WM: MELDEPFLICHT OHNE VORSTRAFE
Hooligans und andere Personen, von denen im Zusammenhang mit den Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörden zu den von diesen festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden. Für eine solche Meldeauflage genügt es, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betreffende zum unmittelbaren Umfeld der gewalttätigen Hooliganszene gehört. Es ist nicht erforderlich. dass er schon wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurde. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig gestern in mehreren Eilverfahren entschieden.
Dem Gericht lagen 5 Eilanträge vor, mit denen sich Männer im Alter zwischen 21 und 34 Jahren gegen Meldeauflagen der Stadt Braunschweig (4 Fälle) und der Samtgemeinde Papenteich gewendet haben. Die Meldeauflagen gehen auf Informationen der Polizei über Vorfälle im Zusammenhang mit Fußballspielen zurück. Danach waren zum Beispiel gegen einen 30-Jährigen in 8 Fällen anlässlich gewalttätiger Auseinandersetzungen bei Fußballspielen in Deutschland, Frankreich und anderen Ländern Identitätsfeststellungen durchgeführt bzw. Strafverfahren eingeleitet worden. Ein 28-Jähriger war in den letzten 6 Jahren 16 Mal in vergleichbarer Weise aufgefallen, überwiegend im Zusammenhang mit Spielen von Eintracht Braunschweig. Alle Antragsteller sind in der bundesweiten Polizei-Datei “Gewalttäter Sport” erfasst.
Die Behörden verpflichteten die Antragsteller dazu, sich an jeweils 19 Tagen kurz vor bzw. nach sicherheitsrelevanten WM-Spielen bei der Polizei in Braunschweig zu melden. Damit solle verhindert werden, dass die Betreffenden sich an gewaltsamen Ausschreitungen an den Spielarten beteiligen. Es sei davon auszugehen, dass Hooligans und andere Problemfans des Personenkreises “Gewalttäter Sport” solche Auseinandersetzungen an den Spielorten suchen.
Besondere Beachtung gelte dabei den Städten. in denen die Nationalmannschaften der Schweiz und einiger osteuropäischer Staaten ihre Begegnungen austragen, da Koalitionen und Freundschaften zu den Problemfans aus der Schweiz und Feindschaften zu einigen osteuropäischen Ländern bestünden. Außerdem gebe es Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsteller als Angehörige der Braunschweiger Hooliganszene den Spielort Hannover für Auseinandersetzungen mit den befeindeten Problemfans des Vereins Hannover 96 nutzen würden.
Die Antragsteller machten geltend. die Meldeauflagen seien überzogen: Sie seien noch nicht wegen Gewalttätigkeiten aus Anlass von Sportveranstaltungen verurteilt worden.
Dies steht nach der Entscheidung des Gerichts einer Meldeauflage jedoch nicht entgegen. Eine Meldeauflage ist – so die Kammer – nur rechtmäßig, soweit sie zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Dies sei hier der Fall. Ziel der Maßnahme sei die Verhinderung von Straftaten. Daher komme es nicht entscheidend darauf an, ob der Betreffende bereits wegen einer Straftat verurteilt worden oder dem Kern der gewalttätigen Hooliganszene zuzurechnen sei.
Vielmehr reiche es aus, dass die Antragsteller nach den von der Polizei festgestellten Vorfällen, bei denen sie im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen gewalttätiger Hooligans aufgegriffen wurden, zumindest zum unmittelbaren Umfeld der gewalttätigen Hooliganszene gehören. Der gewaltbereite Kern der Hooliganszene benötige nämlich ein unterstützendes Umfeld, um mit. einer geringen Gefahr der Identifizierung agieren zu können.
Als nicht erforderlich hat die Kammer es angesehen, dass die Antragsteller sich unabhängig von ihrem Wohnort stets beim Polizeikommissariat Nord in Braunschweig melden sollten. Nach der Entscheidung müssen die Behörden sicherstellen, dass die Antragsteller ihre Meldepflicht insgesamt auch auf einer wohnortnahen, von ihnen zu benennenden Polizeidienststelle mit entsprechenden Dienstzeiten erfüllen können.
