Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Kommentare
Weitere Entwarnung für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden müssen solche Beiträge auch erst dann, wenn der Forenbetreiber von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine allgemeine, umfassende Prüfungspflicht lehnt das Gericht ab.
gott sei dank!
Ich halte "erhöhte Wachsamkeit" bei kritischen Themen dennoch für angebracht. Vor allem wenn es um mutmaßliche "Dialerparasiten" geht, wo schnell die Gefühle hochkochen.
Aber die Admins des betreffenden Verlages schreiten ja in der Regel innerhalb von Minuten ein…
Bleibt abzuwarten wann das nächste Gegenurteil kommt ;)
@3: Na sobald Günni wieder was in Hamburg zur Entscheid… ähhh Verhandlung einreicht
Gott sei dank!
Mensch möge unterscheiden: ein Forenbetreiber stellt ein Ding zur Verfügung, welches direkt mit Kommentaren beschrieben werden kann (wie hier). Das ist ja auch Sinn und Zweck der Angelegenheit.
Anders bei einer Zeitschrift: Leserzuschriften werden von Redakteuren 'gesiebt' und dann evtl. veröffentlicht.
Warum tun sich Gerichte so schwer, die Realität zu erkennen? In meinem Blog schaue ich auch nicht stündlich rein – die Zeit fehlt. Dann gibts evtl. auch die Abschätzung: hat ein Mensch einen Kommentar verfasst, der strafrechtlich relevant und deshalb zu löschen ist oder kann ich ihn so stehen lassen, wie er verfasst wurde?
@Udo: Du hast mich ja auch schon einige Male 'gerettet', weil ich etwas übers Ziel getrabt bin. Ok, danke dafür.
In meinem Blog schaue ich normalerweise an Wochenenden oder Feiertagen nicht rein, es sei denn, ich habe in der Fa. was zu tun, d.h. ich kann nur von der Fa. darauf zugreifen. Und wenn jemand Freitag nachmittag 'mistig' schreibt, bleibt es eben bis Montag stehen. Das kann ich eben eher nicht ändern.
Nachtrag:
warum können Urteile 'im Namen des Volkes' nicht in dessen allgemeinen Sprachgebrauch verfasst werden? Ratlosigkeit.
Leserzuschft != News-Kommentar wie bei Heise.de/newsticker üblich. Dort war ja auch schon einiges Streitbar.
@ Dietrich
Aus dem selben Grund, aus dem der Arzt nicht in seinen Operationsbericht schreibt: "Habe da so ein blutiges Ding im unteren Bauchraum herausgeholt." Die Urteilsbegründung muß exakt geschrieben werden, damit die Parteien sowie die Berufungs- oder Revisionsinstanz damit etwas anfangen können. Außerdem werden Urteile, die in wichtigen Angelegenheiten ergehen, den Parteien von ihren Anwälten sowieso "übersetzt".
Außerdem kann man darüber streiten, was der "allgemeine Sprachgebrauch" des Volkes sein soll. Oder möchten Sie Urteile lesen, in denen es heißt:
"In die Namen von meine Brüda:
Ey, Alder, laß ma stecken, du hast nix krasse Ansprüche gegen den Kollega. Der wo du verklagt hast, hat mit dir nix konkret abgecheckt. Du hast auch total verpeilt, daß das krasse Teil, wo du hier voll den Aufstand drum machst, für dich total uncool abchillt. Der Spacko, den wo du hier anpisst, hat dich auch nicht abgerippt. Und weil er die megakrasse Oberabzocke verpeilt hat, gehst du auch damit voll ex. Also verpiß dich, du Sack, aber vorher mußt du noch echt fett die Kohle für das Gelaber hier ablatzen."
(Frei übersetzt für: keine vertraglichen, dinglichen, deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüche und Kostenentscheidung.)
Ich finde diese Sprache im Zusammenhang mit der Aufzählung der Beschimpfungen sogar ausgesprochen unterhaltsam.
Das Schwert des Damokles,scheint für Blogbetreiber etwas stumpfer zu werden!
@ 7, 8 Dietrich:
Wenn man Ihre Beiträge hier regelmäßig verfolgt, weiß man ja, dass Sie mit der Formulierung "Im Namen des Volkes" ein Problem haben, ebenso wie mit der Tätigkeit der Gerichte generell. Sie versäumen ja keine Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass Juristen im Allgemeinen und Richter im Besonderen keinerlei Ahnung von den Abläufen im und um das Internet haben. Dafür muss man wohl mindestens ein so erfahrener Blogger sein wie Sie.
Wie kommen Sie aber auf die Idee, diesen altbekannten Senf ausgerechnet bei diesem Urteil zu wiederholen? Vielleicht lesen Sie einfach nochmal die Einleitung von Herrn Vetter zu diesem Beitrag und bemühen sich doch noch einmal um das Verständnis des verlinkten Urteils, indem Sie es lesen. Ich bin zuversichtlich, dass sie es verstehen können, wenn Sie sich ein kleines bisschen Zeit nehmen. Vielleicht reichen die 9 Minuten, die zwischen Ihren beiden Einträgen liegen und in denen Sie da das Urteil wohl gelesen haben (so deute ich jedenfalls Ihren Nachtrag), nicht aus. So schwierig zu verstehen ist die Entscheidung aber gar nicht, auch wenn Christian (No. 10) völlig richtig erklärt hat, warum sie gerade nicht in Umgangssprache formuliert ist.
