WIEDERVORLAGE
Wir haben wegen Mietrückständen das Gehalt eines Schuldners gepfändet. Der Arbeitgeber gibt folgende Auskunft:
Es besteht Unterhaltspflicht für fünf Personen. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt ca. 1.800 €. Es liegen zwei Unterhaltspfändungen in Höhe von 27.500 € vor. Es liegen weiter zwei vorrangige Pfändungen in Höhe von 4.200 € vor.
Da dürfte auf Dauer nichts zu holen sein. Bei fünf Unterhaltspflichtigen ist ein Gehalt bis 2.189,99 € unpfändbar. Bis zu einem Einkommen von 2.199 € gibt es dann eine Auszahlung. 79 Cent pro Monat.
Wiedervorlage: Juni 2007.
Na sehr cool, der kann jetzt Schulden machen so viel er will und es wird ihm sowieso nix mehr gepfändet?
@1: In dem Zustand noch absichtlich Schulden machen (z.B. auf Rechnung kaufen und nicht sofort zahlen), nennt man Betrug…
Und wie nennt man das, wenn man seine Miete nicht bezahlt?
Ablage: Uneintreibbare Forderungern. Hoffentlich ist der Ordner nur ein dünnes Bändchen :-)
Zuerstmal nennt man das wohl Verzug. Alles andere hängt vom Einzelfall ab. ;)
WV 2007 dürfte sehr optimistisch sein. Bei einem Netto von ca. 1.800.- sind erst bei nur drei Unterhaltspflichten 9,29 Euro pfänbar, bei vier gar nichts. Also, warten bis die Kinder nach und nach volljährig werden.
Da bietet sich doch Verbraucherinsolvenz mit Nullplan an.
Dann müsste der Delinquent sich aber für einige Jahre "wohlverhalten". Ob er das wohl will?
Was passiert eigentlich jetzt?
Ich kenne nun die Umstände nicht, nehme aber an, der Mann und seine Familie brauchen die Wohnung. Wenn sie auch nicht zu groß ist: Gibt es dann irgend eine Sozialklausel (und der Mieter darf in Zukunft auf seine Einnahmen verzichten :-( ) oder wird geräumt oder… ?
Das wäre ja noch schöner.
@L
du hast auf jeden Fall recht damit, dass das nicht ok wäre.
Aber man hört so oft, dass es Jahre dauert, bis die Mieter draußen sind. So würde es mich einfach interessieren