Aktenzeichen: 5 B 173/06, 5 B 175/06, 5 B 176/06, 5 B 179/06, 5 B 183/06
(Eine Presseinformation von Rechtsanwalt Werner Siebers)
Bedeutet das, daß es sich jetzt somit um eine gesicherte Rechtsprechung handelt?
Alles für die Sicherheit – mir wird übel von der Riesenmenge Sicherheit.
Die Kollegen haben schon Beschwerde eingelegt. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
Ich finde das eine bedenkliche Entwicklung, mit einem massiven Rechtsschutzdefizit. Mal schauen was das OVG dazu sagt.
Also wenn irgendwelche Vorwüfe reichen, um solche Probleme zu bekommen, wie will dann der Blatter heute Abend ins Stadion kommen…?
(Ich hab den freien Sessel auf Höhe der Mittellinie zuerst gesehen, der gehört mir!)
@5: Tja, der ist so alt, den zieht zumindest keiner vorher aus.
(Schade, daß mir da das Lachen im Halse stecken bleibt.)
All denen, die hier soviel Verständnis für diese Gewalttäter zeigen, wünsche ich mal eine recht deftige Begnung mit denselben.
… was noch fehlt ist (auchtung satire), dass die _anderen Personen_ wie 14 – 17 jährige Mädchen, die vom _Profil_ her Gewalttätern zuzuordnen sind, sich auch melden müssten.
Mich würde es zumindest NICHT mehr schocken.
Grundsätzlich ist gegen Sicherheitsvorkehrungen nichts einzuwenden. Die vorher angesprochene Auszieherei geht imho etwas zu weit, aber wenn die hier beschriebenen Personen sich melden müssen, geschieht dies doch nicht grundlos, oder habe ich da etwas mißverstanden?
Und wem das ganze Sicherheitsgemache um die FußballWM nicht gefällt, der sollte seinen Unmut darüber zeigen und einfach nicht zu den Spielen hingehen. Punkt.
@7:
… und Dir wuensche ich, dass Du wie andere aus irgendeinem Zufall ohne Anspruch auf rechtliches Gehoer auf eine der zahlreichen schwarzen Listen der Polizei geraetst und ohne effektiven Rechtsschutz die Konsequenz wie z.B. Ausreiseverbot oder Meldeauflagen zu erleiden hast !!!
die begründung liest sich für mich – in einfacheres deutsch übersetzt – ungefähr so:
"wir haben dich schon mal in gesellschaft von leuten gesehen, die wir für gewaltbereit halten, bitte melde dich regelmäßig bei uns"
auf deutsch gesagt: einen verdächtigen zu kennen reicht bereits aus …
@11: Nein, SO einfach machen sie es sich denn doch nicht. Bei allen handelt es sich um Personen, die häufiger (in einem Fall 8, in einem anderen 16) zwar nicht in flagranti delicto aber in direkter Nähe von Gewalttaten (…) aufgegriffen wurden. "einen verdächtigen zu kennen reicht " nicht aus, dass war eine polemisierende Äusserung.
Herr Blatter ist schon seeeeeeehr alt:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,420082,00.html
Wenn es um Tatverdächtige ginge, die wegen leichter Fluchtgefahr Meldeauflagen erfüllen müßten, da kann ich das ganze ja verstehen. Aber soo?
Ich war vor dem Spiel jetzt noch kurz einkaufen – ich stelle es mir absolut absurd vor, ich hätte vorher noch mal eben 10 U-Bahn-Stationen hin- und zurückfahren müssen (da ist jedenfalls die nächste, mir bekannte Polizeistelle) oder von mir aus alsbald nach Abpfiff. BTW, wer würde denn dann eigentlich das Bahn-Ticket zahlen?
Und was wäre, wenn ich das Spiel jetzt garnicht zuhause sondern bei Bekannten am anderen Ende der Stadt verfolgen wollen würde?
