Männer mit Biss
Nur dem mutigen Einschreiten dreier Bochumer Staatsanwälte ist es zu verdanken, dass ein Vergehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wahrscheinlich nicht ungesühnt bleibt. So vermeldet es der Polizeibericht:
Nach dem Fußballspiel am Mittwoch befanden sich drei Staatsanwälte auf der Verteilerebene der U 35, um ihren Heimweg anzutreten. Ihnen fiel eine dreiköpfige Personengruppe auf, aus der eine männliche Person plötzlich “Sieg Heil!” schrie. Es gelang ihnen, den 17jährigen Bochumer bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Von dem Beschuldigten, der sich nicht zur Sache äußeren wollte, wurden die Personalien festgestellt. Gegen ihn wird eine Anzeige gefertigt.
(Danke an Jan C. Marianek für den Link)
"Gegen ihn wird eine Anzeige gefertigt." Sind die drei StA auch zusammen im Töpferkurs? :-)
Oh, wie tapfer von den Staatsanwälten :D
Man mag vom Tatbestand jetzt einmal halten, was man will (ich halte wenig davon):
Das ist tatsächlich ein Ausdruck der viel beschworenen und vermissten "Zivilcourage". Gut, so ganz "zivil" vielleicht nicht, aber doch immerhin etwas…. *G*
Denn:
Natürlich kann es sein, daß der Gröhler und seine Begleiter zur Gruppe "kann nichts, also provozieren sie" und die drei Staatsanwälte zur Kampfsportgruppe "Wehrhafte Demokratie 1866" gehörten – das ist allerdings doch eher fernliegend.
Und gegen den typischen HH-Gröhler und seine Spießgesellen würden wohl die wenigsten Mitmenschen eine Auseinandersetzung wagen – 3 gegen 3 ist etwas, das für beide Seiten furchtbar schief gehen kann.
Insofern: Hut ab!
Die drei waren bestimmt angetrunken, und in Laune. Da trauen sich auch die feinen Herren was.
Das sie nicht gleich die FIFA verklagt haben wegen dem Zeigen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes wundert mich da schon.
http://www.itlogic.de/space/plakatfifa.jpg
@axel *Lach* stimmt. da gabs ja mal den fall mit einem durchgestrichenen hakenkreuz: http://www.taz.de/pt/2005/11/11/a0168.1/text
@4: wie hättest Du über einen Blogeintrag geschrieben, in dem steht: "Drei Staatsanwälte unternehmen nichts gegen SH-Rufe" ?
"Die "feinen Herren" trauen sich nichts, wenn sie angetrunken sind"?
IMHO ist solche Zivilcourage ohne Ansehen von Beruf, Bankkonto und Beschaffenheit der Oberbekleidung erstmal positiv zu bewerten. Mutmaßungen ohne tatsächlichen Hintergrund sind da fehl am Platze.
Also erstmal ist es in der Tat besser als, wie (nur!) in Stuttgart, Leute mit durchgestrichnene Hakenkreuzen hopps zu nehmen.
Zudem vermute ich, das StA ähnliche Diensteide leisten, wie andere Beamte. Und da stehen ja relativ eindeutige Dinge drin, deren man sich so oder so engagiert annehmen kann.
Man kann von Kriminalisierung halten was man will, zu viel Duldung hat uns ja da hin gebracht wo wir sind. Zu sagen: "Denen gings halt grad 'gut', deswegen schreien Sie Nazikram." schient mir ziemlich verquer.
@6 Natürlich hätte ich dann wohl geurteilt: Feine Staatsanwälte traun sich nix.
Hätte es nicht auch gereicht den Jugen einfach zu recht zu weisen? Eine kleine Nachhilfestunde in Geschichte?
Gleich eine Anzeige, und der damit verbundene Aufwand, find ich ein bischen übertrieben.
Aber und dem muss ich stattgeben: Sollte der Junge es nur "so" gemacht haben wird er es bestimmt NIE wieder tun.
Ich würde die Erziehungswirkung nicht unterschätzen.
Besonders in dem Alter. Die StA haben gezeigt, dass es eben keinen Raum gibt für solches Geschwätz, besonders nicht bei einer internationalen Veranstaltung, wo leicht wieder "Typisch deutsch"-Meinungen entstehen können.
Es ist einfach ein Charakterproblem – gleich in welchem Zustand – solche Aussagen zu tätigen. Es gibt Menschen, die neigen dazu, andere nicht. Ich habe festgestellt, dass viele sich heutzutage verbal wieder weiter aus dem Fenster lehnen, obwohl viele Großeltern, etc. schmerzlich erlebt haben, dass früher eben nicht "alles besser" war.
