12.6.2006

SOLDATEN-SMS

- „Wollen wir ins Kino gehen?“
- „Bist Du allein?“
- „Wir könnten uns mal treffen.“
- „Wollen wir essen gehen?“
- „Wollen wir zusammen mal Sport machen?“
- „Wollen wir zusammen mal laufen gehen?“
- „Du hast einen Supi-Körper.“
- „Schläfst Du schon?“
- „Träum was Süßes, kleine Maus.“
- „Warum gehst Du immer so früh zu Bett?“
- „Du kannst ja mal bei mir vorbeischauen, wenn es Dir langweilig ist.“
- „Ich kann gut massieren, kann es Dir ja mal zeigen, kleine Maus.“
- „Es gibt gute Tricks gegen Verspannungen, kann es Dir ja zeigen.“
- „Wollen wir ficken?“
- „Wähle 1 für blasen, 2 für ficken, 3 für Arschfick, 4 für mich und das ganze Paket.“

Diese (und andere SMS) schickte ein Zugführer der Bundeswehr an eine Soldatin. Das Truppendienstgericht verhängte eine Beförderungssperre von zweieinhalb Jahren. Mit seiner Berufung zum Bundesverwaltungsgericht blieb der Soldat erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht fand die Maßnahme sogar für zu milde. Die Richter hätten den Soldaten lieber degradiert; das war aber aus prozessualen Gründen (Verschlechterungsverbot) nicht möglich.

Zum Urteil.

(Link gefunden in der Handakte)

24 Kommentare zu “SOLDATEN-SMS”

  1. Leser meint: (12.6.2006 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Das ist die heute durchaus übliche und sozialadäquate Form der Anmache.
    Was wollen Sie uns damit sagen?

  2. Torsten meint: (12.6.2006 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Leser: Sozialadäquat ist das höchstens, wenn die Frau dieses SMS beantwortet. Da das Ganze vor Gericht landete, gehe ich mal davon aus, dass die Soldatin die Anmache nicht so toll fand – erst recht nicht die allmähliche Steigerung der Penetranz…

  3. Tano meint: (12.6.2006 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    "Das ist die heute durchaus übliche und sozialadäquate Form der Anmache."

    Hat sich wohl noch nicht zum bis zum BVerwG rumgesprochen…

  4. Kai meint: (12.6.2006 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    @Leser:
    Wäre das ganze im privaten Discoumfeld geschehen, mag man das vielleicht noch als grenzwertig durhcgehen lassen. Wobei ich persönlich das auch zumindest bei den letzten SMS als überschritten sehen würde, vor allem, wenn das Opfer anscheinend nicht wie vom Sender erwartet reagiert.

    Da es sich aber, wie man leicht erkennen kann, um ein dienstliches Abhängigkeitsverhältnis handelt, ist es durchaus schon bei den ersten SMS ziemlich problematisch, selbst wenn die Empfängerin wie vom Sender erwartet reagiert hätte.

    Daher:
    "Hat sich wohl noch nicht zum bis zum BVerwG rumgesprochen…"
    Das ist auch gut so!

    Erschreckend, dass sich die Bedeutung des Schutzes vor sexueller Belästigung anscheinend noch nicht bis zum zuständigen Truppendienstgericht rumgesprochen hat.

  5. Markus Oliver meint: (12.6.2006 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Ganz einfache Lösung: Strafverfahren wegen Beleidigung. Mehr als 1 Jahr auf Bewährung -> Problem gelöst.

  6. nimue sionnach meint: (12.6.2006 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    @1+3 ersetze "zugführer" durch büroleiter und "soldatin" durch sachbearbeiterin, dann wird wohl klar worum es geht.

    um sexuelle belästigung von abhängigen (heißt das heute noch so)

    und zum thema sozialadäquat: ich kann mir keine frau vorstellen, die von einem mann, mit dem sie keinen umgang im biblischen sinne pflegt ;-), solche sms lesen will.

  7. ich meint: (12.6.2006 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    @ #5 Markus Oliver

    ist die Hoechststrafe fuer Beleidigung nicht gerade mal ein Jahr? Ausserdem trifft sexuelle Belaestigung es einfach besser. Wo bitte hat der Herr Zugfuehrer die Dame beleidigt? Er hat sie belaestigt, nicht beleidigt.

  8. Sven meint: (12.6.2006 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @4 Es hat sich doch bis zum Truppendienstgericht rumgesprochen, oder? Nur die Strafzumessung ist halt eine andere.

  9. Ben meint: (12.6.2006 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Bei Beamten ist "Du" doch schon eine Beleidigung…

  10. Ben meint: (12.6.2006 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag:
    Viel bedenklicher finde ich den folgenden Abschnit:
    "Das Bestreiten des Vorwurfs durch den Soldaten ist als Schutzbehauptung zu werten. Denn es besteht kein Anlass, an der glaubhaften Aussage der Zeugin K. zu zweifeln."