Und das alles, weil hätte, könnte, es wäre möglich … :-(
Nachtrag: Die ganzen Ausreiseverbote sind ebendfalls in diese Kategorie einzuordnen. IMHO.
Äh, Toooo!
Äh, Toooor!
Das klingt für mich ähnlich wirr wie die Begründung der Leibesvisitation im Saarland. Wurde vielleicht das Unschuldsprinzip (Wir erinnern uns: Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils und im Zweifel für den Angeklagten) vielleicht abgeschafft, und ich habe das einfach nur nicht mitbekommen?
nun, grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung im Bereich des Strafrechts – aber nicht 1:1 in der vorbeugenden(!) Gefahrenabwehr.
Allerdings ist auch diese an Recht und Gesetz und vor allem ans GG gebunden:
Es muß grundsätzlich eine Gefahr vorliegen und das die dagegen gerichtete Gefahrenabwehr muß auch verhältnismäßig sein. Eine Gefahr ist nun aber eine Situation (zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung und aus Sicht eines verständigen Polizisten), die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (die Anforderungen hieran variieren mit dem Grad des zu schützenden Rechtsgutes) bei ungehindertem Geschehenlassen zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes führt.
Es ist also immer eine Prognose, aber es muß schon ein echter Verdacht vorliegen, einfach mal so auf "allgemeine polizeiliche Erfahrung" oder so verweisen, sollte nicht reichen.
@18 (stm)
Und da bietet sich doch eine Datenbank wie die genannte sehr wohl an, um einen Gefahrenverdacht zu begründen.
@alle
Wieder wird es hier von einigen so aufgefasst und dargestellt, als wäre es ganz normal, in 6 Jahren 16 mal in Identitätsfeststellungen anläßlich gewaltsamer Ausschreitungen in verschiedenen Ländern zu geraten.
@Markus:
Und so stützen wir auf die eine verdachtsbezogene Maßnahme (Identitätsfeststellung) die nächste, schärfere – und am Ende haben wir eine tolle Kette an Verdachtsmomenten, die sich gegenseitig zu stützen scheinen, aber möglicherweise bereits von Beginn an auf tönernen Füßen stehen.
"Identitätsfeststellung" ist zu einer Allerweltsmaßnahme geworden – selbst Durchsuchungen sind, wie wir gerade sehen, ohne ernsthafte Verdachtsmomente gegen das Individuum möglich. Und auf eine Häufung solcher Maßnahmen soll dann eine weitaus intensivere Maßnahme gestützt werden? Wunderbar.
@Lurker
Es geht ja hier um Prognoseentscheidungen der Sicherheitsbehörden. Da stimmst Du mir sicher zu, oder?
Deiner Argumentation folgend sollten nur vorbestrafte "Hooligans" überwacht werden. Oder an welch anderem Anknüpfungspunkt würdest Du die Meldepflicht festmachen?
Auch eine Identitätsfeststellung ist immerhin eine Maßnahme. Und wenn es eine gewisse Häufung (sogar in verschiedenen Ländern) gibt, dann könnte man doch gewisse Schlüsse ziehen.
Wenn man den Text oben aufmerksam liest, dann fällt einem zudem auf, dass sogar Strafverfahren eingeleitet wurden.
Gut, viele hier ziehen immer den Schluss: Der arme Bürger ist ganz versehentlich in so viele Kontrollen gekommen, weil er rein zufällig bei gewaltsamen Auseinandersetzungen anwesend war. Und die Strafverfahren waren nur Schikane.
@Markus:
Du verstehst nicht.
Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, mit bemaltem Gesicht, grimmigem Blick, Bier im Gepäck und die Fahne fest umklammert Fußballspiele zu besuchen. Dabei macht er sich zwar möglicherweise unbeliebt oder sogar lächerlich – er hat aber jedes Recht dazu.
Wenn er wegen dieser Montur in eine Kontrolle kommt, dann ist das ein Freiheitseingriff, den er – selbst wenn er selbst ex post keine Bedrohung darstellt – auf Kosten der "allgemeinen Sicherheit" hinzunehmen hat. Trotzdem ist das Vorliegen eines Anlasses für eine Maßnahme ex ante ex post kein Kriterium für "Fehlverhalten".
