11.6.2006

TEURE GRÜSSE AN SICH SELBST

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Rechtsanwalt und einen Jurastudenten wegen Abmahnbetrugs, berichtet heise online. Der Student soll aus Internetcafés elektronische Grußkarten an sich selbst geschickt haben. Anschließend habe der Anwalt die betreffenden Seiten kostenpflichtig abgemahnt. Die eingenommenen Gelder seien geteilt worden.

Der Student, so der Bericht, habe ein Teilgeständnis abgelegt. Es soll bei den Beschuldigten auch durchsucht worden sein.

33 Kommentare zu “TEURE GRÜSSE AN SICH SELBST”

  1. Anonymous meint: (11.6.2006 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Es wird Zeit, daß dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben wird. Liebe Juristen, ein paar gierige unter Euch bringen den ganzen Berufsstand in Verruf. Macht was dagegen!

  2. Dirk meint: (11.6.2006 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Und wer hats erfunden? Stichwort "Tanja Briefe".

  3. Martin_mb meint: (11.6.2006 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Am Ende der Heise-Meldung ist ein lesenswerter Artikel zu der Thematik…

    Interessant finde ich bei dieser Art von Abmahnerei immer, daß dieses Geschäftsmodell in letzter Konsequenz darauf basiert, das Rechtssystem auf der einen Seite zu mißbrauchen, auf der anderen Seite aber auch darauf zu vertrauen, daß eben dieses Rechtssystem gleichzeitig konsequent Hab und Gut, Leib und Leben desjenigen schützen wird, der es mißbraucht…

  4. med_maxx meint: (11.6.2006 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    wahrlich eine innovative Idee und im Grunde kann man dieser ich&du AG nur glückwünschen, inklusive Häme, dass sie sich erwieschen liesen, da sie das System bis zum Erbrechen ausnützen und es damit ad absurdum führen.

    Wann merkt eigentlich der letzte Politiker, dass Handlungsbedarf besteht?

  5. A. John meint: (11.6.2006 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    @3: [Am Ende der Heise-Meldung ist ein lesenswerter Artikel zu der Thematik…]
    Den habe ich jetzt auch verlinkt. Im gleichen Tenor habe ich mich zu dem Thema schon vor Jahren geäussert:
    http://www.abzockwelle.de/abgemahnt.htm

    Gruß A. John

  6. A. John meint: (11.6.2006 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    @4: [Wann merkt eigentlich der letzte Politiker, dass Handlungsbedarf besteht?]
    Wenn die Blöd-Zeitung eine Rufmordkampagne gegen ihn fährt.

    Gruß A. John

  7. Ingo Vogelmann meint: (11.6.2006 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Zunahme des schlechten Images bei Anwälten bedrohlich!

  8. geheim meint: (11.6.2006 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    @6: Fange damit an, Politiker und ihre Kinder abzumahnen. Wenn du das mit einem größeren Teil des Bundestages machst, steht das Thema sofort auf der Tagesordnung.

  9. Dietrich meint: (11.6.2006 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Das Ding ist doch folgendes: jede Abmahnung kostet dem Abgemahnten Geld, und der Abmahnende, meist ein Rechtsanwalt, verdient.
    Vielleicht wäre es einfacher: die erste Abmahnung kostet nichts für den Abgemahnten. Diese Kosten hätte ein evtl. Auftraggeber zu zahlen.
    Ich sags mal locker:
    "Du hast da was gemacht, das nicht gesetzeskonform ist. Also lasse es."
    Eine angemessene Wartezeit zur Abhilfe des Übels sollte allerdings eingeräumt werden, einige Abmahnungen wollen erzwingen, eine Website innerhalb von drei Tagen zu ändern, das ist ein Unding. Ich wäre vielleicht im Urlaub und hätte keinen Zugriff auf meine Webseiten.
    Und wenn es sich um einen Widerspenstigen handelt – ok, zweite Abmahnung, zur Kasse wird gebeten bzw. zu einem kostenpflichtigen Rechtstreit.
    Wäre doch eine Lösung, die alle befriedigen würde (ausser kassierfreudige RAs, die sonst nix im Kopf haben als sich auf Abmahnungen zu konzentrieren. Wie heisst er noch – FvG? Ich habe ein entsetzlich schwaches Namensgedächtnis – ähm, Freiherr von – ja und dann – der Name fängt mit 'G' an, den Rest des Nachdenkens schenke ich mir.

