STRAFSACHE VETTER

Ich habe gerade einen Anruf von der Kriminalpolizei in Düsseldorf erhalten. In meiner eigenen Sache. Der Beamte hat mir freundlicherweise die Anzeige von Callboy Torsten vorgelesen. Sinngemäß steht darin:

Ich zeige Herrn Vetter an, weil er mich verleumdet. Er behauptet gemeinsam mit dem Herrn von der Krambox, ich wolle nicht, dass meine Seite verlinkt wird. Das ist eine böswillige Hetzkampagne. Dabei will ich doch nur nicht, dass meine Seite verlinkt wird, weil ich ansonsten so viel Traffic habe und mit den Kosten nicht klarkomme. Ich fordere die Polizei auf, die Seite law blog spätestens 12 Stunden nach der Vernehmung des Herrn Vetter zu schließen.

Der Beamte hält eine Vernehmung derzeit nicht für notwendig. Auch eine schriftliche Stellungnahme möchte er nicht. Das lässt sich eigentlich nur damit erklären, dass es ihm an einem Anfangsverdacht fehlt. Er wird die Sache an die Staatsanwaltschaft senden mit dem Vermerk, dass ich Akteneinsicht haben möchte. Aber nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Staatsanwalt einen Paragrafen im Strafgesetzbuch findet, der auf Herrn Rahnerts Anliegen passt.

Ach so, von einer Schließung des law blog sieht der Beamte noch mal ab.