Wie vorhin so schön beschrieben:
Ich kann 100x mit blutiger Schürze, stierem Blick und blutverschmiertem Messer in der Innenstadt aufgegriffen und befragt werden – dadurch bleibe ich aber dennoch Metzger und werde nicht plötzlich zum gemeingefährlichen Kriminellen.
Die ex ante-Perspektive der Gefahrenabwehr ist ein notwendiges Übel – ich muß gelegentlich (?) harmlose Bürger unverschuldet in Mitleidenschaft ziehen. Ich darf dann aber nicht diesen (ex ante) Irrtum als Grundlage für weitere ex post-Gefahrenprognosen nehmen.
Ob man für eine Meldepflicht in jedem Fall eine strafrechtliche Verurteilung braucht, kann an dieser Stelle offen bleiben – jedenfalls ist die Anknüpfung an Gefahrenabwehrmaßnahmen hochproblematisch. Und auch die Anknüpfung an strafprozessuale Maßnahmen ist jedenfalls dann unzulässig, wenn ich dabei das Strafprozeßrecht auf den Kopf stelle: Wenn gegen jemanden 1000x ermittelt wurde, er aber nie verurteilt wurde, läßt das nicht etwa den Schluß auf seine Gefährlichkeit, sondern auf seine Unschuld zu.
@Lurker
Natürlich verstehe ich, auf was Du hinaus willst.
Aber: Wir sind uns sicher einig, dass es um präventives Handeln der Sicherheitsbehörden geht, nicht um repressives.
Du unterstellst den Behörden Irrtümer. Auf welcher Grundlage?
Die “Gewalttäter Sport”-Datei hat schon einen gewissen Zweck, nämlich Prognoseentscheidungen zu erleichtern, damit eben der Kreis der zu Überwachenden möglichst klein bleibt.
Die Betroffenen gehören – wenn auch nur am Rande – nach dem obigen Text der Hooliganszene an.
Hinzu kommt, dass Du auch die Verhältnismäßigkeit nicht außer acht lassen darfst. Die Auflagen sollen die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Dem steht ein Besuch bei der Polizei an 19 Tagen um die WM herum gegenüber.
> Wir sind uns sicher einig, dass es um präventives
> Handeln der Sicherheitsbehörden geht, nicht um
> repressives.
Wenn also die Eltern alkoholkrank sind oder kiffen und in der Hochhaussiedlung am Rande der Stadt wohnen, dann ist die Sozialprognose schon schlecht wenn man geboren wird. Das berechtigt gewiß zu der Annahme, dass der Nachwuchs später auch kriminell wird. Also Meldeauflagen; zur Prävention, vrsteht sich. Kein Gedanke an Repression. Man will ja nur wissen, wo die sich aufhalten, schon um "gewisse Vorkommnisse" zu vermeiden. Oder besser: Sperren wir die doch ein – auch rein präventiv natürlich.
Macht jemand Kampfsport? Höchst verdächtig, bitte präventiv registrieren und alle 3 Tage zum Rapport.
Du kennst einen, der ist 'mal in der Strassenbahn mit einem gefahren, den haben sie später wegen Schwarzfahren …? Dann hast Du sicher nichts dagegen, wenn man Dich – rein präventiv natürlich – in der bundesweiten Polizei-Datei "Schwarzfahrer indirekt" führt und Meldeauflagen verhängt.
Was, Du stammst nicht von einer Familie ab, die in der "Whitelist" der Guten vermerkt ist? Tja, Pech!
@Markus:
Ja, wir sind uns einig.
Allerdings habe ich den Eindruck, daß oft verkannt wird, daß auch – und gerade – im Polizeirecht rechtsstaatliche Grundsätze und Grundrechte gelten. Nicht der Bürger muß begründen, warum er eine Maßnahme nicht akzeptiert, sondern der Staat muß den Freiheitseingriff rechtfertigen.