Ich käme – auch betrunken – gar nicht auf die Idee, diese Idiotenparole zu grölen. Wieso auch? Weil einem mal das eigene Vokabular (!) rausrutscht? Das kommt dann aber nicht von irgendwo, wenn's in enthemmtem Zustand rausrutscht.
@8: Wenn die Staatsanwälte und/oder die Polizisten es bei einer Zurechtweisung belassen hätten, hätten sie sich wohl selbst strafbar gemacht.
Jetzt hat der Bengel exakt das erreicht, was er wohl erreichen wollte: Aufmerksamkeit. Nicht wegen mangelnder Zivilcourage (da habe ich schon beherzt zugegriffen), ich hätte das Geschreie schlicht und einfach ignoriert. Es gibt Situationen, wo eine Nichtreaktion die beste Reaktion ist: der Knabe steht dann ziemlich einsam da und hält die 'Klappe'. Eine bestimmte Geisteshaltung lässt sich nicht per Strafanzeige ändern. Oder vielleicht doch: Arbeit im Steinbruch, 10 Stunden täglich.
Wie war das noch?
Richtig!
Arbeit macht frei – ein besch
issenereidener Spruch. Aber damit müsste der Bengel doch umgehen können, wenn er konsequent ist …@Alex
Welcher Jugendliche läßt sich heute noch "zurechtweisen"?
Die Aktion geht aus meiner Sicht schon klar, wird dem Jungen nicht die Zukunft verbauen, düfte ihm aber eine Lehre sein. Man denke auch an die pädagogische Wirkung im Bekanntenkreis: "Du, ich kenne einen, der hat nur mal so "Sieg Heil" gerufen, und Zack! hatten sie ihm am Wickel."
Gerade diese scheinbar "überzogene" Reaktion ist meiner Meinung nach wesentlich besser geeignet solchen Bengels klar zu machen, wie falsch das Spiel mit diesem braunen Feuer ist, als ein Wischi-Waschi-Du-da-müssen-wir-mal-drüber-reden…
@11: Richtig, Dietrich.
Wir müssen die Straftäter einfach nur ignorieren, dann wird ihnen langweilig und sie hören von alleine damit auf.
Irgendwann haben sie keine Lust mehr, Leuten auf die Fresse zu hauen, Bürgen zu klatschen, friedliche Grillabende zu stören und fremdes Eigentum zu beschädigen.
Bei solchen Kleinigkeiten ist Weggucken der richtige Weg. Zumal sie im nächsten Moment vielleicht einem Bürger einen kleinen Nasenstüber versetzen… wer will da schon zugucken.
Nichtwahr.
Welches Opfer gibt es, wenn jemand "Sieg heil" ruft? Keines. Ein komisches Verbrechen…
Haben die in Ihrer Freizeit nix Besseres zu tun?
@ 4: Das durchgestrichene Hakenkreuz müsste man wirklich bei der Staatsanwaltschaft… äh.. Stuttgart? Tübingen?… zur Anzeige bringen. Vielleicht gibt es am Stuttgarter Stadion ja auch so ein Schild?
@9 + 13: Volle Zustimmung!
@9: Die Erziehungswirkung ist eine andere. Man stelle sich vor, da ist ein geistig minderbemittelter Teenager ist, dessen Aussichten im Leben eher bescheiden sind. Die ganze Welt ist gegen den kleinen Jungen.
Dann ruft er 2 einfache Worte, und schon regen die verhassten Erwachsenenen und "das System" sich fuerchterlich auf. Sogar die Zeitung schreibt darueber, und alle Kumpelz beneiden ihn. Und er muss nicht einmal ein schlechtes Gewissen haben, schliesslich hat er niemandem geschadet. Was kann es tolleres im Leben eines minderbemittelten 17-jaehrigen geben?
Ich finde das ehrlich gut.
@11: Du hast Unrecht.
@13 h:
Du holst da aus ziemlicher Tiefe einer der Kiste was rauf.
Wenn jemand mit 'Sieg heil' provozieren will – das kann er tagelang machen, wenn keiner darauf eingeht, ist er alsbald heiser und schont seine Stimme, in dem er einfach ruhig ist.
