Callboy Torsten schreibt dem Gericht
Callboy Torsten zieht jetzt die zivilrechtliche Karte. Nach seinen unsäglichen Strafanzeigen zerrt er einen Blogger vors Amtsgericht.
Der zuständige Richter scheint vom Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht beeindruckt. Er hat der Ladung zum Termin am nächsten Mittwoch folgenden Hinweis beigefügt:
Dem Antragsteller wird aufgegeben bis zum Termin zu erläutern und glaubhaft zu machen, für welche der angegriffenen Äußerungen der Antragsgegner verantwortlich ist. Ferner ist geordnet darzustellen, welche Äußerungen untersagt werden sollen und warum. Das überreichte Anlagenpaket ist ungeordnet und als Glaubhaftmachung ungeeignet. Ein Verstoß gegen Urheberrechte ist bisher nicht erkennbar, da offenbar kein Kunstwerk oder Lichtbild geschützt werden soll, welches der Antragsteller hergestellt hat.
Übersetzt heißt das: Der Antrag ist bullshit.
Letzter Beitrag zum Prostituierten aus Berlin: Strafsache Vetter
Das trifft sich ja gut, wollte schon lange mal nachfragen, was aus der "Strafsache Vetter" wurde… Ist denn jetzt "nur" ein Blogger vorgeladen oder trifft es Dich auch, Udo?
Ich habe noch keine Ladung erhalten. Aber Mittwoch habe ich zum Glück nur einen Termin, den könnte ich auch an eine Vertretung geben.
Ich fliege gern nach Berlin, vor allem, wenn ein anderer das Ticket zahlt.
Wie "vernagelt" muss man eigentlich sein um immernochnicht mitzubekommen, dass man sich zur absoluten Lachnummer gemacht hat und nirgends mehr für "VOLL" (im geistigen Sinne, nicht im alkoholischen) genommen wird?
Auf meine Frage zwecks Äußerung zu den anderen Vorwürfen schweigt er sich mehr oder weniger nach wie vor aus.
Aus dem wird man nicht schlau…
Mein manueller Trackback: http://tagg.selfip.com/blog/callboy-torsten-klagt/
Zudem habe ich eine Spendenaktion für die betroffenen Blogger ins Leben gerufen…
"Der Antrag ist bullshit"
Ich denke, wir wussten bereits vorher, dass da nicht mehr zu erwarten ist… ;-)
Warum nur bin ich überhaupt nicht überrascht, dass unser aller Lieblingsnennjunge es nicht geschafft hat, dem Gericht darzulegen, dass er nicht nicht verlinkt, sondern nicht verlinkt werden will? Ich maße mal mut: Er tritt vor Gericht ohne Anwalt auf. Jeder Anwalt dürfte ja einen so aussichtslosen Fall schon mehrere Kilometer gegen den Wind gerochen haben. Aber vielleicht ist der Rufjunge ja mit genügend Geld ausgestattet?
super geil! ich freue mich jetzt schon auf das niederschmetternde urteil. in solchen fällen wäre ich gerne richter oder staatsanwalt oder so .. achja, aber das überlasse ich lieber den profis :)
müssen sie sich, herr vetter (oder darf ich DU sagen?), auch deswegen bald vor gericht verantworten? ich meine, der typ würde es wohl fertig bringen auch sie vor gericht zitieren zu lassen :)
Er nahm den Kopf aus dem Schoß der Kundin,
mich verlinken? was für ein Unding,
da schwingt er sich auf, verlangt Beistand der Grünen,
werden die etwa die Verleubnungen sühnen?
@2
Der zahlt aber nur dann, wenn er auch Geld hat. Ansonsten bleibst du auf deinen Kosten sitzen.
Ich vermisse eine kurze und reduzierte Referenzliste von beruflichen Erfolgen des ct, die belegen könnte, dass es ökonomisch grad nicht so gut läuft, so dass die kosten des leicht gestiegenen traffic nun nicht mehr finanzierbar ist…
Hier befinden wir uns wohl in der fortgeschrittenen Entstehungsphase eines Querulanten. Der Proband fühlt sich ungerecht behandelt und wird trotzdem in den kommenden Monaten eine Niederlage nach der anderen einstecken. Aber weil er ja eigentlich recht hat, wird er Gerichte und Mitmenschen auf absehbare Zeit nicht mehr in Ruhe lassen… Da fehlt einfach ein guter Kumpel, der ihm bei einem Bier sagt, daß er den Quatsch besser sein lassen sollte.
Gibt es die Missbrauchsgebühr nur am BVG? Ich kann den betroffenden nur raten (rechtliche) Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es ist zu befürchten, daß Torsten sonst so schnell keine Ruhe geben wird. Ist das nicht schon Stalking?
Köstlich!
Ich war Ende Mai im Urlaub, da habe ich die Geschichte um Torsten gar nicht mitbekommen. Nur gut, dass er nicht locker gelassen hat… :-)
Und jetzt sag mir bitte einer, das Torsten sammt seiner Website (xxxichsuchedichx.de) nur ein Fake ist. Bitte! So etwas wie http://www.ingenfeld.de, stimmts? Stimmt doch, oder?
#14: Nein, er ist kein Fake. Das dachte ich auch und erhielt kurz darauf auch eine Anzeige von ihm.
So witzig das für Außenstehende erscheinen mag, so unangenehm ist es für die, die angezeigt wurden.
Einmal von Torsten abgesehen, der sich immer tiefer reinreitet.
@14:
Alter Schwede, da kriegste ja ´nen Knick in der Optik!