Wir sind uns einig, daß die Polizei nicht erst eingreifen kann, wenn der Knüppel über dem Schädel des Herrn Nivel oder der Finger über dem Auslöser der Sprengladung unter dem WTC schwebt – nötig sind Vorfeldkompetenzen und Verdachtskompetenzen.
Ich meine aber auch, daß wir an dieser Stelle eine Konfliktlage haben: Wir müssen möglicherweise unbescholtene Bürger Maßnahmen aussetzen und ihre Freiheiten beschneiden, um möglicherweise drohende Gefahren abzuwehren. Das heißt aber auch: Garantierter Freiheitseingriff auf der einen Seite und nur potentieller konkreter Sicherheitsgewinn auf der anderen Seite.
Dementsprechend muß der erste Schritt sein, Irrtümer soweit wie möglich auszuschließen und die Maßnahmen möglichst den Polizeipflichtigen aufzulegen. Ein "aber das ist doch aufwändiger/schwieriger – greifen wir doch lieber in die Freiheit Dritter ein" darf es nicht geben.
Der zweite Schritt muß es sein, die ohne Zweifel auch gegen Nicht-Störer und Verdachtsstörer nötigen Maßnahmen nur in Fällen anzuwenden, in denen tatsächlich am Ende ein "Gesamtfreiheitsgewinn" herauskommt. Dementsprechen brauchen wir hohe Gefahrenschwellen etc.
Der dritte Schritt muß dann die Frage sein, ob es die ganze Angelegenheit wert ist. Eine rein utilitaristische Betrachtungsweise kommt dabei mit dem verfassungsrechtlichen Menschenbild in Konflikt – ich muß gerade nicht meine Freiheit opfern, nur weil am Ende ein klein wenig mehr Freiheit für Dritte herausspringt. Nur bei stärkerem Gefälle kann eine Maßnahme zumutbar sein…
Und jetzt betrachten wir den konkreten Fall:
Wir haben jemanden, von dem wir wissen, daß er der Hooligan-Szene angehört. Ob er aber gewalttätig ist oder nur im Umfeld der Gewalttäter unterwegs ist (was er darf), wissen wir nicht – die Gerichte scheinen jedenfalls keine Beweise für konkrete Taten gefunden zu haben (wobei mir klar ist, daß hier unterschiedliche Akzente gesetzt werden müssen). Die Identitätsfeststellungen sagen über ein Gewaltpotential überhaupt nichts aus – bemerkenswert könnte höchstens sein, daß es jeweils bei Identitätsfeststellungen geblieben ist.
Ergo: Wir greifen hier auf jemanden zurück, der zwar sicherlich näher am Gewalttätertum ist als der gewöhnliche Bürger, bei dem aber keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß er selbst gewalttätig ist.
Üblicherweise müsste man jetzt dieser Frage nachgehen – Zeugenbefragungen, Umfeldermittlungen etc. Wegen zeitlichen Drucks und Personalengpässen Maßnahmen direkt gegen ihn zu richten, ist aus o.g. Gründen problematisch.
Die Nähe zur eigentlichen Gefahr ist ein weiteres Problem: Es ist noch nicht einmal gesagt, daß er sich bei der WM wieder in seinen üblichen Freundeskreis begeben wird (gut, hiervon kann aber wohl tatsächlich ausgegangen werden). Erst recht ist nicht gesagt, daß er in diesem Umfeld "tätig" werden wird – erstens war er anscheinend noch nie (polizeikundig) tätig und zweitens könnte es ja sein, daß die aufgebaute Drohkulisse (Kameras überall, Hundertschaften in Bereitschaft, angedrohte Eilverfahren) gewirkt hat. Auf der anderen Seite steht die Möglichkeit, daß er tatsächlich jemanden schwer verletzt (Todesfälle sind extrem selten, aber schon vorgekommen) – es bleibt aber eine reine Möglichkeit. Hinzu kommen mögliche Sachbeschädigungen und v.a. die Tatsache, daß ein Teil der möglichen Hooligan-Opfer selbst Hooligans sind, die sich bewußt auf diese Schlägereien einlassen. Strafrechtlich unbeachtlich, aber möglicherweise doch beachtenswert.