Mit Gewalt ist das was anderes: ich habe einen Bengel (war geschätzt auch so 16/17 Jahre alt), mal aus einem Bus befördert, weil er eine junge Frau ziemlich heftig belästigt hat – der Bus war gut besetzt, keiner hat was gegen die Belästigung unternommen. Ich habe den Busfahrer gebeten, per Funk die Polizei kommen zu lassen und die Tür zu öffnen. Dann war das Kerlchen ruckzuck draußen, so schnell konnte der nicht fallen, wie ich ihn angeschoben hat. Die junge Dame ist auch ausgestiegen, um bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Das war mein Glück, sonst hätte ich evtl. wegen Körperverletzung vorm Richter antreten müssen: der junge Mann hatte sich bei seinem unfreiwilligen Ausstieg das Gesicht 'etwas' demoliert. Ist ca. zwei Jahre her, ausser einer Einladung zur Aussage bei der Polizei habe ich nix mehr davon gehört.
Wie nennt sich sowas?
Richtig!
Zivilcourage.
So – wie ist das noch mit dem Nasenstüber? Körperverletzung oder dämliches Rumgeschreie – das ist ein kleiner Unterschied – nicht wahr? Muss Mensch wegen jedem Schei** die Gerichtsbarkeit bemühen? Mensch kann sich natürlich über jeden Schei** aufregen – wenns der eigenen Gesundheit dienlich ist. Meistens allerdings nicht: Aufregung verkürzt das Leben.
@14
Als die Nazis die Kommunisten holten,
habe ich geschwiegen;
ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,
habe ich geschwiegen;
ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten,
habe ich nicht protestiert;
ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie die Juden holten,
habe ich nicht protestiert;
ich war ja kein Jude.
Als sie mich holten,
gab es keinen mehr, der protestierte.
-Martin Niemöller
@20: Dietrich, mein Held.
Mein Reden mit dem Aufregen. Sobald die Kerle den Arm heben gibts was auf die Augen. Sollen die StAs doch mal kräftig draufhauen, dann werden sich die Kerle schon überlegen, ob sie noch mal den Arm heben.
Wir müssen nicht wg. jedem Schei* die Gerichtsbarkeit bemühen. Ein Colt, ein Baseballschläger. Gerechtigkeit kann so einfach sein.
OK, die Oma kann mit dem Colt nicht umgehen. Und den Baseballschläger nicht richtig schwingen. Aber da haben wir dann ja Dich, der einfach mal richtig zuschlägt.
Zivilcourage.
Super, Dietrich.
@14
Kein Opfer?
Da werden im Ausland wieder Vorurteile bestätigt und dem Ansehen des Landes ist es sicher auch nicht förderlich. So gesehen finde ich, dass 80 Millionen nicht kein Opfer sind…
@ 20 (Dietrich)
Ein Ausruf wie der hier Getätigte kann sehr wohl Menschen verletzen. Stellen Sie sich einmal vor, am gleichen Bahnhof steht eine Familie mit der lieben Oma, die sich nach vielen Jahrzehnten wieder nach Deutschland getraut hat, wo ihre halbe Familie vergast worden war.
Aber der will ja nur provozieren…
Und steht ziemlich einsam da, wenn man ihn gewähren lässt. Da sollten Sie doch mal einen Realitätscheck machen.
Aber Ihre Heldentat (gewaltsames Stoßen eines Jugendlichen aus einem Bus mit Verletzungen am Gesicht) dürfen Sie natürlich als Zivilcourage verbuchen. Hört sich zwar etwas unangemessen an, aber Sie wissen es sicher besser – und feiern Ihren Mut in zwei Postings (11, 20).
Wow, ich bin beeindruckt: drei Staatsanwälte schnappen sich einen krakeelenden 17-jährigen. Applaus!
Noch beeindruckter wäre ich freilich, wenn sich so viel strafverfolgerisches Engagement auch mal in denjenigen bundesdeutschen Stadtbezirken, Schulen, Bahnhöfen, etc. niederschlüge, die mit "sozialen Brennpunkten" noch euphemistisch umschrieben und in Wahrheit längst zu ghettoartigen No-Go-Areas regrediert sind, in die selbst die Polizei sich nicht immer traut.
Derlei ist aber kaum zu erwarten: schließlich wäre das ja richtig gefährlich, so mit richtigen Kriminellen…
Zu allem Überfluß ist nun zu befürchten, daß die drei StA(r)s auch noch mit irgendeinem verlogenen Preis der political correctness ausgezeichnet werden, immerhin dürfte die Festnahme des Täters außerhalb Ihrer Dienstzeit gelegen haben, was doppelt wiegt.
Und wieder einmal dürfen sich alle Heuchler deutscher Realitäten beruhigt zurücklehnen: wenigstens krakeelenden 17-jährigen gegenüber wird der Rechtsstaat noch mutig verteidigt.
