17.6.2006

Hooligans müssen zu Hause bleiben

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält es für rechtmäßig, dass sich vermeintliche Hooligans während der Fußballweltmeisterschaft regelmäßig bei der Polizei an ihrem Wohnsitz melden müssen. Damit werden entsprechende Auflagen der Stadt Braunschweig bestätigt. Auch das Braunschweiger Verwaltungsgericht hatte die Anordnungen bereits weitgehend gebilligt.

Einzelheiten bei beck aktuell.

2 Kommentare zu “Hooligans müssen zu Hause bleiben”

  1. Torsten meint: (17.6.2006 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Hmmm – und wenn die Hooligans am Austragungsort wohnen?

  2. Arno meint: (18.6.2006 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    In Braunschweig finden keine WM-Spiele statt. Somit wird es keine Braunschweiger Hooligans geben, die am Austragungsort wohnen. :)

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