Es fällt mir schwer, bei einer derart abstrakten Möglichkeit von Rechtsgutsverletzungen überhaupt ein Tätigwerden für erforderlich zu halten – trotzdem kann man wohl angesichts der (im schlimmsten Fall) bedrohten Rechtsgüter eventuell einen Eingriff rechtfertigen.
Zuletzt aber müssen wir sehen, welche Maßnahme wir überhaupt ergreifen: Hier wird jemand faktisch in seiner Lebensführung total eingeschränkt – er kann weder auf Urlaub fahren, entfernte Verwandte besuchen noch sich sonstwie von seiner Heimat entfernen. Vielmehr muß er täglich aktiv werden und sich einer geistlosen Meldeprozedur unterziehen, für die er u.U. auch noch durch die halbe Stadt muß.
Außerdem kann er – als nachgewiesener Fußball"fan" – trotz der WM im eigenen Land kein Spiel besuchen. Dabei ist vollkommen egal, ob er mit eingepackter Kettensäge oder mit Picknickkorb und Familie dorthin wollen würde – es geht nicht.
Streng genommen dient die Maßnahme v.a. einem Zweck: Der Polizei die Arbeit zu erleichtern. Weniger "problematische" Fans machen das "Aussortieren" vor Ort leichter. Außerdem ist natürlich davon auszugehen, daß einige dieser Meldepflichten tatsächlich potentielle Gewalttäter treffen – von daher kann man ihnen eine gewisse Wirksamkeit nicht absprechen. Trotzdem ist es m.E. ein Feuern mit der Schrotflinte in die Menge – sicherlich trifft man "Schuldige", aber man verletzt auch viele andere.
Ganz besonders stört mich in diesem Zusammenhang übrigens das Zustandekommen der Datei "Gewalttäter Sport" und anderer entsprechender Dateien: Ein Mensch mit problematischem Umfeld hat keinerlei Chance, dieser und anderen Datenbanken zu entgehen. Eine – möglicherweise völlig haltlose – Anschuldigung genügt, um einen Eintrag zumindest in entsprechenden staatsanwaltlichen Registern zu bewirken, gegen den sich niemand wehren kann. Die diversen polizeilichen Register werden darüber hinaus überaus schlampig bzw. teilweise offen rechtswidrig geführt – sicherlich in guter, "gefahrenabwehrender" Absicht, aber ohne jedes Verständnis für Datenschutz und Bürgerrechte.
Aus diesen Listen wird dann der "Beweis" dafür gebastelt, daß man einen gefährlichen Gewalttäter vor sich hat. In vielen Fällen wird diese Einschätzung stimmen – in vielen Fällen summieren sich diverse "suspekte" Verhaltensweisen, die eigentlich völlig unbedenklich sind, zu einem "großen" Verdachtsmoment. Wenn die darauf folgende Maßnahme aber wieder in den Datenbanken landet und dann weitere Maßnahmen rechtfertigen soll, wird die Angelegenheit zum Selbstläufer…
[Addendum: Ich durfte neulich im Rahmen eines Kongresses anhören, wie ein LKA-Vertreter eines südlichen Bundeslandes stolz verkündete, wie in der Praxis "lästige" Datenschutzregeln und offizielle Dienstwege umgangen werden. Im Zweifel hat man seine "Kontakte", die man dann umgehend anzapft - die störenden Voraussetzungen des Informationszugangs werden so beiseitegeräumt; die Auskunftsvorgänge werden nirgends dokumentiert. Notfalls werden dabei auch wegen kleineren Delikten ausländische Geheimdienste (so sein konkretes Beispiel) als Quelle angezapft.
Spätestens seit diesem Vortrag ist meine Antipathie gegen diese Art der Gefahrenabwehr massiv gestiegen; vielleicht handelt es sich hierbei aber um eine unzulässige Verallgemeinerung.]