Sorry, aber das musste sein!
@25 (Leser)
Und was hat Ihr sicherlich soziologisch interessanter Exkurs mit dem Thema zu tun?
Die StA waren zufällig in ihrer Freizeit dort und sind eingeschritten. Was hat das mit ihrer sozialer-Brennpunkt-Geschichte zu tun?
Möchten Sie Staatsanwaltspatrolen an der Rütli-Schule etablieren?
@23: Du willst also die Redefreiheit so einschraenken, dass Rede nur noch erlaubt ist, wenn das "Deutsche Volk" nicht in seinem Ansehen geschaedigt wird? Prima, am besten lassen wir uns noch von den Chinesen ein paar Tips fuer die Vergeltung solcher Taten geben.
Lieber Markus,
ich weiß ja, daß ich mich manchmal nicht richtig verständlich mache, aber daß mein Kommentar nun so mißverstanden werden könnte wie von Ihnen, das hätte nicht gedacht.
Nein, ich plädiere nicht für "Staatsanwaltspatrolen an der Rütli-Schule", obwohl das vielleicht gar keine schlechte Idee wäre.
Es ging mir nur darum, auf ein ziemlich krankes Mißverhältnis aufmerksam zu machen. Welches nämlich darin besteht, daß 3 ausgewachsene Staatsanwälte einen 17-jährigen festnehmen, während ein Gutteil der sonst begangenen und angezeigten – zuweilen weitaus schwereren – Delikte von den gleichen Staatsanwälten allenfalls noch verwaltet, nicht aber mehr verfolgt wird.
Wenn Sie mit der bundesdeutschen Justiz in Form der Staatsanwaltschaft so häufig zu tun haben wie ich, werden Sie diesen Befund gewiß bestätigen.
Daß derlei Rechtsverweigerung für den ein oder anderen Anzeigeerstatter auch zivilrechtlich erhebliche nachteilige Folgen haben kann, werden Sie sich vorstellen können.
Ich wollte also nur dem Selbstfeierautomatismus entgegentreten, der so häufig im Nachgang zur erfolgreichen Bekämpfung rechtsradikaler Delikte zu beaobachten ist. Meist übrigens bei Personen des öffentlichen Lebens, die sonst nicht häufig genug vor Neonazis warnen können und sich dann in der Rolle des aufständischen Anständigen nochmal so gut gefallen.
Alles klar?
Wenn dieser Ausruf nicht so fürchterlich verboten wäre, wüsste vermutlich heute kaum ein 17-jähriger, wie der ging. – Was passiert eigentlich, wenn jemand seinen Hund 'Sieg Heil' nennt? Hunde muß man ja ab und an rufen.
@29: Ultraschallpfeife.
Und obwohl sie nicht verboten ist, kennen einschlägige Jugendliche auch noch heute die erste Strophe des Deutschlandsliedes.
Vergessen ist keine Maßnahme gegen Rechts. Und auch ignorieren hilft nur den Falschen.
@24 Markus:
Ich denke, die Zeit heilt Wunden, auch entsetzliche Wunden. Und dass sich auch bei den Betroffenen der Gedanke einfindet: lass den Bengel doch – es ist seine jugendliche Dummheit.
Wie war das noch?
Richtig!
Alles, was verboten ist …
Deshalb habe ich auch Kirschen aus Nachbars Garten geklaut und Blumen zum Muttertag für Mütterchen in aller Herrgottsfrühe aus fremden Vorgärten geerntet. Hab nix vergessen – obwohl ich die Inanspruchnahme fremden Guts im Nachhinein nicht akzeptabel finde. Aber: ich war auch mal jung, das Gewissen fängt später an, sich in der Gehirnmasse – so sie denn da ist und als solche genutzt wird – breit zu machen.
Und noch etwas: die jungen Leute, die heutzutage Randale machen, protestieren. Leider können sie es nicht artikulieren, gegen was sich ihr Protest richtet. Artikulation: das lernen sie nicht mehr in der Schule. Ich habs noch gelernt, naja, einigermaßen jedenfalls. Ist schon lange her.
Übrigens ist es nicht nötig, mich zu 'Siezen'. Ein einfaches Du reicht. Hat nix mit Höflichkeit oder sonstwas zu tun, sondern mit Gepflogenheiten des Netzes. Ich kann mich nicht erinnern, dass in einem Bulletin_Board gesietzt wurde. Und diesen Umgangston behalte ich seit einigen Jahren: 'Du' und höflich bleiben.
Markus, ich wünsche Dir ein schönes Wochenende!