    Ich hoffe mal, das ist nur die gekürzte Zusammenfassung der Beweisaufnahme…

  11. schmiso meint: (12.6.2006 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Die Strafe ist wirklich sehr milde.
    Laut Handakte war der Herr Zugführer Hauptfeldwebel, und hatte damit schon den "normalen" Enddienstgrad der Feldwebellaufbahn erreicht; so war es zumindest während meiner Dienstzeit. Aber selbst eine mögliche Beförderung zum Stabsfeldwebel erfolgt nur nach entsprechender Tätigkeit auf einem höherem Dienstposten als dem des Zugführers. Diese Beförderung wäre daher eh nicht in die nächsten zweieinhalb Jahre gefallen.
    Anstelle der Beförderungssperre hat man ihn auch ohne Abendessen ins Bett schicken können.

  12. Anonymous meint: (12.6.2006 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @11
    Wenn das in seiner Akte erscheint, glaube ich nicht, daß den noch jemand auf eine Staberstelle setzt, zumindest nicht in der nächsten Zeit.

  13. jörg meint: (12.6.2006 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @ 12: Das ist definitiv in seiner Akte drin. Habe eine Zeitlang während der Referendarausbildung bei einer Wehrdisziplinaranwaltschaft mitgearbeitet. Da ist der Fall hier ja noch relativ harmlos.

  14. enneccerus nipperdey meint: (12.6.2006 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    wie wurde eigentlich der beweis geführt worden, dass diese sms vom verurteilten gesimst worden sind?

    wie kann ich eine sms als beseismittel sichern?

  15. Markus Oliver meint: (12.6.2006 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Ein Jahr reicht auch.

  16. ennecerus nipperdey meint: (12.6.2006 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    vom beweis zum bescheis ist nur ein kleiner schritt…

    beabsichtigt war die verwendung des wortes beweismittel.

  17. Andre/STB meint: (12.6.2006 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Ich würd mal mutmassen mit Hilfe der Logs vom Provider über den SMS Verkehr vielleicht schon da müsste drinstehen wo's herkam.

    Was das reine sichern der SMS auf dem Handy angeht wird die Absendernummer nicht zählen. Den wer sich da nen bißchen auskennt weiß das das Absenderfeld das die SMS anzeigt nen freies, alphanumerisches Feld ist. Wenn du ne SMS schickst, setzt dein Handy deine Nummer rein ohne das du es beeinflussen kannst. Aber spätestens wer wie wir z.B. nen GSM-SMS Server anner Firma stehen hat kann da alles reinschreiben wozu er lustig ist – und damit kann der Absender dann jede beliebige Nummer, Buchstabenfolge oder weiss gott was sein (ja – als Absender könnte man auch "Gott" reinschreiben ;-) ) – und das ohne sonderlich viel Aufwand. Und ich denke mal was so leicht zu fälschen ist, ist nen echt mieses Beweismittel.

  18. Andre/STB meint: (12.6.2006 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    ähhh sch..ande – das war für Nummer 14 sorry *ups*

  19. Udo Vetter meint: (12.6.2006 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Ich habe bei Strato zum Beispiel die Wahl, ob ich als Absender einer SMS meine UMS-Nummer anzeigen lasse oder (m)eine Handynummer. Die Handynummer lässt sich beliebig festlegen.

  20. ennecerus nipperdey meint: (12.6.2006 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    danke andre,

    da könnte nämlich ein problem versteckt sein.

    und selbst wenn es mein händi war, mit dem gesimst wurde: muss der staatsanwalt oder hier, der vertreter des dienstherrn, nicht beweisen, dass ich selber das war, der da gesimst hat?

  21. Arno meint: (12.6.2006 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Udo, hast Du mal versucht, ob das auch wirklich klappt? Ich kann mir vorstellen, dass Du die Handynummer erstmal verifizieren musst.

  22. usw. meint: (13.6.2006 um 02:44) AntwortenReply to this comment

    Schon mal an die Möglichkeit gedacht, daß der Soldat das Abschicken der Nachtichten …

    gestanden haben könnte?

  23. Kai meint: (13.6.2006 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    @22:
    Im Urteil steht, dass der Soldat die Vorwürfe bestreitet. Insofern scheint mir deine Vermutung abwegig.

    Ansonsten gehe ich persönlich einfach mal davon aus, dass das Gericht zu dem Fall auch Zeugen und Sachverständige befragt haben wird und nicht nur die beiden Betroffenen.

    @ einige andere: Es wurden ja nicht nur die SMS als Beleg für die Belästigung herangezogen, sondern z.B. auch der Umstand, dass die Soldatin durch die Umstände nahezu dienstunfähig wurde, was sich nach einer Versetzung anscheinend geändert hat. Das Klammern an der theoretischen Möglichkeit, dass die SMS gefälscht sein könnten, halte ich für in weiten Teilen wirklichkeitsfremd. Auch wenn es möglich ist, dass jemand seine Handynummer verschleiert, dürfte das in über 99% der privaten Anwendungen nicht der Fall sein, ja nicht einmal bekannt sein.

  24. ML meint: (13.6.2006 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Und schon hast du die ganzen Sucher bei dir auf der Seite, die bei Google "Arschfick" eingegeben haben. :-)

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