@Lurker:
Zunächst mal puhh! und vielen Dank für die ausführliche Kommentierung!
Ich versuch's kürzer zu machen:
Natürlich ist alles eine Frage der Abwägung.
Nach meiner nochmaligen Lektüre des Textes fasse ich die Maßnahme so auf, dass sich die Betroffenen an 19 Tagen kurz vor/nach den Spielen bei einer ihnen genehmen Polizeidienststelle melden müssen. Die ursprüngliche Auflage mit der konkreten Dienststelle wurde ja kassiert.
Ich lese nichts davon, dass sie die Spiele nicht besuchen dürfen.
Insgesamt stellt sich für mich der Grundrechtseingriff bei den Betroffenen als eher gering dar. Ob sie Urlaube unternehmen können und dann ggf. eine Meldepflicht am Urlaubsort besteht, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Aber darum ging's den Betroffenen/Antragstellern offenbar nicht.
Von einer "faktischen totalen Einschränkung in der Lebensführung" gehe ich hier nicht aus.
Die Frage ist außerdem, welches mildere Mittel den Zweck der Gefahrenabwehr hier ebenso wirkungsvoll erreicht.
Die erforderlichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sehe ich auch bei einem bloßen Unterstützer der Hooliganszene als nicht ganz so fernliegend an. Ich kann zwar die Argumentation des Gerichts (Umfeld als Stütze des gewaltbereiten Kerns) nicht ganz nachvollziehen, aber da muss ich die Einschätzung den in die Materie eingearbeiteten Behörden überlassen. Es gibt wohl eigene Abteilungen, die sich mit dieser besonderen Art von Kriminalität befassen und "ihre" Fanblöcke kennen.
"Der Polizei die Arbeit zu erleichtern": Hmmm, ich nehme mal an, dass sehr viele, wenn nicht der überwiegende Teil der polizeilichen Maßnahmen die Arbeit erleichtern sollen.
Überspitztes Bsp: Wird der potentielle Mörder vor dem Mord erwischt, so muss die Polizei später nicht so kompliziert ermitteln.
Präventives Handeln erleichtert also sehr häufig die Polizeiarbeit, weil es eben Schlimmeres verhindern soll.
Leider hat das zB in Frankreich nicht funktioniert, als deutsche Hooligans einen Polizisten töteten, wenn ich mich recht erinnere.
Ob die angesprochene Datei rechtswidrig, unsauber oder wie auch immer geführt wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Da muss ich Dir den Vortritt lassen.
"Mensch mit problematischem Umfeld" ist eine Phrase, die man heutzutage sehr häufig hört. Bei den hier Betroffenen würde ich allerdings "Mensch mit besonders problematischem Umfeld" bevorzugen. Den Betroffenen stand es jedoch frei, zB in 6 Jahren (vgl. obigen Text) ihr Umfeld etwas ruhiger zu gestalten, so sie dies denn wollten.
Alles in Allem teile ich Deine Bedenken bzgl. der Verhältnismäßigkeit nicht, kann sie aber verstehen. Nach meiner Betrachtung geht die Abwägung jedoch zuungunsten der Antragsteller aus.
Hallo mal ne Frage !!!
Ich wurde bei ausschreitungen bei der fussball wm 2002 in mannheim aufgegriffen und 2004 zum letzten mal wegen beamtenbeleidigung zu einer strafe von 1800,-€ verdonnert , so bin seitdem nicht mehr aufgefallen und auch seit knapp einem jahr nicht mehr aufs fussball gegangen. jetzt meinen die behörden aber ich währe immer noch in der "gewaltbereiten szene" des … obwohl ich schon seit einem jahr nicht mehr da war.Habe deswegen eine Meldebestätigung sowie einen Platzverbot für die Stadt Mannheim und Kaiserslautern erhalten.Was kann ich machen dass es in 2 jahren bei der EM nicht wieder soweit kommt…p.s. wurde noch NIE bei einem Länderspiel angetroffen oder aufgegriffen…bitte um Reply…danke in Voraus Marco….