@28 (Leser)
Sie mögen wichtige Themen ansprechen und haben teilweise auch meine Zustimmung.
Aber: Sie haben sich dahingehend vom Thema wegbewegt, insoweit es darum ging, dass drei fußballbegeisterte Staatsanwälte zufällig in obige Situation gerieten. Hier geht es um die Angemessenheit der Reaktion in dieser konkreten Situation. Die Diskussion der Missstände bei den deutschen Staatsanwaltschaften würden als Diskussionsthema den Umfang hier sicher sprengen.
Meine Meinung: Aus "erzieherischer" Sicht begrüße ich das Einschreiten der drei Staatsanwälte in diesem Fall.
@28 (Dietrich)
Na gut, dann nehmen wir das "Du".
"Das Gewissen fängt später an." Nun ja: Auch ich hoffe, dass die Behörden einen wichtigen Beitrag zur Erziehung des jungen Mannes geleistet haben.
"Die jungen Leute, die heutzutage Randale machen, protestieren." Was willst Du uns damit sagen? Ich glaube eher, dass dem jungen Mann tiefgreifende gesellschaftliche Konflikte in dem Moment ziemlich gleichgültig waren. :-)
Ebenfalls ein schönes Wochenende!
Die drei Staatsanwälte (nicht zu verwechseln mit den vier Strafverteidigern) haben nichts Anderes getan als ich auch getan hätte.
Was wäre gewesen, wenn ein Pressevertreter diese Szene mitbekommen hätte? Was wären das für Schlagzeilen gewesen? ("Staatsanwälte tolerieren 'Sieg Heil!'-Rufe!")
Um es ganz klar zu sagen: Das Gesetz gibt die Vorlage! Wenn ich Gummibärchen für 50 Cent klaue, muss die Staatsanwaltschaft auch einschreiten.
Es ist eine Anzeige aufgenommen worden, nicht mehr und nicht weniger. Wo ist das Problem? Der Jugendliche wurde schließlich nicht standesrechtlich erschossen.
Ich schlage vor: erstmal abwarten.
Wenn dieser Jugendliche wegen dieses (nachgewiesener maßen!) getätigten Ausrufes einen richterlichen Denkzettel bekommt: Okay!
Wenn dieser Ausruf nicht nachgewiesen werden kann, und nichts dabei rauskommt: Auch Okay!
Grüße!
Ist Euch überhaupt nicht der Sarkasmus in Udos Einleitungssatz aufgefallen? ich interpretiere den Logbeitrag so, daß er das "mutige Einschreiten" etwas anders interpretiert als die ersten 33 Kommentatoren.
34: Welcher Sarkasmus? Und selbst wenn es sarkastisch gemeint gewesen ist, Kommentar 3 trifft es recht gut: Eine handgreifliche Auseinandersetzung mit drei Jugendlichen (Das sind ja keine Kleinkinder mehr) kann durchaus schmerzhaft und gefährlich werden.
Leser: Dort steht 3 gegen 3. Nicht "ausgewachsen" und auch nicht "schwächlicher kleiner Parolenschreihals". Wir haben es also nicht mit einem "kranken Missverhältnis" zu tun, sondern mit einer Situation, wo die drei StA (Was übrigens egal ist, der StA Gerüchten nach ganz normale Menschen sind) potentiell ihre Gesundheit riskierten.
27/AC: Du hällst also das Skandieren von Naziparolen in der Öffentlichkeit für ein Grundrecht? Interessante Einstellung.
Dietrich: Gesietzt wird nicht nur in besseren Netzkreisen oder unter b2b-Bloggern, sondern auch wenn jemand seine persönliche Abneigung in einer Diskussion deutlich machen will. Keine Ahnung, ob das in Ihrem Fall so gemeint war, wundern würde es mich aber auch nicht.
Ansonsten wundert mich schon, wieviel Verständnis hier für diesen armen kleinen sozial desorientierten Jugendlichen aufgebracht wird. Wollen wir ihn vielleicht auf einem Hagebutten-Tee einladen und mit ihm über die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland diskutieren? Mein Gott, der lacht sich doch tot.
Ignorieren, StAe hin oder her, ist das Problem, das unsere Gesellschaft zu dem gemacht hat, was sie ist.
Wir tolerieren "Kleinigkeiten" und wundern uns dann, wenn daraus mehr wird und echte Bedrohungen entstehen.
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber das Rufen solcher Parolen schwerstens mit Strafe bewehrt. Inzwischen schauen die Leute ja auch schon weg, wenn Jugendliche die Bahnhöfe und Haltestellen vollmüllen und vollrotzen. Der nächste Schritt ist das Wegschauen, wenn Schaufensterscheiben eingeschlagen werden.