Wo hast Du denn diese Adresse aufgegabelt?
Die gehört definitiv verboten!
@Udo:
Fällt die im Kommentar 14 genannte Page nicht bereits unter Nötigung und Beleidigung?
Ganz großes Kino.
Allerdings Schade das "zwischenzeitlich" die ZPO geändert wurde.
Vor Hundertfünfzig Jahren wäre gegen beide Parteien auch noch eine sitzungspolizeiliche Verfügung ergangen, wegen der Dreistigkeit ein Gericht mit einer solchen Sache zu beschäftigen.
Wegen einer fast vergleichbaren Angelegenheit (im Viehhandel) verhängte ein Amtsrichter in Blaubeuren 1829 gegen beide Schlitzohren eine dreitägige Haft. {Quelle: irgendwo im r-archive]
Naja, vielleicht findet sich ja jemand der CT ein Exclusiv Interview nach dem Termin in Berlin abluchsen kann. Maybe könnte man das zu einen oscarreifen Film umarbeiten.
Grüße aus L.E.
F L A M E
Ich weiss gar nicht, warum Ihr Euch solche Sorgen macht, dass Thorsten kein Geld hat, um das alles zu bezahlen, was er so lostritt. Auf seiner Seite steht doch, dass er nicht nur als Callboy sondern auch in der "Wehrbebrange" arbeitet und da wird doch endlos Kohle verdient … Du bist Thorsten, Du bist Deutschland!!!
@19 siamfisch:
Hä – hab ich das richtig gelesen 'Du bist Thorsten, Du bist Deutschland'? Dann wird es Zeit, auszuwandern, und zwar schnellstmöglich :-)
@18: Die lieben Berliner Kollegen von der schreibenden, filmenden und fotografierenden Zunft werden sich am 21.06. um 12.00 Uhr PÜNKTLICH im Gericht einfinden … so etwas lassen wir uns doch nicht entgehen! :)
Mal schauen, vielleicht bekomme ich jetzt auch eine Anzeige – wegen "Anstiftung zur Verleubnung", oder so …
@20: Hast Du bestimmt falsch verstanden … da gibt es doch dieses tolle "Du biste Deutscheland"-Video (eine Vera….e auf die Werbefilme!) – und ich meine gesehen zu haben, dass Torti darin die Hauptrolle gespielt hat! ;)
@22 Andreas Klein:
Ich hab da nix falsch verstanden, ich hab nur die Ironie-Tags vergessen.
Wegen so einem 'Kerlchen*' packe ich meine Reiseklamotten bestimmt nicht in einen Koffer und begebe mich auf 'Große Fahrt'.
*) Kerlchen = norddeutsche Bezeichnung für einen Mann, dessen Verhalten nicht ernst genommen wird.
Querulantentum und Prozesshanselei gehören doch wohl zu den deutschen Grund-Tugenden schlechthin ;-) In diesem Sinne ist Torsten sowas von deutsch …
@ 24
in diesem Zusammenhang immer wieder gerne zitiert
VGH Kassel, NJW 1968, 70 ff.
Prozeßabweisung bei Geschäftsunfähigkeit wegen Querulantenwahns
a) Wer nicht an einer gesteigerten rechthaberischen Verbohrtheit, die sich noch im Rahmen der Gesundheit hält, sondern an einem krankhaften Querulantenwahn leidet, ist in diesem Bereich partiell geschäftsunfähig und damit auch partiell prozeßunfähig.
@18: [Ganz großes Kino.]
Ja. Irgendwie erinnert mich das Ganze an "MB in F".
Die Beiden gäben bestimmt ein tolles Paar. Man sollte sie… ;-))
Gruß A. John
@26 A.John
Mein Gott das wäre die absolute Krönung des ganzen ;-) Ich stell mir grad vor wie die zusammen mit einem bekannten Vertreter der juristischen Zunft in München zusammen versuchen eine Weißwurst zu trinken.
Grüße
F L A M E
Kann mich mal bitte jemand auf die richtige Bahn werfen bzgl. "MB"?
"Übersetzt heißt das: Der Antrag ist bullshit."
Das schreit doch förmlich nach einem Mini-Langenscheidt:
Udo Vetter
Amsrichter-Deutsch Deutsch-Amtsrichter
wenn der antrag bullshit wäre, wäre er doch sowas von ohne mündl verhandlung zurückgewiesen worden.
ElbeBlawg hat den kompletten Text von Callboy Torsten an das Gericht, u.a. mit den kompletten Anschuldigungen gegen Herrn Vetter, dem nach Ansicht vom Callboy seine Anwaltseigenschaft abgesprochen werden sollte. Hier mehr: http://www.elbelaw.de/blawg/?p=880
Der Typ ist ja der Hammer. Danke für den Link! Selbst in seinem Schreiben ans Gericht, schreibt er immer noch "Verleubnungen". Hat der das wirklich immer noch nicht gerafft das es falsch geschrieben ist?
So, habe mal schnell Popcorn geholt und will das mal zuende lesen. :-)
Ich bin dem Link aus 33. gefolgt und komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Der Mann ist unzurechnungsfähig. Was wegen der Kostenerstattung für die Beteiligten natürlich schlecht wäre. Ich hoffe, daß der Richter die Möglichkeit besitzt Torsten klarzumachen, daß der beschrittene Weg deutlich die falsche Richtung nimmt.
Unter welchen Voraussetzungen kann von Amts wegen ein Entmündigungsverfahren eingeleitet werden?