Kleiner Tip: Im Wesentlichen folgt das Gericht Ihrer Meinung, dass man als privater Forenbetreiber gerade nicht ständig in seinem Forum/Blog nachschauen muss.
Überrascht? Passt nicht in Ihr festgefügtes Weltbild, Dietrich?
Macht nix – da kann man dran arbeiten, viel Spaß dabei!
@14 Rida Matsu:
Ich habe, das gebe ich unumwunden zu, ein sehr gespaltenes Verhältnis zu der Rechtsprechung. Das liegt sicherlich daran, dass ich mit dem 'Juristendeutsch' nicht allzuviel anfangen kann – es ist mir größtenteils unverständlich. Über die Unverständlichkeit darf ich wohl Kritik üben.
Ich kenne mich z.B. mit Computern einigermaßen aus. Ich kann mich mit Fachleuten kurz und knapp unterhalten. Ich kann mich allerdings auch Laien gegenüber verständlich machen. Dann dauerts eben länger, es werden keine Fachausdrücke benutzt.
Warum wird z.B. §123 erwähnt – und nicht der Text des Paragrafen? Zu aufwändig – oder wird vorausgesetzt, dass Hinz und Kunz den Paragrafendschungel kennen?
Macht nix – ich denke, dass ich noch lernfähig bin. Geht allerdings mit der Lernerei nicht mehr so schnell wie vor 40 Jahren. Ist einfach so. Hat nix mit mit Selbstaufgabe zu tun, sondern mit Selbsterkenntnis.
Mitentscheidend für die Nichtverletzung der Prüfpflichten dürfte wohl gewesen sein, daß der Betreiber keinen wirschaftlichen Vorteil aus seinem Forum zog.
@15: [Ich habe, das gebe ich unumwunden zu, ein sehr gespaltenes Verhältnis zu der Rechtsprechung.]
Das hast Du mit dem weit überwiegenden Teil aller vernunftbegabten und normal denkenden Menschen gemeinsam. Ein lesenswerter Artikel dazu:
http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=30907
[Über die Unverständlichkeit darf ich wohl Kritik üben.]
Selbstverständlich! Du mußt dann allerdings damit leben, daß Dir ob dieser dreisten Anmaßung die unverhohlene Verachtung eines Teils der Paragraphenjünger entgegenschlägt.
Die leben in einer Welt, zu der das niedere Volk keinen Zugang hat und auch nicht haben soll.
Ich für meinen Teil werte persönliche Kommentare wie die von Rida Matsu als Kompliment und Bestätigung meiner Meinung.
@10: [Ey, Alder, laß ma stecken,]
Zwischen dem gestelzten Formulardeutsch der Bürokraten und dem Neuköllner Dönerdeutsch gibt es auch noch so etwas wie eine normale Umgangssprache, wie sie z.B. in seriösen Zeitungen gepflegt wird.
Sich so auszudrücken, ist auch mit der gebotenen Unmißverständlichkeit möglich, aber anscheinend unter der Würde einer vermeintlich geistigen Elite.
Dem Chefarzt einer Klinik habe ich auch erst bekunden müssen, daß ich leider nur den naturwissenschaftlichen Zweig besucht habe und mir deshalb der Segen des "großen Latrinums" versagt blieb. Im Beisein seiner feixenden Assistenten habe ich ihn gefragt, ob wir die Konversation nicht ausnahmsweise in deutsch oder englisch fortsetzen könnten.
Gruß A. John
@Dietrich: Ich bin kein Jurist, aber ich kann die Aversion vieler Leute gegenüber allem, was nach Jura riecht, beim besten Willen nicht nachvollziehen. Juristendeutsch ist eine Fachsprache. Ja und? Ich verstehe keine Texte in medizinischer Fachsprache, in physikalischer, chemischer oder ingenieurwissenschaftlicher Fachsprache ebensowenig. Ich verstehe nicht mal meinen Elektriker, wenn er sich mit seinem Gesellen bespricht. Verglichen mit diesen Idiomen finde ich die juristische Fachsprache noch relativ harmlos. Natürlich muss jeder Fachmann bereit und in der Lage sein, dem Nichtfachmann verständlich zu machen, um was es geht. Aber dazu sind Anwälte doch (unter anderem) da. Aber das Ansinnen, in Urteilen und Schriftsätzen zugunsten allgemeiner Verständlichkeit auf die präzise und exakt definierte Fachsprache zu verzichten, macht in meinen Augen ebenso wenig Sinn wie der Wunsch, jeden Operationsbericht mit einer allgemeinverständlichen Übersetzung zu versehen. Dein Vorschlag, in jedem Urteil die betreffenden Gesetzesparagraphen im Wortlaut zu zitieren, wäre ein derartiger Aufwand und würde die Urteile dermaßen aufblähen, dass umgehend der nächste Kommentator über diese unsinnige Verschwendung von Steuergeldern lamentieren würde – und das sogar zu Recht. Unter http://dejure.org und anderswo kannst du das alles kostenlos im Internet nachlesen.
So viele Gottesgläube hier. Macht das die Hitze?