Bereits jetzt machen die Kunden eines Supermarktes Platz, wenn der Dieb vor der Verkäuferin weglaufend den Saal verlässt. Die Verkäuferin, die dann frustriert zurückkehrt, wird dann noch gefragt, ob sie nicht mehr trainieren könnte. Und im nächsten Atemzug wird sich über die hohen Preise beschwert.
Die Toleranz in diesem Lande hat ein fürchterlich falsches Maß angenommen.
Ich habe oft genug den Sicherheitsdiensten und Polizisten im Dortmunder Hauptbahnhof gemeldet, daß in der Unterführung wieder Parolen gebrüllt werden und schwarz-weiß-rot gezeigt wird. Die Folgen waren erschreckend: Man ging woanders hin.
Wehret den Anfängen, sonst dürft Ihr euch über die Folgen nicht wundern. Ich habe vollstes Verständnis für manche Rufe nach Bürgerwehren.
@33: Wenn du Gummibärchen für 50 Cent klaust, muss die StA grundsätzlich nicht eingreifen!
@37:
Verzeih' meine Unkenntnis. Ich dachte, immer, wenn ein Staatsanwalt von einer Straftat (Verdacht auf eine Straftat) erfährt, muss er gucken, ob da was dran ist.
Ab wann geht das denn los??
@36 CeKaDo:
"…Wehret den Anfängen, sonst dürft Ihr euch über die Folgen nicht wundern. Ich habe vollstes Verständnis für manche Rufe nach Bürgerwehren."
Ich kann mit diesen Rufen nach Bürgerwehren nichts anfangen: das schreit nach Selbstjustiz. Um es mal bildlich auszudrücken: Es ergäbe Verhältnisse, die in jedem Western-Film dargestellt werden. Es wird erschossen, wer das eigene Rechtsempfinden tangiert. Danke – ich passe mich Deiner Rechtsauffassung an – und erschieße Dich.
Nix da, tue ich nicht, kannst weiterhin ruhig schlafen. Aber eine Bürgerwehr passt nicht in dieses Land. Wer sollte die Bürgerwehr führen, eine Art Sheriff, der gewählt wird und damit die Richtung zu Zucht und Ordnung angibt? Das kann es doch wohl nicht sein.
Mehr Biss jedenfalls als der Chef des Bremer Verfassungsschutzes:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=907054&
ja, der arme junge…dabei gehoert das skandieren von nazi-parolen doch quasi zur persoenlichkeitsreifung dazu. wie kommen staatsanwaelte dazu, das zu ahnden?
@39 (Dietrich)
"das schreit nach Selbstjustiz. Um es mal bildlich auszudrücken: Es ergäbe Verhältnisse, die in jedem Western-Film dargestellt werden."
Vgl.
"Dann war das Kerlchen ruckzuck draußen, so schnell konnte der nicht fallen, wie ich ihn angeschoben hat.
[...]
Das war mein Glück, sonst hätte ich evtl. wegen Körperverletzung vorm Richter antreten müssen: der junge Mann hatte sich bei seinem unfreiwilligen Ausstieg das Gesicht ‘etwas’ demoliert." (20, Dietrich)
@hootch
der Sta muss in seiner freizeit nicht eingreifen (es sei denn er will es) er muss aber eingreifen, sobal es sich um ein verbrechen, also eine schwerwiegende straftat handelt.
das ist so, damit die armen stas auch freunde haben.. und nicht einschreiten müssen, wenn man ihnen privat erzählt man wäre z.B schwarzgefahren…
@36: [Ignorieren, StAe hin oder her, ist das Problem, das unsere Gesellschaft zu dem gemacht hat, was sie ist.]
Nein. Das Problem ist eine lebensfremde Justiz, die alles für den Täterschutz unternimmt, aber die Opfer, wenn sie Glück haben, ignoriert.
Beispielfall (Pressebericht, finde leider keinen Link dazu): Betrunkener Schläger attackiert einen gehbehinderten Rentner, nimmt ihm den Stock weg und stößt ihn zu Boden. Eine Frau, die sich dazwischenstellt, wird von dem Schläger ebenfalls angegriffen. Sie wehrt sich aber erfolgreich mit Pfefferspray. Ende vom Lied, die Frau wurde wegen Körperverletzung verurteilt, weil auf der Sprühdose irgendeine Zulassungsnummer fehlte.
So viel zum Thema Zivilcourage.
