26.5.2006

WIEDERVORLAGE

Wir haben wegen Mietrückständen das Gehalt eines Schuldners gepfändet. Der Arbeitgeber gibt folgende Auskunft:

Es besteht Unterhaltspflicht für fünf Personen. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt ca. 1.800 €. Es liegen zwei Unterhaltspfändungen in Höhe von 27.500 € vor. Es liegen weiter zwei vorrangige Pfändungen in Höhe von 4.200 € vor.

Da dürfte auf Dauer nichts zu holen sein. Bei fünf Unterhaltspflichtigen ist ein Gehalt bis 2.189,99 € unpfändbar. Bis zu einem Einkommen von 2.199 € gibt es dann eine Auszahlung. 79 Cent pro Monat.

Wiedervorlage: Juni 2007.

11 Kommentare zu “WIEDERVORLAGE”

  1. anty meint: (26.5.2006 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Na sehr cool, der kann jetzt Schulden machen so viel er will und es wird ihm sowieso nix mehr gepfändet?

  2. Jörg Dennis Krüger meint: (26.5.2006 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @1: In dem Zustand noch absichtlich Schulden machen (z.B. auf Rechnung kaufen und nicht sofort zahlen), nennt man Betrug…

  3. @2 meint: (26.5.2006 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Und wie nennt man das, wenn man seine Miete nicht bezahlt?

  4. Katzenliebhaber meint: (26.5.2006 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Ablage: Uneintreibbare Forderungern. Hoffentlich ist der Ordner nur ein dünnes Bändchen :-)

  5. Anonymous meint: (26.5.2006 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Zuerstmal nennt man das wohl Verzug. Alles andere hängt vom Einzelfall ab. ;)

  6. RA J. Melchior meint: (26.5.2006 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    WV 2007 dürfte sehr optimistisch sein. Bei einem Netto von ca. 1.800.- sind erst bei nur drei Unterhaltspflichten 9,29 Euro pfänbar, bei vier gar nichts. Also, warten bis die Kinder nach und nach volljährig werden.

  7. Jings meint: (26.5.2006 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Da bietet sich doch Verbraucherinsolvenz mit Nullplan an.

  8. @7 meint: (26.5.2006 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Dann müsste der Delinquent sich aber für einige Jahre "wohlverhalten". Ob er das wohl will?

  9. Sansiba_New meint: (26.5.2006 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich jetzt?
    Ich kenne nun die Umstände nicht, nehme aber an, der Mann und seine Familie brauchen die Wohnung. Wenn sie auch nicht zu groß ist: Gibt es dann irgend eine Sozialklausel (und der Mieter darf in Zukunft auf seine Einnahmen verzichten :-( ) oder wird geräumt oder… ?

  10. L. meint: (27.5.2006 um 01:24) AntwortenReply to this comment

    Das wäre ja noch schöner.

  11. Sansiba_New meint: (27.5.2006 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @L
    du hast auf jeden Fall recht damit, dass das nicht ok wäre.
    Aber man hört so oft, dass es Jahre dauert, bis die Mieter draußen sind. So würde es mich einfach interessieren

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