Sein Name an der Tür
Es schreibt der Gerichtsvollzieher:
An Ort und Stelle festgestellt, dass Schuldner unbekannt verzogen ist.
Ich würde eher vermuten, Klingelschild abmontiert. In einem strategisch günstigen Zeitpunkt. Der Name der Freundin, mit der ich ihn vor Tagen noch über die Nordstraße habe schlendern sehen, steht jedenfalls noch an der Tür.
[besserwisserei an]
..\\\"mit _der_ ich ihn..\\\", es sei denn er ist nur mit _dem_ Namen durch die Stadt gelaufen.
[besserwisserei aus]
Da ist was dran. Danke. U.V.
Wirklich was dran?? M.E. eher nicht die Formulierung war schon korrekt – ansonsten (Version genevainformation) hätte es gehießen … mit dem ich ihn … – und übrigens(klugscheiß): es sei denn, er wäre mit …, oder ?
P.S. Wer kennt noch Marianne Nelkenhügel – "Er gehört zu mir, wie … s.o."
Kann man etwas "in einem Zeitpunkt" machen? Ich denke, es müßte "zu einem Zeitpunkt" sein.
Vielleicht war dem Gerichtsvollzieher einfach viel zu warm, um sich ernsthaft um den Fall zu bemühen?
Lieber RA J. Melchior, die Ur-version enthielt einen kleinen unbedeutenden und die Sache nicht verzerrenden Fehler, den ich in einem Anfall freudig entzückter Besserwisserei (ENDLICH! Ein Fehler im Lawblog!) sofort kommentierte. Mittlerweile ist das "dem" des Anstoßes verschwunden und "Er gehört zu mir" kenne ich (leider) auch. Und "ist" und "wäre", na das gibt wohl Stoff für einen langen Abend voller Biere oder so.
Nachdem meine Rechtsanwältin eine Klage nicht zustellen konnte schrieb sie mir "Offenbar ändert Herr X ständig seinen Namen"
denn am Briegkasten stand i ein anderer,ständig wechselnder, aber ähnlicher, Name.