  10. kommentator meint: (11.6.2006 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    warum soll derjenige der ein widriges verhalten feststellt und einen anwalt mit der abmahnung desjenigen, der sich falsch verhalten hat, dafür bezahlen, er hat sich ja schliesslich korrekt verhalten.

  11. Martin_mb meint: (11.6.2006 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @ Ingo Vogelmann

    Woher das wohl kommt. Lies mal bei Tom Wolfe in "A Man in Full" nach. Croker hat da ein sehr griffige Formulierung…

    @ kommentator

    Sehe ich ähnlich. Sicherlich sollte derjenige zahlen, der sich falsch verhalten hat. Aber es ist zu hinterfragen, ob es gleich diese Summen sein müssen. Erste Abmahnung pauschal z.B. 100 Tacken bringt keinen um, ist auf der anderen Seite aber nicht so viel, daß sich Abmahnraubrittertum noch lohnen würde. Damit hätte man die Fälle, in denen Leute sich unabsichtlich falsch verhalten haben schonmal erledigt. Für die hartnäckigen Fälle kann es dann ja mit den bestehenden Regelungen weitergehen…

  12. Dietrich meint: (11.6.2006 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    @10, @11:
    Von Nachbars Garten wächst Gebüsch in meinen Garten. Meine Güte, da wird mal geredet – und das Ding ist erledigt. Ich könnte natürlich einen Anwalt damit beauftragen, den Anlass des Ärgenisses aus der Welt zu schaffen.
    Muss Mensch wegen jedem Schei++ kostenpflichtige Streitschlichtung in Anspruch nehmen?
    Abmahnungen sind (leider) ein Teil unserer Rechtsprechung. Wenn ich mich nicht irre, wurde das mal eingeführt, damit eben nicht jeder gleich mit seinem Anliegen ein Gericht bemüht. Und der Schuss ging nach hinten los. Da hat der Gesetzgeber tief und fest geschlafen und wird ganz langsam wieder wach. Dass er hellwach wird, bezweifle ich.

  13. A. John meint: (11.6.2006 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    @12: [Da hat der Gesetzgeber tief und fest geschlafen und wird ganz langsam wieder wach. Dass er hellwach wird, bezweifle ich.]
    Das Rechtsinstitut der Abmahnung ist, wie auch das unselige Rechtsberatungsgesetz der Nazis, ein reiner Schutzmechanismus.
    Es dient quasi als Herz- Lungenmaschine, die juristische Totalversager vor dem endgültigen Absturz bewahren hilft.
    Man beachte, wer "in der Szene" sich alles mit Zähnen und Klauen daran festklammert.
    Dass die Politik da signifikante Änderungen durchsetzen kann, halte ich, zumindest für absehbare Zeit, für ausgeschlossen.

    Gruß A. John

  14. M. meint: (11.6.2006 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Ich bin juristischer Laie, deshalb mag der folgende Vorschlag sich noch im Detail überarbeitet werden müssen:

    Warum führt man es nicht ein, dass die erste Abmahnung wie ein Mahnbescheit beim Amtsgericht beantragt werden muss. Formblatt mit Grund der Abmahnung zum Ankreuzen, ausformuliert werden muss trotzdem. Kosten 25€, die der Abmahner vorstreckt. Der Abgemahnte trägt diese Kosten und zusätzlich eine Aufwandspauschale von 50€ für den Abmahner — IMHO OK, zwei Stunden sind gleich weg, 25€/h ist ein schlechter Stundensatz.

    Mit 75€ ist der Abgemahnte also dabei.

    Ein großer Vorteil wäre auch, dass die Abmahnungen zentral erfasst werden könnten und man möglicherweise unbegründeten Massenabmahnungen ("bischkwärd") auf die Schliche kommen könnte.

  15. ct meint: (11.6.2006 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe nicht warum hier politischer Handlungsbedarf gesehen wird. Was die Herrschaften abgezogen haben ist Betrug und wird auch als solcher verfolgt. Entsprechende Gesetze liegen vor.

    Auch unklar ist mir, warum "die Juristen" unter sich aufräumen sollen. Kriminalität ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Schwarze Schafe gibt es in jedem Berufsstand.

  16. Anonym meint: (11.6.2006 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Richtig so!

    Man sollte nicht einen ganzen Berufsstand wegen ein paartausend schwarzer Schaafe schlechtreden.