Gruß A. John
@42 Markus:
Ich betrachte mich überhaupt nicht als Teil einer 'Bürgerwehr' – im Gegenteil, ich lehne eine derartige Formierung (Kader) ab.
Ich habe einer jungen Frau geholfen – sonst nix. Ähm – wie war das noch mit Zivilcourage? Die drei Affen: nix sehen, nix hören, nix sagen? Das kann es nicht sein.
Über meine Art der Problemlösung lässt sich streiten – ok. Ich habe den Überraschungseffekt benutzt: ein 'alter Knacker mit grauem Bart' greift sich einen 'Jüngling' und schmeist ihn aus dem Bus. Warum sollte ich ein Risiko eingegangen sein, wenn es anders auch funktioniert?
Sollte ich es erst auf eine Diskussion mit anschließender Prügelei ankommen lassen?
Herzlichen Dank für Deine Kritik. Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du in eine entsprechende Situation kommst – wenn Du sie denn bemerkst (bemerken willst) und evtl. eine Bereitschaft in Dir entdeckst, handelnd eingreifen zu müssen.
Dann fang mit einer Diskussion an – und hole das Taschentuch raus, damit Deine blutende Nase nicht Dein Hemd rot färbt.
zu @44
Körperverletzung wird zu milde bestraft.
In der Ex-DDR wie auch in Schweden schauen die Menschen viel beharlicher weg als hier.Jede Eigeninitiative wurde durch sozialistische Tyranei erstickt
Was ich hier so seltsam finde ist, dass hier mit Sarkasmus oder Unverständnis auf das Eingreifen der drei SA reagiert wird. Hauptsache meckern oder wie? Hätte der Blogeintrag gelautet "SA ignorieren SH-rufenden Jugendlichen!" hätte es wohl geheißen "Boah die waren zu dritt und trauen sich nix?". Man, man, man….
@47: [Was ich hier so seltsam finde ist, dass hier mit Sarkasmus oder Unverständnis auf das Eingreifen der drei SA reagiert wird.]
Es geht auch um die Verhältnismäßigkeit.
Es gibt Fälle, da wird Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung, in Tateinheit wohlgemerkt, von der STA auf den Privatklageweg verwiesen.
Und dann so einen Bahai! Als Staatsanwälte waren die drei natürlich auf der sicheren Seite. Eine Privatperson hätte wohl eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung fürchten müssen.
Gruß A. John
@ 32
"Meine Meinung: Aus “erzieherischer” Sicht begrüße ich das Einschreiten der drei Staatsanwälte in diesem Fall."
Ja, das Erzieherische ist uns wirklich nur schwer abzugewöhnen.
Auf Mallorca soll es ja immer wieder vorkommen, daß deutsche Touristinnen mittleren Alters den Einheimischen den tierschutazadäquaten Umgang mit Hund und Katzen lehren – ungefragt, selbstverständlich. Die gleichen Leute finden merkwürdigerweise nichts dabei, wenn die Nachbarskinder in der heimischen Siedlung brüllend heulen und deren Eltern ihrem "Erziehungsauftrag" (besser wäre wohl: der ihnen obliegenden liebevollen Zuwendung) erkennbar nicht gewachsen sind.
Eine ganze Hälfte des Sanktionenrechts (das der Maßregeln zur Sicherung und Besserung) findet im Erziehungsgedanken seine rechtliche Basis und dabei stört es auch nicht, daß die praktischen Erfolge solcher staatlich angeordneter Erziehung tendenziell gegen Null gehen.
Wer das pragmatische Argument für bedeutungslos hält ("wir können das noch verbessern"), sollte wenigstens bedenken, daß der Adressat einer Erziehungsmaßnahme nur noch bloßes Mittel zum Zweck ist: nämlich des Schutzes der Allgemeinheit.
Und so etwas sollte doch eigentlich im Lande Kants, der konsequenter- und richtigerweise den Strafzweck strikt absolut dachte und jede relative Strafzweckbegründung als Verstoß gegen die Menschenwürde des Delinquenten identitfizierte, unmöglich sein.
Ist es aber nicht, denn schließlich lassen sich mit Erziehungs- oder gar, noch hybrider, Resozialisierungsprogrammen ja jede Menge Pöstchen und Einflußzonen schaffen und derlei Gelegenheiten hat noch kaum ein Volksvertreter je ungenutzt an sich vorbeigehen lassen.
Daher ist es auch kein Zufall, daß das Maßregelrecht mit dem "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Besserung und Sicherung" in die Legislaturperiode einer Regierung fällt, die von sich in Anspruch nahm, das deutsche Volk einmal so gründlich erziehen zu wollen, wie überhaupt noch nie. Es trat am 24.11.1933 in Kraft.
