscheidung wird die deutsche Staatsangehörigkeit für Eingebürgerte entwertet. Denn plötzlich wird diese wichtige Rechtsposition Gegenstand von Tatsachenfragen. Jetzt kann sogar nachträglich geschnüffelt werden, die Echtheit von Urkunden oder Angaben bezweifelt werden.

Dummerweise sind gerade diese Dinge häufig eine Frage der Wertung. Wer schon mal mit Urkunden aus Asien oder Schwarzafrika zu tun hatte, weiß, dass deren Entstehungsprozess nicht immer unbedingt den Maßstäben eines schwäbischen Standesbeamten und seiner Verfahrensgesetze genügt.

Wenn diese Urkunden aber einmal geprüft und für o.k. befunden worden sind, sollte es auch gut sein. Sonst ist der Eingebürgerte wirklich nur ein Deutscher zweiter Klasse. Spätestens wenn gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird, kann jetzt auch gleich noch mal der komplette Einbürgerungsvorgang durchleuchtet werden. Es braucht nicht wenig Fantasie, um sich das damit verbundene Druckpotenzial zu erschließen.

Interessant auch, mit welcher Leichtigkeit das Bundesverfassungsgericht über die historischen Gründe hinweggeht, die dazu bewogen haben, die deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend unantastbar zu gestalten. Das klingt so, als sei unser Land gegen eine Rückfall in schlechtere Zeiten vollkaskoversichert. Hoffen wir mal, dass es so ist.

Pressemitteilung Urteil des Verfassungsgerichts