    Da die Zahl der Juristen nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Politik, auf ein zu hohes Maß angestiegen ist, braucht man auf vernünftige Lösungen wie z.B. in England (erste Abmahnung für den Abgemahnten kostenlos) nicht hoffen.

    Es wundert mich jedoch, dass der Berufsstand scheinbar selbst nichts gegen die schwarzen Schaafe und das damit schwindende Ansehen unternimmt.

  17. Alexander Hartmann meint: (11.6.2006 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Die Beschuldigten sind ja nicht gerade unbeschriebene Blätter in der "Szene" …

  18. A. John meint: (11.6.2006 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    @ 17: [Die Beschuldigten sind ja nicht gerade unbeschriebene Blätter in der “Szene” …]
    http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/442-Staatsanwalt-ermittelt-wegen-Abmahnbetrugs.html
    M.B. aus F
    Da klingelts nicht nur bei Heise-Lesaern. Fragt sich nur noch, welcher der beiden Anwälte… :-))

    Gruß A. John

  19. Alexander Hartmann meint: (11.6.2006 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Das war lt. Autor Ronny Jahn ausdrücklich eine rein zufällige Benennung!

  20. Martin_mb meint: (11.6.2006 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    @ct

    "Auch unklar ist mir, warum “die Juristen” unter sich aufräumen sollen. Kriminalität ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Schwarze Schafe gibt es in jedem Berufsstand"

    Vielleicht deshalb, weil man an Juristen doch ruhig die gleichen Forderungen (Distanzieren, Schwarze Schafe melden etc.) stellen kann, die unsere lieben Politiker (von denen gar nicht so wenige Juristen sind) bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit an die islamische Gemeinde in Deutschland stellen…

  21. ct meint: (11.6.2006 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Man muss zwischen legalen und illegalen Abmahnungen unterscheiden.

    Im Bereich der legalen Abmahnung sehe ich durchaus politischen Handlungsbedarf. Aber darum gehts hier ja garnicht.

    Im Fall einer illegalen (betrügerischen) Abmahnung wie hier halte ich es allerdings für überflüssig sich noch ausdrücklich zu distanzieren. Das versteht sich wohl von selbst.

  22. patridiot.de meint: (12.6.2006 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Abmahnund und einstweillige Verfügung
    sind die 2 Seiten des Diktaturgeistes des Deutschen Rechtsunwesens.

  23. sz meint: (12.6.2006 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    @19: Das war lt. Autor Ronny Jahn ausdrücklich eine rein zufällige Benennung!

    Natürlich! Im Himmel ist Jahrmarkt, Trinidad & Tobago wird Fussball-Weltmeister und "M.B. aus F." ist "reiner Zufall" und dient ausschließlich der Verkürzung des Textes. Der ohne diese "Jahn'sche Kürzung" locker 40-50 Zeichen weniger Umfang gehabt hätte.

  24. Peter Markus meint: (12.6.2006 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    > "Da klingelts nicht nur bei Heise-Lesaern. Fragt sich nur noch, welcher der beiden Anwälte… :-))"

    r-achiv.de macht im gewohnten Kadavergehorsam klar, dass es von Gravenreuth nicht ist…

    Allerdings bezweifele ich doch sehr, daß von Gravenreuth, wie von r-achiv gefordert, gegen "Nachahmer" und Jurastudent vorgeht. ;-)

  25. Ronny meint: (12.6.2006 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @24: Stimmt, Gravenreuth ist es auch nicht ;)

  26. ter meint: (12.6.2006 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Ronny schreibt: "Stimmt, Gravenreuth ist es auch nicht".

    Hallo Ronny,

    nein – GvG ist es wirklich nicht, was sie Staatsanwaltschaft OS bestätigte. Allerdings hatte ich mich mit dem Staatsanwalt auf eine – negativ Abgrenzung – geeinigt.

    Weder Anwalt – noch der von Dir – bespielhaft – genannte sind für mich von Interesse.

    Was mich in der Sache wirklich tief traf ist die Tatsache, dass einer unserer gem. "Freunde" ebenfalls verstrickt sein soll.

    Nun ja ….. tu mir den Gefallen und halte einmal Dein Plappermäulchen.