PS.: "Wer Tiere quält, verletzt das deutsche Volksempfinden."
Von wem mag das wohl stammen…?
@ 48
Stimme Ihnen inhaltlich zu, aber so viele Delikte, und alle in TatEINHEIT??
@49 (Leser)
"Ja, das Erzieherische ist uns wirklich nur schwer abzugewöhnen."
Ja, das Erzieherische ist uns angesichts der EVOLUTION wirklich schwer abzugewöhnen. Ich frage mich, ob Ihre Aussage wirklich ernst gemeint war oder ich Ihre Ironie verkannt habe.
"daß die praktischen Erfolge solcher staatlich angeordneter Erziehung tendenziell gegen Null gehen."
Tja, und gerade bei solchen Äußerungen sollte man dann doch Quellen zitieren, um ernst genommen zu werden.
Die Lehre Kants ist meines Wissens nach in keinster Weise verbindlich oder spezifisch für Deutschland. Die Entscheidung ist nunmal gegen einen rein absoluten Strafzweck getroffen worden, weil wohl Konsens bzgl. des Sinnes von Prävention besteht. Aber Ihre quellenlose Behauptung oben widerlegt diesen Konsens ja…
Konsequent müsste man den reinen Sühnegedanken auch bis zur Todesstrafe fortführen.
Die Nazi-Keule überzeugt mich hier nicht wirklich.
Zunächst: das ist keine "Nazi-Keule", wie Sie sich auszudrücken belieben, sondern eine schlichte Tatsache.
Fairerweise gestehe ich Ihnen aber zu, daß es Bestrebungen schon während der Weimarer Republik gab, eine "zweite Spur" ins Sanktionenrecht, eben das der Maßregel, einzuziehen.
Daß es die Nazis waren, die diesen Bestrebungen dann auch zum gesetzlichen Erfolg verhalfen, halte ich gleichwohl für keinen Zufall.
Die Nazis waren es auch, die das "gesunde Volksempfinden" ins Strafrecht einführten, das übrigens noch heute in der Zweck-Mittel-Relation der Nötigung ganz unverblümt zum Ausdruck kommt. Von den übrigen Tatbeständen, die allesamt an einem Täter-, nicht Tatstrafrecht orientiert sind, will ich gar nicht erst anfangen, sie sind bekannt.
Meine Kritik richtet sich daher nicht an das Erzieherische per se, wie Sie es offenbar mißverstanden haben, sondern lediglich an das Erzieherische, mit dem der Staat im Straf- oder Maßregelvollzug an seine Bürger herantritt.
Daß dessen Wirkung auf den Verurteilten in den seltensten Fällen von Erfolg gekrönt ist, ist die Erfahrung meiner inzwischen 10-jährigen Tätigkeit in der Strafrechtspflege.
Die ist zwar nicht zitierfähig, ich hoffe Sie nehmen mich aber trotzdem noch ernst.
Kants Vergeltungsgedanke findet sich in Umrissen übrigens nach wie vor in § 46 I, 1 StGB, dort freilich etwas vornehmer formuliert, sog. "Schuldausgleich". In Umrissen deshalb, weil die Schuld des Täters, und nicht der von ihm verletzte gesetzliche Straftatbestand, Grundlage der Strafbemessung sein soll. Die Schwere der Schuld wiederum bestimmt sich aber nicht unwesentlich an der Schwere des verwirklichten Delikts.
§ 46 I, 2 und II sind dem relativen Strafzweckgedanken geschuldet. Diesen erlaube ich mir aus pragmatischer Sicht für falsch und aus philosophischer Sicht für entwürdigend zu halten.
Im übrigen ist nicht gesagt, daß man zwingend zur Todesstrafe kommen muss, wenn man der absoluten Theorie folgt. Dass man ausgerechnet den Staat nicht zum Akteur absoluter Handlungen machen sollte, ist nach unzähligen, eben auch unschuldig Verurteilten, jedenfalls im Europa schon lange common sense, gegen den ich gar nichts habe.
Einen recht lesenswerten Artikel zum Thema NS-Ideologie im heutigen Strafrecht finden Sie zB. in der JuS 1996, 189 ff., bzw. hier:
http://www.strafrecht.euv-frankfurt-o.de/material/schrifttum/01-schriften_gerhard_wolf/02-strafrecht/antrittsvorlesung_ns_befreiung/befreiung_strafrecht_ns.pdf