    MfG
    Ewald

    Zum Kommentar 24 – Peter Markus

    Lesen werden Sie ja hoffentlich noch lernen – wo steht bei mir, dass GvG gegen die beiden Störer vorgehen soll oder würde?

    Es ist doch völlig normal, dass ich einen Autor meiner Webseite in Schutz nehme, insbesondere dann, wenn Trolle Behauptungen verbreiten, die nicht richtig sind.

    WIRKLICH SCHADE – das es GvG nicht war – oder?

  27. A. John meint: (13.6.2006 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    @26: [WIRKLICH SCHADE - das es GvG nicht war - oder?]
    Und der "Andere"? ;-))

    Gruß A. John
    PS. Nein, ich erwarte nicht wirklich eine Antwort…

  28. ter meint: (13.6.2006 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr John,

    nett – dass Sie in Wirklichkeit keine Antwort erwarten. :-)

    Glaub ich Rotglut.org – dann ist der Zweite ohnehin UNVERDÄCHTIG.

    Ich hatte mich mit dem Pressesprecher auf eine – negative Abgrenzung – geeinigt, also darauf, dass er meine Frage beantworten wird, wenn er sie verneinen kann.

    Meine Frage war: "….ist der Münchner Rechtsanwalt Günter von Gravenreuth der Anwalt, der …".

    Die Antwort ist veröffentlicht – der ermittelnde Staatsanwalt selbst (nicht der Pressesprecher) erklärte – er halte sich an die Weisung, wonach Pressekontakte nur über den Pressesprecher erfolgen dürfen.

    Weiteres Wissen:

    Zugegeben, ich weiß zwischenzeitlich über den Fall wesentlich mehr als veröffentlicht und werde in dem Fall auch nichts mehr veröffentlichen.

    Aus zwei Gründen:

    1) Es gibt wohl eine Verstrickung einer weiteren Person in dem Fall – und die muss ich erst einmal verdauen.

    2)Nach meinen Schätzungen ist mindestens 1/3 aller Abmahnungen auf vergleichbare Verabredungen zwischen Anwälte und Mandanten zurückzuführen.

    Nach meinen Infos wird zur Zeit gerade einmal gegen 5 Anwälte wegen Abmahnbetrug ermittelt.

    Berichtet wurde bisher nur über zwei solcher Fälle – der zweite Fall wurde von Ihrem Freund "wdr" (TP/Abmahnwelle) aufgedeckt und spielt bekanntlich auch in München.

    Die Angst der betroffenen Anwälte – sie würden namentlich öffentlich – scheint mir eine wirkungsvolle Abschreckung zu sein.

    So sollte es auch bleiben – ist der Ruf erst ruiniert – lebt es sich bekanntlich …….

    Solche Fälle führen maximal zu einer Geldstrafe oder zu einer kleinen Freiheitsstrafe (mit Bewährung).

    Die Anwaltszulassung verliert der betroffene Anwalt in der Regel nicht.

    Auch nach seiner Verurteilung muss er seine Miete bezahlen – und wenn er seine "normalen" Mandanten verloren hat, wird er dort weitermachen, wo er vor der Anklage aufhörte.

    Dies ist nicht der Sinn von Berichterstattung – ein Betroffener muss die Chance haben Lehren aus dem Schlamassel zu ziehen und diese Chance sollten wir JEDEM auch lassen.

    GvG als Beschuldigten hätte ich an die Wand genagelt – an der Person des wirklich betroffenen Anwaltes habe ich keinerlei Interesse. (Der war – glaube ich – auch nie "Gegenstand" unserer Forumsdiskussionen.)

    Im Gegenteil – noch besteht für den Betroffenen die Chance, dass nur ein Strafbefehl ergeht, der Name nicht durch den Prozess bekannt wird.

    Er muss also nicht um seinen Ruf kämpfen – kann den Strafbefehl akzeptieren. Damit – je nach Zahl der Tagessätzen -ist ein einschlägig vorbestraft und kann sich die Folgen bei einer Wiederholungstat ausrechnen.

    Kämpft er um seinen Ruf, wird er die Tat verdrängen – ein Geständnis über "Gebührenteilung" liegt entgegen des Berichtes in Heise – nicht – vor und wird von den Betroffenen vermutlich nie erfolgen.

    Mein Vorschlag – lassen wir die Frage wer der betroffene Anwalt ist – offen – viel interessanter als ein Outing, zumal ich – wirklich – keine gesicherte Kenntnis habe ob es der Ausgeguckte ist.

    Soviel kann ich allerdings sagen – er war bisher als "Abmahnanwalt" – noch nie öffentlich in Erscheinung getreten und ist selbst in Fachkreisen nicht als Wettbewerbsrechtler bekannt.

    So viel zu einer Frage, die in Wirklichkeit nicht auf eine Antwort wartete. :-)

    MfG

    ter
    P.S.
    (Gruß an Netzrose)

  29. Anonymous meint: (13.6.2006 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Im Grunde ist es doch völlig egal, ob es ein Anwalt ist, den man kennt oder der bekannt ist. Der Fall an sich ist es, der nachdenklich macht. Ist das die Leichtigkeit, mit der sich das Ganze einfädeln läßt? Ist der Druck so hoch, weil es zu viele Anwälte gibt? Das hier nicht nur die Chance erörtert wird, per Strafbefehl quasi unbekannt zu bleiben, sondern auch eine Lanze zur Resozialisierung des Gefallenen auftaucht, finde ich geradezu wunderbar. Warum kommt denn ein Anwalt so billg davon, darf womöglich weitermachen wie vorher? Weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt? Ist ein Jurastudium und der Status eines "Organs der Rechtspflege" zur Begrenzung der Nachteile eigenen, kriminellen Verhaltens also hilfreich? Auch andere Straftäter müssen ja nach der Verurteilung Miete und andere Dinge bezahlen. Fällt das dem RA leichter, weil er "etwas gleicher" ist?

  30. Hanno meint: (13.6.2006 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    @29: Dr. Bahr, in der IT-Szene bekannter Fachanwalt, hat dazu ein Buch geschrieben. Es gab einen sehr amüsanten Telepolis-Artikel dazu.

    http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/15853/1.html

    Zitat daraus:

    "Weil es so viele Leute gibt, die in Ermangelung eines besseren
    Berufsziels Jura studiert haben, sind diese weder im Staatsdienst noch
    als Angestellte unterzubringen, dürfen aber wegen der Standesregeln auch
    nicht lukrativere Jobs beispielsweise als Putzfrau annehmen, ohne ihre
    Zulassung zu verlieren, und sollen auch nicht auf der Straße landen.
    Also lungern sie stattdessen am Datenhighway herum: So, wie das Internet
    mit Suchmaschinen dem Jurastudenten eine schnellere Recherche erlaubt
    als das frühere Bücherwälzen, erlaubt es dem Jura-Abzocker auch das
    schnelle Geld"

  31. Hanno meint: (13.6.2006 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @28: "Die Angst der betroffenen Anwälte – sie würden namentlich öffentlich – scheint mir eine wirkungsvolle Abschreckung zu sein."

    Nein, das glaube ich nicht. Die Konsequenzen von anwaltlichem Fehlverhalten sind zu gering, um wirklich abzuschrecken.

    Um bei Deinem Beispiel GvG zu bleiben – der hat sich mit seiner eher zweifelhaften Auslegung seines Berufsethos einen Ruf HART ERARBEITET. Ich bin überzeugt, dass er als amoralischer Kettenhund bekannt sein WILL, weil es ausreichend Klienten gibt, die für ihren Fall einen amoralischen Kettenhund engagieren wollen. Also engagieren sie den bekanntesten. Denn wenn der Gegner einen Brief von GvG bekommt, bricht der doch sofort in Schweiß aus…

  32. A. John meint: (14.6.2006 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @31: [Denn wenn der Gegner einen Brief von GvG bekommt, bricht der doch sofort in Schweiß aus…]
    Wer ihn (und seine Niederlagen) kennt, wohl eher ein mitleidiges grinsen.

    Gruß A. John

  33. fastix® meint: (18.12.2006 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    @31 Zitat: "Denn wenn der Gegner einen Brief von GvG bekommt, bricht der doch sofort in Schweiß aus…"

    Ach ja? So wie ich zum Beispiel?
    Siehe: http://www.rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=446
    oder…
    Siehe: http://www.rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=415

    Gravenreuth hat zumindest als Angst einflößender Anwalt abgedankt. Ist er aber selbst schuld dran. Vielleicht schafft er es noch bei kleinen Kindern. Mag er sich ein Kostüm mit Rauschebart und Roter Mütze kaufen und es an Weihnachten versuchen.

    Gruß

    fastix®

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